Verheiratet mit US Bürger, AOK droht meine Kinder aus der Versicherung zu werfen

| 8. November 2010 20:29 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Hallo,

ich bin Mutter von zwei Töchtern 1,5 und 3 Jahre alt und verheiratet mit einem Amerikaner. Mein Mann Arbeitet als Grundschullehrer für das "Department of defends", er unterrichtet auf der US Base die Kinder der Soldaten. Er ist in Deutschland nicht gemeldet es ist eigentlich so als ob er nicht da wäre da komplett alles über die Amerikaner läuft.
Ich bin berufstätig ( z.zt. allerdings in Elternzeit ) und bei der AOK versichert - unsere beiden Kinder sind bei mir in der Familienversicherung. Seit wir verheiratet sind prüft die AOK einmal im Jahr das Einkommen meines Mannes und wenn wir über der Einkommengrenze sind werfen sie die Kinder aus der Versicherung! Eine private Krankenversicherung versichert meine Kinder unter 5 Jahren nicht alleine - nur wenn ich mich mitversichern würde, Mein Mann hat eine Amerikanische Krankenversicherung. Nun meine Frage: Meine Kinder und ich sind deutsche Staatsbürger, unser Lebensmittelpunkt ist und bleibt Deutschland. Kann die AOK einfach meine Kinder aus der Versicherung werfen und mich zwingen sie dadurch in das Amerikanische Versicherungssystem zu stecken, was ich absolut nicht will !!!!! Muss ich mich wirklich scheiden lassen damit meine Kinder wie jedes Kind in Deutschland eine Krankenversicherung haben können. Meine Kinder sind deutsch, leben in Deutschland und sollen in das poplige Amerikanische Vericherungsmodell dass kann ich nicht verstehen.

Wir haben schon un das Kindergeld kämpfen müssen blos weil ich einen Amerikaner geheiratet habe, als Deutsche verliert man dann einfach seine Rechte obwohl man immer berufstätig war gut verdient und unmassen an Steuern bezahlt hat und nun das Dillema mit der Versicherung. Wir haben schon verschiedene Anwälte befragt aber keiner hatte so einen Fall und keiner konnte uns helfen. Meine Allianz Rechtschutzversicherung greift wenn wir die AOK NACH Rausschmiss der Kinder verklagen, aber habe ich überhaupt eine Handhabe, haben meine Kinder ein Recht auf eine DEUTSCHE Krankenversicherung ?

Herzlichen Dank!
Fam. J.
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Gem. § 10 Abs. 3 SGB V sind Ihre Kinder nicht versichert, wenn Ihr Mann nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und er im Monat mehr als 4.162,50 € monatlich regelmäßig in diesem Jahr verdient und er mehr als Sie verdient.

Dass er einen Amerikaner ist, spielt dabei keine Rolle. Er braucht nur Mitglied einer deutschen Krankenkasse zu werden. oder weniger als Sie zu verdienen, oder weniger als 4.162,50 € monatlich und zwar regelmäßig (wobei im nächsten Jahr eine andere - aber vergleichbar hohe - Grenze gilt).

Sie brauchen sich nicht scheiden zu lassen, weil diese Vorschrift auch auf Ihren Lebenspartner anwendbar wäre und sie nur unter der in ihr genannten Voraussetzungen zur Anwendung kommt.
Rückfrage vom Fragesteller 8. November 2010 | 21:04

Mein Mann ist in einer Amerikanischen Krankenversicherung, er KANN nicht in eine deutsche wechseln da er in Deutschland nicht gemeldet ist, er ist eine amerikanische Lehrkraft sein Wohnsitz ist auf der US BASE also USA nicht Deutschland, keine Deutsche Versicherung nimmt ihn weil er nicht im Deutschen System ist.
Ich bin kfm. Angestellte im Produktmanagment aber mein Mann verdient mehr als ich unbd dieses Jahr verdient er mehr als 4162,50 im Jahr.
Sie haben meine Frage nicht beantwortet:
Haben meine Kinder ein Recht darauf in einer DEUTSCHEN Krankenversicherung versichert zu sein ?
Denn wenn die AOK sie rauswirft dann bleibt mir ja nur noch die Amerikanische Versicherung und dass möchte ich vermeiden.
Oder ich müsste mich auch privat versichern da er es in deutschland nicht kann, was ja hinrissig ist da ich ja als berufstätige eine Versicherung habe.

