Zum Lebend-Status des Menschen im Zustand des isolierten Hirnfunktionsausfalles (dissoziierter Hirntod): Anlage zur Verfassungsbeschwerde gegen § 4 des TransplantationsgesetzesFrank Schadt, 01.01.1999 - 32 Seiten Die Hirntodeskonzeption ist überhaupt nur um den Preis der Abwegigkeit zu haben: Entweder man leugnet den leiblichen Lebenszustand beim Krankheitsbild des isolierten Hirnfunktionsausfalles (durch Ignorieren, Diminuieren oder Uminterpretieren existenter Lebensäußerungen) oder man koppelt – unter Anerkennung vorhandener Vitalität – den Todesbegriff vom Lebenszustand ab (in der Deutung des Todes des Menschen als "Tod der Person", des "Ich", als Ende des "personalen menschlichen Lebens" etc.). Während ersteres vor der nüchternen Tatsache feststellbarer Lebensäußerungen eines mit Ausnahme des Gehirns gesamthaft in physiologischer Grundverfassung befindlichen Leibes keinen Bestand haben kann, erscheint letzteres als Willkürakt, für welchen es einen in der Sache selbst liegenden Grund nicht gibt. |