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Verbraucherpolitischer Bericht 2012 – 2014
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Verbraucherpolitischer
Bericht 2012 – 2014
INFORMATIONEN ZUR VERBRAUCHERPOLITIK
FAIRNESS
TRANSPARENZ
VERTRAUEN

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Alexander Bonde
Minister für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
Liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,
gemäß dem Motto „Wir machen die Verbraucher stark“ ar-
beiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbrau-
cherministeriums Baden-Württemberg täglich an dem Ziel,
Sie vor Täuschung zu bewahren, Ihre Gesundheit zu schüt-
zen, Ihre Rechte zu stärken und Ihnen Orientierung im
manchmal unübersichtlichen Verbraucheralltag zu bieten.
Mit unserem Verbraucherpolitischen Bericht möchten wir
Ihnen einen Überblick über unsere vielfältigen Aktivitäten
im Verbraucherschutz geben. Zum einen zeigen wir, in wel-
chem von europäischem Recht und Bundesgesetzgebung
maßgeblich geprägten Handlungsrahmen sich der Verbrau-
cherschutz im Land bewegt. Zum anderen geben wir einen
Überblick, welche eigenen Initiativen wir in den letzten
Jahren als Land gestartet haben, um Ihre Rechte als Ver-
braucherinnen und Verbraucher zu stärken. Die wirtschaft-
lichen, technischen und gesellschaftlichen Bedingungen
ändern sich immer schneller. Um diesem Wandel gerecht
zu werden, muss der rechtliche Rahmen immer wieder über-
prüft und angepasst werden. Mit Stellungnahmen und
Initiativen setzen wir uns bei Gesetzgebungsver-
fahren auf Landes-, Bundes- und auf europäischer Ebene für
eine verbraucherfreundliche Gesetzgebung ein.
Die tägliche Verbraucherschutz-Arbeit berührt Ihren All-
tag in vielen Bereichen: Lebensmittelkontrolleurinnen und
-kontrolleure setzen sich Tag für Tag für sichere Lebensmit-
tel und gegen Verbrauchertäuschung ein. Sie übernehmen
mit der Durchführung von Betriebskontrollen und der Ent-
nahme von Proben zwei Kernaufgaben in der Lebensmittel-
überwachung und tragen so dazu bei, die betrieblichen Ei-
genkontrollen effektiv zu überwachen. Die Fachfrauen der
Landesinitiative Bewusste Kinderernährung unterstützen
Kinder, Eltern sowie Betreuerinnen und Betreuer in Kinder-
tagesstätten bei einer frischen, bewussten und nachhaltigen
Ernährung. Die vom Land geförderte Verbraucherzentrale Ba-
den-Württemberg berät gezielt und individuell zu vielfältigen
Fragen – von der Altersvorsorge bis zu Zusatzversicherungen.
Neben unseren Aktivitäten rund um die Gesetzgebung haben
wir vielfältige Veranstaltungen durchgeführt – unter anderem
einen baden-württembergischen Verbrauchertag zur Sicherheit
05
FALSCHDEKLARATIONEN AUF DER SPUR
06
LEBENSMITTELKONTROLLE IM INTERNET
07
LEBENSMITTELSICHERHEIT
UND TRANSPARENZ
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LEGIONELLEN – GEFAHR AUS DER DUSCHE
09
MYKOTOXINE – NATÜRLICH GIFTIG
10
SPIELZEUG AUF DEM LABORTISCH
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DIE E-ZIGARETTE – EINE RAUCHFREIE
ALTERNATIVE?
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QUALITÄT ALS MARKENZEICHEN DER
ÜBERWACHUNG
13
VERBRAUCHERSCHUTZ IN DER
DIGITALEN WELT
14
DER ONLINE-SCHLICHTER
15
VERBRAUCHERSCHUTZ IN DER
TELEKOMMUNIKATION
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VERBRAUCHERSCHUTZ RUND UMS GELD
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SCORING DURCH AUSKUNFTEIEN
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NACHHALTIGE GELDANLAGEN
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VERBRAUCHERRECHTE
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RECHTE DER REISENDEN
21
VERBRAUCHERSCHUTZ BEI
ENERGIETHEMEN
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VERBRAUCHERVERBÄNDE ALS ERSTE
ANLAUFSTELLE
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VERBRAUCHERKOMMISSION
BADEN-WÜRTTEMBERG
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ESSEN MIT SPASS UND KNOW-HOW –
VON ANFANG AN
29
LEBENSMITTEL: VOM ACKER AUF DEN
TELLER
31
ESSEN AUSSER HAUS – QUALITÄT HAT
VORFAHRT
31
GUTER RAT IST VORRAT – ERNÄH-
RUNGSNOTFALLVORSORGE
VERBRAUCHERSCHUTZ
ERNÄHRUNG

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im Internet, Diskussionen über schulische und außerschulische
Verbraucherbildung sowie einen Expertenworkshop zu Nano-
technologien im Alltag. Gemeinsames Merkmal unserer Veran-
staltungen ist, Interessierten eine aktive Beteiligung und einen
direkten Austausch zu ermöglichen – gleichzeitig wollen wir
durch Veranstaltungen wie die Reihe „Verbraucher 60+“ Ziel-
gruppen bedarfsgerecht und gezielt informieren – so zum Bei-
spiel im Jahr 2013 zur Sicherheit im Internet und im Jahr 2014
zum Thema Energie sparen. Auch unsere Informationskanäle
im Netz – unter anderem die Internetseite des Verbraucher-
ministeriums, das Verbraucherportal Baden-Württemberg oder
die Facebook-Seite VerbraucherBW – halten aktuelle Informa-
tionen für Sie bereit und laden zum Dialog ein.
Da wir Verbraucherpolitik als Wirtschaftspolitik der Nach-
frageseite verstehen, war es uns wichtig, der Verbraucher-
forschung in Baden-Württemberg ein eigenständiges Funda-
ment zu geben. So haben wir mit dem Forschungszentrum
Verbraucher, Markt und Politik im Jahr 2013 erstmals die
interdisziplinäre und vernetzte Forschung im Land angesto-
ßen. Das Forschungszentrum vernetzt Akteure der Verbrau-
cherforschung im Land, ermöglicht einen intensiveren Wis-
senstransfer zwischen Wissenschaft und Politik sowie einen
Austausch zwischen einzelnen Forschungsgebieten.
Neben dem Forschungszentrum sind auch die Verbrau-
cherkommission Baden-Württemberg, die als unabhängiges
Gremium die Landesregierung in Verbraucherfragen berät,
sowie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. und
das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in
Kehl verlässliche Partner für einen starken Verbraucher-
schutz im Land. Es ist daher ein wichtiges Anliegen der Lan-
desregierung, diese Institutionen zu unterstützen.
Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre unseres Ver-
braucherpolitischen Berichts.
Ihr
Alexander Bonde
33
TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT
IM FOKUS DER GESELLSCHAFT
37
VERBRAUCHERBILDUNG AN SCHULEN
38
NACHHALTIGER KONSUM IN DER
ERWACHSENENBILDUNG
38
ESSEN UND TRINKEN IN GEMEINSCHAFT
39
GEMEINSAM FÜR MEHR ERNÄHRUNGS-
BILDUNG
39
VERBRAUCHERSCHUTZ PREIS FÜR
SCHULEN
40
NACHHALTIGER KONSUM IN DER
KINDER- UND JUGENDBILDUNG
40
SPOT AN FÜR DIE MENSA
41
INFORMATIONEN MIT BROSCHÜREN,
FLYERN UND HANDBÜCHERN
42
INFORMATIONEN IM INTERNET
43
LEBENSLANGES LERNEN FÜR
EFFIZIENTEN VERBRAUCHERSCHUTZ
45
FORSCHUNGSZENTRUM VERBRAUCHER,
MARKT UND POLITIK | CCMP
46
FORSCHUNGSPROJEKT MILE
47
WOHER KOMMT DAS SCHWEIN?
INFORMATION
UND BILDUNG
TIERSCHUTZ UND
TIERGESUNDHEIT
FORSCHUNG
03
49
VERBRAUCHERPOLITIK ZUM ANFASSEN
UND BETEILIGEN
52
DAS MLR MISCHT SICH EIN
54
MEHR ERFAHREN – MEHR GENIESSEN
VERANSTALTUNGEN
Wir
machen die
Verbraucher
stark!

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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VERBRAUCHERSCHUTZ
04
Falschdeklarationen auf der Spur (05) • Lebensmittelkontrolle im Internet (06)
Lebensmittelsicherheit und Transparenz (07) • Legionellen – Gefahr aus der Dusche (08)
Mykotoxine – natürlich giftig (09) • Spielzeug auf dem Labortisch (10)
Die E-Zigarette – Eine rauchfreie Alternative? (11) • Qualität als Markenzeichen der Überwachung (12)
Verbraucherschutz in der digitalen Welt (13) • Der Online-Schlichter (14)
Verbraucherschutz in der Telekommunikation (15) • Verbraucherschutz rund ums Geld (16)
Scoring durch Auskunfteien (17) • Nachhaltige Geldanlagen (18)
Verbraucherrechte (19) • Rechte der Reisenden (20)
Verbraucherschutz bei Energiethemen (21) • Verbraucherverbände als erste Anlaufstelle (22)
Verbraucherkommission Baden-Württemberg (23)
Verbraucherinnen und Verbraucher sind im Alltag
mit einer Vielzahl von Entscheidungen konfrontiert –
sei es beim Einkauf im Einzelhandel und im Internet,
beim Abschluss eines Versicherungsvertrags oder beim
Wechsel des Energieanbieters. Das Ministerium für
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) arbeitet
täglich daran, die Gesundheit von Verbraucherinnen und
Verbrauchern zu schützen, sie vor Täuschung zu bewah-
ren, ihre Rechte zu stärken und ihnen Orientierung im
Dschungel der Produkte und Dienstleistungen zu bieten.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie die aktive
Beteiligung an Gesetzgebungsmaßnahmen gehören
ebenso zu den Aufgaben des MLR wie die Förderung
der Verbraucherorganisationen im Land.

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Im Jahr 2012 stand die Zusammensetzung von Geflügel-
fleisch erzeugnissen im Fokus der Überwachung: So ent-
hielten knapp zwei Drittel der untersuchten Proben aus-
schließlich Geflügelfleisch; in den restlichen Proben waren
auch Anteile von Rind und Schwein nachweisbar. In ver-
packten Produkten waren diese zumeist korrekt deklariert.
Bei loser Ware sind Informationen über zusätzlich verwen-
dete Fleisch arten oftmals nicht verfügbar und müssen beim
Verkaufspersonal erfragt werden.
Für die Lebensmittelüberwachung wurde das Jahr 2013
zum „Jahr des Pferdes“. Den Behörden in Irland und Eng-
land lagen ab Mitte Januar 2013 erste Erkenntnisse vor,
dass Hamburger, deren Fleischanteil als 100 Prozent Rind-
fleisch deklariert war, bis zu 80 Prozent Pferdefleisch ent-
hielten. Mitte Februar erreichte der Skandal über die Lie-
ferungen eines großen französisch-luxemburgischen Herstellers
von Fleischerzeugnissen Baden-Württemberg. Eine erste
Supermarktkette rief Tiefkühllasagne zurück, nachdem darin
nicht deklariertes Pferdefleisch nachgewiesen worden war.
In der Folge wurde bei mehreren Herstellern europaweit in
verschiedenen Produkten nicht deklariertes Pferdefleisch
gefunden.
In 2013 überprüfte die amtliche Überwachung in Baden-
Württemberg über 500 Proben auf nicht deklariertes Pferde-
fleisch. In drei Prozent der Proben wurden die Labors fündig.
Vor allem Fertiggerichte, wie Lasagne, Tortellini, Ravioli
oder Eintöpfe waren betroffen. Die Verwendung von Pferde-
fleisch ist grundsätzlich möglich, muss jedoch als Zutat
angegeben werden. Erfolgt dies nicht, werden Verbrauche-
rinnen und Verbraucher getäuscht. Das Produkt darf dann
so nicht verkauft werden.
Der Pferdefleischskandal löste eine intensive Debatte zum
Thema Lebensmittelbetrug aus. Um diesen zuverlässig
aufzudecken und zu verfolgen, richtete die Europäische
Kommission neben dem koordinierten Kon troll programm
eine Arbeitsgruppe ein. Sie soll gemeinsam mit Europol
und Interpol Überwachungs- und Ermittlungsstrategien
bei Lebensmittelbetrug entwickeln.
Die besondere Relevanz des Pferdefleischskandals liegt in
der hohen kriminellen Energie begründet, mit der ein Le-
bensmittelbetrug über diverse europäische Länder hinweg
begangen wurde. Auch wenn keinerlei Gesundheitsgefahr
bestand, wurde das Vertrauen der Verbraucherinnen und
Verbraucher erschüttert. Als Konsequenz arbeiten die Mit-
gliedstaaten der EU enger bei der Bekämpfung von Le-
bensmittelskandalen zusammen und beziehen die Polizei-
behörden ein.
Falschdeklarationen auf der Spur
Trojanische Pferde und andere Mogeleien
Neben dem Gesundheitsschutz beschäftigt auch der Schutz vor Täuschung
die Lebensmittelüberwachung regelmäßig. Der Pferdefleischskandal rückte 2013
die Angabe der Tierart bei Fleischerzeugnissen ins Licht der Öffentlichkeit.
Lasagne auf dem Labortisch
Minister Bonde bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2013
WEB-LINKS
„Dem Pferd auf der Spur …“
Jahresbericht der Lebensmittel-
überwachung in Baden-Württem-
berg für das Jahr 2013:
www.ua-bw.de
www.mlr-bw.de
„Nur Geflügel
in Geflügelwürsten?“
Jahresbericht der Lebensmittel-
überwachung in Baden-Württem-
berg für das Jahr 2012:
www.ua-bw.de
Fotos: CVUA Freiburg (Lasagne auf dem Labortisch); MLR

