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Informationen zu Abtreibungen Gericht bestätigt Urteil gegen Ärztin Hänel

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie ging gegen den Schuldspruch vor - und hat nun in der nächsten Instanz verloren.
Kristina Hänel

Kristina Hänel

Foto: Silas Stein / dpa

Das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden: Die Medizinerin ist mit ihrer Berufung vor dem Landgericht Gießen gescheitert.

Hänel war im November 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Hintergrund ist der umstrittene Paragraf 219a  ("Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft"). Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

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Hänel hatte gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel eingelegt, der Fall ging deshalb für eine Überprüfung an das Landgericht. In ihrem Plädoyer forderte die Verteidigung, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Norm sei "nicht vereinbar mit dem Grundgesetz". Die Staatsanwaltschaft forderte, das Urteil aufrechtzuerhalten.

Das Landgericht Gießen äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots. Indirekt forderte es eine politische Entscheidung in der Sache. Die Gerichte seien "in solchen Dingen überfordert". An die Adresse Hänels hieß es: "Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz."

Der Fall hatte bundesweit Debatten um Änderungen des Abtreibungsrechts ausgelöst. In Kassel sind in einem ähnlichen Verfahren zwei Frauenärztinnen angeklagt. CDU/CSU und SPD streiten seit Längerem über den Paragrafen 219a. Die SPD will diesen reformieren oder abschaffen, wie Justizministerin Katarina Barley erneut bestätigte. In der Union gibt es dagegen große Vorbehalte.


Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Kristina Hänel sei im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Tatsächlich fiel dieses Urteil schon im November. Wir haben die Stelle korrigiert.

hut/AFP
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