Kriegspolitik und KriegsgebrauchSchulthess, 1876 - 328 Seiten |
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Kriegspolitik und Kriegsgebrauch: Studien und Betrachtungen (Classic Reprint) Wilhelm Ruestow Keine Leseprobe verfügbar - 2016 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 301 - Majestät den König von Preussen alle Seine im Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch rzu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 2 - Dreifaltigkeit, zusammengesetzt aus der ursprünglichen Gewaltsamkeit seines Elementes, dem Haß und der Feindschaft, die wie ein blinder Naturtrieb anzusehen sind, aus dem Spiel der 'Wahrscheinlichkeiten und des Zufalls, die ihn zu einer freien Seelentätigkeit machen, und aus der untergeordneten Natur eines politischen Werkzeuges, wodurch er dem bloßen Verstände anheimfällt. Die erste dieser drei Seiten ist mehr dem Volke, die zweite mehr dem Feldherrn und seinem Heer, die dritte mehr der Regierung...
Seite 1 - Der Krieg ist nichts als ein erweiterter Zweikampf. Wollen wir uns die Unzahl der einzelnen Zweikämpfe, aus denen er besteht, als Einheit denken, so tun wir besser, uns zwei Ringende vorzustellen.
Seite 1 - Also noch einmal: Der Krieg ist ein Instrument der Politik; er muß notwendig ihren Charakter tragen, er muß mit ihrem Maße messen; die Führung des Krieges in seinen Hauptumrissen ist daher die Politik selbst, welche die Feder mit dem Degen vertauscht, aber darum nicht aufgehört hat, nach ihren eigenen Gesetzen zu denken.
Seite 2 - Der Krieg ist also nicht nur ein wahres Chamäleon, weil er in jedem konkreten Falle seine Natur etwas ändert, sondern er ist auch seinen Gesamterscheinungen nach in Beziehung auf die in ihm herrschenden Tendenzen eine wunderliche Dreifaltigkeit, zusammengesetzt aus der ursprünglichen Gewaltsamkeit seines...
Seite 28 - Was wir in einem halben Jahre mit den Waffen errungen haben, das mögen wir ein halbes Jahrhundert mit den Waffen schützen, damit es uns nicht wieder entrissen wird.
Seite 79 - Krieg zu führen, aber nicht berechtigt sei. für seine nationale Einigung zu den Waffen zu greifen, weil jenes Erbrecht in einer mittelalterlichen Urkunde vorbehalten worden, die nationale Einigung dagegen durch eine traurige Geschichte bisher verhindert und gehemmt worden ist Dennoch hat diese wunderliche Meinung im Jahr 1866 in Deutschland manche Vertreter gefunden. Meines Erachtens ist das Recht eines Volkes, sich die statliche Gestalt zu geben, deren es bedarf, um seine natürliche Anlage zu...
Seite 2 - Widerstand unfähig zu machen. Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.
Seite 48 - Als rechtmässige Ursache zum Krieg gilt eine ernste Rechtsverletzung oder eine gewaltsame Besitzstörung, welche dem zum Krieg greifenden State widerfahren ist oder womit er in gefährlicher Weise bedroht ist, oder eine schwere Verletzung der allgemeinen Weltordnung.
Seite 211 - Kriegssitte verlaugt, dass der Belagerer, wenn es thunlich erscheint, vor dem Bombardement eines Platzes die Absicht dazu ankündige, damit die Nichtstreiter, insbesondere Weiber und Kinder entfernt oder sonst in Sicherheit gebracht werden. Indessen kann Ueberraschung mit einem Bombardement nöthig sein, um den Platz bald zu gewinnen und dann ist die Unterlassung jener Anzeige gerechtfertigt.