Labrador gequält: Welpe stirbt in Hundeschule

von Stefan Lyrath

Stadthagen (Ly). Für den Tod eines zwölf Wochen alten Welpen in der Hundeschule Ahnsen (Samtgemeinde Eilsen) kann deren damaliger Betreiber nicht verantwortlich gemacht werden. Fest steht jedoch nach Überzeugung von Kai Oliver Stumpe, Richter am Amtsgericht Stadthagen, dass der Mann (55) den Labrador zuvor gequält hat, wenn auch nicht vorsätzlich. Wegen fahrlässigen Zufügens von Leid, einer Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz, hat Stumpe gegen den Bad Eilser jetzt 1.500 Euro Geldbuße verhängt. „In diesem Gewerbe sind zu viele Pfuscher unterwegs“, sagte der Richter.

Während einer Welpenspielstunde in der Hundeschule hatte Labrador „Lucky“ an jenem 29. Januar 2018 einen deutlich kleineren Vierbeiner bedrängt und möglicherweise auch angegriffen, der sich daraufhin unter einem Stuhl versteckte. Der Hundetrainer packte „Lucky“ am Nackenfell, zog den Welpen unter dem Stuhl hervor und legte ihn auf die Seite.

„Er hat ihn dann gegen heftigste Gegenwehr festgehalten“, stellte Richter Stumpe in der Urteilsbegründung fest. „Lucky hat gestrampelt, gejammert und gejault. So behandelt man einen zwölf Wochen alten Welpen nicht. Der Hund konnte sein natürliches Fluchtverhalten nicht ausüben.“ Dies sei nicht sach- und artgerecht gewesen. „Jeder vernünftige Tiertrainer weiß das“, so Stumpe.

Mehr als eine Minute lang soll der Mann den Welpen mit beiden Händen am Boden gehalten haben. „Es war schrecklich“, erinnerte sich die Eigentümerin des verstorbenen Welpen, eine 39-Jährige aus Obernkirchen. „Der Hund wusste überhaupt nicht, wie ihm geschah. Vielleicht hätte ich sagen sollen, dass er den Hund loslassen soll. Aber man denkt ja, dass die Person weiß, was sie tut.“ Eine Zeugin meinte: „Ich bin kein Profi, aber ich fand das schon hart.“ Ein Mann, ebenfalls Augenzeuge, nahm die Szene anders wahr: „Ich fand es sehr professionell, wie er das gemacht hat.“ Versuche des Hundetrainers, das Tier wiederzubeleben, blieben indes erfolglos.

Nicht nachweisen lässt sich, dass die Erziehungsmaßnahmen des Mannes zum Tod des Welpen geführt haben. Ein Gutachter, der den Labrador obduziert hatte, kommt zu dem Schluss, dass der Junghund durch ein Herz-Kreislauf-Versagen gestorben ist, dessen Ursache ein Schock gewesen sein könnte. Dieser Schockzustand kann durch starke Angst oder verstopfte Atemwege ausgelöst worden sein. Für Atembeschwerden würde sprechen, dass im Rachen des toten Welpen Haare gefunden worden waren, möglicherweise von dem anderen Hund. Dafür könnte der Hundetrainer nichts.

Der Eilser will seine Hände damals dicht über den auf der Seite liegenden Welpen gehalten, das Tier jedoch nicht fixiert haben. „Ich habe ihn nicht massiv gedrückt oder sonstwas“, betonte er. Begründung: „Wenn ich Druck ausübe, fängt der Hund an, dagegen zu arbeiten, und wird panisch.“

Die Hundeschule ist zwischenzeitlich geschlossen, nachdem der Betreiber trotz Aufforderung durch den Landkreis keinen Sachkundenachweis erbracht hatte. Seit einigen Jahren brauchen Hundetrainer für den Betrieb eine Erlaubnis des Veterinäramtes nach dem Tierschutzgesetz. Der Eilser hatte diese nicht. „Im Juli haben wir die Hundeschule untersagt“, berichtete Kreisveterinär Dr. Ulf Güber

Vorausgegangen war ein Zivilprozess vor dem Amtsgericht Bückeburg, in dem die Hundehalterin 800 Euro Schadensersatz verlangt hatte. Ihre Klage gegen den Trainer wurde jedoch abgewiesen.