was:

Thüringer Ministerium: Erhebliche Zweifel an Beschluss von Amtsgericht Weimar

Eine Maske liegt im Unterricht auf Unterlagen, während im Hintergrund Schülerinnen und Schüler in einem Gymnasium mit Mund-Nasen-Schutz zu sehen sind.

Weimar/Erfurt/Berlin. Nachdem der mutmaßliche Beschluss eines Familienrichters des Amtsgerichtes Weimar zur Maskenpflicht an Schulen für Wirbel in den sozialen Medien sorgte, hat das Thüringer Bildungsministerium klargestellt, dass die Entscheidung nur für zwei Schüler gilt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Besonders in „Querdenker“-Kanälen in den sozialen Netzwerken kursiert seit Samstag ein mutmaßliches 178-seitiges Urteil des Amtsgerichts Weimar mit einem Aktenzeichen AZ 9 F 148/21 und dem Datum 8. April. Darin wird einer Klägerin recht gegeben, die gegen Maskenpflicht, Abstände und Testpflicht an den Schulen ihrer Kinder (14 und acht Jahre) geklagt habe. Auch für alle weiteren Schülerinnen und Schüler der beiden Einrichtungen seien die Regeln aus der Corona-Schutzverordnung ausgesetzt.

Ansicht wechseln

In dieser Ansicht können leider nicht alle Inhalte korrekt dargestellt werden.

Das Thüringer Bildungsministerium stellte nun klar, dass die Entscheidung allein für die am Verfahren Beteiligten rechtliche Wirkung habe. Das seien in diesem Fall zwei Schüler. „Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordnet wurden. Sie bleiben rechtmäßig in Kraft“, hieß es weiter. Gleiches gelte für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Ansicht wechseln

In dieser Ansicht können leider nicht alle Inhalte korrekt dargestellt werden.

Zugleich äußerte das Bildungsministerium „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“. Die Zuständigkeit des Familiengerichts beschränke sich üblicherweise auf Fragen des Sorgerechts. Die „Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten“, schrieb es weiter. Auch könnten nur konkret benannte natürliche oder juristische Personen Adressat von gerichtlichen Ge- oder Verboten sein. Das Ministerium verwies darauf, dass die „Leitungen und Lehrer“ zweier Schulen, an die sich der Beschluss richte, diese Grundvoraussetzung nicht erfüllen.

Gericht dürfte sich nicht vor Montag äußern

Angesichts „dieser und weiterer verfahrensrechtlicher Probleme“ müsse nun obergerichtlich überprüft werden, ob die Entscheidung überhaupt Bestand haben und rechtliche Wirkung entfalten kann. Das Bildungsministerium werde daher „schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses anstrengen“.

Die Behörde erklärte zudem, dass eine „ordnungsgemäße Bekanntgabe“ bisher nicht erfolgt sei. „Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher kennen wir lediglich eine Mail an die Schulleitungen“, hieß es.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Es gibt daher weiterhin Zweifel an der Echtheit. Für ein Amtsgerichtsurteil liest sich der Schriftsatz äußerst ungewöhnlich. Nach RND-Informationen prüfen die thüringischen Behörden die Echtheit. Das Gericht wird sich frühestens am Montag zu dem Fall äußern.

Amtsgericht geriet bereits in die Schlagzeilen

Zu den Ungereimtheiten gehört, dass Stellungnahmen der Schulen und des Ministeriums nicht enthalten sind, dafür aber drei Fachgutachten zu Maskenpflicht und Tests, die alle von bekannten Kritikern der Corona-Maßnahmen kommen. Eine Gutachterin ist direkt mit dem „Querdenker“-nahen „Corona-Ausschuss“ verbandelt.

Das Amtsgericht Weimar war bereits im Januar in den Schlagzeilen, als ein Richter einen Angeklagten freisprach, der wegen einer verbotenen Feier ein Bußgeld zahlen sollte. In der Urteilsbegründung nannte der Richter die Maßnahmen eine „katastrophale politische Fehlentscheidung“. Der Jurist hatte 2020 selbst gegen Corona-Maßnahmen geklagt. Das Oberlandesgericht Jena überprüft sein Urteil nun. Der aktuelle Fall ist aber nach RND-Informationen von einem anderen Richter am Amtsgerich Weimar bearbeitet worden.

RND/cz/jps

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige