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Geplante Pflegereform Kinderlose sollen höheren Beitrag zahlen

3,4 Prozent ihres Bruttolohns sollen Kinderlose ab 2022 für die Pflegeversicherung zahlen – und damit zu einer besseren Entlohnung von Pflegekräften beitragen. Der Bund will eine Milliarde Euro pro Jahr zuschießen.
Jens Spahn (CDU) bei einem Klinikbesuch in Südafrika

Jens Spahn (CDU) bei einem Klinikbesuch in Südafrika

Foto: Xander Heinl/photothek.de / imago images/photothek

Die Bundesregierung hat sich auf eine Pflegereform verständigt, um die bessere Bezahlung von Pflegekräften voranzutreiben: Ab September 2022 soll die Zulassung von Altenheimen und Pflegediensten von einer Entlohnung nach Tarif abhängen. Auch bestehende Pflegeeinrichtungen sollen ab dann mindestens in Höhe eines Pflege-Tarifvertrags zahlen. Dies geht aus einer Kabinettsvorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor, die der Nachrichtenagentur Reuters am Sonntag vorlag.

Die Einigung sei mit Finanzminister Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) abgestimmt, hieß es aus Regierungskreisen. Beide hatten eine Tarifbindung verlangt. Finanziert werden soll das Vorhaben ab 2022 durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns und einen Zuschuss des Bundes von jährlich einer Milliarde Euro. Spahn hatte zuletzt einen Zuschuss von 2,6 Milliarden Euro gefordert.

Einigung soll am Mittwoch gebilligt werden

Die Einigung, über die zuerst die »Bild am Sonntag« berichtet hatte, soll nach derzeitigem Stand am kommenden Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Da es sich formell um Änderungen an einem dem Bundestag bereits vorliegenden Gesetzentwurf handelt, kann das Parlament die Pflegereform noch im Juni vor der Sommerpause beschließen.

Der bisherige Gesetzentwurf sieht auch eine Begrenzung des Eigenanteils für Heimbewohner an den Pflegekosten vor, damit eine bessere Bezahlung von Pflegekräften nicht zu ihren Lasten geht. Neu hinzu kommt nun, dass Pflegeeinrichtungen ab September 2022 entweder tarifgebunden sein oder Löhne mindestens in Höhe eines Pflege-Tarifvertrags zahlen müssen. Dies soll auch für bestehende Pflegeeinrichtungen gelten. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen erhalten einen Anreiz, Tarifverträge anzuwenden, die über dem regional üblichen Niveau liegen, indem die Pflegekassen den durchschnittlichen Tariflohn der Region plus zehn Prozent erstatten.

Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums wird etwa die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegekräfte nicht nach Tarif bezahlt. Sie verdienten etwa zwei Euro pro Stunde weniger.

ire/Reuters