DE102013109574A1 - Staubsaugerbeutel und Filtermaterial - Google Patents

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Abstract

Ein Staubsaugerbeutel, umfasst ein luftdurchlässiges Filtermaterial, wobei das Filtermaterial zumindest bereichsweise beflockt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Staubsaugerbeutel mit einem luftdurchlässigen Filtermaterial sowie ein solches Filtermaterial.
  • Es gibt Staubsaugerbeutel, die meist mit Lagen aus Spunbond und Meltblown hergestellt werden, beispielsweise einem Verbund aus Lagen aus Spundbond-Meltblown-Spunbond (SMS). Hochwertigere Staubsaugerbeutel weisen darüber hinaus eine Vorfilterlage auf, die aus einem Krempelvlies oder Airlaid hergestellt sein kann und vergleichsweise teuer ist.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Staubsaugerbeutel und ein Filtermaterial für einen Staubsaugerbeutel bereitzustellen, bei dem eine hohe Saugleistungskonstanz mit einem effektiv herstellbaren Filtermaterial erhalten wird.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Staubsaugerbeutel mit den Merkmalen des Anspruches 1 sowie einem Filtermaterial mit den Merkmalen des Anspruches 11 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Staubsaugerbeutel umfasst ein luftdurchlässiges Filtermaterial, das zumindest bereichsweise beflockt ist. In dem beflockten Bereich sind Flockfasern an dem Filtermaterial fixiert, die die Oberflächenhaptik des Filtermaterials verändern und effektiv auf das Filtermaterial im Durchlaufverfahren aufgebracht werden können.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Filtermaterial an einer Außenfläche des Staubsaugerbeutels zumindest bereichsweise beflockt. Dadurch kann das Filtermaterial besser gegen Beschädigungen an der Außenseite geschützt werden. Zudem stellen die Flockfasern in dem beflockten Bereichen einen gewissen Abstand zu einer inneren Kammer eines Staubsaugers her, so dass das Filtermaterial auch in den Bereichen, in denen die beflockte Fläche an einer Innenwand der Kammer anliegt, besser durchströmt werden kann. Vorzugsweise nimmt die beflockte Fläche mindestens 60 %, insbesondere mindestens 80 %, der Außenfläche des Staubsaugerbeutels ein.
  • Die beflockte Fläche umfasst vorzugsweise Fasern, die mit einer äußeren Schicht des Filtermaterials verklebt sind. Als Fasern können insbesondere Flockfasern aus Polyamid, Polyester, Polypropylen und/oder Viskose eingesetzt werden.
  • Das Filtermaterial des Staubsaugerbeutels umfasst mindestens eine Lage aus Spunbond und Meltblown neben den beflockten Bereichen. Dadurch ist es möglich, auch ein Filtermaterial nur aus Schichten aus Spunbond und Meltblown in beliebigen Kombinationen herzustellen, das dann an der Außen- und/oder Innenseite beflockt wird. Dadurch lässt sich ein relativ kostengünstiges Filtermaterial bereitstellen, das eine hohe Saugleistungskonstanz aufweist.
  • Der Staubsaugerbeutel kann als Flachbeutel ausgebildet sein, bei dem an einem Rand eine umlaufende Schweißnaht ausgebildet ist, wobei die Schweißnaht nicht beflockt ist. Bei der Herstellung als Flachbeutel ist es auch möglich, ein oder zwei Seiten mit einer Seitenfalte zu versehen, an der keine Schweißnaht vorgesehen ist. Die Schweißnähte sind vorzugsweise nicht beflockt, um die Qualität der Schweißverbindung nicht zu beeinträchtigen. Es ist natürlich möglich, auch die Schweißnähte nachträglich zu beflocken, so dass der Staubsaugerbeutel ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild besitzt.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind mehrere beflockte Flächen in unterschiedlichen Farben vorgesehen. Die beflockten Flächen können dadurch Kennzeichnungen und Markierungen bilden, die dem Benutzer Informationen hinsichtlich technischer Daten oder in Hinblick auf den Gebrauch des Staubsaugerbeutels geben können.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist es möglich, dass die Innenfläche des Filtermaterials des Staubsaugerbeutels zumindest bereichsweise beflockt ist. Vorzugsweise kann dabei eine der Einströmöffnung des Staubsaugerbeutels gegenüberliegende Fläche beflockt sein, so dass diese beflockte Fläche als Prallschutz dient. Dadurch kann der beflockte Bereich das Filtermaterial vor auftreffenden Partikeln schützen, um Beschädigungen zu vermeiden.
  • Vorzugsweise liegt die Luftdurchlässigkeit des beflockten Filtermaterials in einem Bereich zwischen 100 bis 650 l/(m2 × s). Dabei kann die Luftdurchlässigkeit des noch nicht beflockten Filtermaterials in einem Bereich zwischen 150 bis 700 l/(m2 × s) liegen. Durch die Beflockung kann der Luftwiderstand des Filtermaterials beispielsweise zwischen 30 und 100 l/(m2 × s) erhöht werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Ein Staubsaugerbeutel kann als Flachbeutel, Klotzbodenbeutel oder anderer Beutel hergestellt sein, der aus einem luftdurchlässigen Filtermaterial hergestellt ist, an dem eine Einlassöffnung und gegebenenfalls eine um die Einlassöffnung angeordnete Halteplatte vorgesehen ist.
  • Das Filtermaterial besteht aus einer oder mehreren Lagen Spunbond und/oder Meltblown, die mit einer Vorfilterlage versehen sein können, beispielsweise aus einem Krempelvlies oder Airlaid. Vorzugsweise wird das Filtermaterial nur aus einem Verbund aus Spundbond-Meltblown-Spunbond, also mit drei Lagen, hergestellt.
  • Die Beflockung kann auf eine Lage Spunbond aufgebracht werden. Die Luftdurchlässigkeit des Spunbond kann vor der Beflockung in einem Bereich zwischen 1000 bis 3000 l/(m2 × s) liegen und wird dann durch die Beflockung auf einen Bereich zwischen 500 und 2500 l/(m2 × s) verringert. Optional kann auf die beflockte Lage aus Spunbond mindestens eine weitere Lage Filtermaterial aufgebracht werden.
  • Das Filtermaterial ist zumindest bereichsweise beflockt, wobei für das Beflocken Klebstoff auf das Filtermaterial an einer äußeren Oberfläche aufgetragen wird, beispielsweise im Spritzverfahren oder durch Walzen. Anschließend werden mit einem Beflockungsgerät die Flockfasern auf die mit Klebstoff benetzten Bereiche aufgetragen und der Klebstoff mit den Flockfasern getrocknet. Optional können dann lose Flockfasern noch durch Absaugen entfernt werden. An den beflockten Bereichen behält das Filtermaterial seine Biegbarkeit und kann auch in einem gewissen Radius gefaltet werden. Nach dem Beflocken des Filtermaterials kann dieses zu einem Staubsaugerbeutel konfektioniert werden, wobei die Schweißnähte vorzugsweise an nicht beflockten Bereichen des Filtermaterials vorgesehen werden. Die Länge und Dicke der Flockfasern kann in weiten Bereichen frei gewählt werden. Vorzugsweise werden Fasern aus einem Polymerwerkstoff, wie Polyamid, Polypropylen und/oder Polyester, eingesetzt. Die Länge der Flockfasern kann in einem Bereich zwischen 0,3 mm bis 5 mm, insbesondere 1 mm bis 3 mm, liegen.
  • Falls das Filtermaterial nach der Konfektionierung des Staubsaugerbeutels Beflockt wird, ist es auch möglich, das Filtermaterial und die Halteplatte des Staubsaugerbeutels zumindest teilweise zu beflocken, so dass trotz der unterschiedlichen Materialien ein Übergang zwischen dem Filtermaterial und der Halteplatte weitgehend optisch verdeckt wird.
  • Wenn das Filtermaterial an einer Außenfläche beflockt wird, können auch Fasern unterschiedlicher Farben eingesetzt werden. Durch die beflockten Fasern oder unterschiedliche Farben an beflockten Fasern können dann Markierungen und Kennzeichnungen an der Außenfläche des Staubsaugerbeutels aufgebracht werden, die dem Benutzer Informationen geben oder die Handhabung erleichtern. Zudem können die beflockten Bereiche an der Außenfläche als Abstandshalter zu einer Innenwand einer Kammer eines Staubsaugers dienen, so dass auch die an Rippen oder an einer Innenwand anliegenden Bereiche mehr durchströmt werden als unbeflockte Bereiche.
  • Die Außenfläche des Staubsaugerbeutels kann mit einer Fläche von mindestens 60 %, insbesondere mindestens 80 %, bei Bedarf auch mehr als 90 %, mit Fasern beflockt sein, so dass von außen eine weitgehend durchgängig beflockte Fläche sichtbar ist. Der Benutzer wird somit in Kontakt mit der samtartigen Haptik der beflockten Fläche gelangen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Filtermaterial auch an einer Innenseite beflockt sein, wobei die beflockten Bereiche an der Innenseite einen Vorfilter ausbilden.
  • Zudem kann ein Bereich gegenüber der Einströmöffnung beflockt sein, damit dort ein Prallschutz gebildet wird. Im Bereich des Prallschutzes kann der Klebemittelauftrag zur Festlegung der Flockfasern auch dicker ausgestaltet sein als an anderen Bereichen, um das Filtermaterial vor Beschädigungen zu schützen. Die Flockfasern dienen zusammen mit der Schicht aus Klebstoff als Schutzschicht für das Filtermaterial vor auftreffenden Partikeln.

Claims (12)

  1. Staubsaugerbeutel, mit einem luftdurchlässigen Filtermaterial, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermaterial zumindest bereichsweise beflockt ist.
  2. Staubsaugerbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermaterial an einer Außenfläche des Staubsaugerbeutels zumindest bereichsweise beflockt ist.
  3. Staubsaugerbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beflockte Fläche mindestens 60 %, insbesondere mindestens 80 %, der Außenfläche des Staubsaugerbeutels einnimmt.
  4. Staubsaugerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beflockte Fläche Fasern umfasst, die mit einer äußeren Schicht des Filtermaterials verklebt sind.
  5. Staubsaugerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermaterial mindestens eine Lage aus Spunbond und Meltblown neben dem beflockten Bereich aufweist.
  6. Staubsaugerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsaugerbeutel als Flachbeutel mit einer am Rand umlaufenden Schweißnaht ausgebildet ist, wobei die Schweißnaht nicht beflockt ist.
  7. Staubsaugerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere beflockte Flächen in unterschiedlichen Farben vorgesehen sind.
  8. Staubsaugerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beflockten Flächen Kennzeichnungen und Markierungen bilden.
  9. Staubsaugerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenfläche des Filtermaterials des Staubsaugerbeutels zumindest bereichsweise beflockt ist.
  10. Staubsaugerbeutel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsaugerbeutel eine Einströmöffnung umfasst und die beflockte Fläche zumindest auf der zur Einströmöffnung gegenüberliegenden Seite als Prallschutz vorgesehen ist.
  11. Staubsaugerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftdurchlässigkeit des beflockten Filtermaterials in einem Bereich zwischen 100 bis 650 l/(m2 × s) liegt.
  12. Filtermaterial, insbesondere für einen Staubsaugerbeutel, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermaterial zumindest bereichsweise beflockt ist.
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