vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Ich gehe davon aus, dass die Lehre abgebrochen wurde. Eine einmalige Umorientierung ist in der Regel zu akzeptieren. Wenn das Fernabitur von Umfang her einem normalen Schulbesuch entspricht und wenn ernsthaft und erfolgreich betrieben wird, besteht ein Anspruch auf Unterhalt. Man müsste jetzt prüfen warum das Abi schon einmal abgebrochen wurde und ob es objektiv Aussichten gibt das Abi zu schaffen. Wie gesagt muss der Umfang dem eines normalen Schulbesuchs entsprechen sodass für eine Nebentätigkeit kein Raum bleibt. In Ihrem Fall spricht viel für einen Unterhaltsanspruch weil generell die volle Schulausbildung zu tragen ist. Anders wäre es nach Abschluss der Lehre, danach gibt es nur in bestimmten Fällen einen Anspruch wenn erneut die Schule besucht wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Hallo Herr Wöhler, das haben Sie etwas missverstanden. Wie oben beschrieben wurde nach dem Realschulabschluss an einem Kolleg ein Fernabiturkurs begonnen. Nach zwei Jahren, also letztes Jahr hat mein Sohn die Chance auf einen Ausbildungsplatz bekommen und die Fernschule abgebrochen und macht jetzt 3 1/2 Jahre Ausbildung. Meine Frage war nur, ob man auch bei Fernabitur berechtigt ist, Unterhalt zu bekommen. Danke.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Danke für die Klarstellung. So wie Sie es jetzt schildern besteht definitiv ein Unterhaltsanspruch, weil nach der Realschule das Recht besteht einen höheren Abschluss zu erreichen. Das gilt auch bei Fernabitur. In den Fällen die ich in der Praxis hatte, wurde der Unterhaltsanspruch von den Gerichten bejaht, wobei man aber immer betonen muss, dass jeder Unterhaltsfall als Einzelfall betrachtet werden muss. Es kommt häufig auch darauf an, was zur Reinfolge der Ausbildungsschritte abgesprochen war.
Man kann aber generell sagen, dass ein Anspruch auch bei Fernabitur gegeben sein kein.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht