Bad Kreuznach erlässt ein nächtliches Aufenthaltsverbot für...

Die Kirschsteinanlage wird zum Sperrbezirk. Archivfoto: Mario Luge
© Mario Luge

Die Stadt greift durch. „Aufgrund der aktuellen Ereignisse“, so heißt es in einer Pressemitteilung der Verwaltung, hat das Ordnungsdezernat am Freitag eine sogenannte...

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BAD KREUZNACH. Die Stadt greift durch. „Aufgrund der aktuellen Ereignisse“, so heißt es in einer Pressemitteilung der Verwaltung, hat das Ordnungsdezernat am Freitag eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet ein generelles Aufenthaltsverbot in der Kirschsteinanlage, dem Fischerplatz (ehemaliger Wollf’scher Garten) und dem Schlosspark in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.

Kirschsteinanlage ein „gefährlicher Ort“

Wobei es sich bei diesen „aktuellen Ereignissen“ handelt, darüber lässt die detaillierte Begründung der Verordnung keinerlei Zweifel. „In Anbetracht der betroffenen hochwertigen Rechtsgüter von Leib und Leben und des besonderen öffentlichen Interesses an der Bekämpfung von Straftaten ... muss das Interesse Dritter an der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich dem uneingeschränkten Aufenthalt in den genannten Bereichen, zeitweise zurücktreten“, heißt es in der Begründung zum Sofortvollzug des Aufenthaltsverbotes. Im Klartext bedeutet das: Die städtischen Anlagen werden zu nächtlichen Sperrbezirken.

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Mit der Anordnung will die Stadt „den gefährlichen Ort der Kirschsteinanlage künftig wieder einer verträglichen, sozialadäquaten Nutzung durch die Allgemeinheit zuführen“. Die Zusammenhänge mit den Gewalt- und Unruhestiftungen der vergangenen Wochen liegen auf der Hand. „Die Verfügung gibt uns die Möglichkeit, die in den Grünanlagen festgestellten Ruhestörungen und Aggressivität einzelner Personen und Personengruppen in der Nachtzeit umgehend zu unterbinden“, erläutert Ordnungsdezernent Udo Bausch.

Äußerste Aggressivität gewalttätiger Gruppen

Der Vollzugsdienst des städtischen Amtes für Recht und Ordnung werde zusammen mit der Polizeiinspektion Bad Kreuznach die Einhaltung des Aufenthaltsverbotes in den genannten Grünanlagen ab sofort kontrollieren.

Es ist beileibe kein alltägliches Mittel, mit dem die Stadt nun versucht, die öffentliche Ordnung in ihren Grünanlagen wiederherzustellen. Doch auch die Gefährdungslage ist alles andere als alltäglich: Allein von März bis Mitte Juli verzeichnete die Polizei nach Einsätzen an der Kirschsteinanlage 34 Strafanzeigen. Vor allem die Delikte Körperverletzung (12) und Rauschgifthandel (13) waren dabei häufig vertreten.

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Verdrängungseffekt zu beobachten

Die Bilanz der Ordnungshüter spricht von „äußerster Aggressivität durch gewalttätige Personengruppen“, die ihren Höhepunkt in einer brutalen Schlägerei zwischen zwei Gruppen am 12. Juli erreichte, die mit Baseballschlägern und Messern aufeinander losgingen. Auch in den vergangenen Tagen sei es in der Kirschsteinanlage wieder zu „gravierenden Auseinandersetzungen“ und Festnahmen gekommen. Es gelte nun, dieses „inakzetable Verhalten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden“. Ohne Aufenthaltsverbot, so bewerten Ordnungsamt und Polizei die Lage, könnten „an den genannten Örtlichkeiten Straftaten und begleitende Gefahren für die Allgemeinheit nicht verhindert werden“.

Dass neben der Kirschsteinanlage noch zwei weitere öffentliche Plätze betroffen sind, ergibt sich aus einem Verdrängungseffekt. So konnte die Polizei bei ihren nächtlichen Einsätzen beobachten, dass die Ruhestörer und Straftäter fexibel auf die Einsätze reagierten. In der Nacht zum Samstag, 15. Juli, hielten sich nach Mitternacht 25 Ruhestörer unterschiedlichster Nationalitäten am Fischerplatz auf, während die Kirschsteinanlage komplett verwaist war. Ohne Einbeziehung des Fischerplatzes und des Schloßparks könne die öffentliche Ordnung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wieder hergestellt werden“.

Bereitschaft zur Straftat „sieht man ihnen nicht an“

Mit wem es Polizei und Ordnungskräfte bei ihren nächtlichen Razzien zu tun haben – auch das wird aus der Anordnung deutlich – ist nicht leicht zu sagen. Eine Beschränkung der Verfügung auf einen bestimmten Personenkreis sei „nicht möglich“. Die Personengruppen setzten sich aus unterschiedlichen Bevölkerungskreisen aber auch aus Gruppen „aus einem größeren Einzugsgebiet“ zusammen. Die „besondere Gewalttätigkeit“ und die „Bereitschaft zur Begehung gravierender Straftaten“ sehe man den Personen nicht an. Es handele sich insbesondere nicht um eine identifizierbare Gruppe, der die Ruhestörungen und die Straftaten zugeordnet werden könnten.

Vielmehr bestehe die Problematik „derzeit potenziell bei allen Personen, die sich in der Nacht noch in den genannten Grünanalgen aufhalten“. Das Aufenthaltsverbot soll zunächst bis zum 31. Oktober gelten, könnte aber bei Bedarf verlängert werden. Ab November setzen die Ordnungshüter aber zunächst auf das Wetter. Es sei „derzeit nicht zu erwarten, dass in den Wintermonaten wegen Kälte ein nächtliches Aufenthaltsverbot in den genannten Grünflächenbereichen notwendig sein wird.“

Von Thomas Haag