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Die
Erfindung betrifft ein Haarwuchsmittel, vorzugsweise ein solches
zur äußeren Anwendung
auf der Haut, insbesondere Kopfhaut.
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Es
ist eine Vielzahl unterschiedlicher Haarwuchsmittel bekannt, die
verschiedene wirksame Bestandteile aufweisen, die jedoch zumeist
synthetisch hergestellt sind, einschließlich naturidentischer Wirkstoffe.
Derartige Haarwuchsmittel sind teilweise sehr wirksam, nachteilig
ist jedoch, dass die synthetischen Wirkstoffe oftmals Allergien
hervorrufen, was insbesondere bei häufigeren Anwendungen der Fall
sein kann. Anderenfalls sind Haarwuchsmittel mit natürlichen
wirksamen Bestandteilen bekannt, die jedoch teilweise nur eine geringe Wirksamkeit
zur Haarwuchsförderung
aufweisen. Des Weiteren sind diese natürlichen wirksamen Bestandteile oftmals
nur sehr aufwändig
zu gewinnen oder sind aufgrund ihrer geringen Verfügbarkeit
kostenintensiv in der Herstellung.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Haarwuchsmittel
bereitzustellen, bei welchem die Gefahr der Auslösung von Allergien minimiert
ist und welches auf einfache Weise und kostengünstig herstellbar ist.
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Die
Aufgabe wird durch ein Haarwuchsmittel nach Anspruch 1 gelöst, welches
als wirksamen Bestandteil einen wässrigen Auszug eines Zwiebelgewächses (Alliaceae)
und/oder ein Zwiebelgewächsöl enthält. Zwiebelgewächse sind
umfangreich verfügbar,
neigen nicht zur Auslösung
von Allergien und können
durch Herstellung eines wässrigen
Auszuges und/oder eines Zwiebelgewächsöls einfach erhalten und zur
Herstellung eines Haarwuchsmittels bereitgestellt werden. Darüber hinaus
stehen Zwiebelgewächse
kostengünstig zur
Verfügung. Überraschenderweise
haben sich die erfindungsgemäßen Haarwuchsmittel
enthaltend einen wässrigen
Auszug und/oder ein Öl
eines Zwiebelgewächses
als besonders wirksam erwiesen.
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Als
Zwiebelgewächs
zur Verwendung in einem erfindungsgemäßen Haarwuchsmittel kann insbesondere
ein solches der Gattung der Zwiebelartigen (Allium) verwendet werden.
Insbesondere hat sich als Zwiebelgewächs Knoblauch (Allium sativum)
als besonders wirksam erwiesen. Der Knoblauch kann beispielsweise als
Großer
Schlangenknoblauch (Allium sativum var. ophioscorodon) und/oder
in Form von chinesischem Knoblauch (Allium sativum var. pekinense)
eingesetzt werden.
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Als
Bestandteile der Knoblauchpflanze zur Herstellung des erfindungsgemäßen Haarwuchsmittels kann
insbesondere die Zwiebel eingesetzt werden, gegebenenfalls jedoch
auch andere Pflanzenbestandteile wie der Lauch und/oder Blütenbestandteile,
ohne hierauf beschränkt
zu sein.
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Obwohl
dies nicht bevorzugt ist, versteht es sich, dass gegebenenfalls
im Rahmen der Erfindung auch Bestandteile des Zwiebelgewächsöls oder
Vorstufen desselben eingesetzt werden können. Diese wirksamen Bestandteile
sind vorzugsweise natürlichen
oder gegebenenfalls auch synthetischen Ursprungs. Dies gilt insbesondere
auch für
Bestandteile eines wässrigen
Auszugs von Knoblauch und/oder Knoblauchöl.
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Das
Haarwuchsmittel kann somit allgemein auch Alliin, insbesondere in
der Konfiguration (S)-3-(2-Propen-1-ylsulfinyl)-L-alanin enthalten.