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Der Internethandel soll so überwacht werden, dass Verbraucherinnen
und Verbraucher ein vergleichbares Niveau an Lebensmittelsicherheit
vor finden wie im stationären Handel.
Lebensmittelkontrolle im Internet
Baden-Württemberg ist Pionier bei der Kontrolle des Internethandels
Dort werden die Daten aufbereitet und den Länderbehör-
den zur Verfügung gestellt. Der zweite Weg führt über die
Recherche von verdächtigen Produkten, die beispielsweise
im europäi schen Schnellwarnsystem auftauchen.
Ein weiterer Baustein der Überwachung ist die Durchsetzung
der Registrierungspflicht für Lebensmittelunternehmen im
Internethandel. Jeder Internethändler, der Lebens mittel an-
bietet, ist verpflichtet, sich als Lebensmittelunter nehmer zu
registrieren. Die Registrierung gewährleistet, dass der Un-
ternehmer der zuständigen Behörde bekannt ist und in das
Überwachungsraster aufgenommen wird. Mit vier deutschen
Siegelanbietern wurde vereinbart, dass Lebensmittelhändler
das Siegel erst bekommen, wenn sie nachweisbar bei der zu-
ständigen Lebensmittelüberwachungs behörde registriert sind.
Ergänzend werden Onlinehändler und Internetplattformen
bezüglich ihrer Pflichten und Verantwortung beraten sowie
über die Durchführung der amtlichen Kontrolle im Internet
informiert. Wichtig ist außerdem, Verbraucherinnen und
Verbraucher über die Risiken beim Internetkauf, deren Mi-
nimierung und die Bedeutung der Siegel aufzuklären.
Über stichprobenartige Produktkontrollen insbesondere in
nicht registrierten Shops sollen risikobehaftete Waren auf-
gespürt werden.
Ergebnisse der Überwachung
Im Rahmen der Unternehmensrecherche wurden bisher
640 unterschiedliche Onlinehändler mit Sitz in Baden-
Württemberg ermittelt. 451 Betriebe waren laut Rückmeldung
der Lebensmittelüberwachungsbehörden bereits registriert,
126 Betriebe, also fast 20 Prozent, waren es nicht. Bei 197
Betrieben handelte es sich um reine Onlinehändler. 40 Pro-
zent dieser Betriebe waren nicht registriert. Die Unterneh-
mensrecherche dient der Kontrolle der Registrierung und
liefert die Basis für die Beurteilung der Internetseiten der in
Baden-Württemberg ansässigen Internetanbieter. Während
für die amtliche Probennahme im Internet angebotener Waren
derzeit die Rechtsgrundlage fehlt, können Proben am Ge-
schäftsort eines Anbieters entnommen werden.
Die risikoorientierte Probenplanung, die in Baden-Württem-
berg im Präsenzhandel durchgeführt wird, lässt sich auch auf
Produkte anwenden, die im Internet gehandelt werden.
Anhand verschiedener Projekte wurde die Machbarkeit
getestet. So wurden Steinobstbrände auf die Kontaminante
Ethylcarbamat untersucht. Etwa 60 Prozent der über das
Internet bezogenen Proben wiesen Mängel auf. Auch
kosmetische Produkte wurden beprobt. So wurden Pro-
dukte überprüft, die das teure Granatapfelsamenöl ent halten
sollten. Von untersuchten 31 Proben fehlte bei drei Pro-
dukten die typischerweise in diesem Samenöl enthaltene
Fettsäure Punicinsäure, entsprechend ist ihre Auszeichnung
als irreführend einzustufen. Fünf Proben wiesen weitere
Kennzeichnungsmängel auf.
Die Verfahren zur Überwachung
des klassischen Handels decken
die Kontrolle des Internethandels
nicht ausreichend ab. In Baden-
Württemberg arbeiten daher seit
Jahren hoch spezialisierte Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter in-
tensiv und erfolgreich an Strategien
zur Überwachung des Internet-
handels. Schon 2007, noch vor den
ersten bundesweiten Aktivitäten,
startete das Chemische und Vete-
rinärunter suchungsamt (CVUA)
Karlsruhe zu diesem Thema ein
Forschungsprojekt. Seit Anfang 2012 wird die Koordinie-
rung der Kontrollbehörden des Landes, wie die Internetre-
cherche, Testkäufe, Untersuchung und Beurteilung, gemein-
sam mit der Stabsstelle Ernährungssicher heit am Regierungs-
präsidium Tü bingen (SES) fortgeführt. Inzwischen etablierte
sich zwischen dem CVUA Karlsruhe (Planung & Untersu-
chung) und der SES (Planung & Vollzug) eine enge Zusam-
menarbeit.
Grenzenlose Vielfalt
Im Internet agieren Anbieter, deren Hauptgeschäft im sta-
tionären Handel liegt, aber auch Händler, die ausschließlich
über das Internet vertreiben. Produkte werden über eigene
Webshops, über Plattformen wie eBay und Amazon oder
über soziale Netzwerke wie Facebook angeboten und ver-
trieben. Das Angebot variiert dabei von Spezialitäten bis
zum Vollsortiment.
G@ZIELT nimmt ihre Arbeit auf
Die Einrichtung neuer Kontrollinstrumente auf Landesebe-
ne reichen nicht aus, da das World Wide Web über Länder-
und Nationengrenzen hinaus operiert. Das Land beteiligte
sich daher an dem bundesweiten Pilotprojekt „Überprüfung
des Internethandels mit Lebensmitteln“. Nach zweieinhalb-
jähriger Pilotphase nahm die gemeinsame Zentralstelle der
Länder beim Bundes amt für Verbraucherschutz (G@ZIELT)
zum 1. Juli 2013 ihre Arbeit auf. Die Zentralstelle der Län-
der dehnte damit ihre Tätigkeit auf den Internethandel mit
kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln
und Tabakerzeugnissen aus.
G@ZIELT bündelt für die Lebensmittelüberwachung, die in
der Zuständigkeit der Länder liegt, Spezialwissen und tech-
nisches Know-how bei vorbereitenden Tätigkeiten der Über-
wachung, insbesondere Recherchen und deren Auswertung.
Sie wird von den Ländern finanziert und kann von ihnen in
Anspruch genommen werden.
Bausteine der Überwachung
Über verschiedene Wege gelangen die Kontrollbehörden an
In formationen über Online-Händler. Für die Recherche von
Unternehmen liefert das Bundeszentralamt für Steuern aus-
gewählte Daten an G@ZIELT, die Zentralstelle der Länder.
WEB-LINKS
G@ZIELT: Sicher im
Internet einkaufen:
www.bvl.bund.de
„Merkblatt zum Internet-
handel mit Tierarzneimitteln –
Informationen zu rechtlichen
Bestimmungen beim Erwerb
von Tierarzneimitteln im
Internet“ der Stabsstelle
Ernährungs sicherheit am
Regierungs präsidium Tübingen
und des CVUA Karlsruhe:
www.rp-tuebingen.de
Foto: © Luis Louro | shutterstock.com

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
07
chen Instrumenten zur Transparenz der Ergebnisse der
amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
eingebunden werden.
Kontrollbarometer
Die kritische Öffentlichkeit fordert vom Lebensmittel-
unternehmer, aber auch von den Kontrollbehörden zuneh-
mende Transparenz. Dies unterstützt die Gesetzgebung mit
Auskunfts- und Meldepflichten. Ein großes Interesse von
Verbraucherinnen und Verbrauchern besteht nicht nur an
immer umfangreicheren Produktinformationen, sondern
auch auch an den Kontrollergebnissen. Daher hat die
Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder (VSMK)
beschlossen, ein System zur Transparentmachung von Kon-
trollergebnissen, besser bekannt als „Kontrollbarometer“,
einzuführen.
Der Bundesgesetzgeber plant eine Ermächtigungsklausel,
die den Ländern die Einführung obligatorischer Transpa-
renzsysteme ermöglichen soll. Baden-Württemberg setzt
sich da gegen für ein deutschlandweites Konzept mit einer
verbindlichen, klaren rechtlichen Regelung ein. Nur so ist
eine einheitliche Umsetzung in ganz Deutschland mög-
lich. Das MLR wird mit allen Mitteln versuchen, eine un-
einheitliche und unbefriedigende Situation wie beim
Nichtraucherschutz zu verhindern.
Mehr Transparenz in der Lebensmittel- und Futtermittel-
überwachung wird immer stärker gefordert. Baden-Würt-
temberg setzt sich für einheitliche Standards ein.
Verbraucherinfo-BW
Seit September 2012 müssen die Überwachungsbehörden
der Länder bestimmte Kontrollergebnisse der Lebensmittel-
und Futtermittelkontrolle gemäß § 40 Abs. 1a Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) veröffentlichen. Baden-
Württemberg stimmte sich für eine einheitliche Um setzung
mit den anderen Ländern ab und richtete für diese Veröffent-
lichung im Land das Portal www.verbraucherinfo-bw.de ein.
Nicht zuletzt wegen der Entscheidung des Verwaltungs-
gerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Januar 2013
aus Gründen des Rechtsfriedens sowie der Prozess- und
Verwaltungsökonomie können aktuell keine Daten mehr
veröffentlicht werden. Mittler weile hat das Land Nieder-
sachsen wegen der fehlenden Löschungsfrist einen Nor-
menkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aus.
Das Land setzt sich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber
in den strittigen Punkten Rechtsklarheit schafft. Die drin-
gend notwendige Überarbeitung des § 40 Abs. 1a LFGB
sollte in eine gesetzliche Gesamtkonzeption zu den bereits
bestehenden oder in der öffentlichen Diskussion befindli-
Foto: © apops | fotolia.com
Ein überzeugendes und schlüssiges System ist notwendig, um Kontroll-
ergebnisse der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden für die
Verbraucherinnen und Verbraucher transparent machen zu können.
Lebensmittelsicherheit und
Transparenz
Wo steht Baden-Württemberg?
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Land derzeit keine Kontrollergebnisse veröffentlichen darf
WEB-LINK
www.verbraucherinfo-bw.de

