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Technisches
Gebiet
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausschüttung von Gewinnen bei Spielautomaten
mit Gewinnausschüttung,
wobei die Gewinnausschüttung
nach einer einstellbaren Quote, der an dem Spielautomaten gespielten
Spiele, erfolgt.
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Bei
Spielautomaten erfolgt die Gewinnausschüttung grundsätzlich zufällig. In
den Spielautomaten wird zur Betätigung
dieses Gerätes
Geld bzw. ein geeignetes Ersatzmittel eingeworfen. Es ist vorgeschrieben,
dass eine statistisch vorgegebene Quote für die Gewinnausschüttung erreicht
werden muss. Diese Quote errechnet sich aus diesen statistischen Gründen üblicherweise
erst nach hohen Spielzahlen. Ein gewisser Prozentsatz des Umsatzes
wird als Gewinn wieder ausgeschüttet.
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Spielautomaten,
die mit Gewinnausschüttung
nach einer Quote arbeiten, sind zahlreich bekannt. Sie können beispielsweise
mechanisch ausgebildet sein, aber auch digital mit einem Computer und
einer digitalen Anzeige. Alle Spielautomaten arbeiten immer nach
demselben Prinzip Geld statistisch erst dann auszuschütten, wenn
ein gewisser Betrag in dem Automaten erreicht ist oder ein Zufallsgenerator
nach einer mathematisch berechneten Wahrscheinlichkeit einen Gewinn
auslöst.
Zum Spielen wirft ein Spieler Geld in einen Münzschlitz des Spielautomaten,
welches dort gesammelt wird. Je nach eingeworfenem Betrag kann ein
Spieler Spiele durchführen.
Das Spielgerät
spielt solange, bis entweder der Spieler das Spielen abbricht und
sich sein momentanes Guthaben im Spielautomaten ausbezahlen lässt, oder
der Geldvorrat für
das Spielen aufgebraucht ist.
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Ein
Nachteil bei diesen Spielautomaten besteht darin, dass der Spielautomat,
der gerade eine Gewinnausschüttung
vorgenommen hat, oftmals für längere Zeit
keine Gewinne ausschüttet,
weil das Spielprogramm der Automaten solange wartet, bis ein bestimmter
Betrag durch erneutes Spielen erreicht wird. Der Spielautomaten
zahlt zudem für
einen längeren
Zeitraum keinen nennenswerten Gewinn aus, wenn die Wahrscheinlichkeit
für einen
größeren Gewinn
noch nicht erreicht ist. Dadurch fehlen oft Anreize für einen
Spieler sich mit solchen Spielautomaten zu beschäftigen.
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Offenbarung
der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, die Nachteile des Standes der Technik
zu beseitigen und eine Vorrichtung für einen Spielautomaten zu schaffen
die den Anreiz zum Spielen und die Chancengleichheit für jeden
Spieler erhöht.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass bei einer Vorrichtung zur Ausschüttung von Gewinnen bei Spielautomaten
mit Gewinnausschüttung
der eingangs genannten Art, ein Modul mit einem Zeitgeber und einem
Zufallsgenerator vorgesehen ist, welches eine zusätzliche
zufällige
und zeitabhängige
Gewinnausschüttung
innerhalb eines Zeitintervalls erlaubt.
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Der
Vorteil der sich durch diese Vorrichtung ergibt liegt darin, dass
ein Spieler auch dann Anreize zum Spielen findet, wenn beispielsweise
zuvor bereits die Gewinnausschüttung
des Glücksspiels
vorgenommen wurde und dies eine weitere Ausschüttung verhindert. Es kann auch
eine Gewinnausschüttung
erfolgen, wenn die vorgesehenen Mindestgewinne ausgeblieben sind.
Die Gewinnausschüttung ist
nur noch von der Spieldauer eines Spielers abhängig. Wenn ein Spieler es schafft,
für ein Zeitintervall zu
spielen, erhält
er eine Gewinnausschüttung.
Dies schafft Anreize für
den Spieler sich möglichst
lange an einem Spielautomaten aufzuhalten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann dabei in den Spielautomaten integriert, aber auch als externes
Modul vorgesehen sein, um ältere
Modelle oder Fremdfabrikate leichter nachrüsten zu können.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung sind Mittel zum Einstellen des
Zeitintervalls, in dem eine zusätzliche
Gewinnausschüttung
erfolgt vorgesehen. Durch diese Maßnahme kann jeder Spielautomatenbetreiber
bestimmen, wie lange es für
einen Spieler dauert, bis der Spielautomat jeweils eine garantierte Gewinnausschüttung vornimmt.
