DE102007040025A1 - Haarwuchsmittel - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haarwuchsmittel, vorzugsweise zur äußeren Anwendung, enthaltend als wirksamen Bestandteil einen wässrigen Auszug eines Zwiebelgewächses (Alliaceae) und/oder ein Zwiebelgewächsöl. Der Auszug kann weitere Bestandteile des Granatapfels, von Zitrusgewächsen, Minze und Schwarzkümmel enthalten.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haarwuchsmittel, vorzugsweise ein solches zur äußeren Anwendung auf der Haut, insbesondere Kopfhaut.
  • Es ist eine Vielzahl unterschiedlicher Haarwuchsmittel bekannt, die verschiedene wirksame Bestandteile aufweisen, die jedoch zumeist synthetisch hergestellt sind, einschließlich naturidentischer Wirkstoffe. Derartige Haarwuchsmittel sind teilweise sehr wirksam, nachteilig ist jedoch, dass die synthetischen Wirkstoffe oftmals Allergien hervorrufen, was insbesondere bei häufigeren Anwendungen der Fall sein kann. Anderenfalls sind Haarwuchsmittel mit natürlichen wirksamen Bestandteilen bekannt, die jedoch teilweise nur eine geringe Wirksamkeit zur Haarwuchsförderung aufweisen. Des Weiteren sind diese natürlichen wirksamen Bestandteile oftmals nur sehr aufwändig zu gewinnen oder sind aufgrund ihrer geringen Verfügbarkeit kostenintensiv in der Herstellung.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Haarwuchsmittel bereitzustellen, bei welchem die Gefahr der Auslösung von Allergien minimiert ist und welches auf einfache Weise und kostengünstig herstellbar ist.
  • Die Aufgabe wird durch ein Haarwuchsmittel nach Anspruch 1 gelöst, welches als wirksamen Bestandteil einen wässrigen Auszug eines Zwiebelgewächses (Alliaceae) und/oder ein Zwiebelgewächsöl enthält. Zwiebelgewächse sind umfangreich verfügbar, neigen nicht zur Auslösung von Allergien und können durch Herstellung eines wässrigen Auszuges und/oder eines Zwiebelgewächsöls einfach erhalten und zur Herstellung eines Haarwuchsmittels bereitgestellt werden. Darüber hinaus stehen Zwiebelgewächse kostengünstig zur Verfügung. Überraschenderweise haben sich die erfindungsgemäßen Haarwuchsmittel enthaltend einen wässrigen Auszug und/oder ein Öl eines Zwiebelgewächses als besonders wirksam erwiesen.
  • Als Zwiebelgewächs zur Verwendung in einem erfindungsgemäßen Haarwuchsmittel kann insbesondere ein solches der Gattung der Zwiebelartigen (Allium) verwendet werden. Insbesondere hat sich als Zwiebelgewächs Knoblauch (Allium sativum) als besonders wirksam erwiesen. Der Knoblauch kann beispielsweise als Großer Schlangenknoblauch (Allium sativum var. ophioscorodon) und/oder in Form von chinesischem Knoblauch (Allium sativum var. pekinense) eingesetzt werden.
  • Als Bestandteile der Knoblauchpflanze zur Herstellung des erfindungsgemäßen Haarwuchsmittels kann insbesondere die Zwiebel eingesetzt werden, gegebenenfalls jedoch auch andere Pflanzenbestandteile wie der Lauch und/oder Blütenbestandteile, ohne hierauf beschränkt zu sein.
  • Obwohl dies nicht bevorzugt ist, versteht es sich, dass gegebenenfalls im Rahmen der Erfindung auch Bestandteile des Zwiebelgewächsöls oder Vorstufen desselben eingesetzt werden können. Diese wirksamen Bestandteile sind vorzugsweise natürlichen oder gegebenenfalls auch synthetischen Ursprungs. Dies gilt insbesondere auch für Bestandteile eines wässrigen Auszugs von Knoblauch und/oder Knoblauchöl.
