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Wenn Sie den ärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Arzt/Ärztin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat ...
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder ...
Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür in der Regel eine spezielle Berufszulassung - die Approbation ...
Die Prüfung bezieht sich insbesondere auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Die Fragestellungen sollen ergänzend die Aspekte Notfallmedizin, Klinische ...
Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung ...
Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs · Arzt/Ärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ...
Wer ist für meinen Antrag zuständig? Berufszulassungen erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.
Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs · Arzt/Ärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ...
Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung ...