VERBOT. Ab 1. Juni ist der Verzehr warmer Speisen und alkoholischer Getränke in Bussen und Bahnen auf Stadtgebiet untersagt.

Jetzt macht die Rheinbahn mit ihrem Plan ernst: Ab dem 1. Juni ist der Verzehr warmer Speisen und alkoholischer Getränke in den elf U-Bahn-Stationen und in den 760 Bahnen und Bussen verboten. Fahrgäste, die sich nicht daran halten, müssen aussteigen beziehungsweise den Bahnhof verlassen. Die Rheinbahn wird gegen Unbelehrbare notfalls ein befristetes Hausverbot erteilen, um die neue Regelung durchzusetzen.

Das Verkehrsunternehmen begründet seine Marschrichtung mit Beschwerden vieler Kunden, die sich über Essensgerüche und über Fahrgäste mit der Bierflasche in der Hand beklagen. Auch sorgen sich Kunden, von Pommes essenden Sitznachbarn mit Ketchup oder Majonäse bekleckert zu werden. Man fühle sich in solchen Sitiuationen schlicht "nicht wohl", heißt es.

Die Zentrale in Oberkassel bereitet in diesen Tagen eine Aufklärungskampagne unter dem Motto "Aktion Reinbahn" vor. Auf Flyern und Aufklebern, auf den Leinwänden (Infoscreens) in den Bahnhöfen und auf Monitoren in vielen Stadtbahnen weist sie auf die verschärfte Hausordnung hin. Anfangs will man noch Toleranz üben, aber nach einer Übergangsphase wird das Verbot konsequent durchgesetzt.

Dies gilt übrigens ausdrücklich nicht für kalte Speisen wie Brötchen, Kekse oder Obst, auch nicht für Limonade oder Sprudel. Für die Rheinbahn ein gelungener Kompromiss. Schließlich will sie den Fahrgästen weiter die Möglichkeit bieten, ihren Durst zu stillen. Vor allem in erhitzten Zügen und Linienbussen im Hochsommer. Auch müsse jeder die Gelegenheit haben, gerade auf längeren Strecken einen Snack zu sich nehmen.

Problematisch wird die Regelung auf der U-Bahn-Strecke U 79 von und nach Duisburg. Dort gilt ein entsprechendes Verbot nicht. Heißt konkret: Wer aus Duisburg kommt, darf in der U 79 ein Bier trinken. Doch sobald der Zug das Düssedorfer Stadtgebiet erreicht (Haltestelle Froschenteich), muss der Fahrgast seine Flasche einstecken.