  • Das Haarwuchsmittel kann somit allgemein auch Alliin, insbesondere in der Konfiguration (S)-3-(2-Propen-1-ylsulfinyl)-L-alanin enthalten. Ferner kann das Haarwuchsmittel Allicin enthalten, welches durch Reaktionen von Alliin mit dem Enzym Alliinase (Alliin-Lyase) entstehen kann. Alliin und/oder Allicin können in freier oder gegebenenfalls auch in gebundener Form vorliegen, beispielsweise in Form eines Esters, Dicarbonats, Amids, Carbodiimids, geeigneter Schutzgruppen oder dergleichen, bei welchen vorzugsweise die Carboxygruppe und/oder die Aminogruppe des Alliins durch Reaktion mit einer weiteren Komponenten geschützt ist, wobei die weitere Komponente vorzugsweise derart ausgewählt ist, dass das geschützte Alliin/Allicin unter Bedingungen der Applizierung des Haarwuchsmittels an der zu behandelnden Person unter Freisetzung des Alliins/Allicins freigesetzt wird. Das Haarwuchsmittel kann somit allgemein auch Derivate und/oder Umwandlungsprodukte von Alliin, Allicin und/oder γ-Glutamylalkylzysteine enthalten. Gegebenenfalls können auch Adukte von Alliin und/oder Allicin mit adduktbildenden Komponenten wie Vitaminen, Säuren, Basen oder anderen Komponenten vorliegen. Anstelle von oder in Kombination mit Alliin und/oder Allicin können gegebenenfalls auch andere Zwiebelgewächs-Inhaltsstoffe vorliegen, wie beispielsweise Allithiamin (Adukt von Allicin mit Vitamin B1), Vinyldithiine und/oder Diallylsulfid oder dergleichen.
  • Die Freisetzung von Alliin und/oder Allicin oder anderen zur Förderung des Haarwuchses wirksamen Bestandteilen kann auch unter Einwirkung entsprechender Enzyme erfolgen, die in dem Haarwuchsmittel enthalten sind. Gegebenenfalls kann das Haarwuchsmittel als „kit of Parts" eine erste Komponente enthalten, welches eine oder mehrere Alliin und/oder Allicin oder andere wirksame Komponente des wässrigen Zwiebelgewächs-Auszuges (insbesondere Knoblauchauszug) und/oder Zwiebelgewächsöls, insbesondere Knoblauchöls, enthält, wobei in einem weiteren Mittel eine Komponente, z. B. Enzym, enthalten ist, welches in Reaktion mit der erstgenannten Komponente das Alliin und/oder Allicin bzw. allgemein den Wirkstoff freisetzt. Die beiden Mittel des „kit of Parts" können vor der Aufbringung auf die zu behandelnde Haut, vorzugsweise unmittelbar bevor der Aufbringung auf dieselbe, vermischt werden oder aber es kann zunächst das eine Mittel (das vorzugsweise die erstgenannte Komponente enthält) auf die Haut aufgebracht werden und anschließend das zweite Mittel.
  • Weiterhin ist es besonders bevorzugt, wenn das Haarwuchsmittel als weiteren wirksamen Bestandteil einen wässrigen Auszug von Teilen der Granatapfelpflanze (Punica granatum) und/oder ein Granatapfelpflanzenöl enthält. Vorzugsweise werden die wirksamen Granatapfelbestandteile durch Herstellung eines wässrigen Auszugs und/oder Herstellung eines Öls aus der Schale und/oder Zwischenhaut der Granatapfelfrucht hergestellt. Die Zwischenhaut ist hierbei die zumeist leicht gelbliche Haut, die zwischen der lederartigen Schale und dem Fruchtfleisch angeordnet ist. Gegebenenfalls können auch andere Bestandteile der Granatapfelpflanze wie der Rinde, Blätter, Blütenstände und/oder Wurzeln eingesetzt werden. Allgemein können auch Pflanzen der Art Punicaceae eingesetzt werden.
  • Das Haarwuchsmittel kann ferner als wirksame Bestandteile Alkaloide in freier und/oder gebundener Form enthalten. Alkaloide in gebundener Form können beispielsweise als Amide oder Ester vorliegen, wenn die freien Alkaloide Amino- oder Hydroxy- und/oder Carboxygruppen aufweisen. In Abhängigkeit von der chemischen Struktur des jeweiligen Alkaloids sind jedoch gegebenenfalls auch andere Derivatisierungen und/oder Schutzgruppen möglich, die gegebenenfalls unter den Bedingungen der Anwendung des Haarwuchsmittels Alkaloide oder Alkaloid-Derivate in wirksamer Form freisetzen. Sowohl in Bezug auf die Alkaloide als auch auf die Bestandteile des wässrigen Auszugs und/oder Öls der Zwiebelgewächse und/oder Granatapfelbestandteile ist bei der Freisetzung der jeweiligen wirksamen Bestandteile aus geeigneten Derivaten, Addukten und/oder andere Vorstufen (z. B. durch Anbringung von Schutzgruppen) zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls das Haarwuchsmittel auch bei gegenüber Raumtemperatur erhöhten Temperaturen einsetzbar ist, beispielsweise durch Anwendung von Warmluft, wie sie z. B. beim Fönen der mit dem Haarwuchsmittel behandelten Stellen gegeben sein kann.
