Bundesliga

Frankfurt: Teilausschluss zum Saisonauftakt

Block 40 bleibt gegen Schalke leer

Frankfurt: Teilausschluss zum Saisonauftakt

Der Stein des Anstoßes: Böller, Bengalos und Rauchtöpfe im SGE-Block.

Der Stein des Anstoßes: Böller, Bengalos und Rauchtöpfe im SGE-Block. picture alliance

Der Prozess beginnt mit einem Politikum. Denn nach dem Verlesen der Anklage, die Fälle von Bengalos unter anderem in der Relegation gegen den 1. FC Nürnberg bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen beim Rückrunden-Derby in Darmstadt trotz Stadionverbots für alle Eintracht-Anhänger umfasst, stellen die Frankfurter einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz. Christoph Schickhardt, der Rechtsanwalt der SGE, führt aus: "Opfer und Richter sind in einigen Punkten in diesem Verfahren identisch." Hintergrund: Verschiedene der zu verhandelnden Fälle beträfen die Form der Urteilsschelte. Dabei handelt es sich um den DFB beleidigende Banner. Aus Schickhardts Sicht richten sich diese auch gegen Lorenz' frühere Richtersprüche gegen die Eintracht.

"Es ist besorgniserregend, wenn das Gericht selbst über eine Schelte seines eigenen Urteils befinden soll", argumentiert Schickhardt. Und noch etwas stößt den Frankfurtern sauer auf: Lorenz äußert sich dahingehend, dass Klubvertreter die Medien über ein vertrauliches Vorgespräch mit dem DFB-Kontrollausschuss informiert hätten. So zumindest fasst Schickhardt die mahnenden Worte des Richters auf: "Das ist der Vorwurf des Vertrauensbruchs aus einem informellen Gespräch, an dem Sie noch nicht einmal teilgenommen haben." Eintracht-Vorstandsmitglied Axel Hellmann findet Lorenz' Vorwurf der Indiskretion "brüskierend und unangemessen". Der Richter merkt an: "Vielleicht sollte sich Eintracht Frankfurt mal hinterfragen in vielerlei Hinsicht. Sie haben allen Grund dazu."

Eintracht Frankfurt - Vereinsdaten
Eintracht Frankfurt

Gründungsdatum

08.03.1899

Vereinsfarben

Rot-Schwarz-Weiß

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Lorenz, der zuvor selbst Bedenken geäußert hatte, weil Schickhardt auch Nürnberg vertreten hatte, schmettert den Befangenheitsantrag ab. Er sei unzulässig, weil er unmittelbar zu Beginn der Verhandlung hätte gestellt werden müssen. Zudem stellten pauschale Angriffe gegen den DFB keine direkte Beleidigung oder Verletzung des Gerichts dar: "Zwischen dem DFB im engeren Sinne und der Sportgerichtsbarkeit besteht aus gutem Grund eine gewisse Distanz."

Zwischen dem DFB im engeren Sinne und der Sportgerichtsbarkeit besteht aus gutem Grund eine gewisse Distanz.

Hans E. Lorenz zum Vorwurf der Befangenheit

Dann wird verhandelt. Es geht um neun Fälle aus der Rückrunde und der Relegation. Weniger schwerwiegende Sachverhalte und solche, an denen Frankfurt-Fans nicht direkt beteiligt waren, stellt das Gericht bereits vor dem Befangenheitsantrag ein. Darauf hatten sich Kontrollausschuss und Klub in jenem informellen Gespräch ohnehin geeinigt.

Ein Großteil der Vorwürfe gegen die Eintracht, deren Fans in der Rückrunde auf Bewährung agierten, gegen Stuttgart zum Teil ausgeschlossen und in Darmstadt mit einem Stadionverbot belegt worden waren, wird von keiner der beiden Seiten bestritten. Lorenz merkt kritisch an, dass das Sportgericht den Vereinen bewusst viel Zeit zur Ermittlung einräume, Frankfurt aber sehr wenige Täter präsentiere. Philipp Reschke, der Justitiar der Hessen, verweist darauf, dass die Aufklärungsarbeit trotz Kameraüberwachung selbst für die Polizei schwierig sei.

