ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Gem. § 10 Abs. 3 SGB V sind Ihre Kinder nicht versichert, wenn Ihr Mann nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und er im Monat mehr als 4.162,50 € monatlich regelmäßig in diesem Jahr verdient und er mehr als Sie verdient.
Dass er einen Amerikaner ist, spielt dabei keine Rolle. Er braucht nur Mitglied einer deutschen Krankenkasse zu werden. oder weniger als Sie zu verdienen, oder weniger als 4.162,50 € monatlich und zwar regelmäßig (wobei im nächsten Jahr eine andere - aber vergleichbar hohe - Grenze gilt).
Sie brauchen sich nicht scheiden zu lassen, weil diese Vorschrift auch auf Ihren Lebenspartner anwendbar wäre und sie nur unter der in ihr genannten Voraussetzungen zur Anwendung kommt.
Mein Mann ist in einer Amerikanischen Krankenversicherung, er KANN nicht in eine deutsche wechseln da er in Deutschland nicht gemeldet ist, er ist eine amerikanische Lehrkraft sein Wohnsitz ist auf der US BASE also USA nicht Deutschland, keine Deutsche Versicherung nimmt ihn weil er nicht im Deutschen System ist.
Ich bin kfm. Angestellte im Produktmanagment aber mein Mann verdient mehr als ich unbd dieses Jahr verdient er mehr als 4162,50 im Jahr.
Sie haben meine Frage nicht beantwortet:
Haben meine Kinder ein Recht darauf in einer DEUTSCHEN Krankenversicherung versichert zu sein ?
Denn wenn die AOK sie rauswirft dann bleibt mir ja nur noch die Amerikanische Versicherung und dass möchte ich vermeiden.
Oder ich müsste mich auch privat versichern da er es in deutschland nicht kann, was ja hinrissig ist da ich ja als berufstätige eine Versicherung habe.
Am Rande bemerkt, wenn ich mich scheiden lasse, dann habe ich sicher auch keinen Lebenspartner mehr!!!!!
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sagten, ich hätte ihre Frage nicht beantwortet: Haben Ihre Kinder ein Recht auf eine Deutsche Krankenversicherung?
Ich habe folgendes geschrieben:
Gem. § 10 Abs. 3 SGB V sind Ihre Kinder nicht versichert, wenn Ihr Mann nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und er im Monat mehr als 4.162,50 € monatlich regelmäßig in diesem Jahr verdient und er mehr als Sie verdient.
In diesem Fall sind sie nicht familienversichert. Beim Fehlen einer der Voraussetzungen wäre sie versichert. Dann habe ich Ihnen geschrieben, worauf es ankommen kann, und zwar:
Dass er einen Amerikaner ist, spielt dabei keine Rolle. Er braucht nur Mitglied einer deutschen Krankenkasse zu werden. oder weniger als Sie zu verdienen, oder weniger als 4.162,50 € monatlich und zwar regelmäßig (wobei im nächsten Jahr eine andere - aber vergleichbar hohe - Grenze gilt).
Es gibt keine andere Möglichkeit für Ihre Kinder deutsche Familienkrankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Eigentlich ist das alles ziemlich deutlich geschrieben. Diese Voraussetzungen müssen vorliegen. Das ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich(Bundesverfassungsgericht vom 12.02.2003, Az.: BvR 624/01; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030212_1bvr062401.html)
Im Übrigen: Das Gesetz unterscheidet zwischen Ehegatten und Lebenspartner, § 10 Abs. 3 SGB V. Das ist aber wirklich unwichtig für die Rechtsfolge.
Es tut mir leid, ihnen jetzt keine bessere Auskunft mitteilen zu können.