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Die seit November 2011 geltende Vorschrift, Trinkwasser auf Legionellen
untersuchen lassen zu müssen, bewegt die Gemüter von Vermieterinnen
und Vermietern.
Legionellen – Gefahr aus der Dusche
Neue Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter beschäftigen
die Trink wasserüberwachung
setzung der Trinkwasserverordnung ist die Entwicklung in-
zwischen positiv. So haben sich neben Handwerksverbänden
auch viele Wohnbau- und Wohnungseigentümergesellschaf-
ten den neuen Anforderungen gestellt. Dies spiegelt sich
wider in anhaltend zahlreichen Anfragen, Veranstaltungen
und neu herausgegebenen Schriften von verantwortlichen
Institutionen und Verbänden.
Zum 1. November 2011 traten neue Regelungen in Kraft,
wonach das Trinkwasser aus der Hausinstallation eines Miet-
objekts unter bestimmten Voraussetzungen auf Legionellen
untersucht werden muss. Ende 2012 wurden diese Vorschrif-
ten geändert, insbesondere entbürokratisiert. Gleichzeitig
verlängerte sich die Frist zur Erstuntersuchung bis 31. De-
zember 2013.
Legionellen – eine unterschätzte Gefahr
Aus Sicht des MLR verstärken die Untersuchungspflichten den
Gesundheitsschutz, denn in Deutschland erkranken nach Schät-
zungen des Bundes jährlich über 30.000 Menschen durch Le-
gionellen. Etwa sechs Prozent der vermutlich durch Legio-
nellen verursachten Lungenentzündungen enden tödlich, dies
entspräche über 1.900 Todesfällen im Jahr. Exakte Fallzahlen
liegen nicht vor, da durch Legionellen verursachte Erkrankun-
gen klinisch und radiologisch nur äußerst aufwendig von
anderen Lungenentzündungen unterschieden werden können.
Der Gesetzgeber schreibt eine Untersuchung verpflichtend
vor, wenn Dritte betroffen sind. Daher müssen Inhaber von
Trinkwasserinstallationen mit einer sogenannten Großanlage
zur Trinkwassererwärmung und Einrichtungen zur Vernebe-
lung von Trinkwasser, zum Beispiel Duschen und Whirl-
pools, diese regelmäßig auf Legionellen prüfen lassen,
wenn sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder
öffentlichen Tätigkeit abgeben. Betroffen sind vor allem Ei-
gentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern,
die vermietet haben, Hotels und andere öffentliche Einrich-
tungen, wie Sporthallen, Schwimmbäder oder Altenheime.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen. Unter
die sogenannten Groß anlagen fallen alle Anlagen mit einem
Warmwasserinhalt von über 400 Litern oder mit einem Rohr-
leitungsinhalt zwischen Warmwasseraustritt aus der Er-
wärmungsanlage und der entferntesten Entnahmestelle von
über drei Litern.
Erfahrungen aus der Überwachung
Anders als aufgrund festgestellter Überschreitungen von Grenz-
werten zu erwarten, lagen erst spät in 2012 die ersten Mel-
dungen zu Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der Ursa-
chenaufklärung oder zu Maßnahmen vor. Eine mögliche
Erklärung ist, dass die für diese Dienstleistung angefragten
Institutio nen und Firmen zu dem Zeitpunkt nicht ausrei-
chend mit der Thematik vertraut waren.
Auch die mit der Trinkwasserüberwachung beauftragten
Gesundheitsämter begaben sich auf ungewohntes Terrain.
Für sie galt es, in den ersten beiden Jahren seit Inkrafttreten
der neuen Vorschriften die Balance zu finden zwischen der
Beratungspflicht und der gebotenen Zurückhaltung bei der
Überwachung der Regelungen bei Vermietungen, wo die
primäre Verantwortung bei der Eigentümerin oder dem Ei-
gentümer beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft
liegt und die Behörden im Regelfall nicht tätig werden
müssen. Neben anfänglichen Verzögerungen bei der Um-
Wissenswertes zu Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die bevorzugt in erwärmtem Was­
ser vorkommen. Ideale Bedingungen finden sie bei Tempe­
raturen zwischen 25 °C und 45 °C. Legionellen können
schwere Infektionen auslösen, wenn sie über Dampf oder
Wassertröpfchen in die Lunge gelangen, wie beim Duschen
oder in Whirlpools. Das Schlucken von legionellenhaltigem
Wasser ist in der Regel unbedenklich. Eine Übertragung
von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
Nicht jede Besiedlung mit Legionellen führt zwangsläufig
auch zu einer Erkrankung. Der im Jahr 2011 in die Trinkwas­
serverordnung neu eingeführte sogenannte technische Maß­
nahmenwert für Legionellen von 100 Keimen pro 100 ml
trägt diesem Aspekt Rechnung. Bei Überschreitung des
Werts werden Maßnahmen erforderlich. Eine Abgabe be­
ziehungsweise die Verwendung des Wassers ist aber in der
Regel weiter zulässig und möglich.
Sollten in der Trinkwasserinstallation auffällige Legionellen­
gehalte festgestellt werden (über 100 Legionellen/100 ml
Wasser), müssen Inhaberinnen und Inhaber der Anlage, zum
Beispiel Vermieterinnen und Vermieter oder die Eigentü­
mergemeinschaft, eine Gefährdungsabschätzung erstellen
lassen, gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen und
das Gesundheitsamt informieren. Betroffene Mieterinnen
und Mieter müssen über die Ergebnisse der Untersuchung
und der Gefährdungsabschätzung informiert werden. Bei
extrem hohen Legionellengehalten (über 10.000 Legionel­
len/100 ml Wasser) dürfen die Duschen solange nicht be­
nutzt werden bis das Problem beseitigt ist. Unabhängig
davon werden zusätzlich stichprobenartig amtliche Über­
wachungsuntersuchungen durchgeführt.
Foto: © Pictures4you | fotolia.com
WEB-LINKS
Weitere Informationen
zum Thema Legionellen:
www.mlr-bw.de
www.service-bw.de

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
09
Mykotoxine –
natürlich giftig
B1-Belastungen in Mais aus Rumänien, Italien, Kroatien und
Indien sowie in Sonnenblumenkernen aus Ägypten bekannt.
In den Jahren 2009 bis 2013 wurden im Rahmen der amt-
lichen Futtermittelkontrolle in Baden-Württemberg 413
Einzel- und Mischfuttermittel auf Aflatoxin B1 untersucht,
davon 203 allein im Jahr 2013. In keiner dieser Proben
stellten die Labors eine Überschreitung des Höchstwerts
fest. Wirtschaft und Behörden sind jedoch sensibilisiert
und müssen jederzeit mit besonderen Belastungssituatio-
nen rechnen.
Rechtliche Regelungen für Futtermittel
In der Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in
der Tierernährung sind bisher nur für Aflatoxin B1 Höchst-
werte festgelegt – auch deshalb, weil neben der Toxizität
für das Tier ein Übergang in das Lebensmittel möglich ist.
Seit 2000 liegen nationale, auf Tierarten bezogene Orien-
tierungswerte für Deoxynivalenol und Zearalenon vor.
Darüber hinaus existieren seit 2006 Empfehlungen der EU-
Kommission mit Richtwerten für die Mykotoxine Deoxy-
ni valenol, Zearalenon, Fumonisin B1 und B2, T-2- und HT-
2-Toxin, die von verschiedenen Arten der in Mitteleuropa
besonders bedeutsamen Feldpilz-Gattung Fusarium gebildet
werden, sowie für Ochratoxin A, ein nierenschädigend wir-
kendes Toxin, das von verschiedenen Arten von Lagerpilzen
der Gattungen Penicillium und Aspergillus gebildet wird.
Aflatoxine – gefährliche Stoffe aus der Natur
Aflatoxine sind natürlich vorkommende Pilzgifte, die vom
Schimmelpilz Aspergillus flavus gebildet werden. Diese Pil-
ze bevorzugen hohe Temperaturen und Feuchtigkeit. In
heimischen Lebens- und Futtermitteln ist eher nicht mit
Afla toxinen zu rechnen, wohl aber in Produkten aus
feuchtwarmen, tropischen Klimaregionen.
Aflatoxine sind sehr giftig. Sie sind insbesondere leber-
schädigend und wirken kanzerogen. Entsprechend niedrig
sind die zulässigen Höchstgehalte in Lebensmitteln und
Futtermitteln. Aflatoxine werden bei Milch liefernden
Tieren in der Leber umgewandelt und zwei bis fünf Pro-
zent gehen in Form des ebenfalls krebserregenden Aflato-
xin M1 in die Milch über. Für Futtermittel für Milch geben-
de Tiere gelten daher besonders strenge Höchstwerte.
Aflatoxine – lange bekannt, aber von neuer
Bedeutung
Anfang März 2013 wurden Behörden, Futtermittelwirtschaft
und die Öffentlichkeit durch eine Meldung aus Nieder-
sachsen aufgeschreckt: In der Milchanlieferung einer Mol-
kerei war eine Belastung mit 57 ng/kg Aflatoxin M1 festge-
stellt worden. Der für Milch geltende Höchstgehalt beträgt
50 ng/kg. Ursache war ein mit dem Schimmelpilzgift Afla-
toxin B1 belasteter Mais aus dem Erntejahr 2012. In dem Mais
wurde Aflatoxin B1 in Konzentrationen bis zum Zehnfa-
chen des zulässigen Höchstwerts von 0,02 mg/kg gemessen.
Bei Mischfuttermitteln für Milch liefernde Tiere gilt ein
noch niedrigerer Höchstwert von 0,005 mg/kg.
Schnell wurde klar, dass hier ein Fall von erheblichem
Ausmaß vorlag. Der Mais aus Serbien (45.000 Tonnen) er-
reichte per Schiff über Rumänien den niedersächsischen
Hafen Brake. Davon waren 10.000 Tonnen, teils über Zwi-
schenhändler, an rund 4.700 Landwirte und 14 Mischfutter-
werke geliefert worden. Belastete Futtermittel wurden
gesperrt, umfangreiche Rückrufaktionen durchgeführt und
es wurde eine Liefersperre für die Milch verhängt.
Kurz darauf wurden zwei weitere Lieferungen mit belaste-
tem Mais aus Serbien nach Belgien und in die Niederlande
bekannt. Auch in Maislieferungen aus Bulgarien, Rumänien,
Polen, Ungarn, Spanien, der Slowakei, Griechenland und der
Ukraine fanden sich erhöhte Aflatoxin-Konzentrationen.
Offenbar hatten im Jahr 2012 in weiten Teilen Europas
Witterungsbedingungen geherrscht, die einen Befall von
Mais mit Aflatoxin bildenden Schimmelpilzen begünstigt
hatten. Grund zur Entwarnung besteht noch immer nicht:
Auch im Jahr 2014 wurden bereits mehrfach Aflatoxin-
Foto: MLR
Schimmelpilze und ihre Sporen
sind allgegenwärtig. Von ihren
giftigen Stoffwechselprodukten,
den Mykotoxinen, ist eine Vielzahl
bekannt. Gesetzliche Höchstwerte
für Mykotoxine in Futtermitteln
gibt es bisher nur für Aflatoxin B1.
Schimmelpilz Aspergillus flavus

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Fotos: © akf | fotolia.com; MLR
Alle Jahre wieder, meist zur Weihnachtszeit, verunsichern Medienberichte
über giftige Belastungen von Spielzeug potenzielle Käufer. In den Unter-
suchungsämtern hat die Prüfung von Spielwaren und anderen kindernahen
Produkten ganzjährig Saison.
Spielzeug auf dem Labortisch
Kindernahe Produkte stehen im Fokus der Überwachung
2013 wurden insgesamt 19 Schleim- und Knetmassen auf
ihre Borabgabe untersucht. Die Knetmassen enthielten we-
nig oder kein Bor, wohingegen die Schleimmassen hohe
Borgehalte aufwiesen. Fünf von acht untersuchten Proben
lagen zwischen dem Grenzwert für haftendes und für ge-
schmeidiges Material. Allerdings blieben nur bei zwei Pro-
ben Reste an der Haut haften. Bei diesen beiden Proben
galt der Grenzwert für haftendes Material als überschritten.
Andere kindernahe Produkte
Neben Spielwaren werden auch Produkte untersucht, mit
denen Kinder Körperkontakt haben. Die Expositionsdauer
und Intensität ist vergleichbar mit der von Spielzeug. Die
rechtlichen Anforderungen und Regelungen bei Spielzeug
und Produkten mit Körperkontakt unterscheiden sich je-
doch sehr stark, wie das Beispiel „Kindergeldbeutel“ zeigt.
Kindergeldbörsen, die unter Verwendung von Polyvinyl-
chlorid (PVC) hergestellt wurden, können Phthalate als
Weichmacher enthalten. Zwölf der 2012 untersuchten Pro-
ben bestanden teilweise aus PVC. Hiervon fielen acht
Proben (66 Prozent) durch kritische Phthalatgehalte auf. Im
Gegen satz zu den Phthalatverboten für Spielzeug fehlen
spezifische rechtliche Anforderungen für Weichmacher in
kinder nah en Produkten. Dies ist aus Sicht des Verbrau-
cherschutzes derzeit schlecht gelöst.
Am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA)
Stuttgart werden jährlich mehr als 200 Spielwaren untersucht.
Mit bester Materialkenntnis wird das Augen merk gezielt auf
die produktrelevanten Risiken gelegt. Die Produktpalette
der untersuchten Proben reicht von Kunst stoff- und Holz-
spielzeug bis hin zu Bastel- und Zeichenmaterial. Sowohl
die Untersuchungen im Jahr 2013 als auch die der vergan-
genen Jahre belegen, dass die Grenzwerte für Spielzeug
weitgehend eingehalten werden. Dies zeigen die eher „exo-
tischen“ Beispiele für Verstöße gegen das seit 2007 beste-
hende Phthalatverbot.
Treten neue Grenzwerte (zum Beispiel bei Bor) in Kraft,
sind trotz langer Übergangszeiträume von der Veröffentli-
chung bis zur Gültigkeit eines neuen Grenzwerts (hier vier
Jahre) Schwer punktkontrollen durch die Überwachung not-
wendig, bis der Grenzwert flächendeckend berücksichtigt
wird. Seit Juli 2013 gelten neue Grenzwerte für toxische
Elemente in Spielzeug.
Schleimiges Missvergnügen
Das Element Bor beziehungsweise dessen Säure ist schädlich.
Seit Jahren ist bekannt, dass sogenannte Schleimmassen
viel Borsäure enthalten. Borsäure wird einerseits zur Kon-
servierung zugesetzt, andererseits ist die Chemikalie wesent-
lich dafür verantwortlich, dass eine Masse ihre schleimartige,
dehnbare Konsistenz erhält. Auch in Knetmassen kann Bor-
säure zur Konservierung eingesetzt werden. Borsäure ist als
reproduktionstoxisch eingestuft und sollte daher nicht in
höheren Mengen in Spielzeug vorkommen.
Probenauswahl Kindergeldbeutel
Kinderspielzeug aus Holz
WEB-LINKS
Ausführliche Berichte sind
im Internet veröffentlicht
unter www.ua-bw.de.
Spielwaren und Kindernahe
Produkte – 2012:
www.ua-bw.de
Alle Jahre wieder … Spielzeug
auf dem Labortisch:
www.ua-bw.de

