Einschritt-Multiplex-Immuntest
Die vorliegende Erfindung betrifft ein System und ein Verfahren zum immunologischen Nachweis mehrerer Substanzen bzw. einer Substanz mit mehreren Merkmalen in einem Schritt, wobei die Nachweis-Reaktion auf einem Immuntest vom Sandwich-Typ basiert und sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass sie einfach durchzuführen ist und als „Ein-Topf-Reaktion" konzipiert ist, was bedeutet, dass alle Nachweisschritte in einem Reaktionsansatz ohne Spülschritte und nur unter einmaliger Hinzugabe von Reagenzien ausgeführt werden.
Immuntests, Enzym gekoppelte Immuntests (ELISA), Fluoreszenz-Markierung gekoppelte Immuntests (FLISA) oder mit einem anderen Label markierte Immuntests werden in der Routinediagnostik und Forschungsdiagnostik zur Detektion und Quantifizierung von Proteinen, zum Beispiel Antigenen, Liganden, Rezeptoren, Antikörpern sowie von chemischen Verbindungen inzwischen routinemäßig eingesetzt.
Beim „indirekten Immunoassay" wird das nachzuweisende Protein, d.h. das Antigen (AG), durch Adsorption an einen festen Träger, z. B. eine Polystyrol-Mikrotiterplatte, gebunden. Nach einem Waschschritt wird ein spezifischer Bindungspartner, der sogenannte Detektions-Antikörper (DAK), hinzugegeben.
Beim „Sandwich-Immunoassay" wird zuerst ein Antigen-spezifischer Bindungspartner, der sogenannte Fänger-Antikörper (FAK), am festen Träger adsorbiert. Nach einem Waschschritt kann die Probe zugegeben werden, nach einem weiteren Waschschritt dann der DAK. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass das Antigen durch den FAK selektiv aus der Probenlösung eingefangen wird, wodurch deutlich kleinere Mengen nachweisbar sind.
Beim „Enzyme-linked immunosorbent assay" (ELISA) ist an die DAKs ein Enzym gekoppelt, das in einem dritten Schritt eine Farbreaktion katalysiert (z. B. Meerrettichperoxidase (HRP) + Tetramethylbenzidin (TMB)) und so ein positives Testergebnis visualisiert.
Beim „fluorescent labelled immunoassay " (FLISA) sind die DAKs entweder direkt mit einem Fluoreszenzlabel versehen oder mit einem weiteren Bindungspartner, an den die Bindung eines sekundären Detektionssystems möglich ist (z. B. Biotin-Label + Cy5-Streptavidin).
Für die Durchführung eines „Sandwich-ELISA" oder „Sandwich-FLISA" ist es üblich, die FAKs durch Adsorption an einen festen Träger zu binden und die weiteren für die Versuchsdurchführung benötigten Reagenzien als separate Komponenten den Testkits hinzuzufügen. Diese Reagenzien sind üblicherweise ein Standard- und Probenverdünnungsmedium, der zweite spezifische Bindungspartner (= DAKj in gekoppelter Form (d.h. Konjugat) als Konzentrat oder Arbeitslösung und falls benötigt ein sekundäres Detektionssystem. Zum Herstellen der Arbeitslösungen für den zweiten spezifischen Bindungspartner sowie für das Sekundärreagenz steht ein Assaypuffer zur Verfügung, welcher meist als Konzentrat vorliegt. Da zwischen den Arbeitsschritten Waschschritte erforderlich sind, enthält ein herkömmlicher Immuntest- Kit auch einen Waschpuffer, üblicherweise in konzentrierter Form.
Die Notwendigkeit mehrerer Waschschritte während einem Immuno-Assay, egal auf welchem Nachweisprinzip er beruht, macht die Tests oft zeitaufwändig und personalintensiv. Jeder Waschschritt muss als Differenzierungsschritt verstanden werden, dessen Zeitdauer, Intensität, Temperatur und Medienzusammensetzung je nach Molekülart differenzierte Ergebnisse zeigt und vor allem keine optimale Reaktionsgleichgewicht-Einstellung zulässt. Dies resultiert in klaren Nachteilen bzgl. Reproduzierbarkeit, Multiplex-Möglichkeiten, Zeitdauer, Probendurchsatz, Automatisierung und Kosten.
In der WO 02/090983 A2 ist aber schon eine in der Anwendung einfachere Form eines Immuno-Assays beschrieben, die statt mehreren nur noch einen Waschschritt enthält. Dabei ist auf dem Träger (z. B. Mikrotiterplatte) nicht nur der FAK adsorbiert, sondern auch in lyophilisierter Form der DAK und eventuell das daran gekoppelte Enzym. Es muss nur noch die zu bestimmende Probe im Assaypuffer zugegeben werden, wodurch das Lyophilisat rekonstituiert und das Sandwich aus FAK, AG und DAK in einem Schritt aufgebaut wird. Es folgt dann aber ein Waschschritt und die sequentielle Zugabe der Substrat- und Stopplösung im Falle einer enzymatischen
Farbreaktion. Von einer Gleichgewichts-Sandwich-Reaktion kann man deshalb nicht sprechen. Die Quantifizierung erfolgt wie üblich in einem Plattenreader. Es findet aber keine „echte" parallele Reaktion statt und damit ist eine Vergleichbarkeit der Reaktionen nicht gewährleistet, was die Reproduzierbarkeit des Assays deutlich reduziert. Hinsichtlich gewünschter Automatisierung, erhöhtem Probendurchsatz und Kosten stellt diese Methode allerdings bereits eine Verbesserung zum Standard ELISA dar.
Der automatisierte Nachweis von molekularen Wechselwirkungen mehrerer Moleküle ist in den Patentanmeldungen DE 10 2005 052 752 A1 , DE 10 2005 052 713 A1 und WO 07/0 51 861 A1 der Firma Clondiag beschrieben. Diese Anmeldungen sind allerdings auf den Nachweis von Nukleinsäuren beschränkt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, ein Verfahren zum immunologischen Nachweis mehrerer Substanzen oder einer Substanz mit mehreren Merkmalen in einem Schritt bereitzustellen, das sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass alle Nachweisschritte in einem Reaktionsansatz ohne Spülschritte und nur unter einmaliger Zugabe von Reagenzien ausgeführt werden.
Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der Patentansprüche 1 und 1Z gelöst.
Von den Erfindern wurde gefunden, dass der immunologische Nachweis mehrerer nachzuweisender Substanzen oder Merkmale nebeneinander (z.B. eines Antikörpers mit mehreren Spezifitäten) durch einen Multiplex-Nachweis unter Verwendung eines Bio-Chips (auch Microarray, Chip, Protein-(Bio)-Chip, Sondenarray genannt) durchgeführt werden kann. Die erforderlichen biochemischen Reaktionen und die Detektion finden in einer Kartusche nach einmaligem Füllen mit allen Reagenzien ohne weiteres Eingreifen des Anwenders, also in einer "one-tube"-Reaktion, oder auch „Eintopf-Reaktion" statt. Dies erfordert die Etablierung eines immunologischen Nachweises, bei dem alle Nachweisschritte in einem Reaktionsansatz ohne Spülschritte und spätere Hinzugabe von Reagenzien ausführt werden. Über das Layout für den Protein Bio-Chip wird eindeutig festgelegt, welcher Bindungspartner (z.B. Antikörper) an welchem Platz (Spot) ist. Das Layout ist in einer Software hinterlegt und wird nach einer Bildaufnahme zur Analyse der Daten aufgerufen. Wenn die in der Probe
enthaltenen nachzuweisenden Substanzen (z.B. Antigene) spezifisch mit einem Detektionspartner (z.B. Detektionsantikörper) reagieren und an den zugehörigen Fängerpartner (z.B. Fängerantikörper) auf dem Protein-Bio-Chip binden, wird durch das gekoppelte Label (z.B. Fluoreszenzfarbstoff) ein messbares Signal erzeugt. Über das Layout kann dann exakt bestimmt werden um welchen Bindungspartner (z.B. Antikörper) es sich handelt und auf die nachzuweisende Substanz rückgeschlossen werden.
Die Erfindung findet Anwendung zur Detektion von einer Vielzahl von Substanzen oder Merkmalen nebeneinander (Multiplex-Format) auf der Basis eines Sandwich- Nachweisprinzips (z.B. ELISA, indirekter oder kompetitiver Nachweis). Insbesondere kann der Test zum Nachweis von Proteinen (z.B. Antigenen, Antikörpern), Liganden, Rezeptoren, Steroiden, chemischen Substanzen, Medikamenten, Toxinen, Bakterien, Viren und ähnlichen Substanzen eingesetzt werden. Beispielsweise eignet er sich auch zur Impftiterbestimmung. Insbesondere eignet er sich zum Multiplex-Nachweis von biowaffenfähigen Toxinen, Mykotoxinen, Bakterien und Viren, insbesondere Rizin, Staphylococcus-Enterotoxin B (SEB), Botulismus-Toxine A und B.
Die Detektion des Reaktionskomplexes erfolgt über die Intensitäts-Messung einer Markierung (Label). Dabei kann die Markierung direkt am Detektionsbindungspartner (z.B. Detektionsantikörper) angebracht sein oder mit Hilfe eines direkt gekoppelten Enzyms (z.B. Meerrettich-Peroxidase, Alkalische Phosphatase u.a.) oder über eine enzymatische Reaktion, welche durch einen Sekundärschritt erfolgt (Biotin- Streptavidin-HRP, Neuramidin, Dioxigenin/Antidioxigenin, enzym-gekoppelter Antikörper gegen den Detektionsantikörper u.a.). Jedes Label, das direkt an den Reaktionskomplex oder einen Sekundärpartner gekoppelt sein kann und für die Durchführung eines Immuntests geeignet ist, wie Fluorochrome, Chemilumineszenz- Label, radioaktive Label u.a. kann benutzt werden.
Die in diesem Verfahren benutzten biochemischen Reagenzienmixe, Temperierung für den Ablauf der Reaktionen und ein abschließender Auswertealgorithmus werden im Folgenden erläutert, wobei eine Antigen-Detektion über eine Antikörper-Antigen- Antikörper-Reaktion und als Nachweis-Label die Messung der Fluoreszenz gewählt
wurde, was aber wie oben gesagt, nicht die einzige Möglichkeit darstellt und nicht beschränkend auszulegen ist.
Zusammengefaßt läuft das Verfahren wie folgt ab:
1. Die Probe, die die nachzuweisenden Substanzen enthält, wird, falls sie in fester Form vorliegt, in einem geeigneten Puffer aufgenommen und in den Biotestmix-Tube gegeben. Bei einer bereits flüssigen Probe kann die Zugabe zum Biotest-Mix sofort erfolgen. 2. Diese Mischung wird mit einer Pipette in den Probenraum einer Kartusche eingebracht,
3. Die Kartusche wird ins Gerät eingelegt, der Prozess gestartet.
4. Die Kartusche wird prozessiert. Die Prozessparameter sind in der Kartusche codiert und in der Software hinterlegt, es können Temperaturen im Bereich zwischen Raumtemperatur und 1000C für beliebige Zeitintervalle angesteuert werden.
5. Nach abgeschlossener Inkubation wird die Flüssigkeit über dem Biochip mechanisch verdrängt, und ein Bild im Fluoreszenzkanal aufgenommen.
6. Die Software wertet unter Anwendung des Array Layouts die Spotintensitäten aus und liefert eine Aussage über die Anwesenheit der nachzuweisenden Antigene in der Probe.
Die Schritte 4 - 6 laufen vollautomatisch ab.
