1. Startseite
  2. Region
  3. Dietzenbach

Verwaltungsgericht kippt Feuerwerksverbot - Welche Corona-Regeln jetzt gelten

KommentareDrucken

Nahaufnahme von Raketen, die jemand in der Hand hält mit schwarzem Hintergrund.
Im Corona-Jahr 2020 ist Feuerwerk an Silvester meist verboten - Das Verwaltungsgericht Darmstadt erklärt das Verbot im Kreis Offenbach als rechtswidrig. © Caroline Seidel/dpa

Der Kreis Offenbach hat für Silvester 2020 strenge Corona-Regeln beschlossen. Jetzt kippt das Verwaltungsgericht Darmstadt das Feuerwerksverbot im Kreis.

Update vom Mittwoch, 30.12.2020, 16.05 Uhr: Kaum war die letzte Verwirrung ums Böllern im Kreis Offenbach ausgeräumt, ändert sich die Situation schon wieder vollständig. Wie der Kreis Offenbach am Mittwochnachmittag (30.12.2020) mitteilt, hat das Verwaltungsgericht in Darmstadt am Mittwoch in einer Eilentscheidung das Feuerwerksverbot auf dem eigenen Grundstück als rechtswidrig erklärt. Daraufhin hat der Kreis die Corona-Regeln für den Jahreswechsel 2020/2021 noch einmal angepasst.

Silvester im Corona-Jahr 2020: Das gilt im Kreis Offenbach

  1. Nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
  2. Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
  3. Der Verkauf von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztägig im gesamten Kreisgebiet verboten.
  4. Generelles Verkaufsverbot von Feuerwerk. (Ausnahme Kategorie 1*)
  5. Das Zünden von Feuerwerk jeglicher Kategorien ist im öffentlichen Raum verboten.
  6. Auf dem eigenen Grundstück darf Feuerwerk nach Beschluss des Verwaltungsgerichts gezündet werden. Der Kreis bittet aber insbesondere aufgrund der Verletzungsgefahr darum davon abzusehen.

* Als Feuerwerk der Kategorie 1 zählt Klein- und Kleinstfeuerwerk mit einem maximalen Schallpegel von 120 Dezibel, in einem Abstand von einem Meter. Feuerwerk der Kategorie 1 darf ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu zählen unter anderen Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze, u.v.m.

Verwirrung ums Böllerverbot im Kreis Offenbach - Klare Regeln

Update vom Mittwoch, 30.12.2020, 11.30 Uhr: Einen Tag vor Silvester gibt es Verwirrung um das Feuerwerksverbot im Kreis Offenbach. Der Kreis veröffentlicht auf seiner Internetseite Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk. Das sorgt im Netz teilweise für Verwirrung, ist das Zünden von Böllern und Raketen wegen der Corona-Pandemie doch gänzlich verboten im Kreis. Ein Nutzer wundert sich: „Es ist im Kreis Offenbach verboten zu böllern. Es sei denn, man hält sich an die Tipps, die vom Kreis Offenbach gegeben wurden. Sehe ich das richtig?“

Das ist allerdings nicht ganz richtig. Die Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern sind ein allgemeiner Hinweis oder auch Service des Kreises, der jedes Jahr das ganze Jahr auf der Seite abrufbar ist. Der Kreis Offenbach warnt also nicht speziell für Silvester 2020 vor Gefahren durch Feuerwerk - denn das Böllern ist und bleibt in diesem Jahr, auch im privaten Raum, untersagt. Die Seite mit den Hinweisen wurde einfach in diesem Jahr nicht gelöscht, da sie 2021 ja hoffentlich wieder hilfreich und aktuell ist. Oben auf der Seite erscheint allerdings auch der Hinweis: „Bitte beachten Sie, dass an Silvester 2020 das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten Kreisgebiet untersagt ist“.

Corona an Silvester: Kreis Offenbach ergreift drastische Maßnahme

Erstmeldung vom 22.12.2020: Dietzenbach – Die Corona-Pandemie hat Hessen und besonders auch die Region rund um Offenbach und Frankfurt weiterhin fest im Griff. Daher gelten auch über die Feiertage teilweise verschärfte Maßnahmen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) im Kreis Offenbach seit Anfang November fast konstant bei einem Wert von über 200. Damit liegt der Kreis in der Warnstufe schwarz des hessischen Eskalationskonzeptes. Nur an wenigen Tagen wurde die neue höchste Warnstufe des Landes Hessen unterschritten. Am Dienstag (22.12.2020), knapp anderthalb Wochen vor Silvester und Neujahr, liegt der Wert im Kreis laut RKI bei 209,7.

