Zum Inhalt springen

Vertrag geschwärzt Stadt Hamburg muss wegen Bahnhof Altona vor Gericht

Hamburg hat neuen juristischen Ärger mit dem Großprojekt Fernbahnhof Altona. Die Stadt will Fristen und Kaufpreise geheim halten - nun soll darüber nach SPIEGEL-Informationen ein Gericht entscheiden.
Fernbahnhof Hamburg-Altona

Fernbahnhof Hamburg-Altona

Foto: Axel Heimken/ picture alliance / dpa

Wie viel Bürger über ein Großprojekt erfahren dürfen, darüber muss nun exemplarisch das Verwaltungsgericht Hamburg entscheiden. Nach SPIEGEL-Informationen hat ein Bürger die Stadt Hamburg verklagt, einen Kaufvertrag ohne Schwärzungen zu veröffentlichen. Darin geht es um das Gebäude des neuen Fernbahnhofs Altona, der nach Willen von Stadt und Deutscher Bahn verlegt werden soll.

Das Verwaltungsgericht und die Stadt bestätigten das Verfahren - das formal nicht mehr gestoppt werden kann. "Es wird - sofern die Klage aufrechterhalten bleibt - ein Urteil geben", teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit. (Aktenzeichen 17 K 5134/18)

Und dieses Urteil könnte Vorbildwirkung für ähnliche Fälle in Deutschland haben, meint Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte . Der Verein streitet vor Gericht für Menschen- und Bürgerrechte, ist an dem aktuellen Verfahren aber nicht beteiligt. "Es ist das Eigentum der Bürger, das hier verkauft wurde", sagt Buermeyer. "Wer mit der öffentlichen Hand Verträge schließt, muss damit rechnen, dass diese öffentlich werden."

Mit der Transparenzklage gerät das Großprojekt Altona weiter in die Defensive. Erst im August dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg einen vorläufigen Baustopp verhängt, der die Arbeiten wohl um mehrere Jahre verzögern wird. Die Richter kritisierten eine fehlende Planung für eine Autoverladung, wodurch ein "gleichwertiger Ersatz" der heutigen Anlage nicht gesichert sei. Zudem prüft die EU-Kommission, ob der Grundstücksverkauf für das Bahnhofsgebäude rechtmäßig war. Im Extremfall könnte die Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.

"Keinerlei gesetzliche Grundlage"

Die Deutsche Bahn hatte 2014 beschlossen, den heutigen Kopfbahnhof Hamburg-Altona abzureißen und durch einen neuen Durchgangsbahnhof rund 1800 Meter weiter nördlich zu ersetzen. Auch wenn das Projekt viele Versprechen nicht halten kann, bleiben Stadt und Bahn bisher bei ihren Plänen. In diesem Rahmen hatte die Stadt ein Grundstück an einen Investor verkauft, hinter dem unter anderem die Hamburger Sparkasse steckt. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version .

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte dieses Vorgehen bereits Anfang des Jahres scharf kritisiert. Die Schwärzungen wirkten "insgesamt extensiv", obwohl eigentlich nur punktuelle Schwärzungen vorgesehen seien, schrieb die Dienststelle in einem Brief an den zuständigen Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Für manche Geheimhaltung gebe es demnach "keinerlei gesetzliche Grundlage". Im Zusammenhang mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit verwies er auch auf die negativen Erfahrungen mit der Elbphilharmonie, die deutlich teurer und deutlich später fertig wurde als geplant. (Lesen Sie hier mehr zu den Vertragsdetails.)

Schwärzung des Kaufpreises

Schwärzung des Kaufpreises

Foto: LIG

Die Stadt beeindruckte all dies bisher nicht. Zwar kündigte die Finanzbehörde im April gegenüber dem SPIEGEL an, es werde angestrebt, in einen Dialog zu treten. Doch de facto hat sich der LIG bisher nicht bewegt. So hält er in einem Bescheid vom August 2018, der dem SPIEGEL vorliegt, daran fest, etwa den Kaufpreis geheim zu halten. Dieser beruhe auf einer internen Kalkulation des Investors, eine Veröffentlichung würde "die wettbewerbliche Stellung des Unternehmens insbesondere bei künftigen Bieterverfahren beeinträchtigen".

Die Stadt argumentiert also, sie müsse den Investor schützen. Interessant dabei: Der Investor selbst scheint das gar nicht so eng zu sehen. Sein Herz hänge nicht an der Geheimhaltung der finanziellen Details, dies liege im Ermessen der Stadt, sagte der Geschäftsführer eines der beteiligten Unternehmen im April der "Tageszeitung". "Wenn die Zahl bekannt werden sollte, bin ich sicher, dass es kein öffentliches Raunen geben wird." Er sei allerdings zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vertrauliche Informationen

Sie wollen uns auf Missstände hinweisen? Sie haben brisante Informationen? Dann schreiben Sie an unser Team Hintergrund und Recherche: Mail an: SPIEGEL ONLINE - Team Hintergrund und Recherche  Alternativ können Sie das Team auch SPIEGEL.de: Impressum Sollten Sie verschlüsselt kommunizieren wollen, nutzen Sie bitte Autorenprofil von Jörg Diehl

Alle wollen Transparenz, aber keiner darf? Zumindest, was die Stadt angeht, können da Zweifel aufkommen. Es gäbe nämlich wohl einen einfachen Weg zu mehr Offenheit: Die beteiligten Unternehmen könnten schlicht zustimmen. So schreibt es der LIG selbst in seinem Bescheid: Für ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis müsse "der Geheimhaltungswille des Unternehmens erkennbar" sein.

Aber hat die Stadt überhaupt nach mehr Transparenz gefragt? Auf SPIEGEL-Anfrage teilte die Finanzbehörde mit, man habe die Beteiligten "zum Umfang einer weitergehenden Veröffentlichung des Vertrages" kontaktiert. Die Abstimmungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen. Wann dies geschah? Da schweigt die Stadt. Dazu muss man wissen: Die Angelegenheit zieht sich mittlerweile seit Januar 2018 hin - also schon knapp elf Monate.

Seit August hat die Behörde ihre Argumentation offenbar angepasst. Dem SPIEGEL schreibt die Behörde in diesen Tagen, maßgeblich für die Schwärzungen sei, "dass der Vertragsgegenstand einem förmlichen Vergabeverfahren unterlegen hat". Weder in einer früheren Stellungnahme im April, noch einem Schreiben im Januar, noch in dem Bescheid im August war davon in dieser Form die Rede.

In einigen Monaten dürfte sich zeigen, was die Hamburger Verwaltungsrichter davon halten.