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Die
Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung für einen Stellantrieb sowie
einen Stellantrieb für eine
Armatur mit einer demgemäßen Anzeigeeinrichtung.
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Zur
Betätigung
von Stellgliedern, wie beispielsweise Armaturen, wie sie in einer
Vielzahl von Prozessen in der Automatisierungstechnik, insbesondere
in der Energieerzeugung, Wasserwirtschaft, Wasseraufbereitung, pharmazeutischen,
chemischen und ölverarbeitenden
und/oder Lebensmittelindustrie eingesetzt sind, werden in aller
Regel Stellantriebe eingesetzt, welche als Part beziehungsweise
Teil des jeweilig zugehörigen
Regelkreises oder als Part der jeweilig zugehörigen Steuereinrichtung beziehungsweise
Prozesssteuerung ausgebildet sind.
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Stellantriebe
befinden sich heute als Bindeglied zwischen Leitsystem und/oder
MES (Manufacturing Execution System) und dem jeweiligen Prozess
in Automatisierungsanlagen nahezu aller Industriebranchen und -zweige
im Einsatz, bei welchen Stoff- und/oder Massengrößen zu steuern oder regulieren
sind. Diesbezüglich
wirken die eingesetzten Stellantriebe (Aktoren) vornehmlich auf
Armaturen, die geeignet sind, den Stoff- oder Massenfluss zu beeinflussen
beziehungsweise auf diesen einzuwirken. Zu diesen Armaturen zählen unter
anderem auch Ventile, Hähne,
Klappen oder Schieber. Dabei lassen sich unterschiedliche Arten
von Stellantrieben unterscheiden, wobei sich die Unterschiede im
Wesentlichen aus der jeweiligen Antriebs- und Betriebsart ergeben
können,
das heißt
insbesondere daraus, ob es sich um einen Antrieb zu Steuer- oder Regelzwecken handelt
und ob der Antrieb pneumatisch, hydraulisch, elektrisch, oder manuell
betrieben wir. Zudem bleibt als weitere Möglichkeit eine Differenzierung
nach Art und Weise der Stellbewegung, insbesondere ob die Bewegung
geradlinig, schwenkend oder drehend ausgeführt wird.
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Vorrangig
ist der Stellantrieb dabei als Drehantrieb ausgebildet, der die
jeweilige Armatur, insbesondere eine Gewindespindel oder Welle der
Armatur beispielsweise über
eine Gewindebuchse oder ein Untersetzungsgetriebe mit formschlüssiger Verbindung
zur Welle, mit einem Drehmoment beaufschlagt. Die Gewindespindel
ist dabei an ihrem einen Ende beispielsweise mit einer Schieberplatte
verbunden, die durch das beaufschlagte Drehmoment in einer Führung zwischen
zwei Endlagen, von Stellung AUF nach ZU und umgekehrt verfahren
bzw. bewegt werden kann.
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Zum
Durchfahren des kompletten Stellwegs, des sogenannten Armaturenhubes,
muss der Stellantrieb und/oder die Antriebsspindel je nach Armatur und
Untersetzungsgetriebe zwischen einigen wenigen und mehreren hundert
bis mehreren tausend Umdrehungen ausführen. Um auch bei verbauter
beziehungsweise eingebauter Armatur Informationen über die
jeweilige Stellposition erhalten zu können umfasst der Stellantrieb
eine Anzeigeeinrichtung, welche zum Schutz vor Schmutz und/oder
Feuchtigkeit in einem Gehäuse,
in aller Regel entsprechend gedichtet, verbaut und angeordnet ist.
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Die
jeweilige Anzeigeeinrichtung kann dabei als mechanische, elektromechanische
oder elektrische Anzeige ausgebildet sein, wobei ihr im Wesentlichen
die Aufgabe obliegt, die Stellposition und insbesondere den aktuellen
Hub der jeweiligen Armatur anzuzeigen.
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Damit
die jeweilige Stellposition, insbesondere der Stellhub, jederzeit
abrufbar beziehungsweise zugänglich
ist, insbesondere auch bei betriebsbedingten Funktionsstörungen der
Armatur oder Ausfall des Stellantriebes, beispielsweise bei Stromausfällen, empfiehlt
sich, insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsaspekte, der
Einsatz mechanischer Anzeigeeinrichtungen.
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Diesbezügliche mechanische
Anzeigeeinrichtungen umfassen in aller Regel ein Getriebe das an
den Antrieb, insbesondere die Abtriebswelle, und/oder die Antriebsspindel
koppelt, sowie ein entsprechendes Anzeigeelement, wie beispielsweise Zeiger,
Skala, Drehscheibe und dergleichen, wobei das Getriebe mittels vorbestimmtem,
festem Übersetzungs-
beziehungsweise Untersetzungsverhältnis eine der Umdrehungsanzahl
der Spindel und/oder der Abtriebswelle proportionale Bewegung des
Anzeigeelementes bewirkt. Der Proportionalitätsfaktor bestimmt sich dabei
im Wesentlichen durch die Ausführung
und Länge
der Gewindespindel und/oder das Übersetzungsverhältnis des
Getriebes zur Drehmomentvervielfachung und/oder den Stellweg der
Armatur und somit der möglichen
Umdrehungsanzahl des Abtriebs des Stellantriebs zwischen den beiden Endlagen
der Armatur und dem gewünschten und/oder
zur Verfügung
stehenden Anzeigebereich. Hier fließt selbstverständlich auch
die gewünschte Auflösung und/oder
Anzeigegenauigkeit ein.
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Da
ein Stellantrieb mit Anzeigeeinrichtung bekanntermaßen und
bestimmungsgemäß für eine Vielzahl
unterschiedlicher Armaturen mit insbesondere unterschiedlichen Stellwegen
möglichst
universell einsetzbar sein und deren Anforderungen genügen soll,
ist jeweils in Abhängigkeit
des jeweiligen Stellweges oder der Getriebeuntersetzung zur Drehmomenterzeugung
ein darauf angepasstes Übersetzungsverhältnis und
damit ein entsprechendes Getriebe beziehungsweise Meldegetriebe
der Anzeigeeinrichtung zu wählen
beziehungsweise einzurichten. Dies geschieht vor dem Einbau beziehungsweise
dem Einsatz der Anzeigeeinrichtung durch geeignete Wahl und Abstimmung
der einzelnen das Getriebe bildenden Zahnräder.
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Letztlich
wird die jeweilige Anzeigeeinrichtung dann in ein entsprechendes,
in aller Regel dem Stellantrieb zugehöriges Gehäuse verbaut, wobei zwischen
Anzeigeeinrichtung und Gehäuse
sowie den verschiedenen Gehäusekomponenten
entsprechende Dichtungsmittel vorsehbar sind, um die Anzeigeeinrichtung
und insbesondere das Getriebe vor Verunreinigungen und Feuchte sowie
insbesondere vor einer Funktionsbeeinträchtigung durch äußere Einflüsse zu schützen.
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Da
der jeweilige Stellantrieb zunächst
unabhängig
von der jeweiligen Armatur hergestellt und vertrieben wird, können vor
der Auslieferung beziehungsweise vor dem Einsatz für unterschiedliche
Anwendungen beziehungsweise Anwendungsbereiche (Stellwege, Getriebeuntersetzungen)
individuelle Einstellarbeiten am jeweiligen Meldegetriebe erforderlich
werden.
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Um
vorgenannten Anforderungen zu genügen, können entweder verschiedene
Typen mit differierendem festem Übersetzungsverhältnis beziehungsweise
fester Untersetzung und damit unterschiedlichen Meldegetrieben vorgesehen
und bereitgestellt werden, was zumindest den logistischen Aufwand
erheblich erhöht,
und/oder es kann ein Verstellgetriebe mit selektierbaren unterschiedlichen Übersetzungsverhältnissen
vorgesehen werden.
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Selbst
bei bekannten Anzeigeeinrichtungen mit als Verstellgetriebe ausgebildetem
Meldegetriebe ist jedoch nachteilig bei sich ändernden Randbedingungen und/oder
Anforderungen, wie beispielsweise bei einem Wechsel der Armatur
und/oder einer Änderung
des jeweiligen Stellwegs der Armatur und einer diesbezüglich erforderlich
werdenden Anpassung des Übersetzungsverhältnisses
die Anzeigeeinrichtung aus dem Gehäuse und/oder dem Antrieb auszubauen,
um ein anderes Übersetzungsverhältnis zu wählen und/oder
das Gehäuse
zu öffnen,
um das jeweilige Meldegetriebe anzupassen. Eine die Öffnung des
Gehäuses
oder gar den Ausbau der Anzeigeeinrichtung erforderlich machende
Maßnahme,
welche den Schutz von Stellantriebskomponenten gegen Umwelteinflüsse – wenn auch
nur temporär – aufhebt beziehungsweise
die Betriebsbereitschaft der Anzeigeeinrichtung sowie des gesamten
Antriebs sowie der Armatur stört
und/oder aussetzt, wird auch als „intrusive” bezeichnet. Umgekehrt werden
Maßnahmen
oder Handlungen, die keinen solchen Ausbau erfordern und damit die
Betriebsbereitschaft der Anzeigeeinrichtung und/oder des Antriebs
und/oder der Armatur nahezu aufrechterhalten und/oder gewährleisten
auch als „non-intrusive” bezeichnet.
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Dabei
geht es also grundsätzlich
um die Frage, ob die gewünschte
beziehungsweise erforderliche Manipulation oder Anpassung ohne „Eindringen” – (non-intrusive) entsprechend
der wörtlichen Übersetzung – erledigt
werden kann, mit dem Vorteil, daß weder während der eigentlichen Handlung
oder Maßnahme
z. B. Schäden
durch eindringendes Wasser, noch während oder nach Wiederverschluß wegen
z. B. eingeklemmter Kabel oder unsachgemäßer Abdichtung Betriebsstörungen verursacht
werden können.
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Nachteilig
erhöht
somit das Öffnen
des jeweiligen Gehäuses
und/oder der Ausbau des Meldegetriebes der Anzeigeeinrichtung das
Risiko einer Verunreinigung beziehungsweise Verschmutzung sowie
das Risiko einer Funktionsstörung
(z. B. Undichtigkeit), insbesondere auch durch fehlerhaften Zusammenbau.
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Darüber hinaus
bedeutet der Ausbau, Wechsel des Getriebes und/oder Änderung
des Übersetzungsverhältnisses
sowie Einbau und Abdichten des Gehäuses zudem noch einen erheblichen
Arbeitsaufwand.
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Somit
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde eine verbesserte, flexibel
einsetzbare und einfach handhabbare Möglichkeit zur Stellungsanzeige
einer Armatur und/oder eines Stellantriebes anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Anzeigeeinrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Anzeigeeinrichtung sowie
ein Stellantrieb mit einer solchen Anzeigeeinrichtung sind in weiteren
Ansprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung angegeben. Die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung für einen
Stellantrieb umfasst wenigstens ein mechanisches Anzeigeelement
und ein als Verstellgetriebe ausgebildetes Meldegetriebe mit wenigstens
zwei Gängen
mit differierendem Übersetzungsverhältnis, wobei
eine über
die Vorderseite beziehungsweise Front und/oder Frontbereich zugängliche
und/oder bedienbare Schaltanordnung vorgesehen ist, mit welcher
die unterschiedlichen Gänge
und/oder Übersetzungsverhältnisse
des Verstellgetriebes auch bei betriebsbereiter in einem Gehäuse verbauter
beziehungsweise eingebauter Anzeigeeinrichtung ohne Eingriff in
das Gehäuse
beziehungsweise ohne Öffnen
des Gehäuses,
insbesondere ohne Eingriff in ein Gehäuse und/oder eine Aufnahme
eines Stellantriebes, von Außen
beziehungsweise von außerhalb
des Gehäuses
und damit „non-intrusive” selektierbar und/oder
schaltbar sind und/oder die Auflösung
der Anzeigeeinrichtung und/oder die Bewegung des wenigstens einen
Anzeigeelementes auf den anzuzeigenden Stellweg eines jeweiligen
Stellantriebs und/oder einer jeweiligen Armatur selektiv anpassbar sind.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist wenigstens ein Antriebsrad
vorgesehen, mit welchem das Getriebe und damit auch das wenigstens
eine Anzeigeelement mit einem Antrieb, insbesondere einem Stellantrieb,
koppelbar ist und/oder formschlüssig
oder kraftschlüssig
verbindbar ist, derart, dass das wenigstens eine Anzeigeelement
eine der Bewegung des Antriebs, insbesondere der Antriebswelle und/oder
Abtriebswelle und/oder der Spindel des Antriebs proportionale Bewegung
ausführt.
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Das
wenigstens eine Anzeigeelemente ist dabei vorteilhaft als Zeiger,
Rolle, Scheibe, oder Ring, insbesondere Ring mit Innenverzahnung,
ausführbar,
wobei mittels des wenigstens einen Anzeigeelementes insbesondere
Drehbewegungen ausführbar
sind.
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In
einer weiterführenden
Ausprägung
ist das Verstellgetriebe (Meldegetriebe) als mehrstufiges Getriebe,
insbesondere mit fünf
oder mehr Stufen, ausgebildet.
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Vorteilhaft
ist das als Verstellgetriebe ausgebildete Meldegetriebe der Anzeigeeinrichtung
zwischen beziehungsweise an mehreren Trägerelementen anordenbar und
in mehreren Ebenen beziehungsweise Getriebeebenen strukturierbar,
wobei das Getriebe insbesondere zwischen beziehungsweise an drei
Trägerelementen
anordenbar ist und wobei die Trägerelemente
im Wesentlichen zur Aufnahme und/oder Führung und/oder Halterung von Wellen
und Achsen der eingesetzten Zahnräder eingesetzt sind. Die verschiedenen
Trägerelemente
sind dabei über
Abstandshalter einander beabstandet und gegenüberliegend angeordnet und parallel
zueinander ausgerichtet.
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Vorteilhaft
ist das Verstellgetriebe (Meldegetriebe) als Stirnradgetriebe ausbildbar.
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Weiterführend ist
vorteilhaft vorsehbar, dass hinter einem dritten Trägerelement
(in Blickrichtung von der Vorderseite auf die Anzeigevorrichtung
und das dritte Trägerelement)
in einer dritten Getriebeebene ein erster Zahnradsatz mit einem
zentrisch (systemkoaxial) zur Anzeigeeinrichtung drehbar, insbesondere
auf einem Zentralträger
drehbar gelagerten ersten Zwischenrad (Zentralrad) mit Außenverzahnung
vorgesehen ist, welches in Abhängigkeit des
Antriebs und/oder der Anzeigeeinrichtung auch eine vergleichsweise
große
Anzahl an Zähnen,
insbesondere 73 Zähne,
aufweisen kann. Dieses erste Zwischen-, beziehungsweise Zentralrad
dient dabei als zentrales Kopplungselement zwischen dem jeweiligen
Antrieb und insbesondere dem Antriebsrad und der Anzeigeeinrichtung
und erlaubt, unabhängig von
der Einbaulage des jeweiligen Antriebs und/oder der jeweiligen Armatur,
stets eine insbesondere horizontale Ausrichtung der Anzeigeeinrichtung.
Dabei können
je nach Ausführung
auch noch ein oder mehrere weitere Zahnräder zwischen Antrieb und erstem Zwischenrad
geschaltet sein.
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In
einer weiteren Ausgestaltung wirkt das erste Zwischenrad bzw. Zentralrad,
gegebenenfalls auch über
wenigstens ein weiteres Zahnrad mit Außenverzahnung, mit einem ersten
gestuften Zahnrad mit Außenverzahnung
zusammen, wobei eine Zahnradstufe in der dritten und eine Zahnradstufe
in der nächsten,
zweiten Getriebeebene auf einer gemeinsamen Achse oder Welle angeordnet
ist. Statt eines gestuften Zahnrades sind auch zwei auf einer Welle hintereinanderliegend
angeordnete, mit der Welle starr beziehungsweise fest verbundene
Zahnräder vorsehbar.
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In
einer weiteren Ausführung
ist die zweite Getriebeebene, welche das eigentliche Verstellgetriebe
(Meldegetriebe) und einen diesbezüglichen zweiten Zahnradsatz
umfasst, durch ein drittes und zweites Trägerelement definiert und bestimmt
beziehungsweise begrenzt.
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Auch
ist vorsehbar dass der zweite Zahnradsatz mehrere teilkreisartig,
insbesondere halbkreisartig, angeordnete ineinandergreifende Zahnräder umfasst,
welche über
die Schaltanordnung mit dem wenigstens einen mechanischen Anzeigeelement
zusammenwirken.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung sind auch alternativ zu einem gestuften
Zahnrad jeweils mehrere Zahnräder,
insbesondere zwei Zahnräder,
mit differierender Zahnung hintereinanderliegend auf einer Welle
anordenbar und/oder fixierbar und/oder mehrere Zahnräder, insbesondere
zwei Zahnräder,
mit differierender Zahnung starr miteinander verbindbar und hintereinanderliegend
auf einer Achse drehbar anordenbar, insbesondere zueinander beabstandet anordenbar.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
umfasst die Schaltanordnung ein bügelartiges und/oder stegartiges
Schaltelement, welches Schaltelement an oder auf einer Schaltwelle
angeordnet und/oder gehaltert ist beziehungsweise fest mit dieser
verbunden ist.
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In
einer weiterführenden
Ausgestaltung durchgreift die Schaltwelle dabei zumindest das erste Trägerelement
sowie das zweite Trägerelement
und überragt
das erste Trägerelement
und/oder die Vorderseite beziehungsweise Front der Anzeigeeinrichtung,
so dass das Schaltelement auch bei verbauter Anzeigeeinrichtung
beziehungsweise bei in Betrieb befindlicher Anzeigeeinrichtung betätigbar ist.
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Das
heißt
jedoch, dass das Verstellgetriebe beziehungsweise die verschiedenen Übersetzungsverhältnisse
auch bei in einem Gehäuse
verbauter beziehungsweise in Betrieb befindlicher Anzeigeeinrichtung
von außen,
ohne Ausbau und Eingriff in die Anzeigeeinrichtung und/oder das
Gehäuse,
insbesondere ohne Öffnen
des Gehäuses,
bedienbar und/oder schaltbar beziehungsweise wählbar sind.
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Dabei
ist für
eine vereinfachte Handhabung vorteilhaft am aus der Vorderseite
der Anzeigeeinrichtung herausragenden beziehungsweise überstehenden
distalen beziehungsweise äußeren Ende
der Schaltwelle ein Bedienelement vorsehbar. Das Bedienelement kann
dabei Mittel zum Ansetzen eines Werkzeuges und/oder Beaufschlagung
eines Drehmomentes auf die Schaltwelle, wie beispielsweise einen
Schlitz, einen Außen-
oder Innensechskant, oder einen Drehknopf beziehungsweise Dreh-Druckknopf, aufweisen.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass in einer vorteilhaften Weiterbildung
die über
die Front der Anzeigeeinrichtung hinausragenden Wellen, insbesondere Schalt-
und Stellwellen, longitudinal derart angepasst und bemessen sind,
dass die Wellen und/oder vorgesehenen Bedienelemente auch nach Einbau
der Anzeigeeinrichtung in ein Gehäuse und/oder einen Stellantrieb
und gegebenenfalls Aufsetzen einer Abdeckung, beispielsweise auch
als Teil des Gehäuses des
Stellantriebes, von der Vorderseite her nach wie vor zugänglich sind.
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In
Fortbildung der Anzeigeeinrichtung ist am bügelartigen und/oder stegartigen
Schaltelement ein Zapfen und/oder eine Achse mit wenigstens einem drehbeweglich
gelagerten ersten Schaltrad, ein Zahnrad mit Außenverzahnung, welches in vorbestimmten
Schaltpositionen in Wirkverbindung mit jeweils einem Zahnrad des
Verstellgetriebes der zweiten Ebene steht beziehungsweise mit diesem
in Eingriff steht, vorgesehen. Weiterhin ist auf der Schaltwelle
vor dem Schaltelement (Betrachtungsrichtung von der Vorderseite
der Anzeigeeinrichtung zum Zentralrad beziehungsweise vom ersten
Trägerelement
in Richtung zweites Trägerelement)
ein weiteres zweites Schaltrad vorgesehen.
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Vorteilhaft
ist vorsehbar, dass das zweite Schaltrad dabei in ständiger Wirkverbindung
mit zumindest einem ersten Stellrad steht beziehungsweise in dieses
eingreift und in Abhängigkeit
der Anzahl der Anzeigeelemente auch mit einem oder mehreren weiteren
Stellrädern
in Eingriff steht, welche vorzugsweise über eine entsprechende Kupplung
an beziehungsweise mit den Anzeigeelementen koppelbar sind.
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Bei
der Kupplung kann es sich dabei beispielsweise um eine Rutschkupplung
und/oder eine Magnetkupplung beziehungsweise magnetische Kupplung
handeln.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind vorteilhaft Sicherungsmittel vorgesehen,
damit das bügelartige
und/oder stegartige Schaltelement in den jeweiligen Schaltpositionen
gegen unbeabsichtigtes Verdrehen sicherbar und/oder verriegelbar
und/oder verrastbar ist. Dabei kann das Schaltelement grundsätzlich auch
eine u- oder v-förmige
Geometrie besitzen.
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Die
Sicherungsmittel können
weiterbildend wenigstens einen am Schaltelement angeordneten oder
vorgesehenen Riegel, insbesondere als Zapfen oder Bolzen oder Rastnase,
umfassen. Dieser kann auch an das Schaltelement angeformt sein.
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Diesbezüglich ist
weiterhin vorsehbar, dass die Sicherungsmittel an den vorbestimmten
Schaltpositionen für
die Verriegelung des Schaltelementes vorgesehene Ausnehmungen oder Ösen, insbesondere
in einem Trägerelement,
umfassen, welche insbesondere an den jeweiligen Riegel in Größe und/oder
Form angepasst sind.
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Als
weiteres Sicherungsmittel ist in einer weiteren Ausführung vorteilhaft
vorsehbar, dass die das steg- oder bügelartige Schaltelement tragende
beziehungsweise aufnehmende Schaltwelle unter Federvorspannung steht
und/oder gehalten wird und durch die Federvorspannung in den vorbestimmten
Schaltpositionen fixiert und/oder gehalten wird, indem der jeweilige
Riegel in die entsprechende Ausnehmung gedrückt und durch die Vorspannung
auch dort verdrehsicher gehalten wird.
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Erst
durch Beaufschlagung einer Kraft in longitudinaler Richtung auf
die Schaltwelle entgegen der Federvorspannung ist eine Entriegelung
der Schaltanordnung und insbesondere des Schaltelementes bewirkbar
und damit die Anwahl einer anderen Schaltposition durch Verdrehen
des Schaltelementes ermöglicht
sowie ein anderes Übersetzungsverhältnis selektierbar.
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In
einer weiteren Ausführung
weist die Schaltanordnung wenigstens zwei, insbesondere jedoch eine
der Anzahl der Gänge
und/oder Übersetzungsverhältnisse
des Vestellgetriebes (Meldegetriebes) entsprechende Anzahl an Verriegelungs-
und/oder Rastpositionen auf. Insbesondere sind drei, vier, fünf oder
sechs Gänge
und damit auch drei, vier, fünf
oder sechs Schaltpositionen vorsehbar.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung sind die Rast- und/oder Verriegelungspositionen
dabei auf einem Teilkreis, insbesondere einem Halbkreis, angeordnet
und/oder verteilt und/oder nahezu äquidistant auf dem Teilkreis
angeordnet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist in das dritte Trägerelement
eine teilkreisförmige
Ausnehmung und/oder Nut zur Führung
des Schaltelementes eingebracht oder dort vorgesehen. Diese Ausnehmung
dient als Freistellung in der sich die Achse des ersten Schaltrads
bei Umschaltung des Gangs bewegen kann und/oder in der die Achse
des ersten Schaltrades geführt
wird.
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Weiterbildend
kann vorgesehen sein, dass bei angetriebener Anzeigeeinrichtung,
unhabhängig von
der Wahl des Übersetzungsverhältnisses,
stets alle Zahnräder
des Verstellgetriebes der zweiten Ebene in Bewegung sind.
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Besonders
vorteilhaft sind alle eingesetzten Zahnräder als Stirnräder ausgebildet
und/oder aus Kunststoff gebildet, wodurch der Herstellungsprozess
deutlich vereinfacht wird.
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Weiterhin
können
die Trägerelemente
aus Leiterplatten beziehungsweise Leiterplattenmaterial ausgebildet
sein.
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Vorteilhaft
ist vorsehbar, dass mehrere Zahnräder und/oder Wellen des Verstellgetriebes,
insbesondere vier, mit Inkrementalgebern und/oder Drehgebern versehen
sind und/oder dass die zugehörige Sensoranordnung
und Sensoren zur Abtastung und/oder Auslesung der Inkrementalgeber
und/oder Drehgeber diesen gegenüberliegend,
insbesondere auf einem Trägerelement,
angeordnet sind, wobei insbesondere für jeden Geber auch ein Sensor
vorgesehen ist. Die Geber sind dabei vorzugsweise auf Zahnräder und/oder
Wellen des Verstellgetriebes der zweiten Ebene verteilt. Die Anzahl
der eingesetzten Geber und/oder Sensoren hängt dabei unter Anderem auch
von der Genauigkeit der verwendeten Sensorik beziehungsweise Sensoranordnung
ab, so dass grundsätzlich
auch 3 oder 5 oder auch deutlich mehr insbesondere einfachere Geber
einsetzbar sind.
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Darüber hinaus
ist in vorteilhafter Weiterbildung durch die in die Getriebestufen
der Stellungsanzeige integrierten Geber und/oder vorgesehene Sensoranordnung
eine einstufige elektronische Stellwegsensorik ausbildbar.
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In
einer besonderen Ausgestaltung sind die Zahnräder des Verstellgetriebes der
zweiten Ebene mechanisch derart gekoppelt, dass eine volle Umdrehung
eines Gebers zu einer 32tel Umdrehung des Folgegebers führt.
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Damit
sind insbesondere Stellwege im Bereich von 1,41 bis 8; 8 bis 45,3;
45,3 bis 256; 256 bis 1448 und 1448 bis 8192 von außen, das
heißt
non-intrusive beziehungsweise ohne Eingriff in das jeweilige die
Anzeigeeinrichtung aufnehmende Gehäuse, durch Anwahl der jeweiligen
Gänge beziehungsweise Übersetzungsverhältnisse
einstellbar und/oder darstellbar.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass je nach den Bereichen der Stellwege,
die man abdecken will, und Sensoren die man einsetzen möchte, grundsätzlich viele
unterschiedliche Varianten darstellbar und/oder umsetzbar sind und über die
primäre Übersetzung des
Systemantriebs beziehungsweise Stellantriebs auch zu größeren oder
kleineren Stellwegen beliebig „verschiebbar” sind.
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In
einer vorteilhaft erscheinenden Weiterbildung ist darüber hinaus
weiterhin vorsehbar, dass eine Verarbeitungseinrichtung sowie ein
elektronisches Anzeigelement, insbesondere ein LCD, TFT-Display
oder ein Touch-Screen oder eine andere Art von Display, vorgesehen
sind, wobei die Verarbeitungseinrichtung die Stellungsinformationen
der Sensoranordnung, das heißt
aller eingesetzten Sensoren in Zusammenschau auswertet und daraus
die Stellung und/oder Stellposition und/oder Stellweg einer jeweiligen
Armatur bestimmt und/oder die ermittelten Stellinformationen auf
dem elektronischen Anzeigeelement zur Anzeige bringt.
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Das
elektronische Anzeigeelement ist dabei vorteilhaft auf einem Trägerelement,
insbesondere dem zweiten Trägerelement,
anordenbar.
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Auch
eine Schnittstelle zur Übertragung und/oder
zum Auslesen der Stellungsinformationen, insbesondere zur Übertragung
an ein Prozessleitsystem und/oder Manufacturing Execution System (MES),
ist vorteilhaft vorsehbar.
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Weiterbildend
ist die Schnittstelle als LAN-, WAN-, Ethernet-, USB-, WLAN-, Bluetooth-,
Profibus-, CAN-oder CANOpen- Schnittstelle oder eine Kombination
daraus ausbildbar.
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Weiterhin
wird die gestellte Aufgabe auch durch einen Stellantrieb mit einer
Anzeigeeinrichtung der vorgenannten und beschriebenen Art gelöst.
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Dementsprechend
umfasst der Stellantrieb für
eine Armatur ein Gehäuse
sowie eine in das Gehäuse
eingebaute und/oder verbaute Anzeigeeinrichtung, insbesondere eine
mechanische Anzeigeeinrichtung, welche mit dem Antrieb zusammenwirkt und
wenigstens ein mechanisches Anzeigeelement und ein als Verstellgetriebe
ausgebildetes Meldegetriebe mit wenigstens zwei Gängen mit
differierendem Übersetzungsverhältnis aufweist,
wobei eine, insbesondere von der Vorderseite beziehungsweise Gehäusefront
und/oder vom Frontbereich des Gehäuses zugängliche und/oder bedienbare,
Schaltanordnung vorgesehen ist, mit welcher die unterschiedlichen
Gänge und/oder Übersetzungsverhältnisse des Verstellgetriebes
auch ohne Eingriff in das Gehäuse
und/oder ohne Öffnen
des Gehäuses
von Außen
beziehungsweise von Außerhalb
selektierbar und/oder schaltbar sind und/oder die Auflösung der Anzeigeeinrichtung
und/oder die Bewegung des wenigstens einen Anzeigeelementes auf
den anzuzeigenden Stellweg eines jeweiligen Stellantriebs und/oder
einer jeweiligen Armatur selektiv anpassbar sind.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung handelt es sich bei der vorgesehenen
und eingesetzten Anzeigeeinrichtung um eine erfindungsgemäß ausgestaltete und
weitergebildete Anzeigeeinrichtung der vorgenannten und vorstehend
angegebenen Art, wobei an dieser Stelle auf eine Wiederholung der
bereits im Rahmen der Anzeigeeinrichtung für einen Stellantrieb angegebenen
jeweiligen Ausgestaltungsvarianten und -merkmale verzichtet wird
und lediglich auf diese referenziert wird. Dennoch sind diese ausdrücklich in
den Schutzumfang für
den Stellantrieb einbezogen und auch durch den beanspruchten Stellantrieb
mit Anzeigeeinrichtung erfasst.
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Vorteilhaft
ist wenigstens ein Kopplungselement zur formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Verbindung
und/oder Kopplung der Antriebswelle und/oder der Abtriebswelle und/oder
der Spindel des Antriebs mit der Anzeigeeinrichtung und insbesondere
mit dem Zentralrad der Anzeigevorrichtung vorgesehen, derart, dass
das Zentralrad und/oder das wenigstens eine mechanische Anzeigeelement
eine der Drehbewegung des Antriebs proportionale Bewegung ausführt.
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Vorteilhaft
ist das Kopplungselement magnetisch und/oder mechanisch, beispielsweise
mit wenigstens einem Antriebsrad mit Welle ausgestaltet.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung sind Gehäuse und Anzeigeeinrichtung
mehrfach, insbesondere zweifach, gegeneinander gedichtet und/oder vor
Verunreini gungen geschützt.
Dabei sind insbesondere die Stell- und Schaltwelle und/oder das
erste Trägerelement
gegen das Gehäuse
gedichtet.
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In
einer weiteren Ausgestaltung umfasst das die Anzeigeeinrichtung
aufnehmende Gehäuseteil Einbauten
zur Fixierung und/oder Führung
der Anzeigeeinrichtung, beispielsweise eine als Anschlag dienende
radial umlaufende Anformung oder Kante.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Stellantrieb
ein Planetengetriebe auf, insbesondere ein Planetendifferenzgetriebe,
dessen radial innerer Bereich als Hohlwelle ausgebildet ist und
welches wiederum eine Abtriebswelle aufweist, die mit der zu betreibenden
Armatur zusammenwirkt, und mit einem Antrieb, wobei eine Antriebswelle
des Planetengetriebes mit dem Antrieb verbunden und durch diesen
antreibbar ist, die Antriebswelle als erste Hohlwelle ausgestaltet
ist sowie die Abtriebswelle als zweite Hohlwelle ausgestaltet ist,
dass der Antrieb sowie die erste und zweite Hohlwelle eine gemeinsame
Drehachse haben, dass ein Planetenträger mit der ersten Hohlwelle
derart verbunden ist oder mit seinem radial inneren Bereich als
erste Hohlwelle derart ausgebildet ist, dass bei einer Drehung der
ersten Hohlwelle die Drehbewegung auch vom Planetenträger ausgeführt wird,
und dass wenigstens der kleinere der beiden lichten Durchmesser der
Hohlwellen auf die Abmessungen in Querrichtung eines im wesentlichen
längserstreckten
Antriebsstabes einer mit der Abtriebswelle verbindbaren Armatur
angepasst ist.
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Demgemäß führen die
erste Hohlwelle und Planetenträger
identische, synchrone Drehbewegungen aus und sind fest beziehungsweise
starr miteinander verbunden und/oder einstückig ausgebildet.
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Die
weitere Darlegung der Erfindung sowie vorteilhafter Ausgestaltungen
und Weiterbildungen erfolgt anhand einiger Figuren und Ausführungsbeispiele.
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Es
zeigen:
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1 Vorderansicht
einer beispielhaft ausgestalteten erfindungsgemäßen mechanischen Anzeigeeinrichtung,
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2 Rückansicht
einer beispielhaft ausgestalteten erfindungsgemäßen mechanischen Anzeigeeinrichtung
gemäß 1,
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3 3-dim
Darstellung einer Anzeigeeinrichtung nach 1 und 2
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4a) Schnittansicht und 4b) Front-/Vorderansicht
mit Blickrichtungsangabe einer beispielhaften Anzeigeeinrichtung
gemäß 1 bis 3,
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5 vergrößerte Schnittansicht
einer beispielhaften Anzeigeeinrichtung entsprechend 4a),
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6a) Seitenansicht von unten mit Blickrichtungsangabe
einer beispielhaften Anzeigeeinrichtung gemäß 1 bis 3 und
b) Draufsicht gemäß Blickrichtung
nach a) auf das Verstellgetriebe mit Schaltanordnung,
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7 vergrößerte Seitenansicht
einer beispielhaften Anzeigeeinrichtung entsprechend 6a.
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In 1 ist
in Frontansicht (Draufsicht) eine beispielhaft ausgestaltete erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung
für einen
Stellantrieb für
eine Armatur gezeigt, wobei die Anzeigeeinrichtung in ein entsprechendes
Gehäuseelement
des Antriebes einsetzbar und im eingesetzten Zustand über wenigstens
ein dafür
vorgesehenes externes Kopplungselement, insbesondere eine mit dem
Antrieb verbundene Welle mit Antriebsrad, mit dem Antrieb und insbesondere mit
der Antriebsspindel oder der Antriebs- oder Abtriebswelle wechsel-
beziehungsweise zusammenwirkt.
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Die
Anzeigeeinrichtung gemäß 1 umfasst
beispielhaft zwei mechanische Anzeigeelemente 10, 11 in
der Art zweier verdrehbarer beschrifteter Anzeigeringe mit Innenverzahnung,
wobei die Beschriftung nicht explizit gezeigt ist, sowie ein als
Verstellgetriebe ausgebildetes Meldegetriebe mit fünf Gängen mit
differierendem Übersetzungsverhältnis, wobei
die unterschiedlichen Gänge
und/oder Übersetzungsverhältnisse
des Verstellgetriebes (Meldegetriebe) vorteilhaft auch in verbautem
Zustand der Anzeigeeinrichtung, insbesondere eingebaut in das entsprechende
Gehäuse
des jeweiligen Stellantriebes, von Außen beziehungsweise von außerhalb „non-intrusive” der Anzeigeeinrichtung,
das heißt, ohne Öffnen des
Gehäuses
und/oder Entnahme und/oder Veränderung
des Getriebes, und insbesondere von der Vorderseite oder Frontseite
der Einrichtung mittels einer Schaltanordnung 22, 23, 25, 40, 42, 44 über ein
Bedienelement 18b, selektierbar und/oder schaltbar sind
und/oder die Auflösung
der Anzeigeeinrichtung und/oder die Bewegung der beiden Anzeigeelemente 10, 11 auf
den anzuzeigenden Stellweg eines jeweiligen Stellantriebs und/oder
einer jeweiligen Armatur selektiv anpassbar ist.
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Alternativ
könnten
die Anzeigeelemente dabei auch als Zeiger, Rolle oder Scheibe beziehungsweise
segmentierte Scheibe ausgebildet sein.
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Das
Bedienelement 18b weist dabei Mittel zum Ansetzen eines
Werkzeuges, wie hier beispielsweise einen Schlitz zum Ansetzen eines
Schlitzschraubendrehers auf.
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Alternativ
sind auch andere Mittel wie insbesondere ein Außen- oder Innensechskant, oder
ein Drehknopf beziehungsweise Dreh-Druckknopf vorsehbar.
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Vorteilhaft
ist das Verstellgetriebe beziehungsweise Meldegetriebe der Anzeigeeinrichtung zwischen
und/oder an maßgeblich
drei Trägerelementen 19, 12, 26 angeordnet,
welche im Wesentlichen zur Aufnahme und/oder Führung und/oder Halterung von
Wellen und Achsen der eingesetzten Zahnräder eingesetzt sind, und in
drei Ebenen beziehungsweise Getriebeebenen, strukturierbar. Siehe dazu 3 bis 7.
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Weiterhin
können
ein oder mehrere Trägerelemente
dabei aus Leiterplatten beziehungsweise Leiterplattenmaterial und/oder
ein oder mehrere Zahnräder
als auch Wellen und/oder Achsen aus Kunststoff ausgebildet und insbesondere
mittels Spritzgussverfahren hergestellt sein. Der Einsatz von Kunststoff
bedeutet insbesondere eine Gewichts- sowie Kostenreduktion aber
auch erhöhte
Widerstandskraft gegen Verunreinigungen und Feuchte.
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Ergänzend zu
der rein mechanischen Anzeigemöglichkeit
ist auf dem zweiten Trägerelement 12 eine
Verarbeitungseinrichtung (in der 1 nicht
explizit angegeben) mit elektronischem Anzeigeelement 14,
insbesondere ein LCD, TFT-Display
oder ein Touch-Screen oder eine andere Art von Display, vorgesehen,
wobei die Verarbeitungseinrichtung die Stellungsinformationen einer
Sensoranordnung mit vier Inkrementalgebern 50a, b, c, d
sowie zugehörigen
Sensoren 16 in Zusammenschau auswertet und daraus die Stellung
und/oder Stellposition und/oder Stellweg einer jeweiligen Armatur
bestimmt und/oder die ermittelten Stellinformationen auf dem elektronischen
Anzeigeelement 14 zur Anzeige bringt.
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Die
Erfassung der Winkelstellung der Geber erfolgt dabei mittels magnetischer
Abtastung und/oder unter Verwendung segmentierter Dauermagnete und
entsprechender Ausleseelektronik.
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Grundsätzlich könnte die
Winkelerfassung jedoch auch optisch, insbesondere im Infrarotbereich,
beispielsweise mittels Photodioden und Laserdiode als Sensor und
einer segmentierten Hell-Dunkel-Scheibe und/oder einer segmentierten
Scheibe mit segmentspezifisch unterschiedlichem Reflektionsvermögen, erfolgen.
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Auch
eine Schnittstelle 17, insbesondere eine Kommunikationsschnittstelle,
zur Übertragung und/oder
zum Auslesen der Stellungsinformationen, insbesondere zur Übertragung
an ein Prozessleitsystem und/oder Manufacturing Execution System (MES)
ist vorteilhaft vorsehbar.
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Die
Schnittstelle 17 kann dabei als LAN-, WAN-, Ethernet-,
USB-, WLAN-, Bluetooth-, Profibus-, CAN-oder CANOpen- Schnittstelle
oder eine Kombination daraus ausgebildet sein.
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Zusätzlich ragen
aus dem ersten Trägerelement 19 zwei
Stellwellen 20 mit weiteren Bedienelementen 18 heraus,
welche zur Endlageneinstellung und -abstimmung der beiden mechanischen
Anzeigeelemente 10, 11 auf die jeweilige Armatur
und/oder den Antrieb dienen.
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Die
elektrische Versorgung der Anzeigeeinrichtung 14 kann dabei
vorteilhaft über
den jeweiligen Antrieb und eine dafür vorgesehene Schnittstelle
erfolgen.
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In 2 ist
die Rückansicht
der bereits aus 1 bekannten Anzeigeeinrichtung
gezeigt, wobei hinter einem dritten Trägerelement 26 (in
Blickrichtung von der Vorderseite auf das zweite und dritte Trägerelement)
in einer dritten Getriebeebene E3 ein erster Zahnradsatz mit einem
zentrisch zur Anzeigeeinrichtung auf einem zentralen Hohllager (Zentralträger) mit
axialem Sicherungsring 33 drehbar gelagerten ersten Zwischenrad
beziehungsweise Zentralrad 28 mit Außenverzahnung vorgesehen ist.
Dieses Zwischenrad 28 welches eine vergleichsweise große Anzahl
an Zähnen,
insbesondere 73 Zähnen, aufweist,
dient dabei als zentrales Kopplungselement zwischen dem Antriebsrad
eines jeweiligen Antriebes und der Anzeigeeinrichtung und erlaubt,
unabhängig von
der Einbaulage des jeweiligen Antriebs und/oder der jeweiligen Armatur,
stets eine horizontale beziehungsweise waagerechte Ausrichtung der
Anzeigeeinrichtung.
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Dabei
können
als weitere Kopplungselemente je nach Ausführung auch noch ein oder mehrere weitere
Zahnräder,
insbesondere ein Antriebsrad, zwischen Antrieb und erstes Zwischenrad 28 geschaltet
sein.
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Das
erste Zwischenrad 28 ist hier beispielhaft über wenigstens
ein weiteres Zahnrad 31 mit Außenverzahnung mit einem ersten
gestuften Zahnrad 30 mit Außenverzahnung gekoppelt und/oder
formschlüssig
verbunden, wobei eine Zahnradstufe in der dritten E3 und eine Zahnradstufe
in der nächsten zweiten
Getriebeebene E2 auf einer gemeinsamen Achse oder Welle angeordnet
sind.
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Statt
eines gestuften Zahnrades sind auch zwei auf einer Welle hintereinander
liegend angeordnete und mit der Welle starr beziehungsweise fest verbundene
Zahnräder
vorsehbar. Dabei sind beide Zahnräder durch das dritte Trägerelement 26 getrennt
und lediglich über
die das dritte Trägerelement 26 durchgreifenden
Welle kraftschlüssig
verbunden.
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Darüber hinaus
ist 2 das bügelartige
beziehungsweise stegartige Schaltelement 22 der Schaltanordnung
gezeigt, welches Schaltelement 22 an oder auf einer Schaltwelle 23 angeordnet und/oder
gehaltert ist beziehungsweise fest mit dieser verbunden ist.
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Weiterhin
ist am bügelartigen
beziehungsweise stegartigen Schaltelement 22 ein Zapfen und/oder
eine Achse mit wenigstens einem drehbeweglich gelagerten ersten
Schaltrad 25, ein Zahnrad mit Außenverzahnung welches in fünf vorbestimmten Schaltpositionen
in Wirkverbindung mit jeweils einem Zahnrad des Zahnradsatzes der
zweiten Ebene E2 steht beziehungsweise mit diesem in Eingriff steht, vorgesehen.
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Vorteilhaft
sind zudem Sicherungsmittel vorgesehen, damit das Schaltelement 22 in
den jeweiligen Schaltpositionen, gegen unbeabsichtigtes Verdrehen
sicherbar und/oder verriegelbar und/oder verrastbar ist.
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Die
Sicherungsmittel umfassen hier beispielhaft einen als Zapfen oder
Bolzen ausgebildeten am Schaltelement 22 angeordneten oder
vorgesehenen Riegel 27 (in der Figur lediglich angedeutet).
Dieser kann auch an das Schaltelement 22 angeformt sein.
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Zum
Eingriff für
den Riegel 27 sind an den jeweiligen Schaltpositionen zum
Verriegeln und Fixieren des Schaltelementes entsprechende auf den
Riegel angepasste Ausnehmung 52 im dritten Trägerelement 26 vorgesehen,
wobei das bügelartige
Schaltelement 22 beziehungsweise die es tragende Schaltwelle 23 unter
Federvorspannung steht und/oder gehalten wird und durch die Federvorspannung
der jeweilige Riegel 27 in Schaltposition in die entsprechende
Ausnehmung gedrückt
und durch die Vorspannung auch dort verdrehsicher gehalten wird.
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Somit
ist erst durch Beaufschlagung einer Kraft in longitudinaler Richtung
auf die Schaltwelle 23 entgegen der applizierten Federvorspannung
eine Entriegelung der Schaltanordnung und insbesondere des Schaltelementes 22 bewirkbar
und damit die Anwahl/Selektion einer anderen Schaltposition und
damit eines anderen Übersetzungsverhältnisses
durch Verdrehen des Schaltelementes 22 ermöglicht.
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3 zeigt
eine 3-dimensionale Darstellung der bereits aus 1 sowie 2 bekannten
Anzeigeeinrichtung so dass zur Erläuterung der wesentlichen Merkmale
auf die Beschreibung zu 1 und 2 verwiesen
wird. 3 entnehmbar ist das erste 19, zweite 12 sowie
dritte 26 Trägerelement
sowie die durch das zweite 12 und dritte 26 Trägerelement definierte
zweite Getriebeebene E2, welche das eigentliche Verstellgetriebe
und einen diesbezüglichen zweiten
Zahnradsatz umfasst. Beide Trägerelemente 12, 26 sind über entsprechende
Abstandshalter 32 parallel zueinander ausgerichtet und
miteinander starr und/oder lösbar
verbunden, insbesondere verschraubt oder verrastet. Eindeutig sind
auch die beiden hintereinanderliegend angeordneten mechanischen
Anzeigeelemente 10, 11 mit Innenverzahnung sowie
die überstehenden
Bedienelemente und Wellen der Schaltanordnung 18b sowie
Endlageneinstellung/-korrektur 18 zu erkennen.
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In 4a ist
eine Schnittansicht gemäß der in 4b angegebenen
Schnittlinie und Blickrichtung A-A gezeigt. 4b entspricht
dabei der Vorderansicht beziehungsweise Draufsicht gemäß 1,
so dass auch hier zur weiteren Erläuterung auf die Beschreibung
zu 1 verwiesen wird.
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In
der Schnittansicht nach 4a und 5 sind
die drei eingesetzten Trägerelemente 19, 12, 26 sowie
die durch sie gebildeten Getriebeebenen E1, E2 und E3 gezeigt.
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Weiterhin
ist der Figur in der zweiten Getriebeebene E2 das eigentliche Verstellgetriebe
mit mehreren Getriebestufen und den gestuften Zahnrädern, mit
insbesondere jeweils zwei Zahnradstufen und/oder drei Getriebestufen,
entnehmbar.
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Alternativ
zu einem gestuften Zahnrad können
auch jeweils mehrere Zahnräder,
insbesondere zwei Zahnräder,
mit differierender Zahnung hintereinanderliegend auf einer Welle
fixiert angeordnet sein und/oder mehrere Zahnräder, insbeson dere zwei Zahnräder, mit
differierender Zahnung starr miteinander verbunden und hintereinanderliegend
auf einer Achse drehbar angeordnet sein.
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Wie
bereits aus 2 bekannt, ist wenigstens ein
zentrales Kopplungselement 28 vorgesehen, mit welchem das
Getriebe und damit auch das wenigstens eine Anzeigeelement 10, 11 mit
dem Kopplungselement eines Antriebs, insbesondere einem Stellantrieb,
koppelbar ist und/oder formschlüssig verbindbar
ist, derart, dass das wenigstens eine Anzeigeelement eine der Bewegung
des Antriebs, insbesondere der Antriebswelle und/oder Abtriebswelle und/oder
der Spindel des Antriebs proportionale Bewegung ausführt.
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In
einer weiterführenden
Ausprägung
ist das Verstellgetriebe beziehungsweise Meldegetriebe als mehrstufiges
Getriebe, insbesondere ein Getriebe mit fünf oder mehr Stufen, ausgebildet.
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Die
verschiedenen Trägerelemente
sind dabei über
Abstandshalter 32 einander beabstandet und gegenüberliegend
angeordnet und parallel zueinander ausgerichtet.
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Vorteilhaft
ist das Verstellgetriebe beziehungsweise Meldegetriebe als Stirnradgetriebe
ausgebildet.
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In
einer weiterführenden
Ausgestaltung durchgreift die Schaltwelle 23 dabei zumindest
das erste Trägerelement 19 bis
dritte Trägerelement 26 und überragt
das erste Trägerelement 19 und/oder die
Vorderseite beziehungsweise Front der Anzeigeeinrichtung, so dass
das Schaltelement 22 auch bei verbauter Anzeigeeinrichtung
in einem Gehäuse
eines Stellantriebs beziehungsweise bei in Betrieb befindlicher
Anzeigeeinrichtung betätigbar
beziehungsweise handabbar ist.
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Das
heißt
jedoch, dass das Verstellgetriebe (Meldegetriebe) beziehungsweise
die verschiedenen Übersetzungsverhältnisse
bei verbauter beziehungsweise in Betrieb befindlicher Anzeigeeinrichtung
von Außen,
ohne Ausbau und Eingriff in die Anzeigeeinrichtung, das heißt non-intrusive,
schaltbar und/oder einstellbar ist.
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Dabei
ist am aus der Anzeigeeinrichtung front- beziehungsweise vorderseitig
herausragenden und/oder überstehenden
distalen beziehungsweise äußeren Ende
der Schaltwelle 23 ein Bedienelement 18b vorgesehen.
Der Schaltanordnung zugehörig
ist am bügelartigen
und/oder stegartigen Schaltelement 22 ein Zapfen und/oder
eine Achse mit wenigstens einem drehbeweglich gelagerten ersten
Schaltrad 25, ein Zahnrad mit Außenverzahnung, welches in vorbestimmten
Schaltpositionen in Wirkverbindung mit jeweils einem Zahnrad des
Verstellgetriebes der zweiten Ebene E2 steht beziehungsweise mit
diesem in Eingriff steht, vorgesehen. Weiterhin ist auf der Schaltwelle 23 vor
dem Schaltelement 22 (Betrachtungsrichtung von der Vorderseite
zum Zentralrad 28 beziehungsweise vom ersten Trägerelement 19 in Richtung
zweites Trägerelement 12)
ein weiteres zweites Schaltrad 42 vorgesehen. Das zweite
Schaltrad 42 mit Außenverzahnung
ist dabei längserstreckt
und/oder zylinderartig ausgebildet und erstreckt sich von der zweiten
Getriebeebene E2 bis in die erste Getriebeebene E1 hinein.
-
Vorteilhaft
befindet sich das zweite Schaltrad 42 dabei in ständiger Wirkverbindung
mit zumindest einem ersten Stellrad 46, beziehungsweise
greift in dieses ein, und gemäß der Anzahl
der Anzeigeelemente 10, 11 auch mit einem weiteren
Stellrad 48, welche vorzugsweise über eine entsprechende Kupplung,
insbesondere eine Rutsch oder Magnetkupplung, an beziehungsweise
mit den Anzeigeelementen 10, 11 über entsprechende
Zwischenräder 46a, 48a gekoppelt
sind. Die Zwischenräder 46a, 48a greifen
dabei direkt in die Innenverzahnung der jeweiligen Anzeigeelemente 10, 11 ein
und bewirken eine Drehbewegung derselben. Stellräder 46, 48 sowie
Zwischenräder 46a, 48a und zwischengeschaltete
Kupplung sind zwischen erstem 19 und zweitem Trägerelement 12 auf
entsprechenden Wellen beziehungsweise Stellwellen 20 angeordnet.
Stellräder 46, 48 und
Zwischenräder 46a, 48a sind
auf entsprechenden Stellwellen angeordnet welche über das erste
Trägerelement
hinausragen beziehungsweise durch dieses hindurchgeführt und
von der Vorderseite her unter Einsatz entsprechender Bedienelemente 18 zugänglich sind. Über die
Bedienelemente und Stellwellen ist die Endlageneinstellung der beiden Anzeigeelemente 10, 11 bewirkbar
beziehungsweise durchführbar.
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In 6b ist eine Draufsicht auf das Verstellgetriebe
mit Schaltanordnung mit Schaltelement 22 der zweiten Getriebeebene
E2 gemäß Blickrichtung nach 6a gezeigt.
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6a zeigt
dabei die gleichen wesentlichen Merkmale wie sie insbesondere bereits
aus der 4a und 5 sowie 1 und
der zugehörigen Beschreibung
bekannt sind, sodass hier auf eine wiederholende Merkmalsangabe
verzichtet und zur weiteren Erläuterung
und Darlegung auf die vorstehende Beschreibung der übrigen Figuren
verwiesen wird.
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In 6b ist
gemäß Blickrichtungsangabe B-B
in 6a eine Draufsicht auf den Zahnradsatz des Verstellgetriebes
der zweiten Getriebeebene E2 einer Anzeigeeinrichtung nach einer
der 1 bis 5 gezeigt.
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Deutlich
ist zu erkennen, dass der Zahnradsatz der zweiten Ebene mehrere
teilkreisartig, insbesondere halbkreisartig, angeordnete ineinandergreifende
Zahnräder
umfasst, welche über
die Schaltanordnung und insbesondere das Schaltelement 22 mit den
beiden Anzeigeelementen 10, 11 zusammenwirken.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind vorteilhaft Sicherungsmittel vorgesehen,
damit das bügelartige
und/oder stegartige Schaltelement 22 in den jeweiligen Schaltpositionen
gegen unbeabsichtigtes Verdrehen sicherbar und/oder verriegelbar
und/oder verrastbar ist.