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Foto: MLR
Elektronische Zigaretten sind Produkte, die das Rauchen simulieren, ohne
dabei Tabak zu verbrennen. Sie werden häufig als gesündere Alternative zu
herkömmlichen Zigaretten beworben, als Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung
und auch als Möglichkeit, in Rauchverbotszonen Nikotin zu konsumieren.
untersucht, ob sie den Vorgaben des Tabakrechts entspre-
chen. Häufigste Beanstandungsgründe sind die am stärks-
ten enthaltenen Trägerstoffe Propylen glykol und Glycerin,
die zwar in bestimmten Mengen als Feuchthaltemittel für
herkömmlichen Tabak zugelassen sind, nicht aber für
elektronische Zigaretten.
Sind E-Zigaretten wirklich
die gesündere Alternative?
Zwar entstehen beim E-Zigaretten-Konsum keine krebs-
erzeugenden Verbrennungs produkte wie beim Rauchen
von Tabak, dennoch sind E-Zigaretten keine gesundheit-
lich unbedenklichen Produkte. Dies verdeutlicht die Stel-
lungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR;
siehe nebenstehender Link). Abgesehen von den bekann-
ten Risiken des Nikotin-Konsums können auch von den
anderen Inhaltsstoffen der E-Zigarette gesundheitliche Ge-
fahren ausgehen. Das in den Liquids in teils hohen Ge-
halten enthaltene Propylenglykol kann beispielsweise zu
Reizungen der Atemwege führen und die Lungenfunktion
beeinträchtigen. Auch über die Langzeitfolgen der Inhalati-
on der enthaltenen Trägerstoffe ist wenig bekannt.
Was ist eine E-Zigarette?
Elektronische Zigaretten gleichen in Größe und Form her-
kömmlichen Zigaretten. Sie bestehen aus einer Stromquel-
le, einem Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche
mit einer Flüssigkeit, dem sogenannten „Liquid“. Sobald man
am Mundstück wie bei einer herkömmlichen Zigarette
zieht, entsteht durch den Vernebler ein feines Aerosol, das von
der Verbraucherin oder vom Verbraucher eingeatmet wird.
Das enthaltene Liquid setzt sich vor allem aus den Träger-
stoffen Propylenglykol oder Glycerin, Nikotin und Aroma-
stoffen zusammen. Neben dem typischen Tabakaroma werden
häufig Frucht-, Kaffee- oder Schokoladenaromen beigefügt.
Als weitere Variante befinden sich inzwischen auch zahlrei-
che nikotinfreie Produkte auf dem Markt.
Sind E-Zigaretten Tabakprodukte?
Sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie E-Zigaretten
werden als den Tabakprodukten ähnliche Erzeugnisse
eingestuft und dürfen daher nicht an Jugendliche unter 18
Jahren verkauft werden. Außerdem müssen sie den Vorga-
ben des Tabakrechts entsprechen.
Wo und wie werden E-Zigaretten untersucht?
E-Zigaretten werden in Baden- Württemberg wie her-
köm mliche Zigaretten am CVUA Sigmaringen daraufhin
Die E-Zigarette –
eine rauchfreie Alternative?
Ein neues Produkt im rechtlichen Grenzbereich
E-Zigarette in einer speziellen Abrauchmaschine am CVUA Sigmaringen für die Prüfung auf Schadstoffe
WEB-LINK
Sind E-Zigaretten wirklich
die gesündere Alternative?
Stellungnahme Nr. 016/2012
des BfR:
www.bfr.bund.de

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Zum Wohle von Mensch und Tier immer besser zu werden, ist das Ziel der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Überwachung. Als eines der ersten Bundesländer führte Baden-Württemberg
deshalb das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) ein und entwickelt es immer weiter.
Qualität als Markenzeichen der Überwachung
Zum Wohle von Mensch und Tier – Qualitätsmanagement in der Überwachung
Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind besonders engagiert
Der hohe Qualitätsstandard der amtlichen Überwachung
steht und fällt mit dem Engagement der auf diesen Gebieten
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das QM-System
trägt zu ihrer Motivation bei.
Das Quailtätsmanagementhandbuch bereitet in vielen Ver-
fahrensanweisungen und Weisungen die zahlreichen und
meist sehr kom plexen und umfangreichen Rechtsvorgaben
praxisgerecht für die Tierärztinnen/Tierärzte, Lebensmittel-
kontrolleurinnen/Lebensmittelkontrolleure, amtlichen Fach-
assistentinnen/Fachassistenten und Futtermittelkontrolleu-
rinnen/Futtermittelkontrolleure auf. Internetbasiert steht
das elektronische Qualitätsmanagementhandbuch zu jeder
Zeit und überall zur Verfügung.
Ständige interne und externe Kontrollen stellen die Qualität
in der Verwaltung sicher. Wesentlich ist die Überprüfung
der Arbeits weise durch interne Audits. In Baden-Württem-
berg werden seit 2007 interne Audits nach einem landes-
weit gültigen Auditprogramm durchgeführt. Seit 2014 audi-
tieren sich jeweils zwei oder mehrere Behörden gegen seitig.
Ab 2015 wird nach einem risikoorientierten Programm audi-
tiert. Erstmalig werden die Ergebnisse der landesweit durch-
geführten internen Audits des Jahres 2014 zusätzlich in einem
zentralen Gremium ausgewertet, 2015 werden andere Bun-
desländer und der Bund als unabhängige Beobachter an
der Auswertung teilnehmen.
Das System der internen und externen Kontrollen leistet
einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Wirksamkeit
amtlicher Kontrollen.
Drei übergeordnete Ziele
Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, Schutz des
Wohlbefindens der Tiere sowie Schutz der Verbraucherin-
nen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung sind
die übergeordneten Ziele der Veterinärbehörden sowie der
Behörden der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
Um die höchstmögliche Qualität dieser verantwortungs-
vollen Aufgaben sicherzustellen, führte das MLR in enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen beteiligten Be-
hörden bereits 2001 als eines der ersten Bundesländer ein
Qualitätsmanagementsystem (QM-System) ein und entwi-
ckelte es ständig weiter.
Nicht stehen bleiben
Durch die stetige Weiterentwicklung des QM-Systems wird
die Qualität der Überwachung in einem dynamischen Pro-
zess von „Planen – Machen – Prüfen – Reagieren“ den sich
ändernden Anforderungen angepasst. Das von ständigen
Rück meldungen gesteuerte System führt zur häufigen
Qualitätskontrolle in den Behörden und zur kontinuierlichen
Verbesserung in der Überwachung. Dies dient sowohl dem
Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch dem
der Tiere.
Transparenz und Gleichbehandlung
Über 100 QM-Dokumente regeln die Verfahren für die
Überwachungstätigkeit landesweit. Damit werden sowohl
für die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für die
Verantwortlichen der Betriebe in der Land- und Ernäh-
rungswirtschaft das Handeln der Verwaltung transparent
und nachvollziehbar und ein größtmögliches Maß an Gleich-
behandlung ermöglicht.
Foto: MLR
Dieser Kreislauf führt zur ständigen Kontrolle des eigenen Handelns und dient der
kontinuierlichen Verbesserung.
Optimierung durch
Grundlage aller Qualitätsmanagementsysteme (Zyklus nach Deming)
PLANEN
PRÜFEN
MACHEN
REAGIEREN

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Digitale Medien mit ihren vielfältigen Anwendungen eröffnen neue Nutzungsmöglichkeiten für
Verbraucherinnen und Verbraucher und neue Geschäftsmodelle für Unternehmen. Das MLR
setzt sich dafür ein, dass in der digitalen Welt die Gesetzgebung zum Schutz der Verbrauche-
rinnen und Verbraucher mit der modernen Lebensrealität Schritt hält.
Verbraucherschutz in der digitalen Welt
Neue Herausforderungen für eine zeitgemäße Verbraucherpolitik
Schutz vor Kostenfallen im Internet
Am 1. August 2012 trat das Gesetz zum besseren Schutz von
Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im In-
ternet in Kraft. Danach kommt ein kostenpflichtiger Vertrag
zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unter-
nehmen im Internet nur dann zustande, wenn Verbrauche-
rinnen und Verbraucher mit ihrer Bestellung ausdrücklich
bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Dafür
darf die Schaltfläche für die endgültige Abgabe der Bestellung
(„Bestellbutton“) gut lesbar mit nichts anderem als den
Wörtern „Kostenpflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder einer
ähnlich eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Die ein-
deutige Beschriftung des Buttons ist Voraussetzung für das
Zustandekommen des Vertrags. Darüber hinaus ist das Un-
ternehmen verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher
unmittelbar vor Abgabe einer Bestellung klar, verständlich
und unübersehbar über wesentliche Vertragsbestandteile, ins-
besondere den Gesamtpreis, zu informieren. Die Regelung
schafft Rechtsklarheit und wirkt so der Ausbreitung von un-
seriösen Internetangeboten mit verschleierten Preisangaben
entgegen. Die „Button-Lösung“ ist ein Erfolg des MLR, das
sich gemeinsam mit den Verbraucherschutzressorts weiterer
Bundesländer und den Verbraucherverbänden seit vielen Jah-
ren aktiv (unter anderem mit Bundesratsinitia tiven) für die
Einführung in Deutschland eingesetzt hatte.
Verbraucherfreundliches Urheberrecht
Bei der privaten Internetnutzung können Verbraucherinnen
und Verbraucher unbewusst und ungewollt in Konflikt mit
dem Urheberrecht geraten. Auf Initiative des MLR stellte die
Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Jahr 2012
per Beschluss fest, dass das auf Bundes- und EU-Ebene gel-
tende Urheberrecht in weiten Teilen nicht mehr den Gege-
benheiten der heutigen Zeit entspricht und die Belange der
Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Nutzung mo-
derner Informations- und Kommunikationsmedien nicht
ausreichend berücksichtigt. Die Bundesländer forderten die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene verstärkt
für eine Überarbeitung des geltenden Rechtsrahmens ein-
zusetzen.
Im Jahr 2013 erstellte das MLR in Kooperation mit dem
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) ein Positions-
papier zur verbrauchergerechten Modernisierung des Urhe-
berrechts mit dem Titel „Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die
Verbraucher?“. Das Positionspapier enthält Eckpunkte für
eine gesetzliche Neuausrichtung zum fairen Ausgleich zwi-
schen den Belangen der Verbraucherinnen und Verbraucher,
der Urheberinnen und Urheber sowie der Rechteinhaberinnen
und -inhaber. Das Positionspapier wurde im Juni 2013 bei
einer Diskussionsveranstaltung in Berlin sowie einem Exper-
tengespräch in Brüssel vorgestellt und mit Expertinnen
und Experten aus Politik, Kultur und Recht diskutiert. Mehr
zu den Veranstaltungen auf Seite 53. Mit dem Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken vom Oktober 2013 machte
die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Verbesserung
der Rechtslage für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das
MLR brachte sich hierzu aktiv in das Gesetzgebungsverfah-
ren ein, näheres dazu auf Seite 20.
Weiterverkauf digitaler Güter
Eine zentrale Forderung des MLR für eine verbraucherge-
rechte Modernisierung des Urheberrechts ist die rechtliche
Gleichbehandlung digitaler Güter (zum Beispiel MP3-Down-
loads, eBooks) und körperlicher beziehungsweise analoger
Werkexemplare (beispielsweise Musik auf Datenträgern,
gedruckte Bücher). Aus Sicht der Verbraucherinnen und
Verbraucher macht es keinen Unterschied, ob sie ein digita-
les oder ein körperliches Werkexemplar kaufen. In beiden
Fällen haben sie ein berechtigtes Interesse, dauerhaft, frei
und geräteunabhängig darüber verfügen zu können. Diese
Möglichkeit wird den Käuferinnen und Käufern digitaler
Güter oft durch technische und rechtliche Beschränkungen
von Anbieterseite genommen.
Aus diesem Grund fasste die VSMK 2013 auf Initiative des
MLR einen Beschluss, mit dem die Bundesregierung aufge-
fordert wurde, sich für die rechtliche Gleichstellung von
analogen und digitalen Gütern einzusetzen. Das MLR wird
diese Zielsetzung auf europäischer und nationaler Ebene
intensiv weiterverfolgen.
Netzneutralität
Netzneutralität bedeutet, dass jedes Datenpaket im Internet
gleich behandelt wird – also unabhängig von Inhalt, Sender
und Empfänger. Um auch in Zukunft einen diskriminierungs-
Foto: MLR
Positionspapier
„Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben
die Verbraucher?“:
www.verbraucherportal-bw.de
WEB-LINKS
Serviceangebot BondesRat:
Tipps und praktische Hinweise
für die digitale Welt
www.bondesrat.de/digital

