Gebaut, um kaputt zu gehen – wenn Elektronik geplant den Geist aufgibt

Geplante Obsoleszenz  Wenn Elektronik geplant kaputt geht
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Wenn Elektronik geplant kaputt geht
Geplante Obsoleszenz

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Waschmaschine mit eingebauter "Kaputt-Garantie"?

Ob Waschmaschine, Drucker oder Mixer– haben Sie auch das Gefühl, dass die Geräte immer schneller kaputtgehen? Meistens auch noch genau dann, wenn die Garantie gerade abgelaufen ist. Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass Hersteller ihre Geräte so konstruieren, dass Produkte von den Verbrauchern nicht mehr repariert werden können.

Gebaut, um kaputt zu gehen

Elektroschrott, Garantie, Elektronik, Geplante Obdoleszenz
Wenn Elektrogeräte schon nach kurzer Zeit kaputtgehen, ist das nicht Pech, sondern Strategie. Das können Sie gegen die 'geplante Obdoleszenz' tun.
picture alliance / JOKER, Alexander Stein

Es ist sicher jedem von uns schon einmal passiert: Kaum ist die Garantie von Handy oder Laptop abgelaufen, schon ist das geliebte Gerät kaputt. Was zunächst wie Pech wirkt, ist meistens aber bewusste Berechnung der Hersteller. Neben der nicht so langen Haltbarkeit, werden die Geräte auch noch so konstruiert, dass es keine Ersatzteile gibt. Moniert werden etwa nicht austauschbare Akkus und fest verklebte Gehäuse, die sich nicht öffnen lassen. Oder die Reparaturen sind so teuer, dass es für den Verbraucher nicht mehr rentabel ist.

In der Umfrage von den Verbraucherschützern wurden 31 Hersteller befragt, dabei waren Marken wie Grundig, Philips, Samsung und Gorenje. Viele Hersteller gaben zu, dass sie es den Kunden erschweren ihre Geräte zu reparieren. Einige Geräte lassen sich ohne eine Zerstörung des Produktes nicht öffnen. Bei 19 von 26 Marken, für die Antworten vorliegen, würden Reparatur-Anleitungen nur an Vertragswerkstätten weitergegeben. Zehn der befragten Firmen hätten gemeldet, "schwierig oder gar nicht zu öffnende Produkte" im Sortiment zu haben. Die Hersteller würden ihr Vorgehen teils mit Gefahren bei selbstständigen Reparaturen begründen und auf Fachwissen der Vertragswerkstätten verweisen, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale.

Der Grund ist klar: Die Unternehmen wollen verkaufen. Daher legen es die Hersteller nicht darauf an, ein Produkt besonders langlebig zu gestalten. Am besten, es geht kurz nach Ablauf der Garantie kaputt. Es gibt sogar einen Fachbegriff dafür: geplante Obsoleszenz. "Dieser Begriff ist leider noch viel zu wenig verbreitet“, sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW im Gespräch mit RTLaktuell.de.

Produkt kaputt? Das können Sie tun

In Zeiten knapper Rohstoffe ist diese Unternehmensstrategie besonders ärgerlich. Es werden nicht nur die finanziellen Ressourcen der Konsumenten geschröpft, sondern auch die Ressourcen unserer Erde.

Generell ist es den Unternehmen ein Anliegen, dass Reparaturen nicht mehr so einfach machbar sind. Die Teile werden immer kleiner oder sind hinter nicht zu öffnenden Plastikabdeckungen versteckt. Wer nicht reparieren kann, kauft im Zweifel neu. So einfach ist die Rechnung.

Der Kunde ist also schon lange nicht mehr der König, er ist schlichtweg der Zahlmeister. Doch Verbraucher müssen nicht jede Kröte schlucken.

Zunächst einmal ist zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden. Die Gewährleistung beträgt meist zwei Jahre und wird vom Händler getragen. Die Garantie übernimmt der Hersteller, die aber freiwillig ist, wohingegen die Gewährleistung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.

Wichtig zu wissen: Geht ein Produkt schon in den ersten sechs Monaten kaputt, liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das heißt, er muss Ihnen beweisen, dass Sie das Gerät kaputt gemacht haben. Ab sechs Monaten wird der Fall umgekehrt: Dann müssen Sie dem Verkäufer beweisen, dass das Gerät wirklich ohne Ihr Verschulden nicht mehr funktioniert.

Wenn ein Gerät nach Ablauf der Garantie kaputt geht, dann rät die Verbraucherzentrale, trotzdem den Händler und den Hersteller zu benachrichtigen. "Manchmal geht da schon noch etwas auf Kulanz. Das ist auf jeden Fall ratsam", sagt Verbraucherschützer Heldt. "Allerdings hat der Kunde kein Anrecht mehr nach Ablauf der Garantie, er kann nur auf die Kulanz hoffen."

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Reparatur defekter Geräte

Viel wichtiger ist für Heldt die Frage, ob das Produkt reparabel ist. "Es ist eine klare Empfehlung des Verbraucherschutzes, stets zu hinterfragen, ob das Gerät zu reparieren ist. Wir wollen die Reparatur wieder ins Bewusstsein der Menschen rücken", erklärt Heldt. Das macht in mehrerlei Hinsicht Sinn: Wir sparen Ressourcen und schonen damit die Umwelt und wir sparen dabei Geld. Denn ein Neuprodukt ist teurer als eine Reparatur. "Im Zuge der hohen Technologie haben viele die Reparatur völlig aus den Augen verloren, weil sie denken, das kriegen sie einfach nicht hin."

"Es lohnt sich im Internet nach Reparaturanleitungen zu schauen. Am besten gibt man den genauen Produktnamen mit dem Zusatz 'kaputt‘ oder 'reparieren' in einer Suchmaschine ein“, rät Heldt. Vor allem im Computerbereich gibt es in jeder Stadt mittlerweile kleine Firmen, die Beratung und Reparatur anbieten. "Wir raten offensiv dazu, bei privaten kleinen Unternehmen anzufragen, ob sie ein technisches Gerät reparieren können“, so der Verbraucherschutz.

Wichtig ist auch schon beim Kauf darauf zu achten, ob sich ein Geräte womöglich reparieren lässt. Worauf Sie dabei achten müssen, sehen Sie im Video.

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Billigangebote hinterfragen

Kritisch hinterfragen sollte man auch immer Superbilligangebote. Warum ist das so billig? Welche Teile wurden da verbaut? Heldt rät den Konsumenten auch dazu, Produkttests im Internet zu lesen. "Es gibt im Netz viele Foren, in denen enttäuschte, aber auch zufriedene Kunden ihre Bewertung hinterlassen. Die Haltbarkeit der Produkte wird auch von Ökotest und Stiftung Warentest überprüft. Es lohnt sich, da mal reinzuschauen", so Heldt.

Eine weitere Frage, die man sich schon vor dem Kauf stellen sollte, ist die der Nachrüstbarkeit. Vor allem im Bereich der Computer und der Kameras ist dies ein maßgeblicher Punkt. Konsumenten müssen nicht gleich neu kaufen, wenn man auf- oder nachrüsten kann.