Vorzugsweise sind Startmittel vorgesehen, welche den Beginn des
Zeitintervalls festlegen. Der Beginn eines Zeitintervalls kann grundsätzlich durch
ein beliebiges Ereignis festgelegt werden. Beispielsweise kann der
Startzeitpunkt festgelegt werden, indem der Zeitpunkt des Einwurfes
von Geld in einen leeren Geldvorrat des Spielautomaten ermittelt
wird. Gegebenenfalls kann eine autorisierte Person diesen Startzeitpunkt
von Hand oder elektronisch festlegen. Hierfür sind geeignete Startmittel
als Schalter ausgebildet. Vorzugsweise kann auch der Ruhe und Spielzustand
des Spielautomaten ermittelt und überwacht werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind Mittel vorgesehen,
welche das Zeitintervall für
die zusätzliche
Gewinnausschüttung
für jeden neuen
Spieler zurücksetzen.
Sobald ein Spieler sein Spiel an dem Spielautomaten beendet hat,
beginnt das Zeitintervall von vorne. Dies wird dadurch erreicht,
dass beispielsweise ein Zeitmessgerät des Zeitgebers auf Null gesetzt
wird.
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In
einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung enthält der Zeitgeber einen Taktgeber
und einen Taktzähler.
Durch Zurücksetzen
des Taktzählers auf
Null, kann der Taktzähler
von vorne beginnen, die Takte des Taktgebers zu zählen. Das
Zeitintervall startet erneut, bis der Spieler aufhört zu Spielen
oder das Ende des Zeitintervalls erreicht ist.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Anzeige
vorgesehen, welche dem Spieler die Zeit bis zur nächsten garantierten
zusätzlichen
Gewinnausschüttung anzeigt.
Durch diese Maßnahme
weiß der
Spieler immer wie lange er noch spielen muss, um einen garantierten
Mindestgewinn zu erhalten.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich ferner dadurch,
dass Mittel zur Erfassung aller Gewinnausschüttungen eines Spielautomaten
vorgesehen sind. Die Berechnung der Quote für die Ausschüttung von
Gewinnen ergibt sich schließlich
aus der Summe aller Gewinnausschüttungen.
Einem dem Spielautomaten nachgeschaltetem Quotenprüfgerät kann dadurch
beispielsweise immer die tatsächliche
Gewinnausschüttung übermittelt werden.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus dem Gegenstand der Unteransprüche, sowie
der Zeichnung mit der dazugehörigen
Beschreibung.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnung
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1 zeigt
in einer Prinzipskizze ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in
einem Spielautomaten.
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Bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
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In 1 wird
in einer Prinzipskizze ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zur
Ausschüttung
von Gewinnen mit einem Spielautomaten 12 dargestellt. Der Spielautomat 12 enthält ein Gehäuse 14,
welches in dreidimensionaler Darstellung angedeutet ist. Im oberen
Bereich des Gehäuses 14 befindet
sich ein Münzschlitz 16,
in den Geldmünzen
eingeworfen werden. Links neben dem Münzschlitz 16 befindet sich
eine digitale Anzeige 18, auf der angezeigt wird, über wie
viel Geld ein Spieler am Spielautomaten 12 verfügt. Das
eingeworfene Münzgeld
wird von dem Münzschlitz 16 über eine
Sortier- und Prüfvorrichtung 20 und
ein erstes Münzrohr 22 in
einen Münzbehälter 24 geführt. Der
Münzbehälter 24 weist
ein nicht dargestelltes Geldzählmanagement
mit einem Geldzählmechanismus
auf, welches den Geldeingang und Geldausgang kontrolliert. Bestandteile,
welche sich innerhalb des Gehäuses 14 des
Spielautomaten 12 befinden, sind in vorliegender Abbildung
mit gestrichelten Linien gekennzeichnet. Der Spielautomat 12 arbeitet
sowohl auf Basis von elektronischen als auch mit mechanischen Komponenten.
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Der
Münzbehälter 24 dient
als Geldvorrat, von dem eine prozessorgesteuerte Steuereinheit 26 genau über den
Füllstand
Kenntnis hat. Die Steuereinheit 26 ist dazu über eine
Leitung 28 bzw. über
einen Bus mit dem Münzbehälter 24 verbunden.
Der Münzbehälter 24 ist
ferner über
ein zweites Münzrohr 30 mit
einem Münzgeldausgabefach 32 verbunden. Durch
geeignetes Zusammenwirken des Münzbehälters 24,
der Steuereinheit 26 und einer Auszahleinheit 34,
kann die Geldausschüttung über das
zweite Münzrohr 30 in
das gesteuert Münzgeldausgabefach 32 werden.
Ein Geldausgabeschalter 36 schaltet den Spielautomaten
so, dass das Guthaben eines Spielers in das Münzgeldausgabefach 32 ausgegeben wird.
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Eine
mechanische Spieleinheit 38, mit drei identischen Scheiben 40,
dient dem Spieler zum Spielen. Die mechanische Spieleinheit 38 kann selbstverständlich auch
elektronisch mit elektronischen Anzeigen nachempfunden werden. Die
Scheiben 40 drehen sich beim Spielen im vorliegenden Ausführungsbeispiel
jeweils um geeignet angetriebene Achsen 41. Auf den Scheiben 40 sind
radial Symbole 42 angeordnet. Wenn die Scheiben 40 anhalten und
bestimmte Symbolkombinationen in Feldern 44 erscheinen,
erhält
der Spieler je nach Kombination der Symbole 42 einen Gewinn
gutgeschrieben oder Sonder- bzw.
ein "Superspiel", bei dem er einen
noch höheren
Gewinn erzielen kann. Die Anzahl der Superspiele werden auf der
Superspielanzeige 45 dargestellt. Über Betätigungsknöpfe 46 welche auf
einem Bedienerfeld 48 angeordnet sind, kann ein Spieler
Einfluss auf das Spiel nehmen. Anstelle der Betätigungsknöpfe 46 können auch
eine Tastatur oder sonstige nicht näher beschriebene Steuermittel
vorgesehen sein.
