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Gerichtsurteil Arbeitnehmer dürfen offen über ihr Gehalt reden

Gehalt ist für viele ein Tabuthema - doch aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, die Höhe seines Verdienstes zu verheimlichen. Klauseln in Arbeitsverträgen, die zum Stillschweigen verpflichten, sind laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Rostock unwirksam.
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht zum Stillschweigen über ihr Gehalt verpflichten

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht zum Stillschweigen über ihr Gehalt verpflichten

Foto: Corbis

Rostock - Wie viel verdienst du? Diese Frage müssen sich Arbeitnehmer nicht hinter vorgehaltener Hand in der Kaffeeküche zuraunen. Vielmehr dürfen sie über ihr Gehalt frei reden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock. Zusätze im Arbeitsvertrag, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten, sind demnach unwirksam.

Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Arbeitnehmer sich trotz einer entsprechenden Klausel in seinem Vertrag mit einem Kollegen über seine Bezüge ausgetauscht und prompt eine Abmahnung erhalten hatte. Dagegen zog er vor Gericht - und gewann. Die Klausel benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen, urteilten die Richter. Jeder Arbeitnehmer dürfe frei über sein Gehalt reden.

Das Gespräch mit Kollegen sei schließlich die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohnhöhe den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte. Ein derartiges Verbot verstoße auch gegen die sogenannte Koalitionsfreiheit, weil es Mitteilungen über die Lohnhöhe an eine Gewerkschaft verbiete. Wenn aber die Gewerkschaften die Lohnstruktur eines Unternehmens nicht kennen, seien sinnvolle Arbeitskämpfe unmöglich.

(Az.: 2 Sa 237/09)

lgr/dpa

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