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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freien Zugang aller Verbraucherinnen und Verbraucher zum
Internet zu ermöglichen, setzte sich das MLR auf der VSMK
2013 gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen für die
gesetzliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommu-
nikationsgesetz ein. Beschlossen wurde lediglich eine ab-
geschwächte Version, in der auf eine bestehende, jedoch
bisher nicht genutzte Ermächtigungsgrundlage für eine
Rechtsverordnung der Bundesregierung verwiesen wird.
Im September 2013 legte die Europäische Kommission
den Vorschlag für eine Verordnung über den einheitlichen
Telekommunikations-Binnenmarkt vor, der auch Regelun-
gen zur Netzneutralität enthält. Der vom MLR in einer
gemeinsamen Stellungnahme mit dem Land Nordrhein-
Westfalen formulier ten verbraucherpolitischen Bewertung
des Kommissionsentwurfs ist der Bundesrat in nahezu al-
len Punkten gefolgt. Baden-Württemberg wird sich auch
künftig für den Schutz der Netzneutralität einsetzen.
Gütesiegel für Online-Shops
Viele Online-Shops werben mit Gütesiegeln, die für die Ein-
haltung bestimmter Qualitätskriterien stehen sollen. Diese
Kriterien können jedoch von Gütesiegel zu Gütesiegel stark
variieren, weil die Siegel meist von privatwirtschaftlichen
Unternehmen und ohne gesetzliche Regelung vergeben wer-
den. Das Europäische Parlament hatte bereits im Jahr 2010
die Schaffung eines einheitlichen europäischen Gütesiegels
für sichere Webseiten vorgeschlagen, das europäischen Ver-
braucherinnen und Verbrauchern die Zuverlässig keit und
Qualität von Waren und Dienstleistungen garantieren sollte.
Auf dieser Basis hat das MLR das Zentrum für Europä ischen
Verbraucherschutz e.V. (ZEV) mit der Erstellung einer Studie
zu Internetgütesiegeln in Deutschland und Europa beauf-
tragt. Wichtiges Ergebnis der Studie war ein Katalog mit
empfohlenen Mindestkriterien für europäische Gütesiegel-
anbieter. Beispielsweise sollten zertifizierte Shops stets auf die
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für den Online-Handel
geprüft werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher
sollten eine einfache Möglichkeit haben, sich von der Echt-
heit des Gütesiegels zu überzeugen. Außerdem sollten Güte-
siegelanbieter Verstöße der Shops gegen ihre Prüfkriterien
mit dem Entzug des Siegels sanktionieren und bei Streitigkei-
ten mit dem Shopbetreiber als zusätzliche Ansprechpartner
für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung stehen.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse brachte das MLR eine
Initiative in die VSMK 2012 ein, mit der die Bundesregierung
aufgefordert wurde, sich gegenüber der Europäischen Kom-
mission für die Etablierung von Qualitätsstandards für On-
line-Gütesiegel einzusetzen. Der Vorschlag wurde von der
VSMK einstimmig angenommen.
Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und
Unternehmen entwickelt sich auf nationaler und
europäischer Ebene zu einem immer wichtigeren
Verbraucherschutzinstrument.
Der Online-Schlichter
Ein Projekt mit europaweiter Vorbildwirkung
Das MLR finanziert seit 2009 als Pilotprojekt eine Online-
Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrau-
chern und Unternehmen bei online abgeschlossenen Ver-
trägen. Besser bekannt ist diese Schlichtungsstelle als der
„Online- Schlichter“ (www.online-schlichter.de). In den Jah-
ren 2011 bis 2013 konnten weitere Bundesländer sowie
Wirtschafts unternehmen und -verbände als Finanzie-
rungspartner gewonnen werden. Die beim ZEV in Kehl
angesiedelte Schlich tungsstelle bearbeitete allein in den
Jahren 2012 und 2013 rund 2.000 Fälle und wies eine Eini-
gungsquote von rund 60 (in 2012) beziehungsweise rund
70 (in 2013) Prozent auf.
Als eine bei der EU-Kommission notifizierte Schlichtungs-
stelle erfüllt der Online-Schlichter bereits heute die wichtigsten
Anforderungen der bis Mitte 2015 in nationales Recht um-
zusetzenden EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung
in Verbraucherangelegenheiten (sogenannte ADR-Richtli-
nie). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür
zu sorgen, dass für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Ver-
braucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen aus Kauf-
und Dienstleistungsverträgen qualifizierte, außer ge richtliche
Schlichtungsstellen existieren. Soweit für einzelne Branchen
noch keine spezialisierten Schlichtungsstellen bestehen, kann
die Umsetzung in den Mitgliedstaaten durch Schaffung von
branchenübergreifenden Auffangschlichtungsstellen erfol-
gen. Im Zuge der Umsetzung der ADR-Richtlinie hat sich
die Landesregierung im Jahr 2014 gegenüber der Bundes-
regierung dafür ausgesprochen, auf der Grundlage des On-
line-Schlichters eine bundesweit tätige deutsche Auffang-
schlichtungsstelle einzurichten.
Foto: Fotomontage unger+
WEB-LINK
Online-Schlichter:
www.online-schlichter.de
WEB-LINK
Leitfaden zum richtigen
Umgang mit Gütesiegeln in
Deutschland und Europa
www.verbraucherportal-bw.de

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Als Cold Calling wird die unerlaubte Telefonwerbung bezeichnet. Beworben
werden häufig Telekommunikationsdienstleistungen, aber auch Lotterie- und
Gewinnspiele. Zielgruppe sind dabei überwiegend ältere Menschen, unerfah-
rene Jugendliche oder Menschen mit eingeschränkten Kenntnissen der
deutschen Sprache.
Neue Maßnahmen gegen
unerlaubte Telefonwerbung
Bei überraschenden Werbeanrufen werden Verbraucherinnen
und Verbraucher zu einem eigentlich nicht gewollten Ver-
tragsabschluss überredet. Hierbei laufen sie Gefahr, lang-
fristige und teure Verpflichtungen einzugehen.
Das im Oktober 2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unse-
riöse Geschäftspraktiken (sogenanntes Anti-Abzocke-Gesetz,
mehr dazu auf Seite 20) enthält unter anderem Regelungen
zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung. Danach werden
unerbetene Werbeanrufe künftig nicht nur dann mit einer
Geldbuße geahndet, wenn eine natürliche Person den Anruf
tätigt, sondern auch, wenn automatische Anrufmaschinen
verwendet werden. Verträge über Gewinnspieldienste bedür-
fen künftig der Textform und können folglich nicht mehr
wirksam am Telefon geschlossen werden. Die Obergrenze
für die von der Bundesnetzagentur für unerlaubte Werbean-
rufe zu ver hängenden Bußgelder wurde von 50.000 auf
300.000 Euro deutlich angehoben.
Die seit vielen Jahren vom MLR im Bundesrat erhobene
Forderung nach Einführung der sogenannten Bestätigungs-
lösung gegen unerbetene Werbeanrufe blieb in dem Gesetz-
gebungs verfahren ein weiteres Mal ohne Gehör. Die Bestä-
tigungslösung sieht vor, dass unerbetene Werbeanrufe bei
Verbraucherinnen und Verbrauchern nur dann zum Abschluss
eines wirksamen Vertrags führen, wenn die Verbraucherin
oder der Verbraucher ihre beziehungsweise seine Vertrags-
erklärung binnen zwei Wochen nach dem Telefonat gegen-
über dem Unternehmen in Textform bestätigt.
Telefonwarteschleifen seit Juni 2013 kostenlos
Seit dem 1. Juni 2013 müssen Warteschleifen für Anrufer kos-
tenlos sein. Dies gilt auch für Sonderrufnummern, die pro
Minute abgerechnet werden, beispielsweise 0180- und 0900-
Ruf nummern. Wird ein Anruf per Festpreis abgerechnet,
darf eine Warteschleife vorgeschaltet werden – unabhän-
gig davon, ob der Anruf vom Festnetz- oder Mobilfunkan-
schluss aus erfolgt. Eingeschlossen sind sogenannte nach-
gelagerte Warteschleifen, beispielsweise Wartezeiten während
einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung. Als
Warteschleife gilt nach dem Telekommunikationsgesetz
die Zeitspanne vom Rufaufbau bis zu dem Zeitpunkt, an
dem das Anliegen der Anruferin oder des Anrufers automa-
tisiert oder persönlich bearbeitet wird. Zur Warteschleife
zählt auch die Zeit, die während der Weiterleitung eines
Anrufs zwischen mehreren Gesprächspartnern verstreicht.
Die Bearbeitung kann darin bestehen, dass der Anruf per-
sönlich entgegengenommen wird oder Informationen auto-
matisiert abgefragt werden. Dazu gehören beispielsweise
Fragen nach dem kon kreten Anliegen, nach einer Kunden-
nummer oder einer Telefonnummer. Die Antworten können
über einen Sprach dialog oder über eine Tasteneingabe erfol-
gen. Bei ortsgebundenen Rufnummern, Telefonnummern zum
Ortstarif wie die Behördenauskunft 115, bei herkömmli-
chen Mobilfunk rufnummern und bei grundsätzlich entgeltfrei-
en Rufnummern (zum Beispiel 0800) können Warteschleifen
uneingeschränkt eingesetzt werden. Als weitere Bestimmun-
gen zur Stärkung des Verbraucherschutzes wurden in die No-
velle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein schnellerer
Anbie ter wechsel (innerhalb 24 Stunden), das Recht auf vorzei-
tige Rufnummernportierung sowie ein Sonderkündigungsrecht
bei Umzug aufgenommen, sofern der bisherige Anbieter seine
Leistungen am neuen Wohnort nicht mehr erbringen kann.
Das MLR hatte seine Vorschläge für verbraucherfreundliche
Regelungen im Zuge der Novelle des TKG frühzeitig ge-
genüber der Bundesregierung vertreten. Mit Unterstützung
des Verbrau cherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) ist es ge-
lungen, vorstehend beschriebene substanzielle Verbesserungen
im Ver braucherschutz im Gesetzgebungsverfahren durchzu-
setzen.
Bundesnetzagentur
verfolgt Verstöße
Die Bundesnetzagentur verfolgt als zuständige staatliche
Aufsichtsbehörde alle Verstöße gegen die gesetzlichen
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Sie kann dazu
Bußgelder bis zu 300.000 Euro gegenüber den Unterneh­
men verhängen.
Um rechtswidrige Telefonwerbung oder kostenpflichtige
Warteschleifen aufzudecken und verfolgen zu können, ist sie
auf die Hilfe der Verbraucherinnen und Verbraucher ange­
wiesen. Betroffene können sich unter nebenstehenden
Kontaktdaten direkt an die Bundesnetzagentur wenden.
Die Bundesnetzagentur leitete inzwischen eine Untersu­
chung wegen unzulässiger Gebühren für Telefonwarte­
schleifen ein. Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
KONTAKT
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
T +49 291 9955-206
F + 49 6321 934-111
E rufnummernmissbrauch@
bnetza.de
www.bundesnetzagentur.de
Servicezeiten:
Mo. – Fr. 900 – 1600 Uhr
Verbraucherschutz
in der Telekommunikation
Besserer Schutz vor Telefonwerbung und teuren Warteschleifen
WEB-LINK
Serviceangebot BondesRat:
Was tun bei unerlaubter
Telefonwerbung?
www.bondesrat.de/geld

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Ziele der baden-württembergischen Verbraucherpolitik im Finanzbereich sind ein
bedarfsgerech tes Produktangebot, klare und vergleichbare Produktinformationen
sowie eine verantwortungs volle und transparente Beratung.
Verbraucherschutz rund ums Geld
Faire Regeln auf dem Finanzparkett
Stärkere Finanzaufsicht
Viele Jahre unterstützte das MLR die Verbraucherzentralen
der Bundesländer und den Verbraucherzentrale Bundesver-
band e.V. (vzbv) bei ihrer Forderung nach der Etablierung
eines sogenannten Finanzmarktwächters. Er soll als nicht
staatliche Institution Missstände auf den Finanzmärkten auf-
decken und die Interessen der Verbraucherinnen und Ver-
braucher gegenüber Finanzwirtschaft, Aufsichtsbehörden und
Politik vertreten. Durch Diskussionsveranstaltungen und
Öffentlichkeitsarbeit beteiligte sich das MLR am politischen
Meinungsbildungsprozess. Im Bundesrat sprach sich das
MLR wiederholt für die Schaffung eines zivilgesellschaftlichen
Finanzmarktwächters mit einem qualifizierten Beschwerde-
recht gegenüber der staatlichen Finanzaufsicht aus. Eine
weitere zentrale Forderung des MLR im Bundesrat war die
gesetzliche Verankerung des Schutzes kollektiver Verbraucher -
interessen als eigenständiges Aufsichtsziel der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit der zwischen-
zeitlich von der Bundesregierung bereitgestellten Anschub-
finanzierung für den Aufbau des Finanzmarktwächters beim
vzbv und den Verbraucherzentralen sowie der im Koaliti-
onsvertrag der Bun desregierung angekündigten Zuweisung
des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufgabe an die
BaFin konnte das MLR wichtige Erfolge verbuchen.
Bessere Finanzberatung
Im Jahr 2012 beauftragte das MLR Prof. Dr. Andreas Oehler
(Universität Bamberg, Verbraucherkommission Baden- Würt-
temberg) mit der Erstellung einer wissenschaftlichen Studie
zur Anbieter- und verbrauchergerechten Beratung und Infor-
mation zu Finanzprodukten. In der Studie werden konkrete
Vorschläge zur Verbes serung der gesetzlich vorgeschriebenen
Dokumentation von Beratungsgesprächen zu Finanzproduk ten
gegeben. Sie enthält standardisierte Musterprotokolle für ver-
schiedene Beratungssituationen. Anhand von Fällen aus der
Praxis wur den die Vorschläge im Rahmen des vom MLR
ins Leben gerufenen Runden Tischs Verbraucherschutz
bei Finanzdienstleistungen mit Vertreterinnen und Vertre-
tern des baden-württembergischen Sparkassenverbands, des
baden- württembergischen Genossenschaftsverbands sowie
der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. abgestimmt.
Auf Initiative des MLR fasste die Verbraucherschutzminis-
terkonferenz (VSMK) 2012 einen Beschluss, in dem sie sich
für eine stärkere Standardisierung der Beratungsdokumen-
tation aussprach. In der Folgezeit gab das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz eine Studie zur „Evalu-
ierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und
Versicherungsbereich“ in Auftrag. Diese im Juni 2014 veröf-
fentlichte Studie zeigt Defizite bei der Beratungsdokumen-
tation auf und empfiehlt in Anlehnung an die Vorschläge
von Prof. Dr. Oehler eine Standardisierung der Beratungs-
dokumentation.
Dispo- und Überziehungszinsen
Die Dispositions- und Überziehungszinsen vieler Banken
und Sparkassen gelten nach wie vor als unverhältnismäßig
hoch, obwohl sich die Kreditinstitute derzeit zu historisch
niedrigen Zinsen Geld besorgen können. Als Ergebnis einer
Foto: © blende40 | fotolia.com
WEB-LINK
Link zur Studie:
Anbierter- und verbraucherge-
rechte Beratung und Information
www.verbraucherportal-bw.de

