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Staatsdiener mit Tätowierung Gericht erlaubt Löwen-Tattoo bei Polizist

Reicht ein großer Löwenkopf als Tattoo auf dem Unterarm, um einen Bewerber als Polizist in NRW abzulehnen? Nein, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Trotzdem ist nicht jede Tätowierung erlaubt.
Umstrittenes Löwen-Tattoo auf Polizistenunterarm

Umstrittenes Löwen-Tattoo auf Polizistenunterarm

Foto: Martin Höke/Müller-Peddinghaus/dpa

Er darf Polizist bleiben: Ein junger Mann hat vor dem VG Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen gewonnen. Er hatte sich 2017 bei der Polizei beworben und war zunächst abgelehnt worden, weil er einen 20 mal 14 Zentimeter großen Löwenkopf auf dem linken Unterarm tätowiert hat.

Die NRW-Behörden hatten ihn zunächst nur nach einem Eilverfahren und unter ausdrücklichem Vorbehalt zum Kommissaranwärter ernannt. Nun hat er im Hauptsacheverfahren (Aktenzeichen 2 K 15637/17) gewonnen.

Das Tattoo sei kein ausreichender Grund, den Mann nicht zum Polizisten zu machen, bestätigten die Verwaltungsrichter ihre Eilentscheidung vom August 2017 am Dienstag. "Für die Ablehnung des Bewerbers allein wegen seiner großflächigen Tätowierung fehlt es an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigung", stellte das Gericht fest . Wolle man bestimmte Tätowierungen verbieten, müsse das klar geregelt werden.

Nordrhein-Westfalen hatte sich lediglich auf den sogenannten Körperschmuckerlass berufen, der generell den Umgang mit Piercings und Tätowierungen regelt. Das aber reiche nicht aus, heißt es in dem Urteil. Mit anderen Worten: Tattoos sind aus Sicht der Juristen erst einmal nicht zu beanstanden - es kommt drauf an, was sie zeigen. "Einen absoluten Eignungsmangel", wie das Land argumentiert hatte, stelle der Löwenkopf jedenfalls nicht dar. Das Land kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

Der Streit um das Aussehen von Polizeibeamten ist nicht neu. Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Gerichtsurteile zu Tätowierungen von Polizisten gegeben:

  • Eine Bewerberin bei der Bundespolizei trug auf dem Unterarm den Spruch "Bitte, zähme mich" auf Französisch, ein Zitat aus der Erzählung "Der kleine Prinz", wie sie betonte. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied 2014, diese Tätowierung überschreite den Rahmen der akzeptablen individuellen Auffälligkeit. Die Bewerberin wurde abgelehnt.
  • Weil er das Horst-Wessel-Lied als Tattoo trägt und auch den Hitlergruß zeigte, wurde ein Berliner Polizeikommissar nach jahrelangem Rechtsstreit aus dem Dienst entlassen - zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht im November 2017 in letzter Instanz entschied.
  • Ebenfalls in Berlin klagte ein Polizeibewerber, weil ihm der Zugang zur Ausbildung verwehrt worden war. Der Grund: Auf seinem Unterarm prangt die Göttin Diana mit entblößten Brüsten. Im April 2018 entschied das Arbeitsgericht, diese Tätowierung sei sexistisch, die Ablehnung damit gerechtfertigt.

Dennoch zeigt sich beim Blick auf die Einstellungsbedingungen der Polizeibehörden, dass sich das Image von Tattoos langsam ändert. So hatte das Land Baden-Württemberg im Herbst 2017 die Kriterien für angehende Polizisten gelockert, weil Tätowierungen mittlerweile "fast schon üblich" seien, wie ein Sprecher des Innenministeriums erklärte. Entscheidend sei, dass die Polizisten "einen achtens- und vertrauenswürdigen Eindruck machen". Darüber entscheidet im Einzelfall eine Kommission.

Auch in Berlin gelten seit Anfang des Jahres gelockerte Dienstvorschriften. "Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig", heißt es jetzt. Verboten sind aber weiterhin extremistische, entwürdigende, sexistische und gewaltverherrlichende Bilder.

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him/dpa
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