Ferner kann das Haarwuchsmittel Allicin enthalten, welches durch
Reaktionen von Alliin mit dem Enzym Alliinase (Alliin-Lyase) entstehen
kann. Alliin und/oder Allicin können
in freier oder gegebenenfalls auch in gebundener Form vorliegen,
beispielsweise in Form eines Esters, Dicarbonats, Amids, Carbodiimids,
geeigneter Schutzgruppen oder dergleichen, bei welchen vorzugsweise
die Carboxygruppe und/oder die Aminogruppe des Alliins durch Reaktion
mit einer weiteren Komponenten geschützt ist, wobei die weitere
Komponente vorzugsweise derart ausgewählt ist, dass das geschützte Alliin/Allicin
unter Bedingungen der Applizierung des Haarwuchsmittels an der zu
behandelnden Person unter Freisetzung des Alliins/Allicins freigesetzt
wird. Das Haarwuchsmittel kann somit allgemein auch Derivate und/oder Umwandlungsprodukte
von Alliin, Allicin und/oder γ-Glutamylalkylzysteine
enthalten. Gegebenenfalls können auch
Adukte von Alliin und/oder Allicin mit adduktbildenden Komponenten
wie Vitaminen, Säuren,
Basen oder anderen Komponenten vorliegen. Anstelle von oder in Kombination
mit Alliin und/oder Allicin können
gegebenenfalls auch andere Zwiebelgewächs-Inhaltsstoffe vorliegen,
wie beispielsweise Allithiamin (Adukt von Allicin mit Vitamin B1),
Vinyldithiine und/oder Diallylsulfid oder dergleichen.
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Die
Freisetzung von Alliin und/oder Allicin oder anderen zur Förderung
des Haarwuchses wirksamen Bestandteilen kann auch unter Einwirkung
entsprechender Enzyme erfolgen, die in dem Haarwuchsmittel enthalten
sind. Gegebenenfalls kann das Haarwuchsmittel als „kit of
Parts" eine erste
Komponente enthalten, welches eine oder mehrere Alliin und/oder
Allicin oder andere wirksame Komponente des wässrigen Zwiebelgewächs-Auszuges
(insbesondere Knoblauchauszug) und/oder Zwiebelgewächsöls, insbesondere
Knoblauchöls,
enthält,
wobei in einem weiteren Mittel eine Komponente, z. B. Enzym, enthalten
ist, welches in Reaktion mit der erstgenannten Komponente das Alliin
und/oder Allicin bzw. allgemein den Wirkstoff freisetzt. Die beiden Mittel
des „kit
of Parts" können vor
der Aufbringung auf die zu behandelnde Haut, vorzugsweise unmittelbar bevor
der Aufbringung auf dieselbe, vermischt werden oder aber es kann
zunächst
das eine Mittel (das vorzugsweise die erstgenannte Komponente enthält) auf
die Haut aufgebracht werden und anschließend das zweite Mittel.
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Weiterhin
ist es besonders bevorzugt, wenn das Haarwuchsmittel als weiteren
wirksamen Bestandteil einen wässrigen
Auszug von Teilen der Granatapfelpflanze (Punica granatum) und/oder
ein Granatapfelpflanzenöl
enthält.
Vorzugsweise werden die wirksamen Granatapfelbestandteile durch
Herstellung eines wässrigen
Auszugs und/oder Herstellung eines Öls aus der Schale und/oder
Zwischenhaut der Granatapfelfrucht hergestellt. Die Zwischenhaut
ist hierbei die zumeist leicht gelbliche Haut, die zwischen der
lederartigen Schale und dem Fruchtfleisch angeordnet ist. Gegebenenfalls
können
auch andere Bestandteile der Granatapfelpflanze wie der Rinde, Blätter, Blütenstände und/oder
Wurzeln eingesetzt werden. Allgemein können auch Pflanzen der Art
Punicaceae eingesetzt werden.
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Das
Haarwuchsmittel kann ferner als wirksame Bestandteile Alkaloide
in freier und/oder gebundener Form enthalten. Alkaloide in gebundener
Form können
beispielsweise als Amide oder Ester vorliegen, wenn die freien Alkaloide
Amino- oder Hydroxy- und/oder
Carboxygruppen aufweisen. In Abhängigkeit
von der chemischen Struktur des jeweiligen Alkaloids sind jedoch
gegebenenfalls auch andere Derivatisierungen und/oder Schutzgruppen
möglich,
die gegebenenfalls unter den Bedingungen der Anwendung des Haarwuchsmittels
Alkaloide oder Alkaloid-Derivate in wirksamer Form freisetzen. Sowohl
in Bezug auf die Alkaloide als auch auf die Bestandteile des wässrigen
Auszugs und/oder Öls
der Zwiebelgewächse
und/oder Granatapfelbestandteile ist bei der Freisetzung der jeweiligen
wirksamen Bestandteile aus geeigneten Derivaten, Addukten und/oder andere
Vorstufen (z. B. durch Anbringung von Schutzgruppen) zu berücksichtigen,
dass gegebenenfalls das Haarwuchsmittel auch bei gegenüber Raumtemperatur
erhöhten
Temperaturen einsetzbar ist, beispielsweise durch Anwendung von
Warmluft, wie sie z. B. beim Fönen
der mit dem Haarwuchsmittel behandelten Stellen gegeben sein kann.
