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Masern, Röteln, Keuchhusten Frankreich weitet Impfpflicht aus

Kinder in Frankreich müssen künftig gegen elf Krankheiten geimpft werden. Zuvor waren es drei. In den vergangenen Jahren sind in Frankreich zehn Menschen an Masern gestorben.
Foto: Sean Gallup/ Getty Images

Frankreich hat mit dem Jahreswechsel die Impfpflicht für Kinder deutlich ausgeweitet. Vom 1. Januar an geborene Kinder müssen in den ersten zwei Lebensjahren gegen elf Krankheiten geimpft werden, darunter Keuchhusten, Masern, Röteln und Hepatitis B.

Bislang waren nur drei Impfungen vorgeschrieben, nämlich gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung. Die Ausweitung war im vergangenen Sommer angekündigt und Anfang Dezember vom Parlament beschlossen worden.

Wenn Kinder in Frankreich in die Kita oder in die Schule kommen, müssen die Eltern Impfnachweise vorlegen. Die bislang vorgesehene Strafe für Verstöße gegen die Impfpflicht ist aber aus dem Gesetz gestrichen worden.

Herdenimmunität nicht gewährleistet

Befürworter der Pflichtimpfungen verweisen darauf, dass nur 78 Prozent der Zweijährigen in Frankreich gegen Masern geimpft seien - die Impfrate müsse aber bei 95 Prozent liegen, um Masernviren effektiv aufzuhalten.

Ab dieser Quote ist davon auszugehen, dass sich das Virus im Fall einer Einzelinfektion nicht weiter ausbreiten kann - man spricht dann von Herdenimmunität. Auch Menschen, die nicht oder noch nicht geimpft werden konnten, sind dann geschützt - etwa Neugeborene oder manche chronisch Kranken.

In Frankreich erkrankten laut "Le Figaro"  zwischen 2008 und 2016 insgesamt 24.000 Menschen an den Masern, zehn starben infolge der Krankheit.

Impfgegner hatten die Entscheidung in Frankreich scharf kritisiert. Sie fürchten Nebenwirkungen der Impfungen. Häufig stecken jedoch auch Unsicherheit und Falschinformationen hinter der Impfskepsis.

Keine Impfpflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, auch wenn sie von einigen Experten gefordert wird. Allerdings müssen Eltern, die ihre Kinder bei einer Kita anmelden, eine Impfberatung nachweisen. Tun sie das nicht, müssen die Kitas die Eltern beim Gesundheitsamt melden.

Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfiehlt für Kinder und Jugendliche Standardimpfungen gegen 14 Krankheiten. Wer nicht sicher ist, ob der Impfschutz des Kindes ausreicht, kann beim Arzt nachfragen. Einen Überblick bietet auch der Impfkalender der Stiko (hier ). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat die Empfehlungen grafisch aufgearbeitet.

Foto: BZgA

In vielen Regionen Deutschlands sind die Impfquoten zu niedrig. Eine Auswertung des RKI von Anfang 2017 zeigt die aus Abrechnungsdaten ermittelten Quoten von 2013 geborenen Kindern nach Bundesland und Impfung (siehe Grafik).

Italien beschloss kürzlich nach einem Masern-Ausbruch Pflichtimpfungen für alle Kinder und Jugendlichen. Eltern in dem südeuropäischen Land müssen ihre Kinder nach dieser Entscheidung gegen zehn Krankheiten impfen lassen.

jme/dpa