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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gemeinsamen Initiative des MLR und des Ministeriums für
Finanzen und Wirtschaft sowie des Justizministeriums
brachte die Landesregierung im September 2012 einen Ent-
schließungsantrag zur „Zinsbegrenzung für Überziehungs-
kredite“ in den Bundesrat ein. Auch auf den Verbraucher-
schutzministerkonferenzen von 2012 und 2013 sprach sich
das MLR für eine gesetzliche Begrenzung der Zinsen für
Dispositions- und Überziehungskredite auf Basis eines
marktabhängig schwankenden Referenzzinses aus. Trotz der
bisherigen Weigerung der Bundesregierung, entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen, hält das MLR weiterhin an der
Auffassung fest, dass spürbare Verbesserungen nur durch
ein entsprechendes Gesetz zu erreichen sind.
Altersvorsorgekonto – ein Mehrwert für die
private Altersvorsorge
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen privat für ihr
Alter vorsorgen. Ein Altersvorsorgekonto wäre eine Finanz-
anlageform, die den bestehenden Markt der privaten Alters-
vorsorgeprodukte sinnvoll ergänzen könnte. Bei diesem
Finanzprodukt würde die Rendite nicht durch Provisions-
und Verwaltungskosten geschmälert. Diese verbraucher-
freundliche Anlage regt die Verbraucherkommision Ba-
den-Württemberg als unabhängiges Expertengremium
gegenüber der Landesregierung an. Das MLR hat daher das
Konzept eines Altersvorsorgekontos für jedermann in die
politische Diskussion in Berlin eingebracht (siehe Seite 52).
Ein einfaches und transparentes Basisprodukt, angeboten
durch einen nicht gewinnorientierten Träger ohne Abschluss-
und Provisionskosten und mit geringen Verwaltungskosten,
könnte dafür sorgen, dass die staatliche Förderung auch
tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern
ankommt. Hierzu hat die Deutsche Rentenversicherung
(DRV) Baden-Württemberg konkrete Vorschläge erarbei-
tet, die alle wesentlichen Anforderungen eines Altersvor-
sorgekontos erfüllen.
Die Speicherung und privatwirtschaftliche Nutzung von personenbezogenen
Daten, insbesondere zur Bonitätsbewertung, bedarf klarer Regeln. Das MLR
setzt sich für einen effektiveren Schutz von Verbraucherdaten ein.
Scoring durch Auskunfteien
Erfolgreiche Initiativen für strengere Regeln und mehr Transparenz
Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das von
Auskunfteien eingesetzt wird, um auf der Grundlage von
personenbezogenen Daten von Verbraucherinnen und Ver-
brauchern deren voraussichtliche Bonität einzuschätzen.
Ein Score-Wert kann zum Beispiel darüber entscheiden, ob
beziehungsweise zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt,
ein Telekommunikationsversorgungsvertrag geschlossen oder
eine Warenbestellung akzeptiert wird. Im Jahr 2013 erwirkte
das MLR zusammen mit dem nordrhein-westfälischen und
dem nieder sächsischen Verbraucherschutzministerium einen
Beschluss der VSMK, in dem ein generelles Verbot der Ver-
wendung von Anschriftendaten (sogenanntes Geoscoring)
sowie von Schätzdaten zur Bonitätsbewertung von Verbrau-
cherin nen und Verbrauchern gefordert wird. Ferner sollen Be-
troffene ein Recht auf Auskunft über die jeweilige Gewich-
tung der zur Be rechnung ihres Score-Werts herangezogenen
Daten erhalten.
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Nachhaltige Geldanlagen
Finanzanlageprodukte
mit gesellschaftlichem Mehrwert
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher möchten
durch ihre Geldanlagen neben der persönlichen Rendite
auch einen zusätzlichen Mehrwert für andere Menschen,
Natur und Umwelt schaffen. Bisher gab es solche Finanzan-
lageprodukte vor allem bei sozialen und kirchlichen Banken
sowie Institutionen, die sich auf ethisches Investment spezi-
alisiert haben. Mit der Nachfrage stieg in den vergangenen
Jahren das Angebot, auch von Finanzdienstleistern, die
nicht auf Nachhaltigkeit spezialisiert sind.
Was unter einer nachhaltigen Geldanlage zu verstehen ist,
kann derzeit jeder Anbieter selbst definieren und kenn-
zeichnen. Bis heute gibt es keinen gesetzlich definierten
Mindeststandard. Verbraucherinnen und Verbraucher sind
selbst gefordert, näher hinzuschauen. Bewerten können sie
dabei jedoch nur die Informationen, die ihnen zugänglich
und verständlich sind. Anlegern bietet sich bei diesen Invest-
ments bezüglich der Nachhaltigkeitswirkung ein diffuses,
kaum nachvollziehbares und vergleichbares Bild.
Baden-Württemberg fordert klare
Mindeststandartds
Das MLR vertritt die Auffassung, dass Verbraucherinnen
und Verbraucher grundsätzlich transparente, verlässliche
und vor allem gut verständliche Informationen über die
klassischen Anlagekriterien (Rentabilität, Sicherheit und
Liquidität) für eine fundierte und für sie sinnvolle Anlage-
entscheidung brauchen. Dieser Anspruch gilt gleicherma-
ßen für Nachhaltigkeitskriterien. Daher sollte ein Finanz-
anlagenprodukt nur dann als nachhaltig bezeichnet werden
können, wenn es einen bestimmten, gesetzlich geregelten
Kriterienkatalog als Mindest standard vollumfänglich erfüllt
(siehe Infobox). Die sonst gän gigen Ansätze der Nachhaltig-
keitsbestimmung einer Anlage, wie „Scoring“, „best in class“
oder das Arbeiten mit Schwellenwerten (wie „unter 5 Prozent
Kinderarbeit“) kämen nicht zur Anwendung. Durch diese
überprüfbare Mindestqualität würden das Vertrauen und
die Akzeptanz in gesellschaftlich wertvolle Anlageprodukte
dauerhaft gefördert werden. Anbieter könnten diese Pro-
dukte mit einem einheitlichen nachhaltigen Gütesiegel
kenn zeichnen und damit für die Verbraucherinnen und
Verbraucher noch besser erkennbar machen.
Dafür wirbt das MLR bereits seit 2012 auf der Verbrau-
cherschutzministerkonferenz (VSMK). Der Beschluss, in
dem die Bundesregierung gebeten wurde, sich für einen
gesetzlichen Mindeststandard und ein Gütesiegel für
nachhaltige Geldanlagen einzusetzen, erhielt eine breite
Unterstützung. Die vom MLR 2013 bei Prof. Dr. Andreas
Oehler in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie
„Mindeststandards nachhaltiger Geldanlagen“ legte kon-
krete Ansätze und Vorschläge vor, wie das Anliegen um-
gesetzt werden könnte. Die Ergebnisse der Studie wurden
2013 im Rahmen eines Runden Tisches und in Kooperation
mit dem Forschungszentrum „Verbraucher, Markt und Poli-
tik“ der Zeppelin Universität Friedrichshafen mit Vertre-
tern aus Finanzwirtschaft, Wissenschaft und Verbraucheror-
ganisationen diskutiert und weiterentwickelt (siehe Seite
50). Auf der VSMK 2014 brachte das MLR die Studie ein
und setzte somit einen weiteren Impuls auf Bundesebene.
WEB-LINKS
Studie Nachhaltige Geldanlagen
www.verbraucherportal-bw.de
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Verbraucherministerium fordert nachvollziehbare Kennzeichnungen