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Das
Haarwuchsmittel kann Pelletierin einschließlich dessen Derivate enthalten,
wie beispielsweise Iso-, Methyliso- und Pseudo-Pelletierin, die
in freier oder gebundener Form vorliegen können.
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Als
weiterer Bestandteil kann das Haarwuchsmittel mindestens ein ätherisches Öl enthalten,
insbesondere mindestens ein Minzöl
und/oder ein Zitrusöl.
Das Minzöl
kann insbesondere Pfefferminzöl
(Mentha peperita) sein, gegebenenfalls auch Bachminze (Mentha aquatica)
und/oder Waldminze (Mentha spicata). Das Zitrusöl kann insbesondere aus der
Schale von Zitronen, Limonen, Limetten oder auch Orangen oder deren Abarten
gewonnen sein. Vorzugsweise ist das Zitrusöl aus der äußeren Schale und/oder Zwischenhaut
der Früchte
gewonnen und enthält
vorzugsweise nur geringe oder keine Anteile vom Zitrussaft. Die ätherischen Öle sind
einerseits als natürliche
Duftstoffe zugegeben, die über
ihren Eigenduft hinaus in Kombination mit den weiteren Bestandteilen
des Haarwuchsmittels geruchsförderlich
sind. Es hat sich herausgestellt, dass die ätherischen Öle besonders geeignet sind,
den Geruch der Zwiebelgewächsbestandteile,
insbesondere Knoblauchbestandteile, zu neutralisieren. Ferner haben
die ätherischen Öle eine
beruhigende Wirkung auf die Kopfhaut und fördern in besonderem Maße das Eindringen
der wirksamen Zwiebelgewächs-
und/oder Granatapfelbestandteile in die Haut. Dies wird auch durch
die einfache Aufnahme der ätherischen Öle durch
die Haut wesentlich begünstigt.
Das Haarwuchsmittel kann auch andere Duftstoffe, vorzugsweise natürliche oder
naturidentische Duftstoffe, enthalten.
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Ferner
kann das Haarwuchsmittel eine organische Säure enthal ten, beispielsweise
eine oder mehrere Säuren
ausgewählt
aus der Gruppe von Carbonsäuren,
Hydroxycarbonsäuren,
Dicarbonsäuren
und dergleichen. Vorzugsweise ist die organische Säure eine
natürlich
vorkommende Säure.
Insbesondere können
Zitronensäure,
Weinsäure
und/oder Milchsäure
eingesetzt werden. Durch die Anwesenheit der organischen Säure kann
der pH-Wert des Haarwuchsmittels auf geeignete Weise eingestellt
werden. Insbesondere kann die organische Säure eine Säure sein, die aus derselben
Pflanze gewonnen wird, wie das eingesetzte ätherische Öl. So können gegebenenfalls ätherisches
Zitronenöl
(gewonnen aus der äußersten
Schale der Zitrone) und Zitronensäure in Kombination vorliegen.
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Weiterhin
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Zusammensetzung einen
wässrigen
Auszug einer Kümmelpflanze
und/oder Kümmelöl enthält, das
insbesondere aus den Samen gewonnen werden kann, enthält. Als
besonders vorteilhaft hat sich Schwarzkümmel (Nigella sativa) erwiesen,
alternativ oder zusätzlich kann
auch Kreuzkümmel
eingesetzt werden.
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Das
erfindungsgemäße Haarwuchsmittel
kann insbesondere dadurch erhalten werden, dass zerkleinerte Bestandteile
eines Zwiebelgewächses,
insbesondere der Zwiebel, bereitgestellt werden, wobei aus diesen
Bestandteilen ein wässriger
Auszug erzeugt wird, der von den verbleibenden festen Bestandteilen
abgetrennt wird.
