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"New York Times"-Ländervergleich Welche Hürden bis zur Waffe?

Wie aufwendig ist es in unterschiedlichen Ländern der Welt, eine Schusswaffe zu erwerben? Die "New York Times" hat Gesetze in 15 Staaten verglichen. Ergebnis: So schnell wie in den USA geht es sonst nur im Jemen.
Waffenmesse in den USA

Waffenmesse in den USA

Foto: © Adrees Latif / Reuters/ REUTERS

Waffengewalt gehört in den USA überall zum Alltag. Doch nach dem jüngsten Schulmassaker an der Marjorie Stoneman Douglas High School in Parkland im Bundesstaat Florida war der Protest vor allem von jungen Menschen gegen die Waffengesetze so nachdrücklich wie lange nicht.

Während in anderen Ländern mitunter Monate vergehen, bis jemand eine Schusswaffe ausgehändigt bekommt, dauert der Kauf einer Waffe in den USA teilweise nicht einmal eine Stunde, schreibt die "New York Times" .

Mitunter finde noch nicht einmal eine Hintergrundüberprüfung statt. Denn der sogenannte Instant Background Check entfällt zum Beispiel, wenn die Waffe von einer Privatperson gekauft wird. Es sind also gerade einmal zwei Schritte bis zum Kauf einer Waffe in den USA: Background Check, Bezahlung. Beim Background Check weist sich der Antragsteller aus und füllt dann ein Formular aus, das binnen Minuten mit einer FBI-Datenbank abgeglichen wird. Gibt es keine Auffälligkeiten, steht dem Kauf einer Waffe nicht im Weg. Laut CNN führten in den 20 Jahren seit es die Abfragen gibt lediglich 0,56 Prozent zu einem negativen Ergebnis .

Um zu verdeutlichen, wie lax die US-Waffengesetze im internationalen Vergleich sind, listet die Zeitung auf, wie viele Hürden anderswo vor dem Waffenkauf zu überwinden sind. So wenige wie in den Staaten sind es nämlich ansonsten nur im kriegszerrütteten Jemen, wo man nur einen Waffenhändler finden und die Ware zahlen muss.

In Mexiko gibt es nur in Mexiko-Stadt den einzigen offiziellen Waffenhändler des Landes. Im Gegenzug für eine Waffe müssen die Fingerabdrücke dagelassen werden. Insgesamt sind es beim südlichen Nachbarn der USA fünf Schritte, um auf legalem Weg zur Waffe zu gelangen, die nur Menschen mit einwandfreiem polizeilichen Führungszeugnis verkauft werden dürfen.

In Deutschland sind es mindestens fünf Kriterien, die geprüft werden, bevor es die Waffenbesitzkarte gibt. Wer kein Sportschütze, Jäger oder Waffensammler ist, muss beweisen, dass er deutlich mehr als ein Bürger im Allgemeinen gefährdet ist. Unter 25-Jährige müssen sich zudem ihre geistige Unversehrtheit attestieren lassen. Ein Waffenschrank gemäß gesetzlicher Vorschriften ist für alle Pflicht. Außerdem wird die Waffenkunde geprüft. Erst dann folgen eine Personenüberprüfung und der Antrag einer Waffenbesitzkarte - und womöglich die Waffe.

Antrag für die Zulassung zum Schießtraining

In Brasilien muss zusätzlich bei einem Schießtraining eine gewisse Zielsicherheit demonstriert werden (60 Prozent Treffergenauigkeit aus einer Entfernung von fünf und sieben Metern). Außerdem ist für jeden Transport der Waffe eine gesonderte Erlaubnis einzuholen.

In China dürfen Pistolen und Gewehre nicht Zuhause aufbewahrt werden. Sie müssen in einem Schießstand oder einem Jagdrevier deponiert werden.

Noch strenger geht es in Japan zu. Allein um zum obligatorischen Schießtraining zugelassen zu werden, ist ein Antrag erforderlich. Der kann erst gestellt werden, nachdem Dokumente über ein erfolgreich durchlaufenes Waffensicherheitstraining sowie die psychische Stabilität und Drogenfreiheit des Interessenten vorliegen. Danach befragt einen die Polizei persönlich. Sie prüft auch mögliche Vorstrafen und Verbindungen zum organisierten Verbrechen. Finanzielle sowie familiäre und freundschaftliche Verhältnisse werden ebenfalls durchleuchtet. Als zwölfter von dreizehn Schritten folgt noch mal eine Sicherheitsüberprüfung, erst dann darf eingekauft werden. Aber nur genau die Waffe, die ein registrierte Waffenhändler zuvor beschrieben hat.

Spezielle Wartefristen gibt es teilweise auch. Mit drei Tagen ist sie am kürzesten in Österreich. In Australien heißt es vor dem endgültigen Kauf noch mal 28 Tage warten. Genauso viele vergehen in Kanada - bevor der Antrag auf Waffenbesitz überhaupt geprüft wird (und nachdem zwei Leumundszeugen gebürgt haben). Mit diesen Abkühlzeiten soll das Risiko von impulsgesteuerten Taten gesenkt werden.

Informationsrecht für Ex-Partner

In Kanada gibt es außerdem noch eine weitere Besonderheit. Hier müssen am Kauf einer Waffe interessierte Menschen Auskunft über Ex-Partner geben, mit denen sie in den vergangenen zwei Jahren gelebt haben. Sie alle müssen vorher durch die Polizei über den Antrag informiert werden.

löw