Das gesamte Nachweis-System besteht aus: o Biotestmix-Tube zum Ansetzen des Nachweises o Einmal-Kartusche zur Probenaufnahme o Gerät zur Prozessierung der Kartusche o Software zur Prozessierung und Auswertung
Somit ist Bestandteil des Test ein vorkonfektioniertes Tube, in dem die für den Nachweis notwendigen DAK, der/die Antikörper bzw. das/ die Antigen(e) der
Positivkontrolle und sonstige Pufferbestandteile in lyophilisierter Form oder in flüssiger (wässriger) Form vorliegen (Biotestmix). Die DAK können Fluoreszenz-gelabelt sein, es ist auch möglich über einen weiteren Bindungsschritt eine Nachweiskaskade aufzubauen (z. B. Biotin-gelabelter DAK und fluoreszenz-gelabeltes Streptavidin), alle hierfür notwendigen Reagenzien sind dann auch Bestandteil des Biotestmixes.
Der Biotestmix enthält bevorzugt ein in der Immunologie übliches Assay-Puffer-System (z.B. PBS-Puffer), mindestens ein Protein zur Stabilisierung (z.B. Rinderserum-Albumin) und Detektionsantikörper (direkt fluoreszenz-markiert oder ggf. biotinyliert). Ist der Detektionsantikörper biotinyliert, enthält der Biotestmix weiter einen Streptavidin markierten Fluoreszenzfarbstoff (für den Sandwich-Nachweis). Weiterhin sind im Biotestmix Antikörper (z.B. lnterleukin-12 Antikörper) als Positiv-Kontrolle enthalten, die als „Modellsystem" dienen, um die Funktionsfähigkeit des biologischen System zu überprüfen. Bei erfolgreicher Antiköper-Antigen -Antikörper Wechselwirkung (Mouse lnterleukin-12 - Interleukin 12 - Anti Mouse lnterleukin-12) während der Prozessierung entsteht ein Fluoreszenzsignal, das als Positivkontrolle die Funktionsfähigkeit demonstriert. Ist der Biotestmix flüssig, ist desweiteren mindestens ein Detergenz, bevorzugt Triton-X (z.B. Triton X-100 oder Triton X-50), darin enthalten. Liegt der Biotestmix in lyophilisierter Form vor, ist das Detergenz/die Detergenzien in einer Rekonstituierungslösung (wässriger Assay-Puffer) zur Aufnahme des Lyophilisats enthalten.
Tabelle 1 : Bevorzugte Zusammensetzung des Biotestmix (Detektionsantikörper-Mix)
Ein Stabilisator wird bevorzugt zugesetzt, da die Makromoleküle (z.B. Antigen, Antikörper) sehr anfällig sind, wenn sie sich nicht in ihrer natürlichen Umgebung befinden. Insbesondere beim Eintrocknen der Spots auf dem Bio-Chip kann die Aktivität drastisch verringert werden. So hat man gefunden, daß Trehalose im Biotestmix einen schützenden Effekt auf die Stabilität und Aktivität hat. Durch Einlagerung von Kristallwasser beim Eintrocknen bietet die Trehalose-Matrix maximalen Schutz. Die Hydrathülle wird erhalten und die native Konformation der Proteine erhalten, was die Haltbarkeit erhöht.
Für die meisten nachzuweisenden Antigene (z.B. Toxine, Bakterien, Viren) existieren bereits verschiedene kommerziell erhältliche Antikörper (monoklonal und/oder polyklonal), welche für die Nachweisreaktion eingesetzt werden können. Für die Etablierung des Multiplex-Nachweises ist die Auswahl von geeigneten Antikörpern ein Schlüsselprozess, um Kreuzreaktionen zu verhindern, die aufgrund der Systemeigenschaften vermehrt auftreten können, da hier auf Waschschritte bewusst verzichtet wird. Da bei dem vorliegenden immunologischen Nachweisverfahren aber auf Waschschritte verzichtet wird, können die Antikörper durchaus weniger „robust" sein als beim üblichen Mikrotiterplatten-ELISA. Bevorzugt ist der Einsatz von monoklonalen Antikörpern. Insbesondere durch den Einsatz monoklonaler Antikörper als Detektionsantikörper, also im Biotestmix, kann gegenüber dem Einsatz von polyklonalen Antikörpern eine Signalsteigerung erzielt werden, da monoklonale
Antikörper nur ein Epitop haben und damit auch nur ein Antigen binden. Beim Einsatz von polyklonalen Antikörper können auch mehrere Antigene an diesen Antikörper binden, der aber nur mit einem einzigen Fluoreszenzmolekül gekoppelt ist, d.h. die Signalstärke könnte geringer sein.
Die Bestandteile des Biotestmixes werden in entsprechenden Konzentrationen zusammengemischt und für die Nachweisreaktion mit der entsprechend konfektionierten Probe versetzt.
Eine bevorzugte End-Zusammensetzung des Biotestmixes enthält :
Bestandteil αanz bevorzuαte Konz. Bevorzuqter Konz.bereich
Triton-X 0,25% 0,05 - 2%
BSA 0,5% 0,1 - 1 ,5%
PBS 1OmM 5 - 25 mM Trehalose 10OmM 20 - 200 mM
IL-12 50ng/ml 10 -200 ng/ml
DAK 1-10 μg/ml (je nach AK) 05-30 μg/ml (je nach AK)
Im Falle eines Sandwich-ELISA läuft der eigentliche Immunoassay so ab, daß auf dem Biochip Fängerantikörper in Spots immobilisiert sind, die spezifisch bestimmte Antigene in der zu analysierenden Probenflüssigkeit erkennen und binden. Die Reaktionslösung enthält Detektionsantikörper, die spezifisch bestimmte Antigene in der zu analysierenden Probe erkennen und binden, und die direkt oder indirekt mit einem Farbstoff gekoppelt sind. Die Probe wird mit der Reaktionslösung gemischt und in den Reaktionsraum mit Biochip eingebracht. Unter dem Einfluss eines definierten Temperaturprofils binden die Antigene der zu analysierenden Probe spezifisch an die entsprechenden Fängerantikörper auf der Bio-Chip-Oberfläche. Auf der Chipoberfläche bildet sich an den Spots damit ein Molekülkomplex genannt "Sandwich", bestehend aus immobilisiertem Fänger-Antikörper, gebundenem Proben- Antigen und Detektionsantikörper mit Farbstoff (Fig. 13). Das „Layout" eines anderen immunologischen Nachweistests ist analog und wird von einem Fachmann beherrscht.
Der Immuntest läuft in einem abgeschlossenen Kompartiment {Probenraum) ab, in dem definierte Temperaturen zwischen Raumtemperatur und 1000C erzeugt werden können. Der Probenraum ist Bestandteil einer Einmal-Kartusche.
Ein weiterer Bestandteil des Probenraumes ist ein fester Träger (Biochip), auf dem die FAK immobilisiert sind. Der Biochip kann z. B. aus Glas, Polypropylen, Polycarbonat, Polystyrol und/oder PMMA bestehen. Der Biochip hat eine handelsübliche Größe und ist ca. 2-5 x 2-5 mm groß, bevorzugt quadratisch. Die Immobilisierung erfolgt bevorzugt durch kovalente Kopplung der FAK an eine funktionalisierte Beschichtung
des Biochips, wie z. B. die Kopplung von Lysin-Aminogruppen an einen Epoxysilan- funktionalisierten Glasträger. Eine weitere Funktion der Beschichtung des Biochips besteht in der Verhinderung unspezifischer Bindung des Antigens an die Oberfläche des Biochips. Statt eines Epoxysilan-funktionalsierten Trägers könnte auch ein Aminopropylsilan-, Aldehyd- oder Poly-L-Lysin-funktionalisierter Träger eingesetzt werden.
Die Immobilisierung erfolgt ortsaufgelöst für jede FAK-Sorte einzeln in getrennten Bereichen (Spots) auf dem Biochip. Die Spotgröße beträgt zwischen 50 und 200μm, der Spotabstand von 100 - 300 μm. Jede FAK-Sorte ist mehrfach vorhanden (Replikate), es können 2-24, bevorzugt 4 -12, ganz bevorzugt 6, Positionen sein. Weiterhin gibt es Positionen, an denen Prozeßkontrollen stattfinden, wie z. B. Positiv- und Negativkontrollen.
Im nachfolgenden wird die Kartusche und der Meßvorgang am Beispiel des
Sandwich-ELISA mit immobilisierten Fängerantikörpern ausführlicher beschrieben, wobei dies als mögliche beispielhafte Ausgestaltung zu verstehen ist und nicht beschränkend auszulegen ist. Hinsichtlich der Kartusche und dem Meßablauf sind mannigfaltige Variationen möglich, die eine erfolgreiche Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens gewährleisten.
Beispielsweise wird eine kleine Menge (z.B. 2 μl) der Probe mit dem zu testenden Antigen zum mit Triton-X enthaltendem Puffer rekonstituierten Biotestmix hinzugegeben (mit Standard Laborpipette). Der resultierende Reaktionsansatz (ca. 40 μl) wird komplett in den Reaktionsraum der Kartusche injiziert. Die Kartusche wird dann in das Prozessierungsgerät eingelegt und der Analyseprozess wird gestartet.
Im geschlossenen Reaktionsraum der Kartusche erfolgt nun die Antikörper-Antigen Reaktion. Grundsätzlich funktioniert diese wie ein Sandwich-Immuntest, wobei drei Bindungen zwischen vier "Proteinen" (allg. Peptiden) zustande kommen. Gespottet auf dem Bio-Chip befindet sich kovalent gebunden der Fänger-Antikörper (FAK), dieser bindet spezifisch an ein Epitop des Antigens (AG) (z. B.. Ricin). Dann gibt es den Biotin- gelabelten Detektions-Antikörper (DAK), der wiederum spezifisch, aber an ein anderes
Epitop des Antigens (AG) bindet. Um das Ganze sichtbar zu machen, gibt es Fluoreszenzfarbstoff-gelabettes Streptavidin (SA) (z.B. als SA-Dyüght647), das wiederum eine sehr stabile Bindung an Biotin macht, und somit dort Fluoreszenzdetektion erlaubt, wo die Kaskade (FAK) — (AG) — (DAK) — (SA) zustande gekommen ist.
Der Ablauf im z.B. Standard-ELISA ist so, daß zwischen jeder spezifischen Bindungsreaktion ein Waschschritt vorgenommen wird. Als erstes wird nur das (AG) zugegeben, nach angemessener Zeit wird gewaschen, alles nicht gebundene Antigen wird entfernt. Dann wird der (DAK) zugegeben, der spezifisch ans (AK) — (AG) bindet, dann wird wieder gewaschen und die nicht gebundenen (DAK) entfernt. Nächster Schritt: Zugabe des "Visualisierungs-Proteins". Beim Standard-ELISA Verfahren, wird am Ende wieder gewaschen, um den Hintergrund für die Bildaufnahme zu minimieren. Die Selektion von Antikörpern für ein solches Nachweisverfahren, wird also neben der Spezifität vor allem darauf hinarbeiten, daß die Waschschritte möglichst gut überstanden werden. Die (FAK) — (AG)-Bindung muß dreimal die Waschpnozedur aushalten, die (AG) — (DAK)-Bindung immerhin zwei Waschschritte, usw.