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Vorzugsweise
wird der wässrige
Auszug derartig hergestellt, dass ein Pflanzensubstrat bereitgestellt wird,
welches neben den zerkleinerten Bestandteilen des Zwiebelgewächses, insbesondere
Knoblauch, die weiteren genannten Bestandteile ausgewählt aus
der Gruppe von Teilen von Granatapfelpflanzen, Teilen von Zitruspflanzen,
Teilen von Minzgewächsen
und/oder Teilen von Schwarzkümmelpflanzen
enthält,
so dass bei der Herstellung des wässrigen Auszugs diese Bestandteile
in Kombination vorliegen. Insbesondere liegen bei dem Substrat zur
Herstellung des Auszuges die Zwiebelgewächsbestandteile und die Granatpflanzenbestandteile
in Kombination vor. Gegebenenfalls können auch wässrige Auszüge der jeweils einzelnen Pflanzenteile hergestellt
werden, die anschließend
kombiniert werden, auch wenn dies weniger bevorzugt ist. Auf die
obigen Ausführungen
zu den einsetzbaren Pflanzenbestandteilen sei hiermit explizit verwiesen.
Gegebenenfalls können
auch Öle
aus den oben genannten Pflanzenbestandteilen hergestellt werden,
wo die Pflanzenbestandteile bei der Herstellung der Öle vorzugsweise
in Kombination vorliegen, gegebenenfalls auch entsprechende Öle vereinigt
werden können.
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Vorzugsweise
wird der Auszug als heißer
wässriger
Auszug hergestellt. Die genannten Pflanzenbestandteile können hierzu
für eine
geeignete Zeit in siedendem Wasser ausgelaugt werden, wobei das
Wasser leicht oder stark sprudelnd sieden kann. Die Auslaugung mit
heißem
Wasser kann für
eine Zeitdauer von 2 bis 60 min oder auch länger erfolgen, vorzugsweise
für eine
Zeitdauer von 5 bis 40 min, insbesondere ca. 10 bis 20 min.
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Gegebenenfalls
können
nach dem Auslaugen der zerkleinerten Pflanzenbestandteile mit heißem Wasser
die zerkleinerten Bestandteile für
eine geeignete Zeit in dem warmen, nicht siedenden Wasser belassen
werden. Das weitere Auslaugen kann hierbei unter weiterer Wärmezufuhr
erfolgen, gegebenenfalls kann der wässrige Auszug auch langsam
abgekühlt
werden, beispielsweise durch Stehenlassen. Die zerkleinerten Bestandteile
können
für 5 min
bis 5 Stunden oder länger
in dem warmen, vorzugsweise nicht siedenden Wasser, belassen werden,
beispielsweise für
10 min bis 2 Stunden, vorzugsweise ca. 30 min bis ca. 1–2 Stunden.
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Gegebenenfalls
kann die Auslaugung für
einen geeigneten Zeitraum auch lediglich in erwärmtem, nicht siedendem Wasser
erfolgen, welches für
einen ausreichend langen Zeitraum auf eine ausreichende Temperatur
erwärmt
wird, auch wenn dies weniger bevorzugt ist.
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Gegebenenfalls
können
die öligen
und/oder ölhaltigen
Bestandteile der oben genannten Pflanzenteile von Zwiebelgewächs, Granatapfelpflanze,
Zitruspflanze, Minzpflanze und/oder Schwarzkümmelpflanze auch durch ein
geeignetes Öl
aus den einzelnen oder in Kombination vorliegenden Pflanzenteilen
gewonnen werden, wobei dann das mit den öligen Wirkstoffen angereicherte Öl der wässrigen
Phase zugegeben wird. Vorzugsweise wird die oben beschriebene Ölphase der
wässrigen
Phase vor oder während
der Herstellung des wässrigen
Auszuges der Zwiebelgewächsbestandteile
zugegeben, vorzugsweise vor oder während des Auszugs der Zwiebelgewächsbestandteile
mit siedendem Wasser.
