Antwort
vonRechtsanwalt Heiko Tautorus
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01139 Dresden
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E-Mail: ts@jagenburg.com
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie schon das einzig Richtige unternehmen. Sie telefonieren mit den zuständigen Sachbearbeitern, um die Sache zu beschleunigen.
Was Sie auf keinen Fall tun dürfen, ist jetzt rechtlichen Druck aufzubauen. Denn dann wird sich die Rechtsabteilung der Bank mit dem Vorgang befassen (müssen), was kurz vor Weihnachten und dem Ende des Jahres wegen der möglichen Verjährung von Ansprüchen, zeitlich zu einer noch länger andauernden Bearbeitung und Schließlich verspäteter Auszahlung führt.
Im Ergebnis müssen Sie weiter und immer wieder den Bankmitarbeiter anrufen und nach dem Sachstand bzw. der Zahlungsanweisung nachfragen.
Gleichzeitig sollten Sie Ihrem Verkäufer die Umstände darlegen und ggf. belegbare Korrespondenz zur Kenntnis geben.
Ihre Ansprüche wegen der Verzugszinsen können Sie als Schadensersatz auch noch nach Abschluss der Angelegenheit ins Auge fassen. Soweit Sie sich entschließen, die Verzugszinsen, soweit wirtschaftlich, geltend zu machen, können Sie ohne Zeitdruck einen Rechtsanwalt beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Unsere Kanzlei vertritt Sie gern auch bundesweit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Sehr geehrter Herr Tautorus, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe ja leider gar keine Möglichkeit, die Bank persönlich zu kontaktieren, ich muss alles über die Interhyp klären und mich auf deren Aussage zum Sachstand verlassen, was sich leider nun schon mehrfach als nicht zutreffend heraus gestellt hat...hätte ich denn theoretisch die Möglichkeit - da ja bislang noch gar nichts bezahlt wurde - zu einer anderen Bank zu gehen und von dem Kredit bei der DSL Bank zurück zu treten? Sind die Banken nicht auch an gesetzliche Fristen etc gebunden, sodass der Vertrag anfechtbar wäre? Ich habe sowohl Eigenkapital als auch eine gute Bontät, ich könnte mir vorstellen, dass meine Hausbank durchaus auch einem Kredit zustimmen würde, das wäre direkt im Ort, mit persönlichem Ansprechpartner....
Sehr geehrte Fragestellerin,
diese Möglichkeit besteht durchaus. Sie müssten dann jedoch derjenigen Bank aus Ihrem Kreditvertrag ein Frist mit Ablehnungsandrohung der Kreditannahme und gleichzeitiger Erklärung des Rücktritt bei Ablauf der Frist erklären.
Soweit ich das aus dem Sachverhalt entnehme, hat die Bank jedoch schon einen Teil in Höhe von 10.000€ an die zu entlassende Bank (Santander Bank?) gezahlt.
Sie müssten mit einer entsprechenden unmittelbaren Rückforderung rechnen.
Nach Auszahlung der Restsumme könnte es schwierig werden, den Rücktritt durchzusetzen.
Wegen der Unerheblichkeitsklausel des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB könnte das Gericht Sie auf den Verzugsschaden verweisen.
Sie sollten beim Sachbearbeiter der Interhyp um Mitteilung der Telefonnummer der finanzierenden Bank fragen und diesen direkt ansprechen.
Für Ihren Grundstückskaufvertrag dürfte dies jedoch der GAU sein. Denn die Zahlung durch Ihre Hausbank nach deren Kreditbewilligung dauert sicher noch länger. Je nach Rücktrittsklausel ist dann ggf. der Grundstückskaufvertrag abzuwickeln. Soweit lediglich Verzugszinsen anfallen, wäre ein zeitnahes Gespräch mit der Hausbank unter Schilderung des Vorgangs eine Grundlage für Ihre Entscheidung, ob Sie einen Rücktritt vom derzeitigen Kreditvertrag durchführen wollen.
Ggf. ist zudem der Kaufvertrag abzuändern, wenn für die Grundschuldbestellung die "Problembank" bestimmt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Tautorus
Rechtsanwalt