  • Das Haarwuchsmittel kann Pelletierin einschließlich dessen Derivate enthalten, wie beispielsweise Iso-, Methyliso- und Pseudo-Pelletierin, die in freier oder gebundener Form vorliegen können.
  • Als weiterer Bestandteil kann das Haarwuchsmittel mindestens ein ätherisches Öl enthalten, insbesondere mindestens ein Minzöl und/oder ein Zitrusöl. Das Minzöl kann insbesondere Pfefferminzöl (Mentha peperita) sein, gegebenenfalls auch Bachminze (Mentha aquatica) und/oder Waldminze (Mentha spicata). Das Zitrusöl kann insbesondere aus der Schale von Zitronen, Limonen, Limetten oder auch Orangen oder deren Abarten gewonnen sein. Vorzugsweise ist das Zitrusöl aus der äußeren Schale und/oder Zwischenhaut der Früchte gewonnen und enthält vorzugsweise nur geringe oder keine Anteile vom Zitrussaft. Die ätherischen Öle sind einerseits als natürliche Duftstoffe zugegeben, die über ihren Eigenduft hinaus in Kombination mit den weiteren Bestandteilen des Haarwuchsmittels geruchsförderlich sind. Es hat sich herausgestellt, dass die ätherischen Öle besonders geeignet sind, den Geruch der Zwiebelgewächsbestandteile, insbesondere Knoblauchbestandteile, zu neutralisieren. Ferner haben die ätherischen Öle eine beruhigende Wirkung auf die Kopfhaut und fördern in besonderem Maße das Eindringen der wirksamen Zwiebelgewächs- und/oder Granatapfelbestandteile in die Haut. Dies wird auch durch die einfache Aufnahme der ätherischen Öle durch die Haut wesentlich begünstigt. Das Haarwuchsmittel kann auch andere Duftstoffe, vorzugsweise natürliche oder naturidentische Duftstoffe, enthalten.
  • Ferner kann das Haarwuchsmittel eine organische Säure enthal ten, beispielsweise eine oder mehrere Säuren ausgewählt aus der Gruppe von Carbonsäuren, Hydroxycarbonsäuren, Dicarbonsäuren und dergleichen. Vorzugsweise ist die organische Säure eine natürlich vorkommende Säure. Insbesondere können Zitronensäure, Weinsäure und/oder Milchsäure eingesetzt werden. Durch die Anwesenheit der organischen Säure kann der pH-Wert des Haarwuchsmittels auf geeignete Weise eingestellt werden. Insbesondere kann die organische Säure eine Säure sein, die aus derselben Pflanze gewonnen wird, wie das eingesetzte ätherische Öl. So können gegebenenfalls ätherisches Zitronenöl (gewonnen aus der äußersten Schale der Zitrone) und Zitronensäure in Kombination vorliegen.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Zusammensetzung einen wässrigen Auszug einer Kümmelpflanze und/oder Kümmelöl enthält, das insbesondere aus den Samen gewonnen werden kann, enthält. Als besonders vorteilhaft hat sich Schwarzkümmel (Nigella sativa) erwiesen, alternativ oder zusätzlich kann auch Kreuzkümmel eingesetzt werden.
  • Das erfindungsgemäße Haarwuchsmittel kann insbesondere dadurch erhalten werden, dass zerkleinerte Bestandteile eines Zwiebelgewächses, insbesondere der Zwiebel, bereitgestellt werden, wobei aus diesen Bestandteilen ein wässriger Auszug erzeugt wird, der von den verbleibenden festen Bestandteilen abgetrennt wird.