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Die
Pflanzenbestandteile können
in einem Verhältnis
vorgelegt werden, so dass 50 bis 5.000 g Zwiebelgewächs und
wahlweise 50 bis 2.000 g oder mehr Granatapfel, 20 bis 500 g oder
mehr Minze und/oder 5 bis 250 g oder mehr Schwarzkümmel zugegeben
werden, um durch Auslaugung mittels 3 Litern Wasser einen wässrigen
Auszug herzustellen, oder bei anderer Menge an Wasser als Auszugsmittel
proportional andere Gewichtsanteile der jeweiligen Pflanzenbestandteile.
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Vorzugsweise
können
auf 3 Liter Wasser 100 bis 2.500 g, besonders bevorzugt 200 bis
1.000 g, insbesondere ca. 400 bis 800 g Zwiebelgewächs eingesetzt
werden.
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Vorzugsweise
können
75 bis 1.000 g, besonders bevorzugt 100 bis 500 g, insbesondere
ca. 175–200 g
bis 325–400
g Bestandteile der Granatapfelpflanze eingesetzt werden.
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Vorzugsweise
können
50 bis 500 g, insbesondere 75 bis 250–300 g, besonders bevorzugt
ca. 100 bis 175 g Pflanzenbestandteile der Minze eingesetzt werden.
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Ferner
können
vorzugsweise 10 bis 150 g, insbesondere ca. 20 bis 100 g, beispielsweise
30 bis 75 g Pflanzenbestandteile des Schwarzkümmels eingesetzt werden.
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Vorzugsweise
werden jeweils die oben genannten Pflanzenbestandteile der Zwiebel
des Zwiebelgewächses,
der Schale und/oder Zwischenschale von Granatapfel, Minzblätter und/oder
Schwarzkümmelsamen eingesetzt.
Das Verhältnis
der Bestandteile von Schale zu Zwischenschale der Granatapfelfrüchte kann
derart sein, dass Schale und Zwischenschale der jeweiligen Granatapfelfrüchte vollständig eingesetzt
werden.
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Die
Bestandteile von Zwiebelgewächs
und Granatapfelgewächs
können
in einem Gewichtsverhältnis von
6:1 bis 1:4, insbesondere 3:1 bis 1:2, insbesondere 3:1 bis 1:1,
z. B. ca. 2:1 eingesetzt werden.
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Die
Pflanzenbestandteile des Zwiebelgewächses und des Zitrusgewächses können in
einem Gewichtsverhältnis
von 20:1 bis 1:2, vorzugsweise 10:1 bis 1:1, beispielsweise 6:1
bis 2:1 oder ca. 4:1 eingesetzt werden. Entsprechendes kann für das Gewichtsverhältnis der
Zwiebelgewächsbestandteile
zu den Minzbestandteilen gelten.
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Die
Zitrusgewächsbestandteile
und die Minzbestandteile können
in einem Gewichtsverhältnis
von 6:1 bis 1:6, beispielsweise 4:1 bis 1:4 oder 2:1 bis 1:2, vorzugsweise
ca. 1:1 eingesetzt werden.
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Der
wie oben beschrieben hergestellte wässrige Auszug kann unmittelbar
nach Abkühlen
auf Raumtemperatur eingesetzt werden. Gegebenenfalls kann der wässrige Auszug
auch in geeigneter Weise zur Anwendung aufbereitet werden, beispielsweise
unter Herstellung eines Shampoos, einer Spülung, eines Haarwassers, einer
Lotion oder einer anderen geeigneten Zubereitung, wie z. B. eines
Haaröls,
die auf die üblicherweise
zu behandelnden Hautpartien aufgebracht wird. Die wässrige Phase,
die zur Herstellung eines derartigen Mittels wie Shampoo usw. eingesetzt
wird, kann vollständig
oder teilweise einen wie oben beschriebenen wässrigen Auszug darstellen.
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Das
erfindungsgemäße Haarwuchsmittel
kann bei hormonbedingtem, stressbedingtem und/oder erblich bedingtem
Haarausfall eingesetzt werden.
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Das
erfindungsgemäße Haarwuchsmittel
regt das Haarwachstum bestehender, durch die Haarwurzel versorgte
Haare an, kräftigt
die Haarwurzeln und führt
zu dichterem Haar, d. h. einer Neubildung von Haarwurzeln und/oder
Reaktivierung abgestorbener oder nicht mehr aktiver Haarwurzeln.
