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ÖAMTC: Fragen und Antworten zu Fahrzeug-Rückrufaktionen

Im Schnitt werden in Österreich pro Jahr ungefähr 90 Rückrufaktionen durchgeführt

Wien (OTS) - "Rückrufe, vor allem von Kraftfahrzeugen, werden von Jahr zu Jahr mehr", erklärt ÖAMTC-Techniker Robert Czarnecki und ortet hierfür zwei unterschiedliche Ursachen. "Zum einen ist das sicherlich auf immer kürzer werdende Entwicklungs- bzw. Modellzyklen zurückzuführen. Zum anderen trägt aber auch die enge Kooperation einzelner Hersteller dazu bei, dass ein Rückruf oft baugleiche Modelle unterschiedlicher Produzenten betrifft." Die Dimension einzelner Rückrufaktionen sowie die verstärkte Medienberichterstattung darüber, haben auch unter Österreichs Autofahrern zu einer gewissen Sensibilisierung aber auch zu einiger Verunsicherung geführt. Anlass genug für den ÖAMTC-Experten, die wichtigsten Fakten rund um die Thematik zusammenzustellen.

* Auf welcher juristischen Basis erfolgt ein Rückruf? "Die rechtliche Grundlage für Rückrufaktionen ist das Produktsicherheitsgesetz", weiß der ÖAMTC-Techniker. Dieses besagt unter anderem, dass Hersteller auch nach der Markteinführung eines Produktes verpflichtet sind, laufende Qualitätskontrollen durchzuführen. "Wird dabei ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, muss dieser im Zuge einer Rückrufaktion behoben werden", erklärt Czarnecki.

* Wie erfolgt die Verständigung der Kunden? Die Information der Fahrzeughalter muss seitens des Herstellers bzw. Importeurs erfolgen. "Einerseits wird dazu auf die firmeneigene Kundendatenbank zurückgegriffen", beschreibt der ÖAMTC-Experte die Vorgehensweise. "Andererseits kann auch der österreichische Versicherungsverband (VVÖ) damit beauftragt werden." Diese Variante ist zwar für das rückrufende Unternehmen kostenpflichtig, garantiert aber dafür, dass auch Zweit- und Drittbesitzer von einer Rückrufaktion Kenntnis erlangen.

* Muss eine Rückrufaktion vom Kunden wahrgenommen werden? Jeder Fahrzeugbesitzer ist selbst für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Daher muss er einer etwaigen Aufforderung des Herstellers so schnell wie möglich nachkommen. "Eine Rückrufaktion auf die leichte Schulter zu nehmen, ist sicherlich der falsche Weg", warnt der ÖAMTC-Techniker. "Immerhin geht es dabei um einen sicherheitsrelevanten Mangel."

* Wann ist eine Rückrufaktion abgeschlossen? "Im Vergleich zu anderen Produkten, wie z. B. Toaster oder Spielzeug, erzielen Rückrufaktionen der Fahrzeugindustrie eine relativ hohe Erfüllungsquote", berichtet der ÖAMTC-Techniker. "Jedes einzelne mangelhafte Fahrzeug kann nämlich direkt einem bestimmten Besitzer zugeordnet werden." Lediglich nicht mehr zum Verkehr zugelassene, verunfallte bzw. verschrottete oder ins Ausland exportierte Fahrzeuge können nicht erfasst werden.

* Werden Rückruf-Daten vom Hersteller gespeichert? Sämtliche Informationen zu einer Rückrufaktion werden vom jeweiligen Hersteller in einer Datenbank über einige Jahre festgehalten. Vor allem für Gebrauchtwagen-Käufer resultiert daraus ein immenser Vorteil. "So kann rasch überprüft werden, ob ein Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen war und ob die Mängel auch behoben wurden", sagt der ÖAMTC-Experte. "In der Regel kann dies jede Vertragswerkstätte an Hand der Fahrgestellnummer überprüfen."

* Entstehen bei einer Rückrufaktion Kosten für den Kunden? Grundsätzlich ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet, eine Rückrufaktion kostenlos durchzuführen. In der Regel ist es jedoch so, dass für die notwendigen Arbeiten keine Kosten anfallen, um so die Unannehmlichkeiten für den Kunden so gering wie möglich zu halten. "Fahrzeughalter müssen lediglich Zeit und Fahrtkosten investieren", meint der ÖAMTC-Technikexperte.

Generell lässt sich beobachten, dass es in den vergangenen Jahren unter den Fahrzeugproduzenten in punkto Rückrufaktionen zu einem Umdenken gekommen ist. "Die meisten Hersteller kommunizieren Rückrufe heutzutage viel offener, als sie es noch vor einigen Jahren getan haben", hält der ÖAMTC-Experte abschließend fest.

Rückfragen & Kontakt:

ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Ralph Schüller
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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