. Die 62-Jährige verbreitete Hassbotschaften im Internet. „Ich leite gern spaßige Sachen weiter“, rechtfertigte sie sich vor Gericht.

Wer in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter aktiv ist, sollte sich immer genau überlegen, was er dort verbreitet. Diese Erfahrung musste am Dienstag eine 62-jährige Berlinerin machen, nachdem sie vom Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt wurde. Und die Verurteilung war nicht die einzige Folge ihrer Internet-Aktivitäten, die die arbeitslose Fachverkäuferin zu spüren bekam.

Am 29. August vergangenen Jahres leitete Jutta B. aus Lichtenberg einen Beitrag zum Thema Flüchtlinge weiter, der kurz zuvor auf ihrem Facebook-Account eingegangen war. Der Beitrag enthielt ein Foto mit Flüchtlingen und einen dazugehörigen Text. Den habe sie, weil sie einen dringenden Termin wahrnehmen musste nur kurz überflogen, für einen spaßigen Beitrag gehalten und dann weitergeleitet, beteuerte die Angeklagte am Dienstag vor Gericht: „Ich leite gern spaßige Sachen weiter“.

Was die Frau für Spaß hielt, betrachtete die Staatsanwaltschaft als „Äußerung, die geeignet ist, zum Hass anzustacheln und die Menschenwürde anderer zu verunglimpfen“. Denn der Text, verfasst als fiktives Gespräch in Frage- und Antwort-Form, war an Deutlichkeit nicht zu überbieten: „Frage: Haben Sie etwas gegen Flüchtlinge? Antwort: Ja, Maschinenpistolen und Handgrananten.“ Dieser menschenverachtende Ton zog sich durch den gesamten Text. Binnen kurzem hatten mehr als 500 weitere Facebook-Nutzer den Text gelesen und ihrerseits weitergeleitet. Darunter auch eine Nutzerin, die umgehend Strafanzeige gegen Jutta B. stellte.

Beschimpfungen und Morddrohungen im Netz

Die Folge: Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein, die Polizei beschlagnahmte bei einer Hausdurchsuchung den Computer der Angeklagten, im Internet tauchten plötzlich Fotos der 62-Jährigen auf, andere Facebook-Nutzer beschimpften sie und Antifa-Gruppen schickten Morddrohungen. „Das Ganze war ein Fehler von mir, der voll nach hinten losgegangen ist“, erklärte die Frau vor Gericht.

Und beharrte weiter darauf, dass die Verbreitung des Textes nur ein dummer unbeabsichtigter Fehler und keine gewollte Verbreitung von Hassbotschaften gewesen sei. Rassistische Äußerungen und rechtes Gedankengut seien „absolut nicht mein Ding“, beteuerte sie zudem.

Dass die Angeklagte gar nicht genau gewusst habe, was sie verbreitete, nahm ihr weder die Staatsanwältin noch die Richterin ab, zu eindeutig waren für sie die Botschaften des Textes. Auch die Erklärung, nichts mit rechtem Gedankengut zu tun zu haben, stieß eher auf Skepsis. Womöglich, weil bei anderen Verbreitungen der Angeklagten im Internet unter anderem auch schon mal ein Hitler-Bild zu sehen war.

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