Im erfindungsgemäßen System liegen alle Bestandteile gleichzeitig vor! Es können sich (AG) und (DAK) verbinden, bevor das (AG) and den (FAK) gebunden hat. Während der Inkubationszeit läuft das dann so ab, daß diese Bindungen (weil nicht kovalent) sich ständig bilden und wieder lösen. Alle Bestandteile bilden ständig sich ändernde Koalitionen. Es wird sich aber, wenn genügend Zeit gelassen wird, ein therrnodynamisches Gleichgewicht einstellen und das System sich ins Energieminimum bewegen. Die Geschwindigkeit, mit der dies passiert (also die benötigte Assay-Zeit), hängt wesentlich von der Temperatur und den Diffusionsgeschwindigkeiten ab, das Ergebnis aber hängt von den Bindungsstärken ab, da im Gleichgewicht die stärkeren Bindungen bevorzugt sind. Hier spielen die Viskosität und lonenstärke des Puffers eine Rolle.
Der Temperatureinfluß ist so, daß bei höherer Temperatur das Wieder-Aufbrechen einer suboptimalen Bindung leichter/schneller stattfindet, d. h. das Gleichgewicht wird schneller erreicht. Die Diffusionsgeschwindigkeit hängt u. a. von der Molekülgröße ab, insbesondere braucht ein Proteinkomplex wie (AG)-(DAK) länger, um zum (FAK) zu diffundieren, als wenn die Bestandteile sich einzeln dort hinbewegen. Das Detergenz (z.B.
Triton-X) hat hier einen gewissen Einfluß, da es dazu beiträgt, die Bestandteile einigermaßen auseinander zu halten. Außerdem wirkt sich die Viskosität des Lösungsmittels natürlich auch direkt auf die Diffusion aus.
Beim erfindungsgemäßen System werden die Bindungen durch die fehlenden Waschschritte überhaupt nie auf die Probe gestellt, entscheidend ist die hinreichend schnelle Erzeugung der Kaskade (FAK)-(AG)-(DAK). Dementsprechend können Antikörper, die im immunologischen Standardverfahren, z.B. ELISA-Verfahren, optimale Ergebnisse liefern, für das erfindungsgemäße System ungeeignet sein und umgekehrt Antikörper, die im immunologischen Standardverfahren (z.B. ELISA-Verfahren) schlechte Ergebnisse liefern, möglicherweise optimal für das erfindungsgemäße System sein.
Für die einfache Durchführung des Tests ist eine Kartusche erforderlich, in der nach der Befüllung mit der Probenflüssigkeit unterschiedliche Temperaturverläufe eingestellt werden können, damit die entsprechende biologische Reaktion abläuft, und anschließend die optische Detektion erfolgt. Diese Kartusche wirkt als biologischer Mikroreaktor, in dem alle biochemischen Reaktionen für die Analyse biologischer Proben gesteuert ablaufen..
Im nachfolgenden werden zwei verschiedene Arten von Kartuschen I und Il beschrieben, die gut funktionierende Alternativen für die Durchführung des immunologischen Nachweisverfahrens darstellen.
Zuerst soll Kartusche I beschrieben werden, die beinhaltet: - einen Reaktionsraum in dem sich der Biochip mit aufgebrachten Reaktionsfeldern (Spots) mit bekannten fixierten Fängermolekülen befindet,
- ggf. eine Befüllvorrichtung zum Einbringen der Probenflüssigkeit in den
Reaktionsraum
- eine Temperiervorrichtung zur Einstellung unterschiedlicher Temperaturen und deren schnelle Änderung im Reaktionsraum
- ein Detektionsfenster durch das eine optische Detektion der Spots auf dem Biochips, nach erfolgter immunologischer Reaktion mit einem Optikmodul erfolgt.
In der Kartusche I befindet sich ein Inlay mit einem Biochip im Reaktionsraum. Auf dem Biochip sind MxN Spots (Reaktionsfelder) mit unterschiedlichen biologischen Informationen angeordnet. Auf jedem Spot sind bekannte Fängermoleküle fixiert, die sich nur mit jeweils einer bestimmten Molekülsorte aus der zu untersuchenden Probenflüssigkeit verbindet. Die biologische Nachweisreaktion wird nach dem
Einfüllen der zu untersuchenden Probenflüssigkeit in den Reaktionsraum gestartet. Dazu wird ein definiertes Temperaturprofil gefahren und die Moleküle selektiv an den Spots auf dem Biochip gebunden. Die an diese Moleküle chemisch gebundenen Farbstoffmoleküle können dann mittels eines Optikmoduls und geeigneter optischer Fluoreszenz-Meßverfahren detektiert werden.
Mit Bezug auf die Figuren 1 - 3 kann die Kartusche I und das Meßverfahren wie folgt in einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben werden:
Ein beispielsweise mittels Spritzguss hergestellter Grundkörper 1 enthält
Aussparungen für den Befüllkanal 7 mit dem Rückschlagventil 8, die Befüllöffnung 9, den Reaktionsraum 5, den Verbindungskanal 4 zwischen Probenraum 5 und Ausgleichsraum 2, , und einem Sichtfenster 3. Das Rückschlagventil 8 wird in den Befüllstutzen 9 eingesetzt und fixiert (Fig. 1 ,3 ).
Als Alternative kann statt des Rückschlagventils auch eine Silikondichtung vorgesehen sein, die mit einer Kanüle zur Befüllung des Probenraums durchstochen werden kann.
Der Biochip 6 (Fig.2) enthält eine Anzahl M N Reaktionsfelder 6.1. Zur Vermeidung von optischen Rückreflexen und unerwünschter (Fluoreszenz)strahlung von der Flex- Leiterplatte ist der Biochip auf der Rückseite optisch undurchlässig und nicht fluoreszierend, z.B. mit Schwarzchrom beschichtet 6.2.
Der Biochip 6 wird auf der Flex-Leiterplatte 10 fixiert und anschließend die Flex- Leiterplatte mit der Grundplatte 1 verbunden. Die Verbindung zwischen Flex- Leiterplatte und Biochip erfolgt mit einer Haftverbindungsschicht wie z.B. einem geeigneten Klebeband (geeignet für biologische Reaktionen) oder mit einem
Silikonkleber, nschließend wird die Flex-LP mit dem aufgebrachten Biochip zum Grundkörper justiert und fixiert und bildet das Inlay . Eine dauerhafte, temperatur- und wasserbeständige Verbindung kann z.B. mittels biologisch-verträglichem Klebeband, mit Silikonkleber, durch Laserschweißen, durch Ultraschallschweißen oder andere biologisch verträgliche Klebstoffe realisiert werden. Dabei gibt es die Möglichkeit, die ganze Flex-LP großflächig mit dem Klebeband (oder Klebstoff) zu beschichten, den Biochip über der Heizstruktur der Flex-LP aufzukleben, und dann den Grundkörper zum Biochip zu justieren und die Flex-LP über der gesamten Fläche des Grundkörpers zu fixieren .
Eine zweite Möglichkeit der Verbindung von Flex-LP, Biochip und Grundkörper besteht in der gezielten flächigen Verklebung des Biochips mit der Flex-LP (Kleber nur unter dem Biochip) und der anschließenden Fixierung des Grundkörpers nur außerhalb des Reaktionsraums . Mit dieser Art der Verklebung ist der Wärmeübergang von der Heizstruktur 10.3 in der Flex-LP in den Reaktionsraum effizienter.
Die so vormontierte Einheit des Inlays, bestehend aus Grundplatte, Biochip, Flex- Leiterplatte und Rückschlagventil wird zur einfacheren Handhabung und Stabilisierung in eine Kartusche eingepresst.
Der Befüllvorgang von Kartusche I findet wie folgt statt:
Die Probenflüssigkeit wird durch das Rückschlagventil 8 oder durch die Silikondichtung hindurch über den Befüllkanal 7 in den Reaktionsraum eingespritzt. Die Probenflüssigkeit füllt zunächst den Reaktionsraum 5 aus und strömt dann in den Ausgleichskanal 4. Beim Befüllvorgang entsteht im Inlay-System ein Überdruck und die Luft im Ausgleichsraum wird komprimiert. Durch ein Kontrollfenster im Ausgleichskanal 4 kann der Befüllstand überwacht werden. Da die Volumina des Befüllkanals 7, des Reaktionsraums 5 und des Ausgleichskanals 4 bekannt sind, kann mit einem konstanten Flüssigkeitsvolumen, auch ohne Betrachtung des optischen Fensters, befüllt werden.
Der druckdichte Abschluss mit dem Rückschlagventil 8 oder der Silikondichtung erzeugt beim Befüllen der Kartusche einen Überdruck im Reaktionsraum. Die Luft im
Ausgleichsvolumen wird komprimiert. Mit der Variation der Volumina von Reaktionsund Ausgleichsraum kann der Überdruck gezielt eingestellt werden. Bei gleichen Volumina des Reaktions- und des Ausgleichsraumes verdoppelt sich der Innendruck bei der Befüllung. . Die thermische Ausdehnung der Probenflüssigkeit führt zu einem Ausweichen in den Ausgleichskanal 4. Beim Abkühlvorgang zieht sich die
Probenflüssigkeit wieder zurück. Die Druckunterschiede bei Tmax und Tmin (im kalten und heißen Zustand) sind nur minimal, da die Luft im Ausgleichsraum komprimiert wird. Das Volumen des Ausgleichsraums ist deutlich größer als die Volumenzunahme der Probenflüssigkeit bei Erwärmung.
Eine in die Kartusche eingefügte Stabilisierungsscheibe kann eine Ausdehnung der elastischen Flex-Leiterplatte 10 beim Befüllvorgang minimieren, ohne die Fähigkeit des elastischen Andrückens des Biochips 6 an die Detektionsfläche zu verlieren.
Eine Druckerhöhung um 1 bar in der Kartusche hat den Vorteil, dass der Siedepunkt der Probenflüssigkeit ansteigt. Die Bildung von Luftblasen im Reaktionsraum wird damit minimiert und die Durchmischung der Reaktionskomponenten wird erleichtert. Der Ablauf einer temperaturgesteuerten biologischen Nachweisreaktion erfordert die Einstellung genauer Temperaturen der Probenflüssigkeit im Reaktionsraum, d.h. eine Reaktionskammer, deren Temperatur einjustierbar ist. Dabei werden bei der
Durchführung eines ELISA z.B. Temperaturen zwischen 200C und 500C , bevorzugt zwischen 30cC und 400C1 ganz bevorzugt zwischen 35 0C und 39°C, angesteuert. Die Temperaturverteilung der Probenflüssigkeit muss im Reaktionsraum homogen sein und Temperaturänderungen (Heizen, Kühlen) sollen schnell erfolgen.
Für die optimale Durchführung des Immuntests stellt die Temperatur eine wichtige Komponente dar. Sie ist im weitesten Sinn als die treibende Kraft, die die nötigen Aktivierungsenergien liefert, anzusehen. Durch Wechseln der Temperatur mit nur kleiner Temperaturdifferenz kann im Reaktionsraum Konvektion erzeugt werden, die die Diffusionsgeschwindigkeit der Moleküle beschleunigt, was sich für die Reaktionszeit positiv auswirkt. Vorteilhafterweise wird der Ansatz mit zyklierender Temperatur gesteuert, wobei abwechselnd für bis zu 30 Minuten zwischen 300C und 4O0C gewechselt wird mit Haltezeiten zu je 30 Sekunden und anschließend bei 37°C ein Bild erzeugt wird.
Auf der Flex-LP 10 der Kartusche I befindet sich eine Heizstruktur 10.3, die bei Stromführung durch den ohmschen Widerstand als Heizer wirkt. Damit wird die Probenflüssigkeit im Reaktionsraum auf die erforderliche Temperatur T erwärmt. Die Heizstruktur kann gleichzeitig als Temperaturdetektor eingesetzt werden, indem die Widerstandskennlinie R(T) zur Bestimmung der Temperatur verwendet wird.
