Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Anerkennung von Gesundheitsfachberufen. Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf. Kontakt: +49 89 2176-2075
Für die Erteilung einer Zweitschrift ist die Regierung zuständig, die die Originaldokumente ausgestellt hat. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen ...
Formulare · Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung · Ärztliche ...
Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung · Gesundheitsfachberufe; Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten. L ...
Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung · Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem ...
Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz · Antragstellung.
Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung · Gesundheitsfachberufe; Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten. L ...
Die Regierungen sind für die Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten zur Führung der Berufsbezeichnungen bei verschiedenen Gesundheitsfachberufen zuständig ...
Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung · Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde) ...