Am Rande bemerkt, wenn ich mich scheiden lasse, dann habe ich sicher auch keinen Lebenspartner mehr!!!!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. November 2010 | 21:26

Sehr geehrte Fragestellerin,




Sie sagten, ich hätte ihre Frage nicht beantwortet: Haben Ihre Kinder ein Recht auf eine Deutsche Krankenversicherung?
Ich habe folgendes geschrieben:
Gem. § 10 Abs. 3 SGB V sind Ihre Kinder nicht versichert, wenn Ihr Mann nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und er im Monat mehr als 4.162,50 € monatlich regelmäßig in diesem Jahr verdient und er mehr als Sie verdient.

In diesem Fall sind sie nicht familienversichert. Beim Fehlen einer der Voraussetzungen wäre sie versichert. Dann habe ich Ihnen geschrieben, worauf es ankommen kann, und zwar:
Dass er einen Amerikaner ist, spielt dabei keine Rolle. Er braucht nur Mitglied einer deutschen Krankenkasse zu werden. oder weniger als Sie zu verdienen, oder weniger als 4.162,50 € monatlich und zwar regelmäßig (wobei im nächsten Jahr eine andere - aber vergleichbar hohe - Grenze gilt).

Es gibt keine andere Möglichkeit für Ihre Kinder deutsche Familienkrankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Eigentlich ist das alles ziemlich deutlich geschrieben. Diese Voraussetzungen müssen vorliegen. Das ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich(Bundesverfassungsgericht vom 12.02.2003, Az.: BvR 624/01; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030212_1bvr062401.html)

Im Übrigen: Das Gesetz unterscheidet zwischen Ehegatten und Lebenspartner, § 10 Abs. 3 SGB V. Das ist aber wirklich unwichtig für die Rechtsfolge.

Es tut mir leid, ihnen jetzt keine bessere Auskunft mitteilen zu können.

Bewertung des Fragestellers 9. November 2010 | 09:28

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"Die Antwort war nicht hilfreich da meine Frage nicht beantwortet wurde. Die Paragrafen wer, wann und wie eine Familienversicherung bekommt sind mir bekannt un im Internet nachselbar. Das mein Mann in eine deutsche Kranbkenversicherung wechselt ist wie schon erklärt nicht möglich und dass er weniger verdienen soll wie ich ist auch nicht machbar. Meine Frage ob jeder Deutsche ein RECHT auf eine Versicherung hat wurde dadurch nicht beantwortet. Auch hat man das Gefühl wenn man bei diesem Anwalt nachfragt fühlt er sich in seiner Ehre gekränkt. Ich bin nur froh nicht mehr als 20 Euro ausgegeben. Anhand der vorhergehenden Bewertungen ist zu sehen dass ich sicher nicht die Einzige bin der nivht geholfen wurde. Es bleibt nur zu sagen sicher nicht weiter zu empfehlen. Sorry, aber ist nun mal so. "
Stellungnahme vom Anwalt:
Die Antwort ist vollkommen richtig. Wenn Sie das alles gewusst haben, wie Sie jetzt behaupten, hätten Sie ganz einfach ablesen können, dass es nicht darauf kommt, ob Ihr Kind Deutscher oderr Ihr Ehemann Amerikaner ist, sondern auf die Einkommensverhältnisse. Da Sie meinen, bei dem Einkommen Ihres Mannes sollte Sie noch die Krankenkasse unterstützen, ist natürlich eine Einsichtsache in die eigene Sozialveranwtwortung.

Ich habe sogar mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts argumentiert, was jedem einsichtigen Menschen zu Genüge getan hätte, dass er im Unrecht ist.
Was meine Ehre angeht, haben ich einen gestzlichen Anspruch auf Widerrruf von solchen Äußerungen, die Sie gerade gemacht haben, und ich werde diesen Anspruch gegen Sie geltend machen, weil ich für nur 20,00 € vollständig Ihre Frage beantwortet habe. Ich bin nicht verpflichtet, Ihnen die Antwort so zu beantworten, wie sie Ihnen gefallen würde, sondern so wie die Sach- und Rechtslage dies gebietet.