Die Leiterplatte mit den integrierten Heizbahnen verursacht lokale Temperaturschwankungen. Direkt über den Heizstrukturen befinden sich Hotspots. Eine vorzugsweise aufgebrachte Temperaturhomogenisierungsschicht auf der Leiterplatte bewirkt eine Homogenisierung der Temperaturverteilung auf der Oberseite der Leiterplatte.
Ein in die Leiterplatte integrierter Heizer hat eine niedrige eigene Wärmekapazität. Damit sind höhere Heizraten GT(t) der Probenflüssigkeit im Reaktionsraum realisierbar.
Die Kühlung der Probenflüssigkeit im Reaktionsraum erfolgt entweder mittels Luft, gekühlter Luft oder aufgesetzten Kühlkörpern.
Die Temperatursteuerung in der Reaktionskammer wird genauer in den Anmeldungen WO/2008/000767 A2 (PCT/EP2007/056420) und WO/2008/000770 A2 (PCT/EP2007/056430) beschrieben, worauf hier Bezug genommen wird und der Inhalt dieser Anmeldungen durch Bezugnahme hier integriert wird.
Zur Bildaufnahme wird bei Einsatz der Kartusche I nach durchgeführtem Immuntest die Flex-Leiterplatte 10 durch Andrücken des Stößels 12 elastisch verformt, so dass der aufgeklebte Biochip 6 an die Detektionsfläche drückt (Fig. 3). Um den Luftdruck im Ausgleichsraum zu überwinden, muss eine Kraft Fo aufgewendet werden. Bei einer Fläche von ca. 0,5cm2 benötigt man nur ca. 5N um einen Druck von 1 bar aufzubauen. Zusätzlich muss noch eine bestimmte Kraft Fi aufgewendet werden, um die elastische Flex-LP mit aufgebrachten Biochip 6 mittels eines Stößels 12 so zu verformen, dass der Biochip gleichmäßig an die Detektionsfläche gedrückt wird. Die Summe der Kräfte F0+F1 soll nicht über 3ON liegen.
Das vorstehend erwähnte „Stößeln" ist in DE 10 2004 022 263 A1 beschrieben, um den Flüssigkeitsüberstand mit mechanischen Mitteln zu verdrängen, so dass sich zwischen dem Biochip und der Detektionsfläche keine (oder nur wenige) Farbstoffmoleküle befinden. Der Reaktionsraum ist dabei so ausgebildet, dass ein Stößel den Biochip an eine ebene Detektionsfläche 14 drückt und dabei die dazwischenliegende Probenflüssigkeit, der Flüssigkeitsüberstand, verdrängt wird.
Beim Stößeln wird somit die überstehende, Farbstoffmoleküle enthaltende Probenflüssigkeit, der Flüssigkeitsüberstand zwischen Biochip und Detektionsfläche weggedrückt. Sie füllt dabei den Ausgleichskanal und den Ausgleichsraum. Die Beleuchtungseinheit des Optikmoduls 27 regt nur noch die auf dem Biochip gebundenen Farbstoffmoleküle zur Fluoreszenz an. Die Detektionseinheit des Optikmoduls 27 detektiert nach dem Stößeln nur das Fluoreszenzlicht der auf dem Biochip gebundenen Farbstoffmoleküle.
Die Beleuchtung des Biochips erfolgt über eine geeignete Lichtquelle, die dem verwendeten Farbstoff in der Probenlösung angepasst ist. Als Lichtquelle eignen sich vorzugsweise Laser und LED. Eine Funktion des Optikmoduls ist die Realisierung der homogenen Biochipausleuchtung. Diese lässt sich mit einem geeigneten Optikmodul realisieren. Mittels einer rechteckigen Blende, mechanisch aufgebracht auf den Grundkörper über dem Reaktionsraum oder in diesen integriert, mit den geometrischen Abmessungen etwas kleiner als der Biochip , wird die optische Fluoreszenzanregung des Farbstoffes im Reaktionsraum neben dem Biochip verhindert.
Diese Blende kann beim Spritzguss eines transparenten Grundkörpers als optisch absorbierende Blende oder beim Spritzguss eines nichttransparenten Grundkörpers als transparente optische Blende eingebracht werden. Die Blende kann auch nachträglich auf das optische Beobachtungsfenster (Detektionsfläche) aufgebracht werden. Die Transmission der Blendenschicht sollte kleiner als 10"2 sein.
Das oben erwähnte Optikmodul wird genauer in der Anmeldung PCT/EP2007/054823 beschrieben, worauf hier Bezug genommen wird und der Inhalt dieser Anmeldung durch Bezugnahme hier integriert wird.
Beim Einsatz der Kartusche I besteht im Gegensatz zu der Vorrichtung in DE 10 2004 022 263 A1 , bei der die Probenflüssigkeit vor der Bildaufnahme durch den Stößelvorgang irreversibel aus dem Reaktionsraum verdrängt wird, in der erfindungsgemäß eingesetzten Kartusche die Möglichkeit, nach erfolgter Bildaufnahme den Immuntest weiterzuführen. Wird der Stößel zurückgefahren, weicht die Flex-LP infolge des Überdrucks im Reaktionsraum zurück und die Probenflüssigkeit aus dem Ausgleichskanal fließt zurück in den Reaktionsraum, auch zwischen den Biochip und das Deckglas. Damit kann auch nach erfolgter Detektion der ELISA fortgeführt werden. Es ist insbesondere eine Real-Time-Detektion möglich.
Die alternativ zur vorstehend beschriebenen Kartusche I mögliche Kartusche Il umfasst vorzugsweise:
- eine Reaktionskammer und einen in der Reaktionskammer angeordneten Biochip,
- einen Einfüllstutzen der kommunizierend mit der Reaktionskammer verbunden ist, und
- einen Ausgleichsraum, der kommunizierend mit der Reaktionskammer verbunden ist, wobei die Reaktionskammer, der Ausgleichsraum und alle hiermit verbundenen Leitungen einen bis auf am Einfüllstutzen abgeschlossenen Raum bilden, wobei der Einfüllstutzen einen freien Durchgang von außerhalb der Kartusche zur Reaktionskammer bildet, und ein Stöpsel vorgesehen ist, der formschlüssig und dicht derart im Einfüllstutzen aufgenommen wird, dass er beim Eindrücken über einen bestimmten Weg Fluid aus dem Einfüllstutzen in Richtung zur Reaktionskammer verdrängt.
Hierdurch werden folgende Vorteile erzielt:
1. Da der Einfüllstutzen offen ist, kann die Probenlösung z.B. mit einer Standardpipette einfach eingefüllt werden. Es ist keine Spritze nötig, um eine Membran zu durchstechen. Es muss kein Druck aufgebaut werden, um ein Ventil zu durchdringen. Es gibt beim Einfüllen keine Kraft bzw. keinen Gegendruck, der überwunden werden muss, um die Probe in die Kartusche einzubringen. Das Einfüllen erfolgt somit ohne Druck. Es besteht keine Gefahr, dass ein Teil der Proben beim Einfüllen verschüttet wird.
2. Die Probenlösung wird beim Eindrücken des Stöpsels unter Druck gesetzt. Hierdurch steigt der Siedepunkt. Dies hat zur Folge, dass selbst bei einer Erwärmung auf Temperaturen im Bereich von etwa 1000C in der Probenlösung keine Gasblasen entstehen, die die Messungen beeinträchtigen könnten.
3. Die Luft im Ausgleichsraum wirkt auf die Probenlösung wie ein elastisches Federelement, das ein weiteres Verdrängen von Probenlösung erlaubt, wobei die durch die Luft auf die Probenlösung ausgeübte Rückstellkraft klein ist. Somit ist auch die Kraft, mit welcher eine transparente flexible Folie, die eine
Seite der Reaktionskammer begrenzt, beaufschlagt werden muss, um die Probenlösung zu verdrängen, klein im Vergleich zu herkömmlichen Reaktionskammern mit Membranen.
4. Durch das dichte Verschließen der Kartusche mit dem Stöpsel ist eine Kontaminationsgefahr für die Umwelt ausgeschlossen.
Der offene Einfüllstutzen ist über Leitungen kommunizierend mit der Reaktionskammer, einer Füllstandsanzeige und dem Ausgleichsraum verbunden, sodass vor dem Befüllen in allen Hohlräumen der Kartusche Il Umgebungsdruck respektive Normaldruck herrscht. Beim Einfüllen der Probenflüssigkeit füllt sich der Einfüllstutzen auf. Durch das Hineindrücken des Stöpsels wird die Luft in der Kartusche komprimiert. Da Probenraum, Ausgleichsraum und Einfüllstutzen kommunizierend sind, wird der Druck im gesamten Gefäßsystem simultan ausgeglichen. Die Volumina sind dabei so dimensioniert, dass die Reaktionskammer vollständig mit Probenflüssigkeit gefüllt und ein Innenüberdruck von 0,3 - 0,5 bar und vorzugsweise etwa 0,4 bar erzeugt wird. Über eine Bewegung des Stöpsels wird der Druck minimal verändert und sorgt für eine Bewegung der Flüssigkeit im Probenraum, was eine Durchmischung bewirkt.
Die Kartusche Il weist einen offenen Einfüllstutzen auf. Hierdurch ist es möglich, die Probenlösung mittels einer Pipette einzufüllen. Es ist nicht notwendig, eine Kanüle zu verwenden, mit welcher, wie es bei herkömmlichen derartigen Vorrichtungen der Fall ist, eine Dichtung durchstochen wird oder die Probenflüssigkeit unter Druck durch ein Ventil zu pressen.
In einer Ausführungsform der Kartusche Il ist der dem Biochip gegenüberliegende Bereich der Kartusche als transparente Folie ausgebildet. Die flexible transparente Folie dient als Fenster für die optischen Messungen der Probenlösung. Bei dieser Ausgestaltung ist vorteilhaft, dass der Biochip selbst nicht in der Reaktionskammer bewegt werden muss.
In einer Ausführungsform der Kartusche Il ist eine Seite der Reaktionskammer von einer Leiterplatte begrenzt. Der Biochip ist unmittelbar auf der Leiterplatte angeordnet. In dieser Leiterplatte können Heiz-/Messstrukturen integriert sein. Eine solche Leiterplatte dient zum Heizen und Messen der Probenlösung.
Die Kartusche Il ist vorzugsweise aus COC (Cycloolefincopolymer) ausgebildet. Dies ist ein inertes Kunststoffmaterial, das keine zusätzliche Passivierung von Oberflächen erfordert, um in der Reaktionskammer temperaturgesteuerte biologische Reaktionen durchzuführen.
Die transparente Kunststofffolie kann an ihrer zum Biochip weisenden Seite mit einer Adhäsions- oder Klebeschicht versehen sein, die aktiviert werden kann, wenn sie mit der Probenlösung in Kontakt kommt. Beim Andrücken der Kunststofffolie an den Biochip haftet diese auf dem Biochip, wodurch ein Eintreten von Probenlösung zwischen dem Biochip und der Kunststofffolie verhindert wird. Diese Adhäsions- oder Klebeschicht ist vorzugsweise an dem Bereich der Folie vorgesehen, der nicht mit den die Spots des Biochips enthaltenden Bereich in Kontakt tritt. Die Adhäsions- oder Klebeschicht ist somit umlaufend um den aktiven Bereich des Biochips angeordnet.
