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Mordprozess gegen John Ausonius: Die Akte "Lasermann"

Foto: Arne Dedert/ dpa

Urteil gegen "Lasermann" John Ausonius Kaltblütig, zornig, gewaltbereit

Mit einem Kopfschuss ermordete John Ausonius eine Holocaust-Überlebende, dafür soll er nun lebenslang in Haft. Zur Begründung wählte die Richterin deutliche Worte - und knöpfte sich auch die Ermittler vor.

Irgendwann fallen zwischen all diesen Sätzen, die in jeder Hinsicht verurteilend sind, ein paar besonders nachhallende Worte. Bärbel Stock trägt sie im Tonfall einer Buchhalterin vor, trotzdem klingen sie wie ein anklagender Ausruf: "Frau Zmigrod hat mehrere Konzentrationslager überlebt, Auschwitz und Bergen-Belsen", sagt die Richterin, "aber nicht die Begegnung mit dem Angeklagten."

John Ausonius verzieht keine Miene - so wie er es auch sonst während der Urteilsbegründung im Frankfurter Landgericht nicht tut. Dabei haben die Schwurrichter ihn gerade wegen des Mordes an Blanka Zmigrod zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Verteidigung hatte am Vortag einen Freispruch gefordert. Dass der Fall so unterschiedlich bewertet wird, lässt sich auch durch die Geschichte des Verfahrens erklären: Der Mord an Zmigrod liegt 26 Jahre zurück - und der Angeklagte Ausonius hat die Vorwürfe stets bestritten. So musste sich das Gericht in einem mehrwöchigen Indizienprozess durch alte Akten quälen und die wenigen verfügbaren Zeugen zu Vorgängen befragen, die mehr als ein Vierteljahrhundert zurückliegen. Ohne DNA-Spuren, Fingerabdrücke, Belastungszeugen.

Warum sind sich die Richter der 22. Großen Strafkammer ihrer Sache so sicher?

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Mordprozess gegen John Ausonius: Die Akte "Lasermann"

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Richterin Stock referiert ausführlich über die "lückenlose Indizienkette, die die Verteidigung nicht zu erschüttern vermochte": Der gebürtige Schwede Ausonius habe die damals 68-jährige Zmigrod in der regennassen Frühjahrsnacht zum 23. Februar 1992 im Frankfurter Westend mit einem Kopfschuss von hinten getötet. Er habe sich auf diese Weise einen sogenannten Casio-Rechner zurückholen wollen, den die Garderobiere ihm seiner Meinung nach gestohlen hatte.

Dass der Schütze tatsächlich Ausonius war, legen laut Gericht nicht nur die am Tatort gefundenen Patronenhülsen vom Kaliber 6,35 nahe, die zu einer bei ihm sichergestellten Waffe der Marke Taurus passten. Vor allem passe das Verhalten des Täters, der weder Schmuck noch Geld raubte, nicht zu einem gewöhnlichen Straßenraub - aber exakt zu Motiven und Verhaltensweisen des Angeklagten.

Ausonius hatte in den Neunzigerjahren über Monate mit einem Gewehr in Schweden auf Einwanderer geschossen, ein Mann erlag im November 1991 seinen Verletzungen. Weil der Schütze in einigen Fällen eine Laser-Zielvorrichtung nutzte, nannte die schwedische Presse ihn "Lasermann". Ausonius, der wegen dieser Anschlagsserie 1995 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hatte in den meisten Fällen mit einer kleinkalibrigen Waffe auf seine Opfer geschossen und war anschließend mit einem Fahrrad geflohen - so wie der Mörder von Blanka Zmigrod.

Und das Motiv? Da Zmigrod Jüdin war und Ausonius offenkundig Rassist, hatte es den Verdacht auf einen rechtsextremistischen Hintergrund gegeben, sogar von einer Vorbildfunktion für den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) war die Rede. Die Frankfurter Richter sehen das anders: "Er ist kein ideologischer Täter", sagt Stock. Demzufolge verachtete Ausonius zwar Zmigrod als "Ostfrau", tötete sie aber aus Kalkül und mit nur einem Ziel: Er wollte seinen Casio-Rechner, Modell SF 9000, zurück.

"Bewusst für ein kriminelles Leben entschieden"

Das Gerät steckte offenbar in der Tasche seines Mantels, bis Ausonius ihn wenige Tage vor dem Mord im Frankfurter Mövenpick-Hotel an der Garderobe abgab - dem Arbeitsplatz von Zmigrod. Als er den Rechner später vermisste, verdächtigte er sofort die 68-Jährige. Laut einer damaligen Kollegin drohte er: "Wir sehen uns noch."

Der Rechner war für Ausonius laut Richterin Stock deshalb so wichtig, weil er wegen seiner Anschlagsserie in Schweden auf der Flucht nach Südafrika war - und auf dem Rechner wichtige Telefonnummern und die Daten mehrerer Bankkonten gespeichert hatte. Welche Bedeutung er dem Gerät beimaß, zeige sich auch darin, dass er sich unmittelbar nach dem Mord ein neues zugelegt habe: "Er wollte den Rechner unter allen Umständen und unter Anwendung von Gewalt wiederholen", sagt Richterin Stock.

Zur Skrupellosigkeit kamen demnach noch psychische Auffälligkeiten: Stock zitiert die Expertisen von Gutachtern, spricht von "verletztem narzisstischem Zorn", "einem hohen Maß an Kaltblütigkeit", "Merkmalen einer paranoiden Störung". Ausonius habe eine "hohe Gewaltbereitschaft, die von Jähzorn begleitet ist", sagt Stock, ihr Fazit: "Seine Delinquenz ist auf seine Persönlichkeitsmerkmale zurückzuführen."

Deutliche Kritik an den Ermittlern

Von einer verminderten Schuldfähigkeit sei nicht auszugehen. "Der Angeklagte hat sich bewusst für ein kriminelles Leben entschieden", sagt Stock. Der 64-Jährige sei auch in seinem gesetzten Alter noch sehr gefährlich. Daher gehöre Ausonius nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung.

Es ist ein klares Urteil - aber es liegt unter der Forderung der Ankläger, die zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hatten. Die Ermittler knöpft sich die Richterin separat vor: "Es bleibt auch nach wie vor ein Geheimnis der Staatsanwaltschaft", sagt Stock, "warum nicht schon früher Anklage erhoben wurde". Das hätte schon 1995 geschehen können, nicht erst 2016. Ausonius sei aus dieser Verzögerung ein "erheblicher Nachteil" erwachsen, daher gelten vier Jahre der jetzt verhängten Haftstrafe als schon verbüßt.

Ausonius kann gegen dieses Urteil in Revision gehen, es wäre wohl seine letzte Hoffnung. Denn es bliebe nicht bei der jetzt verhängte Strafe, die er in Schweden absitzen soll: Dort muss er auch noch eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen - wegen seiner Mordanschläge auf Migranten in den Neunzigerjahren.


Anmerkung: Im letzten Absatz hieß es, Ausonius solle seine Strafe in Deutschland absitzen. Ein Abkommen mit der schwedischen Justiz legt jedoch fest, dass er in Schweden in Haft kommt, sobald das Frankfurter Urteil rechtskräftig ist. Wir haben den Passus umformuliert.