Die Relegation im Mittelpunkt der Verhandlung

Der zentrale Teil der Verhandlung befasst sich mit Vorkommnissen in der Relegation. Es geht um Böller, Bengalos und Rauchtöpfe in beiden Partien, dazu um einen Raketenabschuss aus dem SGE-Block im Rückspiel. Der "Club" wurde am Montag bereits rechtskräftig im Einzelverfahren sanktioniert (70.000 Euro Geldbuße plus Teilausschluss im Heimspiel gegen Heidenheim). Die Fragestellung von Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, legt nahe, dass zumindest als Nebenvorwurf im Raum steht: Die Eintracht geht nicht entschieden gegen so genannte "Problemfans" vor. Ein Blick auf die Strafenstatistik der vergangenen Jahre nährt die Argumentation des DFB-Chefanklägers: Frankfurt ist dort regelmäßig auf den internationalen Rängen zu finden, um es mit einem sportlichen Bemessungsmaßstab zu umschreiben. Die SGE dagegen argumentiert, dass gerade in der Relegation Anhänger befreundeter Klubs (Frankfurt: Atalanta Bergamo; Nürnberg: Schalke, Rapid Wien) zugegen gewesen wären. Diese seien weder für szenekundige Polizeibeamte noch für in der Szene vernetzte Fanbetreuer oder Ordner zu identifizieren. Zudem verweist Frankfurt darauf, dass sie das Blockfahnen-Verbot in Folge der Ausschreitungen gegen Darmstadt in der Hinrunde konsequent umgesetzt habe. Einzig beim Spiel gegen Borussia Dortmund sei es einer Gruppierung gelungen, eine Fahne ins Stadion zu schmuggeln. Wie - das bleibt das große Geheimnis. Nur das Heraustragen in einer Kiste habe per Video dokumentiert werden können.

"Pyrotechnischer Wettbewerb"

Die Anklage spricht von einem "pyrotechnischen Wettbewerb" zwischen Nürnberg und den Adlerträgern. Doch wie kommt diese Pyrotechnik ins Stadion? "Dafür gibt es Körperöffnungen", sagt ein DFB-Sicherheitsbeauftragter im Zeugenstand. Mit Hilfe von Kondomen würden Böller und andere Gegenstände vor Kontrollen versteckt. Ein anderer Sicherheitsbeauftragter spricht auch von einer möglichen Einschleusung durch Dienstleister, also beispielsweise Caterer.

Uneinheitliche Rechtsprechung

Nach dem Studium einiger Videos des "pyrotechnischen Wettbewerbs" erörtern die Parteien die Frage, wie sich Böller und Co. aus den Stadien verbannen ließen. Die Krux ist: Die Rechtsprechung gegen ermittelte Einzeltäter ist bundesweit uneinheitlich. Schickhardt bemängelt, dass dadurch zivilrechtliche Regresswege für die Klubs, die vom Sportgericht sanktioniert werden, "dornig" seien. Nachreiner dagegen fordert eine Rechtsprechung des DFB gegenüber den Vereinen.

Über vier Stunden dauert die Verhandlung, ehe Lorenz unter Ausschluss der Öffentlichkeit konsensorientiert weiterberaten lässt. Nachreiner fordert nach dem Gespräch, die noch offene Bewährung, also einen weiteren Teilausschluss des Eintracht-Heimblocks 40, zu widerrufen und einen erneuten Teil-Ausschluss auf Bewährung bis 31. Mai 2017. Zudem fordert er eine Geldstrafe von 80.000 Euro – 30.000 Euro davon sollen von der Eintracht für die Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen oder Gewaltprävention verwendet werden dürfen. Schickhardt, Hellmann und Reschke schließen sich diesem Antrag an. Lorenz folgt dem Antrag Nachreiners. Das heißt: Am ersten Spieltag der neuen Saison gegen Schalke bleibt Block 40 leer.

Benni Hoffmann