  • Vorzugsweise wird der wässrige Auszug derartig hergestellt, dass ein Pflanzensubstrat bereitgestellt wird, welches neben den zerkleinerten Bestandteilen des Zwiebelgewächses, insbesondere Knoblauch, die weiteren genannten Bestandteile ausgewählt aus der Gruppe von Teilen von Granatapfelpflanzen, Teilen von Zitruspflanzen, Teilen von Minzgewächsen und/oder Teilen von Schwarzkümmelpflanzen enthält, so dass bei der Herstellung des wässrigen Auszugs diese Bestandteile in Kombination vorliegen. Insbesondere liegen bei dem Substrat zur Herstellung des Auszuges die Zwiebelgewächsbestandteile und die Granatpflanzenbestandteile in Kombination vor. Gegebenenfalls können auch wässrige Auszüge der jeweils einzelnen Pflanzenteile hergestellt werden, die anschließend kombiniert werden, auch wenn dies weniger bevorzugt ist. Auf die obigen Ausführungen zu den einsetzbaren Pflanzenbestandteilen sei hiermit explizit verwiesen. Gegebenenfalls können auch Öle aus den oben genannten Pflanzenbestandteilen hergestellt werden, wo die Pflanzenbestandteile bei der Herstellung der Öle vorzugsweise in Kombination vorliegen, gegebenenfalls auch entsprechende Öle vereinigt werden können.
  • Vorzugsweise wird der Auszug als heißer wässriger Auszug hergestellt. Die genannten Pflanzenbestandteile können hierzu für eine geeignete Zeit in siedendem Wasser ausgelaugt werden, wobei das Wasser leicht oder stark sprudelnd sieden kann. Die Auslaugung mit heißem Wasser kann für eine Zeitdauer von 2 bis 60 min oder auch länger erfolgen, vorzugsweise für eine Zeitdauer von 5 bis 40 min, insbesondere ca. 10 bis 20 min.
  • Gegebenenfalls können nach dem Auslaugen der zerkleinerten Pflanzenbestandteile mit heißem Wasser die zerkleinerten Bestandteile für eine geeignete Zeit in dem warmen, nicht siedenden Wasser belassen werden. Das weitere Auslaugen kann hierbei unter weiterer Wärmezufuhr erfolgen, gegebenenfalls kann der wässrige Auszug auch langsam abgekühlt werden, beispielsweise durch Stehenlassen. Die zerkleinerten Bestandteile können für 5 min bis 5 Stunden oder länger in dem warmen, vorzugsweise nicht siedenden Wasser, belassen werden, beispielsweise für 10 min bis 2 Stunden, vorzugsweise ca. 30 min bis ca. 1–2 Stunden.
  • Gegebenenfalls kann die Auslaugung für einen geeigneten Zeitraum auch lediglich in erwärmtem, nicht siedendem Wasser erfolgen, welches für einen ausreichend langen Zeitraum auf eine ausreichende Temperatur erwärmt wird, auch wenn dies weniger bevorzugt ist.
  • Gegebenenfalls können die öligen und/oder ölhaltigen Bestandteile der oben genannten Pflanzenteile von Zwiebelgewächs, Granatapfelpflanze, Zitruspflanze, Minzpflanze und/oder Schwarzkümmelpflanze auch durch ein geeignetes Öl aus den einzelnen oder in Kombination vorliegenden Pflanzenteilen gewonnen werden, wobei dann das mit den öligen Wirkstoffen angereicherte Öl der wässrigen Phase zugegeben wird. Vorzugsweise wird die oben beschriebene Ölphase der wässrigen Phase vor oder während der Herstellung des wässrigen Auszuges der Zwiebelgewächsbestandteile zugegeben, vorzugsweise vor oder während des Auszugs der Zwiebelgewächsbestandteile mit siedendem Wasser.
  • Die Pflanzenbestandteile können in einem Verhältnis vorgelegt werden, so dass 50 bis 5.000 g Zwiebelgewächs und wahlweise 50 bis 2.000 g oder mehr Granatapfel, 20 bis 500 g oder mehr Minze und/oder 5 bis 250 g oder mehr Schwarzkümmel zugegeben werden, um durch Auslaugung mittels 3 Litern Wasser einen wässrigen Auszug herzustellen, oder bei anderer Menge an Wasser als Auszugsmittel proportional andere Gewichtsanteile der jeweiligen Pflanzenbestandteile.
