Haus gekauft, Bank zahlt Kaufpreis nicht, Verzugszinsen

7. Dezember 2016 09:24 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


11:18

Zusammenfassung

Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es zeitliche Verzögerung bei der Bank gibt, um die Abwicklung des Immobilienkaufs zu beschleunigen?

Sie sollten zunächst versuchen, direkt mit der Bank zu kommunizieren und die Gründe für die Verzögerung zu klären. Durch das Einschalten eines Rechtsanwalts wird sich die Rechtsabteilung der Bank mit dem Vorgang beschäftigen, was zu Verzögerungen führen kann. Wenn die Bank unkooperativ ist oder die Verzögerung erhebliche finanzielle oder rechtliche Nachteile für Sie mit sich bringt, kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein.

Ich habe ein Haus gekauft bzw. wurde der notarielle Vertrag bereits am 06.10. durch beide Parteien unterzeichnet und als Stichtag für die Fälligkeit der 17.11. vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits die verbindliche Kreditzusage der DSL Bank (Postbank-Tochter) vor. Ich habe die Finanzierung über den Baufinanzierungsvermittler Interhyp abgeschlossen und mich leider - blauäugig, ich weiß - auf deren Erfahrung und die zahlreichen positiven Testberichte und Bewertungen verlassen und mich daher über die Bank selbst nicht weiter informiert. Wir standen auch sehr unter Zeitdruck, da das Haus aufgrund schwerer Krankheit schnellstmöglich verkauft werden musste. Am Anfang war alles noch bestens, ich erhielt prompt die Vertragsunterlagen und bekam auch zeitnah ein Schreiben, welche Unterlagen ich für eine erste Auszahlung (Kaufpreis) noch einreichen müsse. Diese habe ich vollständig am 21.10. eingereicht und der Erhalt wurde mir auch durch die Interhyp bestätigt. Ich hatte augfrund einer Nachfrage bereits mehrfach versucht, die Bank telefonisch zu kontaktieren, was trotz viel Geduld meinerseits nicht möglich war. Dadurch misstrauisch geworden, holte ich mir via Inernet Infos zu der Bank ein und fiel aus allen Wolken. Das Internet war voll von Negativberichten und wahren Horrormeldungen, von hohen Verzugszinsen bis hin zu geplatzten Immobilienkäufen, die Bank schien gewohnheitsmäßig gar nicht oder viel zu spät zu zahlen und ein Kontakt zwischen Kunde und Bank ohne Vermittler war schlichtweg unmöglich. Ich kontaktierte meinen Interhyp-Sachbearbeiter, der zugab, dass es ab und an solche Probleme gäbe, allerdings nicht, wenn die Interhyp als Vermittler tätig sei; ich solle einfach alles über ihn abwickeln, dann gäbe es keine Probleme. Am 13.11. schickte der Notar dann - bereits mit Verspätung - die Fälligkeitsmitteilung, welche ich umgehend an die Bank weiter leitete. Ab diesem Tag lief dann auch die 10 Tagesfrist zur Zahlung des Kaufpreises. Erst passierte mal garnichts, dann kam am 22.11. ein Schreiben der DSL Bank, wo erneut Unterlagen angefordert wurden, welche für die Auszahklung nöltig seien, unter Anderem wurde ein PostIdent-Verfahren verlangt. Ich habe mich darüber extrem geärgert, denn diese Dinge hätte ich bereits wochenlang erledigt haben können, wenn sie in dem ersten Schreiben mit erwähnt worden wären, es war für mich nicht nachvollziehbar, warum diese Unterlagen erst so spät angefordert wurden. Mit viel Mühe konnte ich dafür sorgen, dass noch am gleichen Tag alle Unterlagen bei der Bank vorlagen. Leider war auch das nicht das Ende der Probleme. Wieder passierte tagelang gar nichts, wieder musste ich täglich über die Interhyp nachfragen und Druck machen, woraufhin dann am 29.11. ein Rückruf kam, dass eine IBAN auf dem Treuhandschreiben der Santander Bank falsch sei. Die Bank habe noch 10.000€ vom Kaufpreis zu bekommen, damit das Haus lastenfrei sei; die DSL Bank könne aufgrund der falschen IBAN nicht überweisen. Nach 5 Stunden am Telefon zwischen Bank, Vermittler und Verkäufern war dann endlich klar, dass nicht die IBAN der Bank, sondern die ihres Notars falsch war und dass wegen Notarkosten von 70,81€ bisher der gesamte Kaufpreis noch nicht überwiesen worden sei. Stinksauer machte ich über die Interhyp dann Druck und erfuhr am 30.11., dass die Santander Bank ein korrigiertes Schreiben an meinen Notar schicken müsse, welcher dieses Schreiben dann an die DSL Bank weiter leiten würde, damit überwiesen werden könne. Da ich bis zum 07.12. erneut keinerlei Rückmeldung erhielt und die Verkäufer inzwischen mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag drohten, rief ich dann heute morgen persönlich den Notar an, von dem ich erfuhr, dass die Angelegenheit bereits am 30.11. geregelt worden sei, man habe eine Email mit dem korrigierten Schreiben gegen 13 Uhr an die DSL Bank versandt.
Es war der Bank also offenbar in wiederrum 4 Werktagen nicht möglich, eine einfache SEPA Überweisung durchzuführen. Für mich ist das alles nicht mehr nachvollziehbar, ich zahle nunmehr seit dem 17.11. Verzugszinsen, habe keinerlei Möglichkeit, Kontakt mit meiner Bank herzustellen, werde von meinem Vermittler nur vertröstet und hin gehalten und eine Zahlung des Kaufpreises ist offenbar auch nunmehr 15 Tage nach Ablauf der (bereits verlängerten) Frist nicht in Aussicht. Was kann ich in diesem Fall tun?
7. Dezember 2016 | 10:47

