Streit über Kosten für Polizeieinsätze DFL zieht vor Bundesverwaltungsgericht
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im Streit um die Kosten für Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen beim Bundesverwaltungsgericht Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen eingereicht. Das OVG hatte entschieden, dass sich die DFL an den Kosten für Hochrisikospiele beteiligen muss. (Mehr zum Dauerstreit zwischen DFL und Bremen lesen Sie hier und hier.)
"Nach der Berufungsinstanz steht es zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL sozusagen 1:1. Wir gehen nun in die nächste Runde und werden unsere Argumente beim Bundesverwaltungsgericht vortragen. Wir begrüßen es, dass es nun eine Entscheidung durch ein Bundesgericht geben wird", sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen grundsätzlich für rechtens erklärt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL noch stattgegeben und den Bremer Gebührenbescheid als rechtswidrig aufgehoben.
Konkret geht es um das Gastspiel des Hamburger SV bei Werder Bremen im April 2015. Damals war es zu einer Massenschlägerei zwischen Hamburger und Bremer Fans gekommen, es gab mehrere Verletzte und Sachschäden. Laut Polizei waren 969 Beamte im Einsatz, die 9537 Arbeitsstunden geleistet haben. Bei einem normalen Bundesligaspiel sind etwa 200 bis 250 Polizisten vor Ort am Weserstadion.
Die Stadt schickte nach dem HSV-Spiel einen Gebührenbescheid über 425.718 Euro an die DFL. Gestritten wird zudem über fünf weitere Partien. Die eingeforderten Kosten belaufen sich mittlerweile auf knapp zwei Millionen Euro.