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Das
erfindungsgemäße Haarwuchsmittel
kann vorzugsweise derart angewandt werden, dass dieses vorzugsweise
mehrmals die Woche, beispielsweise 2 bis 4 oder mehrmals, vorzugsweise
in gleichmäßigen Abständen, auf
die ausgewählten
Bereiche der jeweiligen Person (gegebenenfalls auch Säugetier)
aufgebracht wird. Das Haarwuchsmittel wird für einen ausreichenden Zeitraum
auf der Haut bzw. im Haar belassen, beispielsweise für mehr als
5 bis 10, vorzugsweise mehr als 15 bis 20 min, beispielsweise 30
bis 40 min oder länger.
Gegebenenfalls kann das Haarwuchsmittel in die Haut einmassiert
werden. Bevorzugt wird das Mittel auf die gesamte Kopfhaut aufgebracht,
wenn das Wachstum des Kopfhaares gefördert werden soll. Das Haarwuchsmittel
kann mittels eines Schwammes, einer Sprühflasche oder auf andere geeignete
Weise aufgebracht werden. Das Haarwuchsmittel kann, beispielsweise
in Abhängigkeit
von dem Alter und/oder dem erzielten Ergebnis, für einen Zeitraum von ≥ 2–3, vorzugsweise ≥ 4–5, beispielsweise
6–8 Monaten
oder länger
aufgebracht werden.
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Im
Folgenden sei die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
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Nach
dem Ausführungsbeispiel
werden bereitgestellt:
Knoblauch | 600
g |
Granatapfel | 250
g |
Zitrone | 150
g |
Pfefferminze | 130
g |
Schwarzkümmel | 50
g |
Wasser | 3
Liter |
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Der
Knoblauch wird in Form von Knoblauchzehen bereitgestellt. Der Granatapfel
wird in Form der Außenschale
und der Zwischenhaut von Granatapfelfrüchten bereitgestellt, wobei
von der Frucht jeweils Schale und Zwischenhaut vollständig entfernt
werden und Schale und Zwischenhaut in dem derart erhaltenen Verhältnis eingesetzt
werden, was allgemein im Rahmen der Erfindung gelten kann. Die Zitrusfrucht
(hier: Zitrone) wird in Form der Schale oder in Form der Schale
und Zwischenhaut eingesetzt, wobei die Zwischenhaut gegebenenfalls
vollständig
entfernt werden kann. Gegebenenfalls kann auch lediglich im wesentlichen
die Zwischenhaut eingesetzt werden. Gegebenenfalls kann auch ein
Teil des Saftes der Zitrusfrucht eingesetzt werden. Von der Minze
werden die Blätter
eingesetzt, von dem Schwarzkümmel
die Samen.
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Nach
ausreichender Zerkleinerung der oben genannten Pflanzenbestandteile
werden diese in einem Gefäß mit ca.
3 Liter Wasser versetzt, das Wasser für ca. 10 min oder länger zum
gelinden Sieden erhitzt und anschließend für ca. 30 min oder länger erwärmt. Anschließend wird
der wässrige
Auszug auf Raumtemperatur abgekühlt
und die pflanzlichen Bestandteile abgetrennt, beispielsweise unter
Verwendung eines Pressfilters. Die derart erhaltene Flüssigkeit
kann unmittelbar als Haarwuchsmittel eingesetzt werden, gegebenenfalls auch
zur Zubereitung eines Shampoos, Spülung, Haarwasser, Lotion oder
dergleichen, die andere wirksame Bestandteile enthalten und als
Körperpflegemittel
einsetzbar sind, zugefügt
werden.
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1 zeigt
eine Person vor Behandlung mit dem derart hergestellten Haarwuchsmittel. 2 zeigt dieselbe
Person nach 6 Monaten nach einer Behandlung mit dem wie oben hergestellten
Haarwuchsmittel, welches viermal je Woche auf die Kopfhaut der Person
aufgebracht und für
ca. 30 min zur Einwirkung gebracht wurde. Anschließend wurde
das Haar mit einem üblichen
Shampoo ohne Haarwuchs fördernde
Wirkung gewaschen. Neben der Förderung
des Haarwuchses wurde auch eine Straffung der Kopfhaut festgestellt,
so dass die Haare sich weniger leicht aus der Kopfhaut herausziehen
lassen und beispielsweise beim Kämmen weniger
Haarverluste resultieren.