Düsseldorf. . Nach NRZ-Informationen soll der neu gestartete Fahrdienst in Düsseldorf Gesetze missachten, um Taxis Konkurrenz zu machen.

Der Fahrdienst Uber versucht im zweiten Anlauf, Fuß in Düsseldorf zu fassen. Der Dienst per App vermittelt nun professionelle Mietwagen-Fahrer, nachdem im vergangenen Jahr die Vermittlung von privaten Fahrern verboten wurde. So macht Uber den Taxis in der Landeshauptstadt jetzt Konkurrenz. Doch der Fahrdienst wird weiterhin für seine Praktiken kritisiert und soll sich am Rande der Legalität befinden.

Rückkehrpflicht soll Taxigewerbe schützen

Denn: Nach NRZ-Informationen soll Uber nicht in Düsseldorf, sondern in Viersen genehmigt worden sein. Da das Unternehmen dennoch in Düsseldorf tätig ist, scheinen einige gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt werden zu können. So gilt für Vermittler von Mietwagen-Fahrern wie Uber die sogenannte Rückkehrpflicht: Nach jedem Auftrag muss der Fahrer „unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren“, heißt es im Personenbeförderungsgesetz.

Die Vorschrift hat den Zweck, taxiähnliche Betätigung durch Mietwagenunternehmer zu unterbinden. Kaum vorstellbar, dass in Düsseldorf tätige Uber-Fahrer jedes Mal mehr als 30 Kilometer ins benachbarte Viersen zurücklegen, um für den nächsten Auftrag zurück in die Landeshauptstadt zu fahren.

Hans Becker, Geschäftsführer der „Rhein-Taxis“, hält Uber für unlautere Konkurrenz und behauptet: „Wir sehen die Uber-Fahrer mit Viersener Kennzeichnen durch Düsseldorf fahren. Wenn sie sich an die Vorschrift halten würden, wäre das für jeden Fahrer eine wirtschaftliche Katastrophe.“

Gemischte Reaktionen auf den Vorwurf

In der Politik stößt der Vorwurf auf unterschiedliche Reaktionen. Der Düsseldorfer FDP-Abgeordnete Rainer Matheisen hatte schon zum Start des Unternehmens in der Landeshauptstadt die Rückkehrpflicht als „anachronistische Vorschrift“ bezeichnet, die „nicht ins 21. Jahrhundert passt.“

Ganz anders sieht das der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus. „Uber ist ein Unternehmen, dessen Geschäftsmodell auf Ausbeutung basiert. Solch ein Unternehmen heiße ich in Düsseldorf nicht willkommen“, schimpft der Sozialdemokrat: „Mit mir wird es eine Lockerung des Personenbeförderungsgesetzes nicht geben.“

Andreas Hartnigk, Verkehrsexperte für die Düsseldorfer CDU, will noch kein abschließendes Urteil zu Uber fällen: „So eine Behauptung muss überprüft werden. Ansonsten sind die Fahrer erst wenige Tage auf den Straßen. Da ist Panik genauso wie Jubelstürme nun wirklich verfrüht.“

Kontrolle der Vorschrift problematisch

Problematisch bei der Rückkehrpflicht ist die Kontrolle. Ungeklärt ist, ob die Stadt Viersen oder Düsseldorf die Durchsetzung der Vorschrift gewährleisten muss. Andernorts half eine private Initiative. Ein Taxiunternehmen in Wien hatte bei Testfahrten mit Uber Verstöße dokumentiert und dem dortigen Handelsgericht vorgelegt. Das hat per einstweiliger Verfügung den Dienst von Uber im Frühjahr kurzfristig gestoppt. In Deutschland kann der Verstoß Geldstrafen und Lizenzentzug nach sich ziehen.