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Grundsätzlich sind
anstelle der drei Scheiben 40 und der mechanischen Spieleinheit 38 auch andere
mechanische, als auch elektronische und computergesteuerte Glücksgewinnspiele
möglich. Ein
Teil der Gewinnausschüttung
erfolgt immer zufällig
nach einer prozentualen Quote, welche sich statistisch berechnet.
Die prozentuale Quote für
die Gewinnausschüttung
lässt sich
durch das Zusammenwirken von Münzbehälter 24 und
der Steuereinheit 26 ermitteln. Wenn ein Gewinn erzielt
wurde, wird der Gewinn gutgeschrieben, was auf der Anzeige 18 angezeigt
wird, oder auf verlangen ausgeschüttet. Im Fall der Gewinnausschüttung schaltet
der Geldausgabeschalter 36 die Auszahleinheit 34,
welche dann in Zusammenwirkung mit der Steuereinheit 26 das Guthaben
des Spielers ausschüttet.
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Die
Vorrichtung 10 zur Ausschüttung von Gewinnen enthält ein zusätzliches
Modul 50 mit einem Zeitgeber 52. Der Zeitgeber 52 besteht
aus einem Taktgeber 54, welcher beispielsweise einen Schwingquarz
aufweist. Die von dem Taktgeber 54 erzeugten Takte werden
von einem Taktzähler 56 gezählt. Über ein
Stellglied 58 kann von einer autorisierten Person eingestellt
werden, wie viele Takte von dem Taktzähler 56 gezählt werden
sollen. Die Anzahl der dann zählbaren
Takte definieren ein Zeitintervall, welches symbolisch dargestellt
ist und mit 60 bezeichnet wird. Beginn 62 des
Zeitintervalls 60 wird durch ein Ereignis festlegt. Ein
Ereignis besteht im Zeitpunkt des Einwurfes von Geld in den Münzschlitz 16,
wenn zuvor das Spielgerät
im Ruhezustand war. Gegebenenfalls kann eine autorisierte Person
diesen Startzeitpunkt von Hand oder elektronisch festlegen. Hierfür ist ein
Schalter 64 vorgesehen.
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Die
zusätzliche
Gewinnausschüttung
wird für jeden
neuen Spieler zurückgesetzt.
Sobald nämlich ein
Spieler sein Spiel an dem Spielautomaten 12 beendet hat,
beginnt das Zeitintervall 60 von vorne, dabei wird der
Start durch den erneuten Geldeinwurf definiert. Nach einer gewissen
Spielpause tritt nämlich
ein Ruhezustand bzw. die Null-Stellung
des Taktgebers ein. Das Zeitintervall wird erst bei erneuter Bespielung
des Spielautomaten gestartet. Das Ende des Spiels wird jeweils mit
der Betätigung
des Geldausgabeschalters 36 festgelegt. Das Zurücksetzen des
Zeitintervalls 60 wird dadurch erreicht, dass beispielsweise
der Taktzähler 56 zurück auf Null
gesetzt wird. Der Taktzähler 56 beginnt
dann beim nächsten Spieler
von vorne zu zählen.
Das Zeitintervall 60 startet erneut, bis der Spieler aufhört zu Spielen
oder das Ende des Zeitintervalls 60 erreicht ist. Das Ende
des Zeitintervalls 60 ist erreicht, wenn die vom Taktzähler 56 gezählte Taktzahl
einen vorgegebenen Schwellwert erreicht hat. Sobald das Ende des
Zeitintervalls 60 erreicht ist, erfolgt eine zusätzliche
zufällige
Gewinnausschüttung.
Ein Zufallsgenerator 70 im Modul 50 sorgt dafür, dass
keine Regelmäßigkeit
bei der möglichen
Gewinnausschüttung
eintritt. Eine eingetretene Gewinnausschüttung kann entweder neu in das
Spiel eingesetzt werden oder über
die beschriebenen Mechanismen an den Spieler ausgegeben werden.
Eine Zeitanzeige 66 zeigt dem Spieler, wann die nächste zusätzliche
Gewinnausschüttung
möglicherweise
erfolgen kann. Um die Abrechnung der beiden unterschiedlichen Gewinnausschüttungen
zu vereinfachen, ist eine Abrechnungseinheit 68 vorgesehen,
welche diese gemeinsame Abrechnung vornimmt. Die Abrechnungseinheit 68 wirkt
dazu mit der Steuereinheit 26 zusammen.