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Menschenhandel Frauen zu Prostitution gezwungen - BGH hebt Urteil teilweise auf

Wegen Menschenhandels und Zuhälterei wurden zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat den Fall nun an das Düsseldorfer Landgericht zurückverwiesen.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Archiv)

Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Archiv)

Foto: Uli Deck/ dpa

In einem Prozess über einen schweren Fall von Menschenhandel hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts teilweise aufgehoben. Die höchsten deutschen Strafrichter verwiesen den Fall an das Gericht zurück, weil dieses keine Sicherungsverwahrung für die Angeklagten geprüft hatte.

Das Landgericht hatte im November 2016 einen heute 33-Jährigen zu zehn Jahren und seinen 28-jährigen Komplizen zu acht Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei. Dagegen hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt (Az.: 3 StR 274/17). Während die Verteidiger bei einer Neuverhandlung auf ein milderes Urteil hoffen, rügte die Bundesanwaltschaft, dass das Gericht keine Sicherungsverwahrung geprüft hatte.

Die Düsseldorfer Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Täter unter Federführung des Älteren durch ein perfides System von Abhängigkeit, Ausbeutung und Misshandlungen vier Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Der Jüngere fungierte dabei als "Loverboy", der Ältere inszenierte sich als "Gesandter" und "Heiliger". Drei der Frauen litten noch heute unter den psychischen Folgen und, so der BGH, seien finanziell ruiniert.

Die Frauen mussten nach Feststellung des Gerichts in Bordellen im Rheinland, in Hessen, Hamburg und Stuttgart anschaffen - teils bis zu 18 Stunden am Tag. Die beiden Männer waren im Oktober 2015 in Köln und Stuttgart festgenommen worden, nachdem sie drei Jahre lang die Einnahmen kassiert hatten.

wit/vik/dpa