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Selbstkontrahieren bedeutet, dass beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts physisch dieselbe Person auf beiden Seiten der Vertragspartner tätig wird, als Vertreter und Partner des Rechtsgeschäfts oder beiderseits als Vertreter. Dies ist als Insichgeschäft grundsätzlich nicht erlaubt (§ 181 BGB).
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Vertragsschluss oder anderes Rechtsgeschäft eines Vertreters im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen (eigentliches "Selbstkontrahieren") ...
Apr 10, 2024 · Insichgeschäft · wenn eine Vertreterin/ein Vertreter einer Person einen Vertrag mit sich selbst abschließt (Selbstkontrahieren) oder · wenn eine ...
Im Stellvertretungsrecht sind gemäß § 181 BGB Insichgeschäfte nur zulässig, wenn die beteiligten Vertragspartner dem Vertreter das Selbstkontrahieren gestattet ...
Abschluss eines Rechtsgeschäftes unter Beteiligung eines Vertreters, bei dem die beiden Parteien ein und dieselbe Person sind (sog. Insichgeschäft).
Selbstkontrahieren ist ein Begriff im Zusammenhang mit Handelspraktiken, bei denen eine Person oder Organisation Transaktionen mit sich selbst abschließt.
Von S. spricht man, wenn jemand als Vertreter eines anderen im eigenen Namen mit sich selbst oder im Namen eines von ihm selbst gleichfalls vertretenen ...
Das Selbstkontrahieren bezeichnet Geschäfte, die der Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich selbst vornimmt. de.wikipedia.org.
May 15, 2018 · Selbstkontrahieren ist nach § 181 BGB als sog. Insichgeschäft grundsätzlich nicht möglich, indem diese Vorschrift eine entsprechende ...
„Selbstkontrahieren“: Der Vormund des M kauft dem M eine wertvolle Uhr ab, indem er den Vertrag im eigenen Namen als Käufer und gleichzeitig als Vertreter des M ...