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Münster/Bünde

OVG Münster: Kein Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum

Münster/Bünde (dpa)

In der Corona-Pandemie entbrannte vielerorts die Debatte um Luftfilter für Schulklassen. Nun hat ein Gericht geurteilt. 

Mobil oder fest verbaut: In vielen Klassenräumen in NRW kommen im Zuge der Corona-Pandemie Luftfilteranlagen zum Einsatz.
Mobil oder fest verbaut: In vielen Klassenräumen in NRW kommen im Zuge der Corona-Pandemie Luftfilteranlagen zum Einsatz.

Münster/Bünde (dpa) - Schüler in Nordrhein-Westfalen haben auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilverfahren entschieden und am Dienstag mitgeteilt.

Unfallkasse soll Beurteilung erstellen

Damit bestätigten die Richter in Münster zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden aus der Vorinstanz. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21, Beschlüsse vom 14. Februar).

Anlass für die Eilanträge der Schüler einer Grundschule in Bünde im Kreis Herford war der Wunsch, das Absinken der Raumtemperatur während des Unterrichts besonders im Winter unter 20 Grad Celsius zu vermeiden. Dazu sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen werden könnten. Beim zweiten Verfahren erging die gleiche Forderung an die Stadt Bünde als Schulträger.

Das OVG folgte dieser Argumentation nicht. Mit Blick auf den Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften.

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