Anhand der Figuren 4 - 12 wird die Kartusche Il nachfolgend näher in einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben:
Die Kartusche 101 weist ein, z.B. mittels Spritzguss aus Kunststoff hergestelltes längliches in etwa schalen- bzw. wannenartig ausgebildetes Gehäuse 102 auf. Das Gehäuse 102 umfasst eine Basiswandung 103 und eine umlaufende Seitenwandung 104 mit zwei Längsseiten 105 und zwei Stirnseiten 106. Die Seite des Gehäuses 102 an der die Seitenwandung 104 angeordnet ist, wird als Innenseite 107 bezeichnet.
An der von den Seitenwandungen 104 abgewandten Seite der Basiswandung 103 ist an dem Gehäuse 102 eine Leiterplatte 108 befestigt. Diese Seite des Gehäuses 102 wird als Außenseite 109 bezeichnet.
An einer der Stirnseiten 106 der Kartusche 101 ist ein rohrförmig ausgebildeter sich in Längsrichtung erstreckender Abschnitt als Einfüllstutzen 110 ausgebildet. Der
Einfüllstutzen 110 weist einen Einfüllabschnitt 111 und einen Verdichtungsabschnitt 112 auf.. Der Verdichtungsabschnitt 112 ist ein zylindrischer Abschnitt 116 mit kreisförmigem Querschnitt, der in einen trichterförmigen Abschnitt 117 übergeht, an dessen Ende eine Befüllöffnung 118 ausgebildet ist. Die Befüllöffnung 118 ist über einen Befüllleitungsabschnitt 120 mit einer Reaktionskammer 122 verbunden. Im zylindrischen Abschnitt 116 des Verdichtungsabschnitts 112 ist eine Einfüllanzeige 119 vorgesehen. Der Einfüllabschnitt 111 weist eine größere lichte Weite als der Verdichtungsabschnitt 112 auf. Als Übergang zwischen dem Einfüllabschnitt 111 und dem Verdichtungsabschnitt 112 ist eine Fase 113 vorgesehen. Dieser angefaste Abschnitt 112 weist in etwa mittig einen Dichtpunkt 114 auf, ab dem ein Stöpsel 115 den Einfüllstutzen 110 dicht verschließt.
An der in Richtung Einfüllstutzen 110 orientierten Spitze der rautenförmigen Durchgangsöffnung 121 ist ein Ausgleichsleitungsabschnitt 123 angeschlossen und mündet in einer Spitze eines halbkegelförmig ausgebildeten Ausgleichsraums 124.
Benachbart zur Spitze der rautenförmigen Durchgangsöffnung 121 ist eine Durchgangsbohrung 125. Diese Durchgangsbohrung 125 bildet in Verbindung mit einer Halbkugel 126 aus transparentem Kunststoff eine Befüllanzeige 127.
An der Innenseite 107 der Basiswandung 103 ist die Reaktionskammer 122 bzw. die Durchgangsöffnung 121 von einer flexiblen transparenten Folie 128 begrenzt. Die Folie 128 ist auf die Basiswandung 103 aufgeklebt. Die Folie 128 ist vorzugsweise aus einem Perfluorethylenpropylen-Copolymer (FEP) oder einem anderen geeigneten Kunststoff ausgebildet. Die flexible transparente Folie 128 dient als Fenster für die optischen Messungen der Probenlösung. Auf der Folie 128 ist im Bereich um die Durchgangsöffnung 121 eine umlaufende Dichtung 129 angeordnet.
Die Leiterplatte 108 bildet im Bereich der rautenförmigen Durchgangsöffnung 121 bzw. der Reaktionskammer 122 eine Begrenzungswand derselben. Im Bereich des Befüllleitungsabschnitts 120, des Ausgleichsleitungsabschnitts 123, der Befüllanzeige 127 und des Ausgleichsraums 124 schließt die Leiterplatte 108 derart dicht mit diesen Aussparungen ab, dass diese nach unten begrenzt werden und eine durchgängig kommunizierende, in sich abgeschlossene Kanalstruktur bilden.
Die Leiterplatte 108 enthält Kontaktflächen, ein digitales Speichermedium (z.B. ein EEPROM) und eine interne Heiz-/Messstruktur 132 die unten noch näher erläutert werden. Anstelle der Leiterplatte 108 kann zum Heizen und Kühlen auch eine Platte aus einem gut wärmeleitenden Material mit einem darauf angeordneten Mikro- Peltierelement vorgesehen sein.
In etwa mittig in der Durchgangsausnehmung ist auf der Leiterplatte 108 ein Biochip 130 angeordnet. Der Biochip 130 weist eine Höhe von in etwa 0,7 mm und eine Anzahl MxN Spots auf. Zur Vermeidung von optischen Rückreflexen und unerwünschter Fluoreszenzstrahlung von der Leiterplatte 108 ist der Biochip 130 auf der Rückseite optisch undurchlässig und nicht fluoreszierend, z.B. mit Schwarzchrom beschichtet.
Zwischen der Leiterplatte 108 und der Folie 128 und durch den Rand der rautenförmigen Durchgangsöffnung 121 ist die Reaktionskammer 122 begrenzt. Die Leiterplatte 108 ist mit der Heiz-/Messstruktur versehen, um den Biochip 130 auf eine vorbestimmte Temperatur zu erwärmen und die Temperatur zu messen. Die Folie 128 dient als Sichtfenster für eine optische Detektionseinrichtung, die durch die Folie 128
hindurch auf dem Biochip 130 befindliche Spots optisch abtasten kann. Da die Folie 128 flexibel ausgebildet ist, kann sie zum Abtasten des Biochips 130 an dessen Oberfläche angelegt werden.
Zum Verschließen des Einfüllstutzens 110 und zum Erzeugen des Überdrucks in der Reaktionskammer 122 ist ein Stöpsel 115 vorgesehen. Der Stöpsel ist vorzugsweise aus einem thermoplastischen Elastomer (TPE) ausgebildet. Der Stöpsel 115 ist zylindrisch mit kreisförmigen Querschnitt ausgebildet. Der Außendurchmesser des Stöpsels 115 ist derart ausgebildet, dass er nahezu spielfrei im Verdichtungsabschnitt 112 des Einfüllstutzen 110 aufnehmbar ist. Der zylindrische Verdichtungsabschnitt 112 des Einfüllstutzen 110 und der Stöpsel 115 bilden eine Art Zylinder-Kolben- System aus. Der Stöpsel 115 ist mit einem Dichtungsring 131 aus vorzugsweise demselben Material wie der Stöpsel versehen. Der Stöpsel 115 kann auch mit einer umlaufenden Nut versehen sein, in der ein Dichtungsring 131 angeordnet ist. Der Stöpsel 115 dichtet die Hohlräume der Kartusche 101 fluiddicht ab, nachdem er ca. ein Drittel seiner Länge in den Einfüllstutzen 110 eingeführt ist.
Im Bereich der in Richtung Ausgleichsraum 124 orientierten Spitze der Reaktionskammer 122 ist senkrecht ein kreisförmiger Zentrierstift 144 angeformt. Der Zentrierstift 144 dient als Zentrierung beim Aufsetzen der Abtastkammer.
Die Befüll- und Ausgleichsleitungsabschnitte 120, 123 sind möglichst kurz und mit einem möglichst kleinen Querschnitt ausgebildet, damit das Totvolumen klein und der notwendige Überschuss an Probenflüssigkeit gering gehalten wird. Die Leitungsabschnitte 120, 123 sind dennoch um die Reaktionskammer 122 herumgeführt, damit beim Befüllen, bei dem der Einfüllstutzen 110 oben angeordnet ist, sich die Reaktionskammer 122 von unten füllt. Hierdurch wird eine blasenfreie Befüllung der Reaktionskammer 122 sichergestellt. Im Betrieb ist der Einfüllstutzen 110 unten und der Ausgleichsraum 124 oben angeordnet, so dass Probenflüssigkeit reversibel in den Ausgleichsraum 124 verdrängt werden kann, wobei die Luftblase sich im Ausgleichsraum 124 immer über der Probenflüssigkeit befindet.
Der Ablauf einer temperaturgesteuerten biologischen Nachweisreaktion erfordert die Einstellung genauer Temperaturen der Probenflüssigkeit im Reaktionsraum. Dabei
werden bei der Durchführung eines ELISA z.B. Temperaturen zwischen 2O C und 50°C , bevorzugt zwischen 30 und 400C, ganz bevorzugt zwischen 35°C und 39°C angesteuert. Die Temperaturverteilung der Probenflüssigkeit muss im Reaktionsraum homogen sein und Temperaturänderungen (Heizen, Kühlen) sollen schnell erfolgen. Für die optimale Durchführung eines Immuntests stellt die Temperatur eine wichtige Komponente dar. Sie ist im weitesten Sinn als die treibende Kraft, die die nötigen Aktivierungsenergien liefert, anzusehen. Durch Wechseln der Temperatur mit nur kleiner Temperaturdifferenz kann im Reaktionsraum Konvektion erzeugt werden, die die Diffusionsgeschwindigkeit der Moleküle beschleunigt, was sich für die Reaktionszeit positiv auswirkt. Vorteilhafterweise wird der Ansatz mit zyklierender Temperatur gesteuert, wobei abwechselnd für bis zu 30 Minuten zwischen 3O0C und 400C gewechselt wird mit Haltezeiten zu je 30 Sekunden und anschließend bei 37°C ein Bild erzeugt wird.
Auf der Leiterplatte 108 befindet sich eine Heiz-/Messstruktur 132, die bei Stromführung durch den ohmschen Widerstand als Heizer wirkt. Damit wird die Probenflüssigkeit in der Reaktionskammer 122 auf die erforderliche Temperatur T erwärmt. Die Heiz-/Messstruktur 132 kann gleichzeitig als Temperaturdetektor eingesetzt werden, indem die Widerstandskennlinie R(T) zur Bestimmung der Temperatur verwendet wird.
Die Leiterplatte 108 kann mit einer Temperaturhomogenisierungsschicht versehen sein, die eine Homogenisierung der Temperaturverteilung auf der Oberseite der Leiterplatte 108 bewirkt.
Die elektrische Ansteuerung der Heiz-/Messstruktur 132 ist ausführlich in der WO 2008/064865 A2 beschrieben. Auf dieses Dokument wird bzgl. der Ansteuerung der Heiz-/Messstruktur 132 Bezug genommen.
Die Leiterplatte 108 weist Leiterbahnen 137 und entsprechende Kontaktstellen 138, 139 zum Anschließen eines elektrischen Halbleiterspeichers auf. Dieser
Halbleiterspeicher dient zum Speichern von Kalibrierdaten für die Heizeinrichtung und der Daten der biologischen Experimente, die mit dem Biochip der Kartusche durchzuführen sind. Diese Daten sind somit verwechslungssicher abgespeichert.
Im nachfolgenden wird die Kopplung der Kartusche 101 in eine Vorrichtung zum immunologischen Nachweis biologischer Proben beschrieben. Diese Vorrichtung umfasst eine Abtastkammer 140, eine Detektionseinrichtung 149 und eine Druckluftversorgungsquelle 150.
Die tubusförmige Abtastkammer 140 wird mit einer offenen Probenseite 141 auf die die Reaktionskammer 122 begrenzende Folie 128 bzw. auf die darauf angeordnete Dichtung 129 aufgesetzt.
Der Durchmesser des Tubus 140 auf der Probenseite 141 entspricht dem
Durchmesser der auf der Folie 128 angeordneten Dichtung 129. Die Probenseite 141 ist stirnseitig von einer scharfkantigen umlaufenden Klinge 142 begrenzt. Die Klinge 142 ist derart ausgebildet, dass sie beim Aufsetzen der Abtastkammer 140 auf die Kartusche 101 in die Dichtung 129 der Kartusche 101 eindringt und eine druckdichte Verbindung bereitstellt.