  • Vorzugsweise können auf 3 Liter Wasser 100 bis 2.500 g, besonders bevorzugt 200 bis 1.000 g, insbesondere ca. 400 bis 800 g Zwiebelgewächs eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise können 75 bis 1.000 g, besonders bevorzugt 100 bis 500 g, insbesondere ca. 175–200 g bis 325–400 g Bestandteile der Granatapfelpflanze eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise können 50 bis 500 g, insbesondere 75 bis 250–300 g, besonders bevorzugt ca. 100 bis 175 g Pflanzenbestandteile der Minze eingesetzt werden.
  • Ferner können vorzugsweise 10 bis 150 g, insbesondere ca. 20 bis 100 g, beispielsweise 30 bis 75 g Pflanzenbestandteile des Schwarzkümmels eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise werden jeweils die oben genannten Pflanzenbestandteile der Zwiebel des Zwiebelgewächses, der Schale und/oder Zwischenschale von Granatapfel, Minzblätter und/oder Schwarzkümmelsamen eingesetzt. Das Verhältnis der Bestandteile von Schale zu Zwischenschale der Granatapfelfrüchte kann derart sein, dass Schale und Zwischenschale der jeweiligen Granatapfelfrüchte vollständig eingesetzt werden.
  • Die Bestandteile von Zwiebelgewächs und Granatapfelgewächs können in einem Gewichtsverhältnis von 6:1 bis 1:4, insbesondere 3:1 bis 1:2, insbesondere 3:1 bis 1:1, z. B. ca. 2:1 eingesetzt werden.
  • Die Pflanzenbestandteile des Zwiebelgewächses und des Zitrusgewächses können in einem Gewichtsverhältnis von 20:1 bis 1:2, vorzugsweise 10:1 bis 1:1, beispielsweise 6:1 bis 2:1 oder ca. 4:1 eingesetzt werden. Entsprechendes kann für das Gewichtsverhältnis der Zwiebelgewächsbestandteile zu den Minzbestandteilen gelten.
  • Die Zitrusgewächsbestandteile und die Minzbestandteile können in einem Gewichtsverhältnis von 6:1 bis 1:6, beispielsweise 4:1 bis 1:4 oder 2:1 bis 1:2, vorzugsweise ca. 1:1 eingesetzt werden.
  • Der wie oben beschrieben hergestellte wässrige Auszug kann unmittelbar nach Abkühlen auf Raumtemperatur eingesetzt werden. Gegebenenfalls kann der wässrige Auszug auch in geeigneter Weise zur Anwendung aufbereitet werden, beispielsweise unter Herstellung eines Shampoos, einer Spülung, eines Haarwassers, einer Lotion oder einer anderen geeigneten Zubereitung, wie z. B. eines Haaröls, die auf die üblicherweise zu behandelnden Hautpartien aufgebracht wird. Die wässrige Phase, die zur Herstellung eines derartigen Mittels wie Shampoo usw. eingesetzt wird, kann vollständig oder teilweise einen wie oben beschriebenen wässrigen Auszug darstellen.
  • Das erfindungsgemäße Haarwuchsmittel kann bei hormonbedingtem, stressbedingtem und/oder erblich bedingtem Haarausfall eingesetzt werden.
  • Das erfindungsgemäße Haarwuchsmittel regt das Haarwachstum bestehender, durch die Haarwurzel versorgte Haare an, kräftigt die Haarwurzeln und führt zu dichterem Haar, d. h. einer Neubildung von Haarwurzeln und/oder Reaktivierung abgestorbener oder nicht mehr aktiver Haarwurzeln.
  • Das erfindungsgemäße Haarwuchsmittel kann vorzugsweise derart angewandt werden, dass dieses vorzugsweise mehrmals die Woche, beispielsweise 2 bis 4 oder mehrmals, vorzugsweise in gleichmäßigen Abständen, auf die ausgewählten Bereiche der jeweiligen Person (gegebenenfalls auch Säugetier) aufgebracht wird. Das Haarwuchsmittel wird für einen ausreichenden Zeitraum auf der Haut bzw. im Haar belassen, beispielsweise für mehr als 5 bis 10, vorzugsweise mehr als 15 bis 20 min, beispielsweise 30 bis 40 min oder länger. Gegebenenfalls kann das Haarwuchsmittel in die Haut einmassiert werden. Bevorzugt wird das Mittel auf die gesamte Kopfhaut aufgebracht, wenn das Wachstum des Kopfhaares gefördert werden soll. Das Haarwuchsmittel kann mittels eines Schwammes, einer Sprühflasche oder auf andere geeignete Weise aufgebracht werden. Das Haarwuchsmittel kann, beispielsweise in Abhängigkeit von dem Alter und/oder dem erzielten Ergebnis, für einen Zeitraum von ≥ 2–3, vorzugsweise ≥ 4–5, beispielsweise 6–8 Monaten oder länger aufgebracht werden.
