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Coronaregeln in Baden-Württemberg »Bereinigte Inzidenz« – darum öffnen hier schon wieder die Geschäfte

Der Inzidenzwert im Landkreis Calw liegt bei mehr als 50. Dennoch gelten dort nun lockerere Coronaregeln – weil die entsprechende Verordnung in Baden-Württemberg offenbar Interpretationsspielraum lässt.
Altstadt von Calw (Archivbild)

Altstadt von Calw (Archivbild)

Foto: Kuhnle / imago images / Eibner

Der Landkreis Calw in Baden-Württemberg hat eine Öffnung des Einzelhandels seit Dienstag erlaubt, obwohl der Sieben-Tage-Inzidenzwert eigentlich bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner liegt.

Bund und Länder hatten vergangene Woche eine Öffnungsstrategie in fünf Schritten beschlossen, aber auch eine sogenannte Notbremse, falls einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Neuinfektionen in einer Region führen. Demzufolge wäre bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 lediglich sogenanntes Terminshopping im Einzelhandel gestattet.

Infektionsgeschehen »in maßgeblichen Teilen eingrenzbar«

Das Landratsamt Calw beruft sich bei den erlassenen Lockerungen eigenen Angaben zufolge auf eine »bereinigte Inzidenz« und die aktuelle Corona-Verordnung des Landes . Darin heißt es, »bei der Bewertung der Inzidenzwerte kann das Gesundheitsamt die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen berücksichtigen«.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis sei »in maßgeblichen Teilen eingrenzbar und somit nicht diffus«, hatte das Gesundheitsamt bereits am Montag mitgeteilt . Die Behörde habe lokal gut eingrenzbare Ausbrüche herausgerechnet – etwa »gesicherte Infektionsketten mit gut nachverfolgten Kontaktpersonen«, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Die bereinigte Inzidenz liege damit fünf Tage in Folge unter 50. In den 25 Kommunen des Landkreises dürften die Geschäfte mithin geöffnet sein.

Mit Stand Sonntag ergebe sich eine »bereinigte Sieben-Tage-Inzidenz des diffusen Infektionsgeschehens von 39«, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts vom Montag. Zum Vergleich: Der vom Land veröffentlichte Wert betrug 55,3 Fälle pro 100.000 Einwohner.

»Ich halte es für elementar, dem Einzelhandel und weiteren von der Verordnung erfassten Bereichen konkrete und vertretbare Öffnungsperspektiven zu bieten«, wird Landrat Helmut Riegger (CDU) in der Mitteilung zitiert: »Um die niedrige Inzidenz halten zu können, bitten wir den Einzelhandel und die Geschäfte, strenge Hygienekonzepte umzusetzen und auf freiwilliger Basis Kontaktdaten der Kunden zu erheben, um Infektionsketten frühzeitig unterbrechen zu können.«

Neben der Öffnung von Geschäften bei entsprechenden Hygienekonzepten greifen damit in dem Landkreis weitere Lockerungen des Stufenplans. Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt – ebenso der Zugang zu Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Auch für kontaktfreien Sport im Freien sind Lockerungen vorgesehen.

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Kritik an der Entscheidung wurde etwa auf Twitter laut. Von einer Aufweichung der Bund-Länder-Beschlüsse war die Rede. »Der Vorwurf der Mauschelei hat uns doch einigermaßen überrascht«, so Landrat Riegger. »Wir setzen um, was die neue Verordnung der Landesregierung vorsieht.«

Man habe ein diffuses Infektionsgeschehen, aber auch ein abgrenzbares Ausbruchsgeschehen, welches unter Kontrolle sei. Sollte das diffuse Infektionsgeschehen weiter ansteigen, müssten die Lockerungen »selbstverständlich wieder zurückgenommen werden«.

wit/dpa