An der Probenseite 141 des Tubus 140 sind Aussparungen 143 vorgesehen um den Zentrierstift 144 und die beiden Anschläge 145 der Kartusche 101 aufzunehmen. Auf diese Weise wird die Abtastkammer 140 exakt auf der Kartusche 101 bzw. deren Dichtung 129 und über der Reaktionskammer 122 positioniert. Durch die Anschläge 145 wird der exakte Anpressdruck eingestellt mit welchem die Abtastkammer 140 druckdicht auf der Kartusche 101 aufliegt.
In etwa mittig im Tubus 140 ist eine Druckluftleitung 148 angeschlossen, die mit einer Druckluftversorgungsquelle 150 verbunden ist. Über die Druckluftversorgungsquelle 150 und die Druckluftleitung 148 ist die Abtastkammer 140 im Bereich zwischen den Linsen 147 und der Kartusche 101 mit Druckluft beaufschlagbar. Auf diese Weise wird die Folie 128 flächig an den Biochip 130 angelegt.
Hinter den beiden Linsen 147 ist eine Detektionseinrichtung 149 zum Abtasten des Biochips 130 angeordnet.
Die Detektionseinrichtung 149 zum Auslesen des Biochips 130 ist in der WO 2007/135 091 A2 ausführlich beschrieben, auf die hiermit Bezug genommen wird. Die
optische Detektionseinrichtung 149 umfasst eine LED mit angegossener Kunststoffoptik (vorzugsweise Lambert-LED), eine LED-Optik, eine Beleuchtungsoptik, einen Anregungsfilter, einen dichroitischen Spiegel, eine NA- Blende, einen Emissionsfilter, eine Ausleseoptik und eine Kamera.
Als Lichtquelle wird vorzugsweise eine einzige Hochleistungs-LED mit hoher optischer Leistungsdichte und einer LED-Optik mit hoher numerischer Apertur (NA) verwendet. Hochleistungsleuchtdioden sind Leuchtdioden mit einem Lichtstrom von zumindest 35 Im. Vorzugsweise werden Leuchtdioden mit einer Lichtstrom von mindestens 40 Im, mindestens 50 Im oder mindestens 100 Im verwendet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird die Leuchtdiode Luxeon Star (Rot, 1 W elektrische Leistungsaufnahme, 42 Im Lichtstrom) verwendet.
Ein Vorteil einer LED zur Ausleuchtung von Biochips liegt auch in der Variabilität der Wellenlänge. LEDs sind im gesamten sichtbaren Spektrum mit hoher Effizienz verfügbar.
Für die typischen nachzuweisenden Farbstoffe in den Spots auf dem Biochip kann eine spektral gut angepasste LED als Lichtquelle eingesetzt werden. Zum Beispiel:
Farbstoff Cy5 Absorptionsmaximum bei 649nm
- Anregen mit LED LUXEON LD3 (Farbe rot, max. bei 630nm) Farbstoff Cy3 Absorptionsmaximum bei 514nm
Anregen mit LED LUXEON LM3 (Farbe grün, max. bei 530nm) Farbstoff Alexa Fluor 532 Absorptionsmaximum bei 532
- Anregen mit LED LUXEON LM3 (Farbe grün, max. bei 530nm)
Die Auswahl einer LED erfolgt für einen Wellenlängenbereich ΔλE der für Fluoreszenzmessungen (z.B. für Farbstoffe Cy5, Cy3, Alexa, ...) benötigt wird.
Die Kamera weist ein flächiges CCD-Element als Detektor auf, so dass ein rechteckförmiges, insbesondere quadratisches Bild erfasst werden kann. Die Kamera ist derart ausgebildet, dass mit ihr Belichtungszeiten von bis zu 20 Sekunden ausgeführt werden können. Je länger die Belichtungszeit ist, desto schwächere
Fluoreszenzsignale können erfasst werden. Die Stärke der Fluoreszenzsignale hängt stark von der Anzahl der auf dem Biochip 130 ausgeführten Immunreaktionen. Diese relativ langen Belichtungszeiten stellen auch einen Vorteil gegenüber herkömmlichen Scannern dar, die die einzelnen Spots der Reihe nach abtasten, da bei diesem Verfahren die Belichtungszeit nicht frei variierbar ist.
Im nachfolgenden wird die Anwendung der Kartusche Il zur Durchführung und Untersuchung biologischer Proben mit temperaturgesteuerten biologischen Reaktionen beschrieben.
Die Abtastkammer 140 wird mit Ihrer Probenseite 141 auf die Folie der Kartusche 101 aufgesetzt. Dabei greifen die Ausnehmungen 143 der Abtastkammer 140 in den Zentrierstift 144 und die beiden Anschläge 145 ein, wodurch die Abtastkammer 140 positioniert und der Anpressdruck auf die Dichtung 129 begrenzt wird. Die Klinge 142 dringt dabei in die Dichtung 129 ein und stellt eine druckdichte Verbindung sicher.
Über die Druckluftleitung wird die Abtastkammer mit Luft gefüllt. Auf diese Weise wird in dem zwischen Optik 146 und transparenter Folie 128 abgedichteten Raum ein Überdruck zwischen 2 bar und 4 bar erzeugt. Die transparente Folie 128 legt sich durch den Überdruck an den Biochip 130 an und verdrängt den Fluoreszenzüberstand der Probenflüssigkeit über dem Biochip 130. Die Fluoreszenz im übrigen Probenraum wird abgeblendet. Somit kann ein Fluoreszenzbild des Biochips 130 aufgenommen werden.
Eine Durchmischung (Zwangskonvektion) der Probe wirkt sich positiv auf die
Reaktionsgeschwindigkeit der Hybridisierung/Inkubation aus, deshalb verkürzt sich die Inkubationszeit bzw. sind höhere Signalintensitäten möglich. Eine solche Zwangskonvektion kann daher nicht nur durch Variieren der Temperatur, sondern auch durch Variieren des außen an der Folie anliegenden Überdrucks erzielt werden.
Durch den Innenüberdruck der Kartusche 101 von 0,4 bar wird die „Fenster"-Folie 128 insbesondere beim Aufheizen mechanisch belastet und würde sich plastisch verformen. Durch einen Außenüberdruck von ebenfalls 0,4 bar kann diese Belastung
neutralisiert werden. Dies ist z.B. während der immunologischen Reaktion von Vorteil, bei dem die Folie erheblich thermisch belastet wird.
Bei der vorstehend beschriebenen Vorrichtung ist von Vorteil, dass großflächige Oberflächenunebenheiten auf dem Biochip 130 bleiben, anders als bei starren aus dem Stand der Technik bekannten Deckgläschen, ohne Einfluss auf das Fluoreszenzsignal.
Die optische Qualität der Folie 128 hat aufgrund ihrer geringen Dicke und der Nähe der Folie 128 zum Biochip 130 nur geringen Einfluss auf die Auswertbarkeit der Fluoreszenzsignale
Das Anlegen der Folie 128 an den Biochip 130 ist reversibel, somit ist eine realtime- Detektion möglich
Bei dem Einsatz von Kartusche I oder Il kann prinzipiell zu jedem Zeitpunkt der biologischen Reaktion eine Detektion der Spots auf dem Biochip vorgenommen werden.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Kartusche I oder Il sind als vorteilhafte Ausführungsformen zu verstehen und keineswegs als Beschränkungen für die Durchführung des Immuntests auszulegen. Funktionale Modifikationen liegen im Können eines Fachmanns und sollen nicht ausgeschlossen werden.
Unabhängig davon welche Kartusche (I oder II) zum Einsatz kommt, erfolgt das Auslesen und Einschreiben von Daten nach dem gleichen Prinzip:
Alle Informationen über die Kartusche, einschließlich Biochip, müssen vom Biochipreader ausgelesen werden. Zum Ansteuern exakter Temperaturen werden Daten des Heizers auf der Leiterplatte benötigt. Auch die Informationen über die auf den Biochip aufgebrachten Reaktionsfelder (Spots), ID-Nummern, Belichtungszeiten für die Bildaufnahme, usw., müssen vom Reader ausgelesen werden, um die temperaturgesteuerte biologische Reaktion zu steuern und eine Protokollierung und Archivierung zu ermöglichen.
Die notwendigen Informationen können als Dot-Code oder als Bar-Code auf die Kartusche aufgebracht werden. Zum Auslesen dieser Codes benötigt man einen Dot- Code-Reader (oder Bar-Code-Reader). Flexibler ist der Einsatz von beschreibbaren und auslesbaren manipulationssicheren Speichermedien die vorteilhafterweise auf der Leiterplatte integriert sind.
Neben den Kontaktflächen der Heizstruktur kann auch die Kontaktierung eines elektrisch programmierbaren nicht-flüchtigen Speichers auf der Leiterplatte erfolgen. Damit können Informationen digital abgespeichert und zu jedem Zeitpunkt abgefragt werden. Die speicherbare Datenmenge ist dabei deutlich größer als bei aufgebrachten Bar- oder Dotcodes.
Die erhaltenen Informationen werden von einer geeigneten Software verarbeitet, wobei die räumliche Anordnung der FAK-Spots (Array Layout) über das Layout in der Software bereits hinterlegt ist.
Bei einem kontaktierten elektrisch programmierbaren nicht-flüchtigen Speicher können auch Informationen während der Immunreaktion beim Auslesen des Biochips gespeichert werden. Außerdem können die Daten manipulationssicher gespeichert werden. Nach einer erfolgten Prozessierung kann die Kartusche auch als „prozessiert" markiert werden.
Zusammengefaßt sind die Vorteile des erfindungsgemäßen Vorgehens:
• Hochintegriertes System mit minimierter Anzahl an manuellen Schritten
• Keine Waschschritte, deshalb optimale Korrelation von Bindungspartnermenge und Signal • Multiplexfähiges Nachweissystem: o Eine Kartuschensorte für den Nachweis mehrerer Substanzen
o Nachweis mehrerer Substanzen oder mehrerer Merkmale auf einer Substanz gleichzeitig in einer „einzigen" Reaktion
• Einflussmöglichkeiten auf den Assay-Ablauf sehr hoch, durch Zeit-/ Temperatursteuerung. Deshalb einfache Optimierung der Parameter für unterschiedliche Nachweise möglich, und:
• Einfache Umsetzung neuer Nachweise auf der Systemplattform. Es müssen nur die entsprechenden Bindungspartner eingesetzt werden.
Es gibt mehrere systembedingte Besonderheiten, die das beschriebene erfindungsgemäße System von bekannten Verfahren unterscheiden:
> Mehr als 2 Bindungspartner
> Ohne Waschen
> Alle biochemischen Reaktionen zwischen den beteiligten Bindungspartner die z.B. im Standard-Sandwich-ELISA nacheinander (mit Waschschritten dazwischen) erfolgen, finden im Einschritt Immuntest gleichzeitig/zusammen statt. Diffusion ist hier die treibende Kraft. Die Diffusionsgeschwindigkeit wird z.B. durch Temperatur, Viskosität und Molekülgröße bestimmt; Konvektion kann die Diffusion beschleunigen.
Bei dem erfindungsgemäßen Einschritt-Sandwich-ELISA für einen Antigennachweis sind dies z.B. die folgenden Reaktionen: o Fängerantikörper-Antigen o Antigen - biotinylierter Detektionsantikörper o Biotinylierter Detektionsantikörper - Streptavidin-Cy5
Die Detektion kann erst dann stattfinden, wenn alle Reaktionen stattgefunden haben.
