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Bußgeld für fromme Eltern Muslimischer Schüler muss zum Schwimmunterricht

Klassenfahrten, Sexualkunde, Sport und Schwimmen bringen muslimische Eltern oft in Konflikt mit der Schulpflicht. Wer seine Kinder von der Sportstunde fernhält, muss mit Bußgeldern rechnen - der Anblick von Mitschülerinnen im Badeanzug sei zumutbar, meinen Richter.

Ein Elternpaar, strenggläubige Muslime aus Wuppertal, wollte den elfjährigen Sohn vom Schwimmunterricht befreien und scheiterte im Mai 2005 mit einer Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Als die Bezirksregierung ein entsprechendes Bußgeld gegen sie verhängte, klagten die Eltern auch dagegen. Gestern ließ das Düsseldorfer Amtsgericht erkennen, dass es die Strafzahlung für zulässig hält - die Eltern zogen daraufhin ihre Klage zurück.

Der Fall gilt als bundesweiter Präzedenzfall. Vor dem Verwaltungsgericht hatten die Eltern argumentiert, ihr Sohn könne Schülerinnen in Badeanzügen und Bikinis sehen oder sie womöglich berühren. Dies sei mit dem Koran und islamischen Werten nicht vereinbar. Deshalb schlugen die Eltern vor, im Schwimmunterricht Mädchen und Jungen zu trennen.

Das allerdings lehnte die Schule aus organisatorischen Gründen ab. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen 18 K 74/05), die nun bestätigt wurde: Mit einer knielangen Badehose zur Abmilderung des Gewissenskonfliktes sei eine Teilnahme für islamische Jungen zumutbar, wenn auf religiöse Belange Rücksicht genommen werde.

Leichtbekleidete Menschen überall

Das Verwaltungsgericht befand die religiösen Vorschriften, die der Teilnahme angeblich entgegenstehen, seien nicht nachvollziehbar. "Es ist nicht unsere Aufgabe, die Auslegung des Korans zu hinterfragen", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Sievers. Ein muslimischer Junge sei im Sommer in Deutschland jederzeit an öffentlichen Plätzen, Wiesen und auf Werbeplakaten dem Anblick "locker bekleideter Leute ausgesetzt", so der Richter in der mündlichen Verhandlung.

Diese Interpretationslinie markiert einen allmählichen Wandel in der Rechtsprechung. Noch Anfang der neunziger Jahre hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Mädchen islamischen Glaubens nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, wenn ihre Eltern dies unter Hinweis auf den Koran ablehnen.

Im Fall einer türkischen Schülerin hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1993 entschieden, die Schulverwaltung sei für einen "schonenden Ausgleich beider Rechtspositionen" verpflichtet, "alle ihr zu Gebote stehenden, zumutbaren organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen".

"Drängendes Problem"

Zu Konflikten zwischen Schulen und muslimischen Eltern über den Sport- und den Sexualkundeunterricht war es in der Vergangenheit immer wieder gekommen. Die Behörden berichten von einer steigenden Zahl muslimischer Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen vom Sport- und Biologieunterricht abmelden oder nicht an Klassenfahrten teilehmen lassen - was der Berliner Bildungssenator Klaus Böger (SPD) als "drängendes Problem" bezeichnete.

Ähnlich wie ihre Kollegen in Düsseldorf hatten im vergangenen Jahr Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts entschieden. Sie lehnten das Ansinnen einer türkischen Mutter ab, ihre beiden 14 und 15 Jahre alten Töchter vom Sexualkundeunterricht freizustellen.

Das Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Biologieunterricht, befanden die Hamburger Richter, auch wenn Sexualkunde auf dem Stundenplan stehe. Die Eltern müssten dabei Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung hinnehmen".

jaf/dpa

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