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Die
Sicherungsmittel umfassen weiterbildend einen am Schaltelement 22 angeordneten
oder vorgesehenen Riegel 27, insbesondere als Zapfen oder
Bolzen (in 6b nicht explizit angegeben,
jedoch 5 entnehmbar). Dieser kann auch an das Schaltelement 22 angeformt
sein.
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Diesbezüglich ist
weiterhin vorsehbar, dass die Sicherungsmittel an den vorbestimmten
fünf Schaltpositionen 1 bis 5 für die Verriegelung
des Schaltelementes 22 vorgesehene Ausnehmung 52 im
dritten Trägerelement 26,
welche insbesondere an den jeweiligen Riegel in Größe und/oder
Form angepasst sind, umfassen. Der Bügel oder Steg des Schaltelementes 22 ist
hinter dem dritten Trägerelement 26 angeordnet,
so dass der Riegel 27 in Schaltposition von Hinten in eine
entsprechende Ausnehmung 52 des dritten Trägerelementes 26 eingreifen kann.
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Alternativ
sind auch andere Anordnungen und/oder Positionierungen des Schaltelementes 22 und
insbesondere seines Bügels
oder Steges vorsehbar, beispielsweise auch vollständig vor
dem dritten Trägerelement 26,
wobei dann auf die teilkreisförmige
Ausnehmung 24 verzichtet werden könnte.
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Als
weiteres Sicherungsmittel ist vorteilhaft vorsehbar, dass die das
bügelartige
Schaltelement 22 tragende Schaltwelle 23 unter
Federvorspannung steht und/oder gehalten wird und durch die Federvorspannung
in den vorbestimmten Schaltpositionen fixiert und/oder gehalten
wird, indem der jeweilige Riegel 27 in die entsprechende
Ausnehmung 52 gedrückt
und durch die Vorspannung auch dort verdrehsicher gehalten wird.
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Erst
durch Beaufschlagung einer Kraft in longitudinaler Richtung auf
die Schaltwelle entgegen der Federvorspannung ist eine Entriegelung
der Schaltanordnung und insbesondere des Schaltelementes bewirkbar
und damit die Anwahl einer anderen Schaltposition durch Verdrehen
des Schaltelementes 22 ermöglicht sowie ein anderes Übersetzungsverhältnis selektierbar.
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In
beispielhafter Ausführung
weist die Schaltanordnung fünf,
der Anzahl der Gänge
und/oder Übersetzungsverhältnisse
des Getriebes entsprechende Anzahl an Verriegelungs- und/oder Rastpositionen
auf, welche in 6b mit 1, 2, 3, 4 und
5 nummeriert sind.
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Die
Rast- und/oder Verriegelungspositionen sind dabei insbesondere äquidistant
auf einem Teilkreis, insbesondere einem Halbkreis, angeordnet und/oder
verteilt.
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Vorteilhaft
ist in das dritte Trägerelement 26 eine
teilkreisförmige
Ausnehmung 24 und/oder Nut zur Führung des Schaltelementes 22 eingebracht oder
dort vorgesehen.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass bei angetriebener Anzeigeeinrichtung unhabhängig von
der Wahl des Übersetzungsverhältnisses
stets alle Zahnräder des
Verstellgetriebes der zweiten Ebene E2 in Bewegung sind.
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Besonders
vorteilhaft sind alle eingesetzten Zahnräder als Stirnräder ausgebildet
und/oder aus Kunststoff gebildet, wodurch der Herstellungsprozess
und Wartungsaufwand deutlich vereinfacht wird.
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Auch
können
die Trägerelemente
vorteilhaft aus Leiterplatten beziehungsweise Leiterplattenmaterial
ausgebildet sein.
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Weiterhin
sind vier Zahnräder
und/oder Wellen des Verstellgetriebes mit Inkrementalgebern und/oder
Drehgebern 50a, 50b, 50c, 50d versehen und/oder
die zugehörige
Sensoranordnung zur Abtastung und/oder Auslesung der Inkrementalgeber und/oder
Drehgeber diesen gegenüberliegend,
insbesondere auf einem Trägerelement,
angeordnet, wobei insbesondere für
jeden Geber auch ein Sensor 16 (siehe 1 bis 4)
vorgesehen ist.
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Vorteilhaft
lässt sich
bei geeigneter Verwendung von vier Winkelsensor/-geber-Anordnungen mit je
einer Auflösung
von 10 Bit ein Vollkreis in 1024 Einzelschritte auflösen. Mechanisch
sind die Zahnräder
des Verstellgetriebes der zweiten Ebene E2 derart koppelbar, dass
eine volle Umdrehung eines Gebers zu einer 32tel Umdrehung des Folgegebers führt.
-
Damit
sind insbesondere Stellwege im Bereich von 1,41 bis 8, 8 bis 45,3,
45,3 bis 256, 256 bis 1448 und 1448 bis 8192 von Außen das
heißt
non-intrusive durch Anwahl der beispielhaft fünf Gänge beziehungsweise Übersetzungsverhältnisse
einstellbar und/oder darstellbar.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist die Anzeigeeinrichtung in ein dafür vorgesehenes
und vorbereitetes Gehäuseteil
eines Stellantriebes integrierbar und/oder einbaubar und mit diesem
koppelbar. Diesbezüglich
kann auch eine entsprechende Abdeckung zum Schutz der Front der
Anzeigeeinrichtung mit Ausnehmungen zu Durchgriff der jeweiligen
Stell- 20 und Schaltwelle 23 vorgesehen sein.
-
In
einer vorteilhaften Weiterbildung sind Gehäuse und Anzeigeeinrichtung
mehrfach, insbesondere zweifach, gegeneinander gedichtet zum Schutz vor
Verunreinigungen und/oder Feuchte.
-
Demgemäß bildet
in einer weiteren Ausführung
das erste Trägerelement 19 dann
einen Teil des Gehäuses
aus oder ist zum Gehäuse
dicht verbaut Weiterhin sind die Stell- 20 und/oder Schaltwellen 23 mit
Dichtringen gegenüber
dem ersten Trägerelement 19 dichtbar.
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Zusätzlich ist
noch ein vor der Schalt- 23 und jeweiligen Stellwelle 20 ein
gegenüber
dem Gehäuse dichter
Schutzdeckel vorsehbar und/oder anbringbar.
-
- 1–5
- Rast-,
Schaltposition
- 10
- erstes
mechanisches Anzeigeelement
- 11
- zweites
mechanisches Anzeigeelement
- 12
- Zweites
Trägerelement
- 14
- elektronisches
Anzeigeelement
- 16
- Sensor
(Winkelmesser)
- 17
- Schnittstelle
- 18
- Bedienelement
Stellwelle zur Endlageneinstellung
- 18b
- Bedienelement
Schaltwelle
- 19
- Erstes
Trägerelement
- 20
- Stellwelle
- 22
- Schaltelement
- 23
- Schaltwelle
- 24
- Teilkreisförmige Ausnehmung
- 25
- Erstes
Schaltrad
- 26
- Drittes
Trägerelement
- 27
- Riegel
- 28
- Erstes
Zwischenrad (Zentralrad)
- 30
- Erstes
gestuftes Zahnrad
- 31
- weiteres
Zahnrad
- 32
- Abstandshalter
- 33
- Sicherungsring
- 42
- Zweites
Schaltrad
- 46
- Erstes
Stellrad
- 46a
- Zwischenrad
- 48
- Zweites
Stellrad
- 48a
- Zwischenrad
- 50a,
b, c, d
- Inkrementalgeber
(Drehgeber)
- 52
- Ausnehmung
für Riegeleingriff