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    So gehen Anleger vor  52879  1 Kommentar Betrugsfall Wirecard: Wieviel Schadensersatz ist drin?

    Anleger, die mit dem Kauf von Aktien und Derivaten bei Wirecard Geld verloren haben, hoffen auf Schadensersatz. Die Chancen dafür stehen gut. Aber seien wir ehrlich: Den vollen Verlust aufzuholen, wird kaum möglich sein.

    Aus der Schilderung vieler geschädigter Anleger, die sich an uns wenden, wissen wir inzwischen, dass der Betrugsfall Wirecard für viel Verzweiflung gesorgt hat. Die Verluste reichen von wenigen hundert Euro bis in den siebenstelligen Bereich. Doch die reinen Zahlen sagen kaum etwas über die Schicksale dahinter. Das ist zum Beispiel die Großmutter, die ihren vier Enkeln jeweils ein Depot eingerichtet hat, um später deren Ausbildung zu finanzieren. Einziges Wertpapier darin: Wirecard-Aktien. Oder der Berufsanfänger, der nicht nur sein Depot, sondern gleichzeitig auch das seiner Eltern mit Wirecard vollgepackt hatte.

    Klar kann man sagen: Wer sowas macht, ist selbst schuld. Doch Tatsache ist: Die Leute haben sich immerhin auf einen DAX-Wert verlassen. Das Geld ist nun fort und die entscheidende Frage lautet: Wieviel davon kann man wiederbekommen? Die Antwort ist nicht einfach und naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aber versuchen wir trotzdem mal eine grobe Schätzung, verbunden mit einigen Hinweisen, wie Sie vorgehen können, um sich das Optimum zu sichern.

    Es zeigt sich immer deutlicher, dass nur jene Anleger wirklich gute Chancen auf Schadensersatz haben, die ihre Papiere bis zum 18. Juni 2020 um 10.43 Uhr gekauft haben.  Das war der Zeitpunkt, zu dem Wirecard darüber informierte, dass 1,9 Milliarden Euro auf den Konten fehlen. Wer danach noch gekauft hat, dessen Chancen sind deutlich geringer. Er fällt in die Kategorie der Zocker, die trotz vorliegender Nachrichten über einen Betrug nach dem Motto vorgegangen sind: Es wird schon alles wieder gut.

    Derzeit sehen wir drei verschiedene Ansatzpunkte, die für geschädigte Anleger aussichtsreich sind. Leider handelt es sich dabei um getrennte Verfahren, die jeweils eigene Kosten verursachen. Es gibt also keine Möglichkeit, mit einer einzigen Gebühr sämtliche Vorgehensvarianten zu bündeln. Jeder Anleger muss sich entscheiden, bei welchen der drei Verfahren er mitmachen will. Er kann sich dabei an einem, zwei oder drei Verfahren beteiligen. Letztlich ist das eine Frage der Kosten. Greift eine Rechtsschutzversicherung, so können problemlos alle drei Varianten genutzt werden. Bei Selbstzahlern gilt: Lassen Sie individuell prüfen, welches Vorgehen sinnvoll ist. Hier bieten wir diese Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Je höher der individuelle Wirecard-Schaden, desto mehr spricht dafür, alle drei Wege zu nutzen. Denn die Kosten steigen degressiv. Das bedeutet: Bei höheren Schäden sind sie prozentual niedriger als bei geringen Schäden.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    So gehen Anleger vor Betrugsfall Wirecard: Wieviel Schadensersatz ist drin? Anleger, die mit dem Kauf von Aktien und Derivaten bei Wirecard Geld verloren haben, hoffen auf Schadensersatz. Die Chancen dafür stehen gut. Aber seien wir ehrlich: Den vollen Verlust aufzuholen, wird kaum möglich sein. Aus der Schilderung vieler …