Damit die Bindungspartner in den verschiedenen Reaktionen nicht untereinander konkurrieren, müssen die Reaktionsbedingungen optimal eingestellt sein. Ansonsten würde der zuverlässige immunologische
Nachweis verhindert.
Diese einzustellenden Reaktionsbedingungen sind insbesondere:
1. Biochip/Microarrav > Fixieren der Proteinspots mit einem Stabilisator (ganz bevorzugt:
Trehalose), um die Tertiärsturktur der Proteine zu erhalten; außerdem Erhöhung der Haltbarkeit.
> Eintrocknen der mit Trehalose behandelten Proteinbiochips und Auflösen während der Einschritt Immunoreaktion durch das im Biomix enthaltene Detergenz (ganz bevorzugt: Triton-X)
> Keine Blockierung des Biochips nach dem Spotting, das Abreagieren der funktionalen Epoxygruppen zwischen den Spots findet während der Reaktion durch den Biomixpuffer statt.
2. Biotestmix
> Zusammensetzung des Biotestmixes, insb. Triton X, als Detergenz und dessen Konzentration (Viskosität des Biotestmix beeinflusst die Diffusion)
> lonenstärke des Biotestmixpuffers
> Konzentration der Detektionsantikörper
3.Prozessierunqsparameter
> Temperatur (beeinflusst die Diffusion): Bester Temperaturbereich 37°C ± 2°C.
> Konvektion im Probenraum kann die Diffusion beschleunigen und damit die Reaktionen beschleunigen und so die Prozessierungszeit erheblich verringern. Die Konvektion wird z.B. durch Zyklieren der Temperatur, z.B. Wechsel zwischen 32 0C und 400C je 30 Sek oder durch minimale Druckveränderungen im Probenraum erreicht
> Probenvolumen beeinflusst die Diffusion, insb. die Diffusionszeiten
4. Kartusche
> Detektion: Verdrängung der fluoreszierenden Flüssigkeit ersetzt das Waschen!
Durch die mechanische Verdrängung wird der Hintergrund bei der Detektion niedriger und gleichmässiger als dies durch Waschschritte erreicht werden kann. Dies führt zu einem hohen Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis und damit zu einer sensitiveren Meßmethode, die ausserdem niedrige Assay- Varianzen zeigt. Der Grund liegt darin, dass die spezifischen Bindungen am Substrat nicht durch das Waschen beeinträchtigt werden und damit kein Signalverlust durch Wegwaschen stattfindet. Außerdem bleibt der Hintergrund durch das „Nichtwaschen" schwach und zudem gleichmäßig.
Dies ist ein riesiger Vorteil, der bei immunologischen Nachweisen noch ausgeprägter ist als z.B. bei DNA-Nachweisen.
Die Erfindung wird weiter anhand der Abbildungen (Figuren) beschrieben, welche zeigen:
Fig. 1 Grundkörper der Kartusche I
Fig. 2 eine Ausführung der Reaktionsfelder (Spots) auf dem Biochip mit optisch undurchlässiger und nicht fluoreszierender Rückseite
Fig. 3 Anordnung des Inlays mit dem zugehörigen Optikmodul
Fig. 4 perspektivische Ansicht eines Gehäuses einer Kartusche II,
Fig. 5 Ansicht des Gehäuses aus Fig. 4 in einer Seitenansicht im Teilschnitt zusammen mit einem Stöpsel,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch einen Bereich der Kartusche II,
Fig. 7 Schnitt durch die Kartusche Il und einer Abtastkammer,
Fig. 8 Befüllvorgang der Kartusche Il mit nicht aufgesetztem Stöpsel,
Fig. 9 Befüllvorgang der Kartusche Il mit eingedrücktem Stöpsel,
Fig. 10 Leiterplatte der Kartusche Il mit einer Heiz-/Messstruktur,
Fig. 11 die Abtastkammer aus Figur 7 und eine daran angeschlossen Druckluftversorgungsquelle in einer Schnittdarstellung.
Fig. 12 Schnitt durch den Stöpsel und einen Einfüllstutzen der Kartusche Il
Fig. 13 Entwicklung eines Multiplex-Sandwich-Assay
Fig. 14 Array-Layout
Fig. 15 Bezeichnungen der Antikörper
Fig. 16 Scan-Bild nach Spotting
Fig. 17 Reaktionsmechanismus der Epoxy-Kopplung
Fig. 18 Konstruktionszeichung Biochip-Slide
Fig. 19 In Software hinterlegtes Array Layout
Fig. 20 Alignment des Arrays
Fig. 21 Bild des Biochips im Gerät, Auswertung der Intensitäten
Fig. 22: Zeitkinetik der Rizin-Detektion (Single Plex)
Fig. 23: „4-Plex-Assay"
- Spotten verschiedener Fänger-Antikörper (mono- und polyklonal) pro Toxin
- ein Detektionsantikörper pro Toxin (mAb)
- gleichzeitige Detektion von Rizin, BoNT/A, BoNT/B und SEB innerhalb von 30 Minuten
- Detektion gereinigter Toxine oder Rohpräparationen/Kulturüberstände möglich
Fig. 24 , Darstellung der Endergebnisse nach automatischer Auswertung durch die Software: positiver Nachweis für BONT A/B und Rizin, negativer Nachweis für SEB
Fig. 25 LOD-Bestimmung für SEB-Toxin
Die Erfindung wird weiter anhand der nachfolgenden Ausführungsbeispiele beschreiben, die eine beispielhafte Ausführung der Erfindung darstellen sollen, aber als nicht beschränkend für den Schutzumfang auszulegen sind.
Beispiel 1 : Toxin-Nachweis
Mit dem Toxin-Assay ist der simultane Nachweis von drei biowaffenfähigen Toxinen möglich. Es handelt sich dabei um Rizin, Staphylococcus-Enterotoxin B (SEB) und die Botulismus-Toxine A und B (BoNT A/B). Die Toxine können in ihrer aktiven Form als Rohextrakt oder gereinigt vorliegen, als Probenmatrix ist Mineralwasser etabliert.
1. Biochip • Der Glasträger für den Biochip besteht aus Floatglas (SCHOTT Borofloat 33,
0,7mm dick). Dieses wird auf der Rückseite antireflektiv beschichtet. Die Reflektivität ist bei der Anregungswellenlänge (630nm) minimiert.
• Der beschichtete Glasträger wird auf der Vorderseite in einem quadratischen Raster 0,55mm tief angesägt (Rastermaß: 3,3mm). Die Sägerillen dienen später als Sollbruchstellen beim „Vereinzeln" der Biochips vor der Montage in die Kartusche (Fig. 18).
• Der gesägte Glasträger (Außenabmessungen im Slide-Format 25x75,6mm) wird mit einem Epoxysilan funktionalisiert (nach Ultraschall-Reinigung mit 3- Glycidyloxypropyltrimethoxysilan in Toluol für 3h bei 800C) • Jede einzelne Biochip-Position des Südes wird mit einer identischen Anordnung von Antikörpern (Array Layout) bespottet. Die Spottinglösung besteht aus dem jeweiligen Antikörper in einer Konzentration von 0,5 mg/ml, in IxPBS und 20 mM Trehalose, sowie eventuell 0,025% BSA. Das Spotting geschieht mit einem kontaktfreien Piezo-Nanodispenser (Spotter). Die immobilisierten Antikörper befinden sich nach dem Spotting jeweils in einem runden Bereich von etwa
130μm Durchmesser (Spot), die Spots sind in einem Abstand von 200 oder 240μm aufgebracht. Durch Reaktion der Aminogruppen von Lysin- Aminosäuren an der Oberfläche der Antikörper mit den Epoxy-Gruppen der
Silan-Beschichtung findet eine kovalente, irreversible Kopplung der Fängerantikörper an den Glasträger statt (Fig. 17).
2. Array Layout
Es gibt 4 Kategorien von Spots (83 Stück) im Array Layout (Abb. 14, 15, 16).
• Marker (11 Spots): Hier werden aminomodifizierte Cy5-gelabelte Oligonukleotide gespottet, die dauerhaft leuchtende Spots ergeben. Diese
Marker-Spots werden von der Software automatisch erkannt (Alignment) (Abb. 19) und dienen zusammen mit dem in der Software hinterlegten Array Layout (Abb. 18) der Zuordnung der ausgewerteten Signalintensitäten der Spots zu den entsprechenden Antikörper-Sorten. • Fängerantikörper (7 Stück als Θfach-Replikate): Hier sind die für das jeweilige Toxin spezifischen Fängerantikörper gespottet. Ist ein entsprechendes Toxin vorhanden, leuchten nach der Prozessierung alle Spots dieser Sorte (Replikate). Es gibt jeweils 2 verschiedene Fänger-Antikörper für Ricin und SEB, sowie 1 Fängerantikörper für BoNT/A, 1 Fängerantikörper für BONT/B und 1 Fängerantikörper der BONT/A und BONT/B erkennt.
• Positiv-Kontrolle(1 als 6fach-Replikat): Hier ist ein Interleukin-Antikörper (anti-IL-12 rat) gespottet, der zusammen mit dem im Biomix vorhandenen Interleukin IL12 (mouse) und einem weiterem Ratten-Interleukin-Antikörper (verschiedene Klone) einen Sandwich aufbaut. Da dieser Sandwich bei jedem Nachweis aufgebaut werden kann, dient dies als Funktionalitäts-Kontrolle.
Liefert die Positivkontrolle kein Signal, darf ein negatives Testresultat nicht bewertet werden. Somit können beim Nachweis falsch negative Ergebnisse ausgeschlossen werden.
• Negativ-Kontrolle (4 Stück als 6fach-Replikat): Hier sind die aus Serum issolierten IgGs gespottet, die aus den für die Antikörper-Produktion immunisierten Tierspezies stammen. Bindet ein in der zu untersuchenden Probe vorhandenes Agens etwa unspezifisch an alle Antikörper einer bestimmten Tierspezies, würde auch die entsprechende Negativ-Kontrolle ein
Signal ergeben. Somit können beim Nachweis falsch positive Ergebnisse ausgeschlossen werden.
Die Biochip-Slides werden gekühlt unter Stickstoff-Atmosphäre gelagert.
3. Kartusche
• Zentraler Teil ist ein Spritzguß-Körper („Inlay") aus einem Cycloolefincopolymer (Zeonex, Zeonor oder Topas). Das Material ist sehr hydrophob mit einer niedrigen Oberflächenenergie, deshalb gibt es keine Probleme mit der Adsorption der biologischen Bestandteile an die Oberfläche des Reaktionsgefäßes. Eingelassen in die Oberfläche sind Strukturen, die einen Probenraum (mit optischem Fenster), einen Druckausgleichsraum, eine Befüllöffnung und Kanäle als Verbindung zwischen diesen Kompartimenten definieren.
• Zweiter Bestandteil ist eine flexible Leiterplatte, die eine Heizstruktur enthält, sowie einen Speicherbaustein für Kartuschen-relevante Daten und Kontaktinseln zum elektronischen Ansteuern und Auslesen der Flex-Leiterplatte im Gerät.
• Diese flexible Leiterplatte wird mit einem doppelseitigen biologisch verträglichen Klebeband („ARcare 8932" von Adhesives Research) verklebt, der Biochip auf der Heizstruktur platziert und die Flex-Leiterplatte mit dem Inlay verklebt. Die Strukturen im Inlay ergeben somit einen hermetisch abgeschlos- senen, den Biochip enthaltenden Innenraum, der über die Flex-Heizstruktur temperierbar ist.