Lockdown, Ausgangssperren, Feuerwerksverbot – Silvester im Kreis Offenbach

Der Corona-Krisenstab des Kreises Offenbach hat demnach entschieden, eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen. Seit dem 10. Dezember gilt im Kreis Offenbach eine nächtliche Ausgangssperre und ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Was der ein oder andere vor lauter Ausgangssperre wohl erst einmal in der Verfügung überlesen hat: Der Krisenstab hat zusätzlich ein Feuerwerksverbot an Silvester für den gesamten Kreis Offenbach erlassen.

Bund und Länder hatten den Verkauf von Feuerwerk für Silvester 2020 bereits Mitte Dezember deutschlandweit verboten. Der Beschluss vom 13. Dezember sieht vor, dass die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus auch an Silvester und Neujahr unverändert gelten. Die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr bleibt in Kommunen mit einer Inzidenz über 200 in Kraft. Es gibt bundesweit, wie auch im Kreis Offenbach, keine Sonderregelungen. Private Zusammenkünfte sollen auch über den Jahreswechsel auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden und es gilt ein generelles Versammlungsverbot im öffentlichen Raum.

Zusätzlich wurde ein Feuerwerksverbot auf belebten, beliebten Plätzen erlassen. Der ein oder andere in Hessen und im Kreis Offenbach wird jedoch sicher noch Raketen oder Böller aus vergangenen Jahren im Keller haben. So stand dem privaten Feuerwerk im Garten eigentlich nichts mehr im Weg.

Zusammenkünfte vermeiden – zusätzlich zu Feuerwerksverbot im Kreis Offenbach

In einer Mitteilung vom Dienstag (22.12.2020) stellte der Kreis Offenbach jetzt aber klar: Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk gilt nicht nur - wie bundesweit beschlossen - auf öffentlichen, stark frequentierten Plätzen, sondern auch auf privaten Grundstücken im gesamten Kreis Offenbach.

„Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das auch über die Grundstücksgrenzen hinweg gut sichtbar ist, führt dazu, dass Personen gemeinsam verweilen“, erklärt der Kreis die Entscheidung. Das sei aufgrund der aktuellen Infektionslage im Landkreis Offenbach unbedingt zu vermeiden. Daher gelte das Böllerverbot hier auch im eigenen Garten. Zusätzlich zu den Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie gibt der Kreis als Grund an, dass das Gesundheitssystem bestmöglich entlastet werden solle und Feuerwerk eine sehr hohe Verletzungsgefahr berge.

Verbot von Feuerwerk im Kreis Offenbach: Polizei und Ordnungsamt kontrollieren

Der Kreis Offenbach kündigt zudem an, dass Polizei und Ordnungsamt die Einhaltung des Feuerwerksverbots kontrollieren werden. Im Gegensatz zu den Kontaktbeschränkungen im privaten Raum sei das Böllerverbot nicht nur eine dringende Empfehlung. Zu kontrollieren, ob jemand im Garten Raketen zündet, sei natürlich deutlich einfacher als zu kontrollieren, ob beim Abendessen fünf oder sechs Personen am Tisch sitzen, so eine Sprecherin des Kreises Offenbach.

Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es in Hessen bisher nicht, doch die ersten Kreise und Städte in Hessen reagieren jetzt mit einem eigenen Verbot von Feuerwerk an Silvester. Neben dem Kreis Offenbach hat bisher auch der Kreis Groß-Gerau ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Der Kreis hat entschieden, das Zünden von Feuerwerkskörpern im gesamten öffentlichen Raum zu untersagen - und drängt darauf, in diesem Jahr auch im privaten Raum kein Feuerwerk zu zünden. Die Städte Wiesbaden und Eschborn haben Böllerverbote für einzelne Straßen und Plätze erlassen und die Stadt Frankfurt arbeitet derzeit noch an einem Entwurf zu den Corona-Regeln an Silvester und Neujahr. (iwe)

Auch interessant

Kommentare