Autogas (LPG)
Bund verlängert Steuervorteil bis 2022

Eigentlich sollte der Steuervorteil für Flüssiggas noch bis Ende 2021 gelten. Das Bundeskabinett hatte beschlossen diesen bereits Ende 2018 auslaufen zu lassen. Der Bundesrat wollte ihn bis 2023 verlängern, nun folgte das Koalition dieser Empfehlung. Autogas bleibt bis 2022 günstig.

Kia Picanto 1.0 LPG, Typenbezeichnung
Foto: Achim Hartmann

Allerdings: Ab 2019 reduziert sich die Steuervergünstigung und zwar bis Ende 2022 um jährlich 20 Prozent. Entsprechend müssen LPG-Fahrer ab 2023 den vollen Steuersatz zahlen. Autogas genießt derzeit einen Steuervorteil von 15 Cent je Liter, der Literpreis liegt bei derzeit zwischen 50 und 60 Cent. Aktuell nutzen rund 480.000 Fahrzeuge in Deutschland Autogas (LPG). Erdgas wird nur von rund 100.000 Fahrzeugen getankt.

Anders als beim Autogas wurden hingegen die Steuervorteile für Erdgas (CNG) beim Einsatz im Verkehr verlängert. Sie laufen bis 2026 weiter, werden aber ab 2024 abgeschmolzen.

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Ursprünglich wollte das Bundeskabinett in einem im Februar gefasste Beschluss zum Energiesteuergesetz ab 2019 den Steuervorteil für Autogas (LPG) komplett streichen. Das hätte dem Bund zusätzlich eine Milliarde Euro in die Kasse spülen.

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Erscheinungsdatum 25.04.2024

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