• Das Inlay wird in zwei Halbschalen aus Kunststoff-Spritzguss aufgenommen, dies ergibt zusammen die Kartusche. In die optikseitige Halbschale ist eine quadratische Blendenöffnung eingelassen, die zu dem im Probenraum befindlichen Biochip zentriert ausgerichtet ist. Auf der Außenseite der
Halbschalen befinden sich Strukturen, die eine einfache und genaue automatische Positionierung der Kartusche beim Einlegen in das Gerät gewährleisten.
4. Biomix-Tube
Der Biomix enthält die fluoreszenzmarkierten Detektionsantikörper, die PBS- Pufferbestandteile und Trehalose. Eine Mischung von 40μl Wasser, das 1OmM PBS, 10OmM Trehalose und 0,5% BSA enthält, mit 4 Cy5-gelabelten Detektionsantikörpem (2 - 15μg/ml), dem Cy5-gelabelten Interleukin-12-Antikörper (2μg/ml) und Interleukin- 12 (400ng/ml) wird direkt in Eppendorf-Tubes lyophilisiert.
Auch hier ist wiederum Trehalose enthalten, um die Belastung der Antikörper durch den Lyophilisierungsvorgang zu minimieren sowie die Haltbarkeit des Lyophilisats zu gewährleisten.
5. Assay-Puffer
Der Assay-Puffer besteht aus Wasser und 0,5% Triton-X 100 . Er wird gebraucht, um das Lyophilisat vor der Probenzugabe zu rekonstituieren. Das Triton-X als nichtionisches Detergenz bewirkt die rasche Auflösung des Lyophilisats (Trehalose = ungeladenes Disaccharid) und in der befüllten Kartusche ebenfalls die rasche Auflösung der eingetrockneten Spots.
6. Gerät
Das Gerät wird über einen externen PC mit einer Software, welche vollautomatisch alle Komponenten des Gerätes steuert und die über den eingebauten Bildschirm bedienbar ist, betrieben.
Hinter einer Frontklappe befindet sich eine Öffnung, um die Kartusche aufzunehmen. Um diese Kartuschenaufnahme herum ist ein opto-elektromechanisches Modul aufgebaut, welches die Temperierung des Probenraumes während der Prozessierung, das Andrücken des Biochips an das optische Fenster und die Bildaufnahme im Fluoreszenzkanal bewerkstelligt.
Bei Benutzung der auf dem Gerät laufenden Endanwendersoftware beschränkt sich die Benutzerinteraktion auf das Einlegen der Kartusche und das Starten der Prozessierung per Knopfdruck. Bis zur Anzeige des Endergebnisses ist keine weitere Interaktion erforderlich. Für Assayentwicklung und Service kann das Gerät per TCP/IP extern angesteuert werden.
Ein geeignetes Gerät ist bespielsweise von der Firma Zenteris GmbH käuflich erhältlich.
7. Ablauf der Anwendung im Detail (Untersuchung einer Probe)
• Bereitstellung von Reagenzien (Biomix-Tube, Assay-Puffer), Gilson Microman- Pipette 100μl, Pipettenspitze, Kartusche, Start des Gerätes
• Rekonstitution des lyophilisierten Biomixes mit 20μl Assay-Puffer.
• Zugabe von 20μl Probe (Probenmatrix: Wasser) zum Biomix, =>Mischen • Applikation der 40μl mit der Pipette in die Kartusche
• Frontklappe öffnen, einlegen der Kartusche ins Gerät, Frontklappe schließen
• Start der Prozessierung, typische Prozessparameter sind: Inkubation für 30min bei 37°C.
• Nach abgeschlossener Inkubation wird der Biochip ans optische Fenster gedrückt, und ein Bild im Fluoreszenzkanal aufgenommen. Typische Belichtungszeit: 10sec.
• Hat das Gerät ein Bild erzeugt, beginnt die automatisierte Auswertung durch die Software. (Fig. , 19, 20) o Auffinden der Markerspots. o Alignment des Array Layouts anhand der Markerspots. o Auffinden der Antikörperspots anhand des platzierten Array Layouts. o Berechnung der Signalintensitäten jedes Spots (Medianwert). o Berechnung der Signalintensitäten des lokalen Hintergrunds jedes Spots
(Median). o Differenzbildung Signal - Hintergrund. o Klassifizierung der Spotqualität. „Zweifelhafte" Spots werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen. o Zusammenfassung aller Replikate einer Antikörpersorte durch
Mittelwertbildung o Zusammenfassung aller Antikörper eines nachzuweisenden Antigens durch Mittelwertbildung o Bewertung der Positiv- und Negativkontrollen für eine Aussage über die Validität des Nachweises: werden Toxine detektiert, muss die
Negativkontrolle negativ sein, werden keine Toxine detektiert, muss die Positivkontrolle aktiv sein. o Die Signalhöhe des nachzuweisenden Antigens muss einen bestimmten Schwellenwert (assay-spezifisch, bei der Entwicklung eruiert) überschreiten und statistische Kriterien erfüllen, um als Positivnachweis zu gelten. o Dann wird dieses Ergebnis auf dem Bildschirm angezeigt (Fig 24). o Auswertung der Ergebnisse (Fig. 21 )
Der Vorteil des angewendeten Verfahrens gegenüber allen anderen bekannten Verfahren besteht darin, dass nach dem Start der Prozessierung keine weitere Interaktion durch den Anwender mehr notwendig ist.
Beispiel 2: Zeitkinetik Rizindetektion
Die Durchführung des Experiments ist prinzipiell wie in Beispiel 1 beschrieben. Die gewählten Versuchsbedingungen sind:
Für alle 3 Experimente gleich:
• Detektionsantikörperansatz (lyophilisiert):
1 (Endkonzentration 9 μg/ml)
2 (Endkonzentration 1 ,5 μg/ml) 3 (Endkonzentration 7,5 μg/ml
4 (Endkonzentration 1 ,9 μg/ml)
5 (Endkonzentration 3 μg/ml) Interleukin 12 (Endkonzentration 400 ng/ml)
• Lyophilisat in 0,5% Triton-X in dest. Wasser • Zugabe von Rizin RCA 60 (Endkonzentration 100ng/ml)
• 40 μl in Kartusche, Inkubation bei 37°C. Variation der Inkubationszeit: 10, 20, 30 Minuten
• Bildaufnahme und Ermitteln der Signalintenstität der Rizin-Fängerantikörper. Mitteln der Intensität (Median).
Die Ergebnisse sind in Fig. 22 gezeigt.
Beispiel 3: 4-Plex Assay
Leer Experiment:
• Detektionsantikörper-Ansatz (frische Lösungen, keine Lyophilisat)
1 (Endkonzentration 9 μg/ml)
2 (Endkonzentration 3 μg/ml) 3 (Endkonzentration 8,25 μg/ml
4 (Endkonzentration 1 ,2 μg/ml)
• Zugabe von PBS/0,5%BSA, Triton X-100 (0,25%)
• 40 μl in Kartusche, Inkubation bei 37°C, Inkubationszeit: 30 Minuten
• Bildaufnahme
4-Plex Assay:
• Detektionsantikörper-Ansatz (frische Lösungen, keine Lyophilisat)
1 (Endkonzentration 9 μg/ml)
2 (Endkonzentration 3 μg/ml) 3 (Endkonzentration 8,25 μg/ml
4 (Endkonzentration 1 ,2 μg/ml)
5 (Endkonzentration 1 ,25 μg/ml) Interleukin 12 (Endkonzentration 400 ng/ml)
• Zugabe von PBS/0,5%BSA, Triton X-100 (0,25%) • Zugabe von RCA 60 (Endkonzentration 1 μg/ml), SEB (Endkonzentration
1 μg/ml), BONT A Komplex (Endkonzentration 1 μg/ml),BONT B Komplex (Endkonzentration 1 μg/ml)
• 40 μl in Kartusche, Inkubation bei 37°C, Inkubationszeit: 30 Minuten
• Bildaufnahme
Der 4-Plex Nachweis liefert vergleichbare Ergebnisse mit Rizin Rohextrakt, SEB, BONT A und BONT B Kulturüberständen.
Die Ergebnisse sind in Fig. 23 gezeigt.
Beispiel 4: LOD-Bestimmung für SEB-Toxin (LOD= Limit of Detection=Nachweisgrenze)
Anhand einer Konzentrationsreihe des SEB-Toxins wird die Nachweisgrenze dieses Toxins bestimmt.
Die Durchführung der Experimente ist prinzipiell wie in Beispiel 1 beschrieben.
• Detektionskörper-Ansatz (lyophilisiert) : 1 (Endkonzentration 13,5 μg/ml)
2 (Endkonzentration 4,5 μg/ml)
3 (Endkonzentration 8,25 μg/ml)
4 (Endkonzentration 1 ,9 μg/ml)
5 (Endkonzentration 1 ,9 μg/ml) Interieukin 12 (Endkonzentration 50 ng/ml)
BSA (Endkonzentration 0,5%)
D(+)-Trehalose (Endkonzentration 10 mM)
PBS (Endkonzentration 10 mM)
• Lyophilisat in 20 μl Wasser mit 0,5% Triton-X + 20 μl Reinstwasser rekonstituiert
• Zugabe verschiedener SEB-Konzentrationen zwischen 8 ng und 165 μg (gelöst in 10 mM PBS mit 0.1 % BSA)
• 40 μl in Kartusche, Inkubation bei 37°C für 30 min
• Bildaufnahme, Auswertung • Bestimmung des LOD-Wertes aus sigmoidalem Fit der Intensitätwerte
• Ergebnis: Nachweisgrenze ist 4 ng/ml für SEB
Das Ergebnis der Messwerte inkl. sigmoidalem Fit wird in Fig. 25 graphisch dargestellt.
[Bezugszeichenliste]
1 Grundkörper bzw. Grundplatte 2 Ausgleichsraum
3 Kontrollfenster bzw. Sichtfenster
4 Ausgleichskanal bzw. Verbindungskanal
5 Reaktionsraum bzw. Probenraum
6 Biochip 6.1 - Reaktionsfelder (Spots)
6.2 - Rückbeschichtung
7 Befüllkanal
8 Rückschlagventil
9 Befüllöffnung bzw. Befüllstutzen 10 Flex-LP
10.3 Heizstruktur Flex-LP
12 Stößel
14 Detektionsebene
15 Beobachtungsfenster 27. Optikmodul
101 Kartusche
102 Gehäuse
103 Basiswandung 104 Seitenwandung
105 Längsseite
106 Stirnseite
107 Innenseite
108 Leiterplatte 109 Außenseite
110 Einfüllstutzen
111 Einfüllabschnitt
112 Verdichtungsabschnitt
113 Fase
114 Dichtpunkt
115 Stöpsel
116 zylindrischer Abschnitt
117 trichterförmiger Abschnitt 118 Befüllöffnung
119 Befüllanzeige
120 Befüllleitungsabschnitt
121 Durchgangsöffnung
122 Reaktionskammer 123 Ausgleichsleitungsabschnitt
124 Ausgleichsraum
125 Durchgangsbohrung
126 Halbkugel
127 Befüllanzeige 128 Folie
129 Dichtung
130 Biochip
131 Dichtungsring
132 Heiz-/Messstruktur 137 Leiterbahn
138 Kontaktstelle
139 Kontaktstelle
140 Abtastkammer
141 Probenseite 142 Klinge
143 Aussparung
144 Zentrierstift
145 Anschlag
146 Optik 147 Linse
148 Druckluftleitung
149 Detektionseinrichtung
150 Druckluftversorgungsquelle
151 Blende