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Paragraf 103 StGB gestrichen Majestätsbeleidigung ist in Deutschland Geschichte

Die Böhmermann-Affäre um das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan brachte die Diskussion ins Rollen: Ab dem 1.1.2018 ist Majestätsbeleidigung in Deutschland kein Straftatbestand mehr.
Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und der Moderator Jan Böhmermann

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und der Moderator Jan Böhmermann

Foto: DPA/ Presidential Press Office/ Spata

Mit dem Beginn des Jahres 2018 ist die "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" in Deutschland nicht mehr strafbar. Dies teilte der Bundesrat am Montag mit. Die Länderkammer hatte laut eigenen Angaben den Anstoß für die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch gegeben. Dieser hatte die Majestätsbeleidigung unter besondere Strafe gestellt; es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Am 1. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig die Abschaffung des Paragrafen 103.

"Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht", hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) vor knapp einem Jahr gesagt - und die entsprechende Regelung im Paragrafen 103 StGB als veraltet und überflüssig bezeichnet.

Bundeskanzlerin Merkel hatte sich persönlich für eine Aufhebung des Paragrafen eingesetzt. Bereits im April 2016 hatte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt und erklärt, dass die Bundesregierung die damals geltende Regelung für entbehrlich halte. "Für den Schutz der Ehre von Organen und Vertretern ausländischer Staaten reichen nach Auffassung der Bundesregierung die Straftatbestände des 14. Abschnitts im StGB - Beleidigungsdelikte gem. §§ 185 ff. - aus."

Der Paragraf 103 war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen "Schmähgedicht" wurde allerdings eingestellt.

ala/dpa