  • Im Folgenden sei die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
  • Nach dem Ausführungsbeispiel werden bereitgestellt:
    Knoblauch 600 g
    Granatapfel 250 g
    Zitrone 150 g
    Pfefferminze 130 g
    Schwarzkümmel 50 g
    Wasser 3 Liter
  • Der Knoblauch wird in Form von Knoblauchzehen bereitgestellt. Der Granatapfel wird in Form der Außenschale und der Zwischenhaut von Granatapfelfrüchten bereitgestellt, wobei von der Frucht jeweils Schale und Zwischenhaut vollständig entfernt werden und Schale und Zwischenhaut in dem derart erhaltenen Verhältnis eingesetzt werden, was allgemein im Rahmen der Erfindung gelten kann. Die Zitrusfrucht (hier: Zitrone) wird in Form der Schale oder in Form der Schale und Zwischenhaut eingesetzt, wobei die Zwischenhaut gegebenenfalls vollständig entfernt werden kann. Gegebenenfalls kann auch lediglich im wesentlichen die Zwischenhaut eingesetzt werden. Gegebenenfalls kann auch ein Teil des Saftes der Zitrusfrucht eingesetzt werden. Von der Minze werden die Blätter eingesetzt, von dem Schwarzkümmel die Samen.
  • Nach ausreichender Zerkleinerung der oben genannten Pflanzenbestandteile werden diese in einem Gefäß mit ca. 3 Liter Wasser versetzt, das Wasser für ca. 10 min oder länger zum gelinden Sieden erhitzt und anschließend für ca. 30 min oder länger erwärmt. Anschließend wird der wässrige Auszug auf Raumtemperatur abgekühlt und die pflanzlichen Bestandteile abgetrennt, beispielsweise unter Verwendung eines Pressfilters. Die derart erhaltene Flüssigkeit kann unmittelbar als Haarwuchsmittel eingesetzt werden, gegebenenfalls auch zur Zubereitung eines Shampoos, Spülung, Haarwasser, Lotion oder dergleichen, die andere wirksame Bestandteile enthalten und als Körperpflegemittel einsetzbar sind, zugefügt werden.
  • 1 zeigt eine Person vor Behandlung mit dem derart hergestellten Haarwuchsmittel. 2 zeigt dieselbe Person nach 6 Monaten nach einer Behandlung mit dem wie oben hergestellten Haarwuchsmittel, welches viermal je Woche auf die Kopfhaut der Person aufgebracht und für ca. 30 min zur Einwirkung gebracht wurde. Anschließend wurde das Haar mit einem üblichen Shampoo ohne Haarwuchs fördernde Wirkung gewaschen. Neben der Förderung des Haarwuchses wurde auch eine Straffung der Kopfhaut festgestellt, so dass die Haare sich weniger leicht aus der Kopfhaut herausziehen lassen und beispielsweise beim Kämmen weniger Haarverluste resultieren.

Claims (25)

  1. Haarwuchsmittel, vorzugsweise zur äußeren Anwendung, enthaltend als wirksamen Bestandteil einen wässrigen Auszug eines Zwiebelgewächses (Alliaceae) und/oder ein Zwiebelgewächsöl.
  2. Haarwuchsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwiebelgewächs ein solches der Gattung der Zwiebelartigen (Allium) ist.
  3. Haarwuchsmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwiebelgewächs Knoblauch (Allium sativum) ist.
  4. Haarwuchsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als weiterer wirksamer Bestandteil ein wässriger Auszug von Teilen der Granatapfelpflanze (Punicaceae) enthalten ist.
  5. Haarwuchsmittel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Granatapfelauszug aus der Schale und/oder Zwischenhaut der Granatapfelfrucht hergestellt ist.