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
Die Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kauf-
recht soll es Unternehmen künftig ermöglichen, mit Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern aus allen EU-Mitgliedstaaten
Verträge nach einheitlichen Vorschriften zu schließen. Die-
ses neue Regelwerk soll vor allem beim Kauf von Waren
und digitalen Inhalten (zum Beispiel Downloads) im Internet
eine Alternative zu nationalen Vorschriften bieten.
Das MLR gestaltete die Beratungen zur Einführung des Ge-
meinsamen Europäischen Kaufrechtes durch Berichterstat-
tung an die VSMK sowie durch Stellungnahmen an die Bun-
desregierung und an die EU-Kommission von Anfang an
aktiv mit. Im Jahr 2012 übernahm das MLR die Federführung
bei der Erarbeitung einer verbraucherpolitischen Bewertung
des Verordnungsentwurfs für die VSMK. Die Stellungnahme
wurde vom VSMK-Vorsitzland bei einer Anhörung der Jus-
tizministerkonferenz im Mai 2012 vorgestellt und bildete
mit ihren zahlreichen Vorschlägen zum Erhalt eines ho-
hen Verbraucherschutzniveaus die politische Grundlage für
die Stellungnahme des Bundesrats im Frühjahr 2013.
Verbraucherrechterichtlinie
Im September 2013 verabschiedete der Deutsche Bundes-
tag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher (sogenann-
te Verbraucherrechterichtlinie). Sie vereinheitlicht europa-
weit vor allem Vorschriften zu Haustürgeschäften und Fern-
absatzverträgen. Mit einer Stellungnahme gegenüber der
Bundes regierung zum Referentenentwurf des Umsetzungs-
gesetzes im Oktober 2012 brachte sich das MLR bereits früh-
zeitig in den Umsetzungsprozess der neuen EU-Vorgaben ein.
Bei der Beratung des Gesetzes im Bundesrat forderte das
MLR gemeinsam mit weiteren Ländern die Bundesregierung
zum wiederholten Mal auf, die sogenannte Bestätigungslö-
sung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im
deutschen Recht zu verankern (Näheres dazu auf Seite 15).
Das inzwischen in Kraft getretene Gesetz greift diese lang-
jährige Forderung des MLR jedoch nicht auf, so dass die
Einführung der Bestätigungslösung auch künftig ein wich-
tiges verbraucherpolitisches Ziel des MLR bleiben wird.
Forderungen des MLR
• Ein verbindlicher Katalog ausgewählter,
klar formulierter Kriterien,
• die nicht variabel von den Anbietern, sondern
durch einen demokratischen Willensbildungsprozess
definiert und gesetzlich festgelegt sind (mit Ge­ oder
Verbotscharakter),
• die nicht untereinander verrechnet werden können
und
• die nur in die Wertung kommen, wenn sie komplett
erfüllt sind
• Nachhaltigkeit kann dann für das Geldanlageprodukt
ausgewiesen werden, wenn alle Kriterien
berücksichtigt wurden
• Ein gesetzlicher Mindeststandard für alle Anlagepro­
dukte (Sparanlagen, Aktien, Anleihen, Altersvorsorge­
produkte, Lebensversicherungen, Fonds, Festgelder etc.)
• Maximale Flexibilität bei der Produktauswahl für
Verbraucherinnen und Verbraucher
• Eine unabhängige Stelle, die die Zertifizierung und
Vergabe eines Gütesiegels übernimmt
Ob im Ladengeschäft, im Internet oder am Telefon – wo Verbraucherrechte
berührt werden, bringt sich das MLR in die Politik der Bundesregierung und
der Europäischen Union für die baden-württembergischen Verbraucherinnen
und Verbraucher aktiv ein.
Verbraucherrechte
Neue Regelungen in Deutschland und Europa
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Bessere Rechtsdurchsetzung
durch Verbraucherverbände
Damit die Verbraucherverbände auch in Zukunft Verbrau-
cherrechte effektiv durchsetzen können, bedürfen sie einer
soliden Finanzbasis sowie verbesserter Instrumente des
kollektiven Rechtsschutzes. Das MLR setzte sich in den Jah-
ren 2012 und 2013 im Bundesrat mehrmals für verbesserte
Klagemöglichkeiten von Verbraucherverbänden und die
finanzielle Stärkung ihrer Arbeit ein. Es forderte eine Er-
leichterung der gesetzlichen Anforderungen an die Erhebung
von sogenannten Gewinnabschöpfungsklagen gegen Un-
ternehmen, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb beziehungsweise das Gesetz gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen verstoßen. Die so erstrittenen Un-
rechtsgewinne sollten zusammen mit anteiligen Erlösen aus
Kartellbußen zweckgebunden zur Finanzierung der weiteren
Arbeit von Verbraucherverbänden verwendet werden. Darü-
ber hinaus sprach sich das MLR im Bundesrat für eine wei-
tere Stärkung der Marktposition von Verbraucherinnen
und Verbrauchern durch die Einführung neuer Formen
von Kollektivklagen im Wettbewerbsrecht aus. Diese ver-
braucherpolitischen Zielsetzungen hat das MLR im Jahr
2014 weiterverfolgt und wird dies auch in den kommenden
Jahren tun.
Anti-Abzocke-Gesetz
Im Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäfts-
praktiken – besser bekannt als Anti-Abzocke-Gesetz – in
weiten Teilen in Kraft. Es dient der Bekämpfung unerlaubter
Telefonwerbung, unseriöser Geschäftspraktiken im Inkasso-
wesen sowie missbräuchlicher Abmahnungen von Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern bei Urheberrechtsverstößen.
Letztere entwickelten sich in den vergangenen Jahren zu
einem besonders teuren Ärgernis für Verbraucherinnen und
Verbraucher. Hier sieht das Gesetz unter anderem eine Be-
grenzung der Abmahngebühren auf rund 150 Euro pro Fall
vor. Auf die vom MLR im Bundes rat erhobene Forderung
nach einer zeitnahen Evaluierung des Gesetzes sagte die
Bundesregierung zu, die Auswirkungen der Neuregelungen
zu beob achten und dabei auf die vom MLR aufgeworfe-
nen Fragen zu achten. Auch mit der Abschaffung des flie-
genden Gerichts stands konnte auf Antrag des MLR und
weiterer Bundesländer ein wichtiger Erfolg im Kampf ge-
gen Massenabmahnungen erreicht werden. Damit können
sich Ab mahnanwältinnen und -anwälte den Ort, an dem sie
Verbraucherinnen und Verbraucher wegen einer Urheber-
rechtsverletzung verklagen möchten, nicht mehr beliebig
aussuchen. Das MLR wird die Auswirkungen des Gesetzes
gegen unseriöse Geschäftspraktiken intensiv beobachten und
auch weiterhin Verbesserungen von der Bun desregierung
einfordern.
Rechte der Reisenden
Recht haben und Recht bekommen
Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger ist für das MLR
ein wichtiges Anliegen. Die EU-Kommission erließ EU-Ver-
ordnungen zu den Fahrgastrechten im Flug- (1997/2004),
Eisenbahn- (2007), und Schiffsverkehr (2010). Seit 2013 gilt
die Verordnung für den Busverkehr.
Damit legte die EU-Kommission für alle Passagiere und für
alle Verkehrsträger europaweit einheitliche Standards für
Fahrgastrechte fest. Im Rahmen der nationalen und europä-
ischen Rechtsetzungen gab das MLR über den Bundesrat
Stellungnahmen ab. In der Praxis zeigte sich, dass für die
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland die
Probleme bei den Passagierrechten weniger bei der Rechts-
setzung als vielmehr bei der Rechtsdurchsetzung liegen. So
gibt es beispielsweise bei den Fluggastrechten erst seit No-
vember 2013 und damit neun Jahre nach Inkrafttreten der
EU-Verordnung ein geregeltes Schlichtungsverfahren. Die-
ses Schlichtungsverfahren wurde auf Betreiben der Län-
der und allen voran Baden- Württembergs eingeführt. Zu-
vor hatten die Verbraucherinnen und Verbraucher nur die
Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Weg ihre Rechte zum Bei-
spiel bei Verspätungen einzufordern, was aufgrund der relativ
niedrigen Streitwerte und hohen Prozesskosten meist unter-
blieb. Im Bereich des schienengebundenen Personenver-
kehrs gibt es seit 2010 die Schlichtungsstelle für den öffent-
lichen Personenverkehr e.V. (söp), zu deren Einrichtung
das MLR maßgeblich beigetragen hat, zum Beispiel über
die Leitung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Mo-
bilität“. Die Arbeitsgruppe entwickelte konkrete Vorschläge
zur Ausgestaltung der Schlichtungsstelle und zum Verfahren
der außergerichtlichen Streitbeilegung. Inzwischen schlossen
sich zahlreiche Fluggesellschaften, darunter die Lufthansa,
Germanwings, airberlin, Condor und auch zahlreiche aus-
ländische Luftfahrtgesellschaften der Schlichtung über die
söp an.
söp Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel.: 030.644 99 33­0
Fax.: 030.644 99 33­10
E­Mail: kontakt@soep­online.de
Internet: www.soep-online.de
WEB-LINKS
söp Schlichtungsstelle
für den öffentlichen
Personenverkehr e.V.:
www.soep-online.de
Liste der Fluggesellschaften,
Bahn-, Bus-, Schifffahrt- und
ÖPNV-Unternehmen, die
Mitglieder der söp sind:
www.soep-online.de
Foto: © Sergey Nivens | fotolia.com

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
21
Die Rechte der Energieverbraucherinnen und
-verbraucher, mehr Transparenz und faire
Bedingungen auf den liberalisierten Märkten für
Strom und Gas, Aspekte der Energieeffizienz und
Möglichkeiten, Energie und Kosten zu sparen, sind
wichtige Themen des Verbraucherschutzes und der
Verbraucherpolitik des MLR.
Verbraucherschutz
bei Energiethemen
Studie zum EU-Energie binnenmarkt in Brüssel vorgestellt
Unter welchen Rahmenbedingungen profitieren die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher von grenzüberschreitenden Stromlieferungen in der Europäischen Union? Die-
ser Frage ging das MLR nach und stellte am 16.05.2012 Vertreterinnen und Vertretern
von EU-Kommission und EU-Parlament die Ergebnisse einer Studie zum Europäischen
Ener gie- Binnenmarkt in Brüssel vor. Das Bremer Energieinstitut (BEI) hatte die
Studie im Auftrag des MLR und der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control
erarbeitet.
Grundlage der Studie mit dem Titel „Europäischer Energiebinnenmarkt für End-
kunden – Chancen und Hemmnisse für grenzüberschreitenden Handel zwischen
Deutsch land und Österreich“ war der Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen
und des Marktdesigns für Strom in Deutschland und Österreich.
Neues Design und A+++ für das EU-Gerätelabel
Das baden-württembergische Verbraucherministerium setzt sich für eine Weiterent-
wicklung der Energieverbrauchskennzeichnung für Geräte und Produkte ein, da für
einen effizienten und sparsamen Umgang mit Energie die Geräteeffizienz immer
wichtiger wird. Gerade sehr energieeffiziente Produkte und Geräte bieten zum Teil
enormes Einsparpotenzial für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Entschei-
dend ist dabei, dass Käuferinnen und Käufer eindeutig und schnell erkennen kön-
nen, welche Produkte energieeffizient sind und welche nicht. Das EU-Label regelt seit
1992 die Verbrauchskennzeichnung bei ener gieverbrauchenden Produkten und Ge-
räten mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen. Die Kaufentschei-
dung der Konsumentinnen und Konsumenten zugunsten energieeffizienterer Pro-
dukte beeinflusste die Marktentwicklung in diese Richtung. Mit der Umsetzung der
EU- Rahmenrichtlinie 2010/30/EU im Jahr 2012 in Deutschland erweiterte sich der
Geltungsbereich des EU-Labels von „Haus haltsgeräten“ auf alle sogenannten
„energieverbrauchs relevanten Produkte“. Seither können auch Produkte gekenn-
zeichnet werden, die selbst keine Energie verbrauchen, aber einen großen Einfluss
auf den Energieverbrauch ausüben, wie beispielsweise Autoreifen. Die neu einge-
führten zusätzlichen Effizienzklassen A+, A++ und A+++ erlauben es, künftig beson-
ders energieeffiziente Produkte differenziert zu kennzeichnen.
Die baden-württembergischen Forderungen an die Bundesregierung reichten von der
inzwischen umgesetzten Ausweitung der Energieverbrauchskennzeichnung für ener-
gieverbrauchende Produkte und Geräte bis zu einer zukünftigen Berücksichtigung
des Top- Runner-Ansatzes. Bei diesem dynamischen Ansatz bestimmen die aktuell
jeweils besten Geräte einer Klasse die Standards für die Energieverbrauchskennzeich-
nung, das heißt nur die zum jeweiligen Zeitpunkt energieeffizientesten Geräte erhal-
ten die beste Kennzeichnung A+++.
Mehr zur Energie-
verbrauchskennzeichnung
für Geräte und Produkte
und zum EU-Gerätelabel
gibt es auf der Seite der Deut-
schen Energie-Agentur (Dena):
www.stromeffizienz.de
Die wichtigsten Ergebnisse
der Studie
• Es existieren noch unterschiedliche Marktregeln, die
sich als Hemmnisse für einen grenzüberschreitenden
Markteintritt erweisen. So bekommen Kunden in
Österreich beispielsweise zwei getrennte Abrechnungen
von ihren Lieferanten (verbrauchte Energiemenge) und
ihren Netzbetreibern (Netzanschluss und Netz ­
gebühren sowie Messung), während in Deutschland
der Lieferant der einzige Ansprechpartner ist.
• Wegen der relativ geringen Wechselwilligkeit der
Verbraucherinnen und Verbraucher versucht die
überwiegende Zahl der Unternehmen mit einer eher
defensiven Strategie den bisherigen Marktanteil im
angestammten Versorgungsgebiet zu halten. Dabei
sind Maßnahmen zur Kunden bindung deutlich
günstiger als Kampagnen zur Neukundenakquise.
• Festgestellt wurde außerdem, dass die geringe
Wechselwilligkeit der Verbraucherinnen und
Verbraucher und die passiven Unternehmensstrategien
in Deutschland und Österreich zu einem selbstverstär­
kenden Marktgleichgewicht geführt haben. Nur von
außen motivierte Änderungen, beispielsweise der
Wechselbereitschaft der Kunden, der Vertriebsmargen
oder der strategischen Ausrichtung der Unternehmen,
könnte die Markt situation aus dem Gleichgewicht
bringen.
• Bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt es
immer noch Unsicherheiten und Informationsdefizite im
Zusammenhang mit einem (unterbrechungsfreien)
Wechsel des Energieversorgers.
WEB-LINKS
Europäischer Energiebinnen-
markt für End kunden – Chancen
und Hemmnisse für grenzüber-
schreitenden Handel zwischen
Deutsch land und Österreich:
www.mlr-bw.de

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Mit ihren unabhängigen Informations- und Beratungsangeboten sind Verbraucher-
verbände unmittelbare Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher
in vielen Lebenslagen. Mit den Instrumenten Abmahnung und Klage gehen sie
gegen verbraucher rechtswidrig agierende Unternehmen vor.
Verbraucherverbände
als erste Anlaufstelle
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert,
berät und unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher in
Fragen des privaten Konsums. Über eine Million Menschen
setzen jährlich auf den Rat von Fachleuten, der in Bera-
tungsstellen, über Service-Telefone, im Internet oder per
Post erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale verfolgt Rechts-
verstöße – beispielsweise zum Gesetz gegen den unlaute-
ren Wettbewerb – durch Abmahnungen und Klagen und
vertritt Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentari-
scher Ebene. Darüber hinaus informiert sie die Öffentlich-
keit über wichtige Verbraucherthemen und arbeitet mit
Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwach-
senenbildung zusammen.
Für die Verbraucherpolitik des Landes nimmt die Verbrau-
cherzentrale die wichtige Aufgabe eines verbraucherpolitischen
Seismografen wahr, der die Anliegen der Verbraucherinnen
und Verbraucher ungefiltert aufnimmt. Sie zeigt verbrau-
cherpolitische Handlungs felder auf und erhebt politische
Forderungen. Damit ist die Verbraucherpolitik im Land un-
mittelbar an die Praxis in den Beratungsstellen gekoppelt.
Der größte Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher
besteht darin, dass die Verbraucherzentrale unabhängig von
Anbieterinteressen ist. Um diese Unabhängigkeit zu wah-
ren, verzichtet sie auf Sponsorengelder und Spenden von
Unternehmen. Damit diese für die Bürgerinnen und Bürger
WEB-LINKS
Nähere Informationen
über das Angebot der
Verbraucherzentrale
Baden-Württem berg e.V.:
www.vz-bawue.de
Information zur unabhän-
gigen Energieberatung der
Verbraucherzentrale:
www.vz-bawue.de/
Energieberatung
Energieberatung der
Verbraucherzentrale
Ein gutes Beispiel für die über lange Jahre kontinuierlich
gute Beratung der Verbraucherzentrale ist die an bieter­
unabhängige Energieberatung, die für Mieterinnen und
Mieter sowie Eigenheimbesitzerinnen und ­besitzer derzeit
über eine Kooperation mit den regionalen Energie­Agentu­
ren landesweit flächendeckend ausgebaut wird. Der Aus­
bau wird vom MLR und vom Ministerium für Umwelt, Klima
und Energiewirtschaft unterstützt. Seit über dreißig Jahren
informieren qualifizierte und unabhängige Fachleute wie
Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen
und Bauingenieure anbieterunabhängig auf Veranstaltun­
gen in den Städten und Gemeinden über die verschiedenen
Möglichkeiten, Energie einzusparen. Seit 2012 werden mit
den Energie­Checks vor Ort Mieterinnen und Mieter (Basis­
Check) sowie Eigenheimbesitzerinnen und ­besitzer (Ge­
bäude­Check und Brennwert­Check) individuell beraten.
Foto: © Jeanette Dietl | fotolia.com
sowie für die Politik gesellschaftlich unverzichtbare Einrich-
tung weiterhin unabhängig arbeiten kann, steuert das MLR
einen wesentlichen Anteil zu ihrer Finanzierung bei und
erhöhte die jährliche institutionelle Förderung seit 2011
um 450.000 Euro beziehungsweise 27 Prozent.