Antwort

von


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E-Mail: ts@jagenburg.com
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie schon das einzig Richtige unternehmen. Sie telefonieren mit den zuständigen Sachbearbeitern, um die Sache zu beschleunigen.

Was Sie auf keinen Fall tun dürfen, ist jetzt rechtlichen Druck aufzubauen. Denn dann wird sich die Rechtsabteilung der Bank mit dem Vorgang befassen (müssen), was kurz vor Weihnachten und dem Ende des Jahres wegen der möglichen Verjährung von Ansprüchen, zeitlich zu einer noch länger andauernden Bearbeitung und Schließlich verspäteter Auszahlung führt.


Im Ergebnis müssen Sie weiter und immer wieder den Bankmitarbeiter anrufen und nach dem Sachstand bzw. der Zahlungsanweisung nachfragen.

Gleichzeitig sollten Sie Ihrem Verkäufer die Umstände darlegen und ggf. belegbare Korrespondenz zur Kenntnis geben.

Ihre Ansprüche wegen der Verzugszinsen können Sie als Schadensersatz auch noch nach Abschluss der Angelegenheit ins Auge fassen. Soweit Sie sich entschließen, die Verzugszinsen, soweit wirtschaftlich, geltend zu machen, können Sie ohne Zeitdruck einen Rechtsanwalt beauftragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Unsere Kanzlei vertritt Sie gern auch bundesweit.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Heiko Tautorus

Rückfrage vom Fragesteller 7. Dezember 2016 | 10:58

Sehr geehrter Herr Tautorus, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe ja leider gar keine Möglichkeit, die Bank persönlich zu kontaktieren, ich muss alles über die Interhyp klären und mich auf deren Aussage zum Sachstand verlassen, was sich leider nun schon mehrfach als nicht zutreffend heraus gestellt hat...hätte ich denn theoretisch die Möglichkeit - da ja bislang noch gar nichts bezahlt wurde - zu einer anderen Bank zu gehen und von dem Kredit bei der DSL Bank zurück zu treten? Sind die Banken nicht auch an gesetzliche Fristen etc gebunden, sodass der Vertrag anfechtbar wäre? Ich habe sowohl Eigenkapital als auch eine gute Bontät, ich könnte mir vorstellen, dass meine Hausbank durchaus auch einem Kredit zustimmen würde, das wäre direkt im Ort, mit persönlichem Ansprechpartner....

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Dezember 2016 | 11:18

Sehr geehrte Fragestellerin,

diese Möglichkeit besteht durchaus. Sie müssten dann jedoch derjenigen Bank aus Ihrem Kreditvertrag ein Frist mit Ablehnungsandrohung der Kreditannahme und gleichzeitiger Erklärung des Rücktritt bei Ablauf der Frist erklären.

Soweit ich das aus dem Sachverhalt entnehme, hat die Bank jedoch schon einen Teil in Höhe von 10.000€ an die zu entlassende Bank (Santander Bank?) gezahlt.

Sie müssten mit einer entsprechenden unmittelbaren Rückforderung rechnen.

Nach Auszahlung der Restsumme könnte es schwierig werden, den Rücktritt durchzusetzen.

Wegen der Unerheblichkeitsklausel des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB könnte das Gericht Sie auf den Verzugsschaden verweisen.

Sie sollten beim Sachbearbeiter der Interhyp um Mitteilung der Telefonnummer der finanzierenden Bank fragen und diesen direkt ansprechen.

Für Ihren Grundstückskaufvertrag dürfte dies jedoch der GAU sein. Denn die Zahlung durch Ihre Hausbank nach deren Kreditbewilligung dauert sicher noch länger. Je nach Rücktrittsklausel ist dann ggf. der Grundstückskaufvertrag abzuwickeln. Soweit lediglich Verzugszinsen anfallen, wäre ein zeitnahes Gespräch mit der Hausbank unter Schilderung des Vorgangs eine Grundlage für Ihre Entscheidung, ob Sie einen Rücktritt vom derzeitigen Kreditvertrag durchführen wollen.

Ggf. ist zudem der Kaufvertrag abzuändern, wenn für die Grundschuldbestellung die "Problembank" bestimmt ist.



Mit freundlichen Grüßen

Heiko Tautorus
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