  6. Haarwuchsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass als wirksame Bestandteile Alkaloide in freier und/oder gebundener Form enthalten sind.
  7. Haarwuchsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass als weiterer Bestandteil mindestens ein ätherisches Öl enthalten ist.
  8. Haarwuchsmittel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das ätherische Öl mindestens ein Minzöl und/oder ein Zitrusöl enthält.
  9. Haarwuchsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine organische Säure enthalten ist.
  10. Haarwuchsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein wässriger Auszug von Schwarzkümmel (Nigella sativa) und/oder Schwarzkümmelöl enthalten ist.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Haarwuchsmittels nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zerkleinerte Bestandteile eines Zwiebelgewächses, insbesondere der Zwiebel, bereitgestellt werden und dass aus diesen Bestandteilen ein wässriger Auszug erzeugt wird, der von den verbleibenden festen Bestandteilen abgetrennt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass als weitere Bestandteile Teile des Granatapfels, insbesondere Teile der Schale und/oder Zwi schenhaut von Granatapfelfrüchten, bereitgestellt werden, von denen zusammen mit den Zwiebelgewächsbestandteilen ein wässriger Auszug hergestellt wird, oder von denen ein hergestellter wässriger Auszug mit dem wässrigen Auszug der Zwiebelgewächse vereinigt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass als weitere Bestandteile Teile der Zitrusfrucht, insbesondere Teile der Schale und/oder Zwischenhaut der Zitrusfrucht, bereitgestellt werden, von denen zusammen mit den Zwiebelgewächsbestandteilen ein wässriger Auszug hergestellt wird, oder von denen ein hergestellter wässriger Auszug mit dem wässrigen Auszug des Zwiebelgewächses vereinigt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass als weitere Bestandteile Teile des Minzgewächses, insbesondere Teile der Blätter des Minzgewächses, bereitgestellt werden, von denen zusammen mit den Zwiebelgewächsbestandteilen ein wässriger Auszug hergestellt wird, oder von denen ein hergestellter wässriger Auszug mit dem wässrigen Auszug der Zwiebelgewächse vereinigt wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass als weitere Bestandteile Teile von Schwarzkümmel, insbesondere Teile der Samen von Schwarzkümmel, bereitgestellt werden, von denen zusammen mit den Zwiebelgewächsbestandteilen ein wässriger Auszug hergestellt wird, oder von denen ein hergestellter wässriger Auszug mit dem wässrigen Auszug der Zwiebelgewächse vereinigt wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Auszug als heißer wässriger Auszug hergestellt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung des heißen wässrigen Auszuges die zerkleinerten Bestandteile für 2 bis 60 Minuten in Wasser ausgekocht werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zerkleinerten Bestandteile, gegebenenfalls nach einem vorherigen Auskochen mit Wasser, für 5 Minuten bis 5 Stunden in erwärmten, nicht siedendem Wasser belassen werden.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass auf 3 Liter Wasser als wässriges Auszugsmittel 50 bis 5.000 g Zwiebelgewächs und wahlweise 50 bis 2.000 g Granatapfel, 20 bis 750 g Minze und/oder 5 bis 250 g Schwarzkümmel zugegeben werden, um einen wässrigen Auszug herzustellen.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwiebelgewächs und die Granatapfelgewächsbestandteile in einem Gewichtsverhältnis von 6:1 bis 1:4 eingesetzt werden.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwiebelgewächs und die Zitrusgewächsbestandteile in einem Gewichtsverhältnis von 20:1 bis 1:2 eingesetzt werden.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Zitrusgewächsbestandteile und die Minzbestandteile in einem Gewichtsverhältnis von 6:1 bis 1:6 eingesetzt werden.
  23. Wässriger Auszug, hergestellt nach einem Verfahren nach den Ansprüchen 11 bis 22.
  24. Haarwuchsmittel enthaltend einen nach dem Verfahren nach den Ansprüchen 11 bis 23 hergestellten wässrigen Auszug und weitere Bestandteile zur Einstellung der Konsistenz und/oder Haltbarkeit des wässrigen Auszuges wie beispielsweise Konservierungsmittel, Verdickungsmittel, Schaumbildner, Duftstoffe.
  25. Shampoo, Spülung, Haarwasser, Lotion enthaltend einen Auszug hergestellt nach einem der Verfahren 11 bis 24.
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