Kontaktbeschränkungen, Restaurants & Fitnessstudios dicht

EXKLUSIV: Das ist Merkels Corona-Plan für den November

Beschlussvorlage für Treffen zwischen Bund und Ländern durchgesickert

UPDATE: Die von Kanzlerin Merkel geforderten Regeln sind beim Krisentreffen mit den Ministerpräsidenten weitestgehend durchgewunken worden, wie die Kanzlerin auf einer Pressekonferenz nach dem Treffen mitteilte. Einzige Ausnahme: Die Regeln sollen bereits ab dem 2. November gelten. Hier finden Sie alle beschlossenen Corona-Regeln noch mal auf einen Blick.

Die Infektionszahlen steigen rasant, die Rekordwerte aus dem März sind längst übertroffen – wie soll es in den nächsten Wochen weitergehen mit dem Coronavirus in Deutschland? Wenn es nach der Kanzlerin geht, sollen ab dem 2. November (UPDATE – zuvor war der 4. November angekündigt worden) wieder strenge Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen gelten – ähnlich wie im März. Einer Beschlussvorlage zufolge, die RTL exklusiv vorliegt, will die Kanzlerin private Kontakte wieder auf ein Minimum beschränken. Restaurants und Kneipen sollen dichtmachen, auch Fitnessstudios, Kinos und andere Einrichtungen sollen demnach schließen.

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Maßnahmen sollen ab dem 2. November gelten - bis Ende des Monats

Sollten die Maßnahmen durchgewunken werden, sollen sie ab dem 2. November (UPDATE – zuvor war der 4. November angekündigt worden) gelten – zunächst bis Ende November. Außerdem, und das wird besonders betont: Die Regeln sollen deutschlandweit einheitlich gelten. Nach zwei Wochen werde man sich erneut zwischen Bund und Ländern beraten und mit Blick auf das Infektionsgeschehen notfalls Anpassungen vornehmen, heißt es im Papier.

Ob die Maßnahmen, die Merkel sich vorstellt, so kommen werden, ist mehr als unklar. Bei vergangenen Treffen zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten war oft um Kleinigkeiten gestritten worden – stundenlang. In den Vorbesprechungen zur Telefonkonferenz am Mittwoch herrschte nach RTL-Informationen große Uneinigkeit, besonders bei möglichen Schließungen von Gastronomie- und Hotelbetrieben.

Welche Punkte strittig sind und wo sich nach RTL-Informationen Einigungen abzeichnen, erklärt unsere Reporterin Franca Lehfeldt im Video.

Bislang kann Merkel sich aber auf eine Mehrheit der Deutschen stützen, der überwiegende Teil der Deutschen trägt nach einer aktuellen Umfrage das Krisenmanagement der Regierung nämlich mit.

1. Kontaktbeschränkungen auf Angehörige zweier Haushalte

Die Bürgerinnen und Bürger werden laut der Beschlussvorlage angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll daher nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Verstöße sollen hart sanktioniert werden.

Bund und Länder haben sich nach RTL-Informationen inzwischen bei diesem Punkt geeinigt. Demnach dürfen sich draußen nur noch maximal zehn Menschen aus maximal zwei Haushalten treffen.

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2. Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen geschlossen werden

Wenn es nach der Kanzlerin geht, sollen Freizeit- und Kultureinrichtungen wieder dichtgemacht werden. Dazu gehören neben Museen, Theatern, Opernhäusern und Kinos auch Freizeitparks, Bordelle und auch Fitnessstudios. Auch der „Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern“ soll untersagt werden.

Zusätzlich soll nach RTL-Informationen allgemein gelten: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

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3. Restaurants und Kneipen müssen dichtmachen

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden nach dem Willen der Kanzlerin geschlossen. Davon ausgenommen soll die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sein.

4. Körperpflege-Dienstleistungen werden untersagt - Ausnahme: Friseur

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar sei, so der Entwurf. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

5. Weiterhin geöffnet: Einzelhandel, Schulen und Kitas

Der Einzelhandel soll unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben, heißt es in dem Papier. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Beim Thema Bildung ist das Papier explizit: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Angesichts der hohen Infektionszahlen sollen weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt werden.

Maßnahmen sollen Weihnachten ermöglichen

Die Maßnahmen sollen laut der Beschlussvorlage erfolgen, damit Feiern an Weihnachten möglich sind. „Ziel von Bund und Ländern ist es, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung“, heißt es im Papier im Wortlaut.

Man sei sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handle. „Aber sie sind notwendig“, heißt es in der Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt, die RTL exklusiv vorliegt.

Ein Grund, warum die Corona-Maßnahmen verschärft werden könnten, ist die Lage in den Krankenhäusern. Wie es dort im Moment aussieht, erklärt Intensivmediziner und Präsident der Vereinigung der Intensiv- und Notfallmediziner (DIVI) Prof. Uwe Janssens im Interview mit RTL.

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