Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland kommt! Ab dem 1. April 2024 soll Cannabis in Deutschland als Genussmittel frei zu kaufen und zu konsumieren sein. Der Bundestag hat am 23.02.2024 in Berlin in namentlicher Abstimmung das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen. Auch der Bundesrat billigte 22.03.2024 in Berlin das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Stand heute ist es in Deutschland noch illegal Cannabis, auch genannt Marihuana, Gras, Weed, Bubatz und Co., zu kaufen oder zu verkaufen. Auch der Anbau und Besitz ist verboten. Die geplante Cannabis-Legalisierung kommt aber - und das schon bald. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab dem 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli 2024 sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
In diesem Artikel findet ihr alle Informationen zur geplanten Freigabe, dem Termin 2024 und dem Verkauf, der Obergrenze für den Besitz und Anbau sowie den erlaubten THC-Gehalt.

Cannabis-Legalisierung: Wie viel Gramm Cannabis werden straffrei?

Zum Eigenkonsum dürfen Erwachsene über 18 Jahren in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich haben. Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Insgesamt darf eine Person höchstens 50 Gramm besitzen, nicht etwa 75 Gramm. Überschreitungen von fünf Gramm (unterwegs) bzw. zehn Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Privat dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben.

Ab wann kommt die Cannabis-Legalisierung in Deutschland?

Die Bundesregierung will Cannabis zum 1. April 2024 legalisieren. Bis dahin bleibt die Droge verboten, auch wenn der Besitz kleiner Mengen schon lange vielerorts gar nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Ab dem 1. April 2024 wird es Volljährigen gestattet sein, bestimmte Mengen der Droge für den Eigenanbau und Besitz zu erwerben. Ab dem 1. Juli des gleichen Jahres sollen auch Cannabis-Clubs die Möglichkeit erhalten, gemeinschaftlich anzubauen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagt: "Mit der jetzigen Verbotspolitik haben wir keine Erfolge."
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© Foto: Britta Pedersen/dpa
Der Bundestag hat am 23.02.2024 das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen. Es legalisiert den Besitz begrenzter Mengen für Erwachsene. 407 Abgeordnete stimmten mit Ja, 226 lehnten das Gesetz ab. Bei 637 abgegeben Stimmen gab es vier Enthaltungen.
Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer ließ am 22.03.2024 ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden.

Dürfen Jugendliche Cannabis kaufen?

Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis untersagt. Wenn sie jedoch beim Besitz von Cannabis erwischt werden, führt dies nicht zur Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen. Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren und in schwierigen Fällen die Jugendämter einschalten. Nach gut einem Jahr sollen die Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Jugendschutz erstmals überprüft werden.
Der Handel mit dieser Substanz bleibt jedoch für alle Altersgruppen illegal. Zusätzlich gilt für Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren eine niedrigere zulässige THC-Grenze beim Erwerb von Cannabis.

Was bleibt beim Thema Cannabis verboten?

Dealen bleibt weiterhin für alle strafbar. Einige Strafen werden verschärft. Das Ziel ist hierbei den Jugendschutz zu verstärken. So wird etwa der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.
Laufende Verfahren wegen Vergehen, die nach dem Cannabis-Gesetz nicht mehr strafbar sind, müssen eingestellt werden. Strafen, die noch nicht vollstreckt sind und nach neuem Recht keinen Bestand haben, werden erlassen. Frühere Straftaten müssen auf Antrag der Betroffenen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn sie nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.

Was ist mit Cannabis und Autofahren?

Die Frage bezüglich Cannabis und Autofahren muss noch geklärt werden. Das Bundesverkehrsministerium soll bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Das bisherige absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, soll durch eine Regelung ersetzt werden, die einen THC-Grenzwert im Blut festlegt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol.

Die Regeln für Cannabis-Clubs

In sogenannten Cannabis-Clubs sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
  • Menge: Cannabis-Clubs dürfen ihren Mitgliedern maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben.
  • Altersbeschränkung und THC-Gehalt: Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt eine Höchstgrenze von 30 Gramm pro Monat mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent.
  • Regeln und Eigenanbau: Cannabis darf nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden. Auf diesem sollen Daten wie Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben werden. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
  • Jugendschutz: Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Kiffen in den Cannabis-Clubs und deren Nähe soll verboten sein, genauso wie im Umkreis von 100 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.
  • Sonstiges: Jährlich müssen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist, inklusive des Wirkstoffgehalts (THC und CBD).

Wird Cannabis auch frei verkauft werden?

Das war zunächst der ursprüngliche Plan von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Dieser wurde aber erst einmal verworfen. Angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten in denen es spezielle Läden, in denen von Blüten („Gras“) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden. Das soll nun in Deutschland zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür auch erst noch ein gesondertes Gesetz nötig, das noch gar nicht vorliegt. Geplant ist, den Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu erproben.