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Zentrum für Europäischen
Verbraucherschutz e.V.
Der deutsch-französische Verein mit Sitz in Kehl steht vor
allem Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Grenzre-
gion mit Rat und Tat zur Seite und bietet Hilfe bei gren-
züberschreitenden Problemen. Darüber hinaus informiert das
Zentrum nationale und europäische Entscheidungsträger
über Hindernisse, die dem Funktionieren des Binnenmarktes
derzeit noch im Wege stehen. Die Arbeit des ZEV hat dabei
„Laborcharakter“ für grenzüberschreitende und europäische
Fragestellungen des Verbraucherschutzes. Der Verein und
die unter seinem Dach angesiedelten Institutionen haben
das Ziel, Verbraucherrechte in Europa wahrzunehmen und
zu fördern. Sie sind direkter Ansprechpartner für Verbrauche-
rinnen und Verbraucher in der deutsch-französischen Grenz-
region, wenn diese Informationen über ihre Rechte in Europa
oder Unterstützung bei einer Streitigkeit mit einem Händler
aus einem anderen EU-Land benötigen. Speziell bei Proble-
men mit Online-Einkäufen hilft eine Schlichtungsstelle,
der sogenannte Online-Schlichter (siehe Seite 14). Das ZEV
wird vom MLR finanziell unterstützt. Bei seinem Besuch
am 1. August 2014 bekräftigte Minister Alexander Bonde das
Interesse des Landes an der Entwicklung des grenzüber-
schreitenden Verbraucherschutzes in der Pilotregion am
Oberrhein und sagte auch für die kommenden Jahre eine
finanzielle Förderung des gemeinnützigen Vereins zu.
WEB-LINK
Nähere Informationen über
das Angebot des Zentrums
für Europäischen Verbraucher-
schutz e.V. erhalten Sie unter:
www.cec-zev.eu/de/startseite
Verbraucherkommission Baden-Württemberg
In regelmäßig stattfindenden Sitzungen und in Arbeitsgruppen
bearbeitet die Verbraucherkommission Baden- Württemberg
verbraucherrelevante Themen. Die Ergebnisse übermittelt
sie den politischen Entscheidungsträgern in Form von
schriftlichen Stellungnahmen, gegebenenfalls mit Hand-
lungsempfehlungen, oder im direkten Gespräch. Auch im
politischen Berlin findet die Verbraucherkommission im-
mer wieder Gehör. Die Stellungnahmen sind abrufbar auf
der Internetseite der Verbraucherkommision. Einige Mit-
glieder sind auch auf Bundesebene in Expertengremien
tätig. Folgende Themen und Empfehlungen gehören zu den
Schwerpunkten.
Geplante Obsoleszenz
Die Verbraucherkommission bereitete im Jahr 2013 eine
Stellungnahme vor, die am 21. Juli 2014 veröffentlicht wurde.
Sie greift den Missstand auf, dass Produkte deutlich früher
nicht mehr verwendungsfähig sind, als dies zu erwarten
wäre. Hinter dem Phänomen steht, so die Annahme, ein
geplanter – oder in Kauf genommener – frühzeitiger „Ver-
schleiß“, die sogenannte „Produkt-Obsoleszenz“.
Labels auf Produkten und Dienstleistungen
Fast zu jeder Art von Produkten und Dienstleistungen fin-
den sich Labels oder Gütesiegel. Seit 2011 befasst sich
die Verbraucherkommission mit dieser Kennzeichnung.
Aus Sicht der Kommission müssten sich Verbraucherinnen
und Verbraucher darauf verlassen können, dass derart ge-
kennzeichnete Produkte und Dienstleistungen die sugge-
rierte Qualität tatsächlich aufweisen. Bei vielen der heute
gebräuchlichen Labels sei nicht klar, auf Grundlage wel-
cher Kriterien sie vergeben wurden. Die Verbraucherkom-
mission fordert in ihrem Papier „Vom Labelmissbrauch zu
Vertrauenslabels“ das Gebot der Transparenz. So seien die
bestehenden (wettbewerbsrechtlichen) Regeln nicht aus-
reichend, um die Miss stän de wirksam zu bekämpfen.
Erforder lich sei ein gesetzlicher Rahmen, der die notwendi-
ge Transparenz sicherstelle und dafür sorge, dass die durch
das Label gemachten Aussagen eingehalten würden.
Vergleichsportale
im Internet
Die Wahl richtiger Versicherungen und Finanzprodukte,
die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind, wirkt
sich finanziell erheblich aus und kann von existenzieller
Bedeutung für den Einzelnen sein. Die Verbraucherkom-
mission regt an, ein Bundesgesetz zu schaffen, das einen
Rahmen für Vergleichsrechner im Internet und vollständige
Transparenz der Portale schafft. Zudem rät sie Verbrauche-
rinnen und Verbrauchern, sich nie auf nur ein Portal zu
verlassen. Nicht nur zwischen den Produkten, sondern
auch zwischen den Portalen lohne sich ein Vergleich.
Datenschutz in sozialen Netzwerken
Die Verbraucherkommission und der baden-württember-
gische Landesdatenschutzbeauftragte sind einer Meinung:
Um Informationsmonopole sozialer Netzwerke zu verhin-
dern, sei es erforderlich, dass öffentliche Stellen wie Schulen
oder Hochschulen konsequent Exklusivangebote in privaten
sozialen Netzwerken unterlassen. Auf Grundlage dieser
Empfehlungen hat das Kultusministerium Baden-Württem-
berg im Sommer 2013 eine Handreichung zum Einsatz von
sozialen Netzwerken an Schulen erstellt. Bei einem Gespräch
mit Kultusminister Stoch im November 2013 hat das Gre-
mium dies ausdrücklich begrüßt.
Unabhängiges Expertengremium berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der
Verbraucherpolitik. Die vom MLR im Jahr 2005 ins Leben gerufene Verbraucherkommission
Baden-Württemberg ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherschutz zusammensetzt.
WEB-LINK
Verbraucherkommission
Baden-Württemberg:
www.verbraucherkommission.de

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Finanzanlage Versicherung:
Risiken offenlegen
Kapitallebensversicherungen und private Rentenversiche-
rungen nehmen in Deutschland eine dominierende Stellung
ein. Hierzu gibt die Verbraucherkommission folgende Emp-
fehlungen: Hohe Verluste bei vorzeitiger Kündigung soll-
ten durch die Trennung von Risiko-Versicherung und Geld-
anlage/Vorsorge vermieden werden. Beraten werden sollte
dahingehend, dass die Absicherung von Todesfallrisiken
gemeinsam mit einer Kapitallebensversicherung nicht sinnvoll
ist. Weitere Forderungen: Vollkommene Trans parenz der
finanziellen Auswirkungen eines Vertragsabschlusses, eine
einfache und verständliche Darstellung aller Risiken und
der erwarteten Wertentwicklung in Euro, eine klare Anga-
be zur Verfügbarkeit der eingezahlten Beiträge und der Hin-
weis vor Vertragsschluss, welcher Nettoverlust bei vorzei-
tiger Kündigung droht. Kosten und Nutzen aus einem
Vertrag sollten über die gesamte Vertragslaufzeit fair auf
Anbieter und Verbraucher verteilt werden. Die Haftung des
Anbieters müsste sich über die gesamte Vertragslaufzeit er-
strecken.
Altersvorsorgekonto
für alle Bürgerinnen und Bürger
Seit 2010 fordert die Verbraucherkommission die Einrichtung
eines transparenten, einfachen und kostengünstigen Alters-
vorsorgekontos als private Vorsorge für jedermann. Beste-
hende Altersvorsorgeverträge sollten kostengünstig in dieses
überführt werden können. Der Vorschlag wurde von verschie-
denen Akteuren breit diskutiert. Die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg brachte ihre Idee eines Vorsorge fonds
ein. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-
Württemberg konzipierte ein Alters vorsorgekonto unter ver-
braucher- und sozialpolitischen Gesichtspunkten. Das MLR
eröffnete im November 2012 in Berlin die politische Dis-
kussion über diese Variante der Altersvorsorge. Die Ver-
braucherkommission konkretisierte ihre Vorstellungen im
April 2013: Das Altersvorsorgekonto sollte einen Mix aus
risiko ärmeren Anlagen und risikoreicheren Aktien- und
Sachwertanlagen vorsehen, die Kostenbelastung und das
Risiko sollten gering bleiben. Das Konto sollte in eine
öffentlich- rechtliche Orga nisationsform eingebunden werden,
wofür neben anderen die DRV Bund in Frage komme.
Außergerichtliche Beilegung
von Verbraucherstreitigkeiten
Die Verbraucherkommission begrüßte den Vorschlag der
EU-Kommission zur Regelung der außergerichtlichen Streit-
beilegung in Verbraucherangelegenheiten aus dem Jahr 2011.
Streitschlichtungsstellen könnten eine Lücke schließen, da
Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte aufgrund
zu hoher Hürden in vielen Fällen nicht durchsetzen könn-
ten. Über die EU-Vorschläge hinaus forderte die Verbrau-
cherkommission eine genaue Abgrenzung der Aufgaben der
Verbraucherinformation und -beratung einerseits und der
Streitschlichtung andererseits. Bei der Ausgestaltung der
Stellen sollte auf eine strikte Neutralität und Transparenz
geachtet werden. Die EU-Richtlinie und die -Verordnung,
die zwischenzeitlich veröffentlicht wurden, berücksichti-
gen die wesentlichen Forderungen.
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg war im März 2012 zu Gast bei Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Foto: MLR

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VERBRAUCHERSCHUTZ
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
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Verbraucherfreundliche Energiewende
In einer Stellungnahme vom Dezember 2012 sprach sich die
Verbraucherkommission für eine verbraucherfreundliche
Umsetzung der Energiewende aus. Ziele und Instrumente
sollten in einem Aktionsplan Energiewende für Verbraucher
zusammengefasst werden. Nach Meinung der Verbraucher-
kommission müsste die Politik stärkere Anreize für eine
verbesserte Energieeffizienz und stabile Rahmenbedin-
gungen für private Investitionen schaffen. Die Verbraucher-
kommission befindet sich dazu im Dialog mit dem baden-
württembergischen Umweltminister.
Nanotechnologien:
Chancen und Risiken abklären
Die Empfehlungen der Verbraucherkommission beziehen
sich auf Anwendungsbereiche von Nanomaterialien im ver-
brauchernahen Bereich: Die Kommission fordert, dass Fra-
gen zu einer möglichen Aufnahme in den Körper durch
Einatmen, über die Haut oder den Magen-Darm-Trakt geklärt
werden müssten. Über die Zulassung von Nanomaterialien
in Lebensmitteln und Kosmetika dürfe erst entschieden
werden, wenn eine Risikoanalyse zu möglichen Gesund-
heitsschäden stattgefunden habe. Europaweit sollte eine
Kennzeichnungs pflicht für Nanomaterialien in Lebensmit-
teln, Kosme tika, Textilien und anderen Konsumprodukten
eingeführt werden. Der geforderten Informationskampagne
trägt das Verbraucherministerium mit dem Nano-Dialog
BW Rechnung.
Verbraucherbildung
im Bildungsplan verankern
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg empfiehlt,
die Verbraucherbildung verbindlich in den neuen Bildungs-
plänen zu verankern. In der derzeitigen Bildungsplanreform
wird die Verbraucherbildung als eine von sechs Leitpers-
pektiven verankert werden.
Mitglieder
Prof. Dr. Tobias Brönneke
Hochschule Pforzheim, Verbraucherrecht, Rechtsfragen des E­Commerce
Prof. Dr. Christoph Fasel (stellv. Vorsitzender)
Journalist, Gründer des Instituts für Verbraucherjournalismus
Prof. Dr. Karl­Heinz Fezer
Universität Konstanz, Wirtschaftsrecht und Integration
des Verbraucherschutzes
Prof. Dr. Barbara Methfessel
Pädagogische Hochschule Heidelberg, REVIS­Projekt (Revision
der Ernährungs­ und Verbraucherbildung in Schulen)
Prof. Dr. Andreas Oehler
Universität Bamberg, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzwirtschaft
Prof. Dr. Lucia A. Reisch (Vorsitzende)
Professorin für Konsumverhalten und Verbraucherpolitik an der
Copenhagen Business School sowie an der Zeppelin Universität,
Friedrichshafen
Prof. Dr. Dr. h. c. Ortwin Renn
Universität Stuttgart, Institut für Sozialwissenschaften, Abteilung für
Technik­ und Umweltsoziologie
Helmut Schleweis
Bundesobmann der Sparkassenvorstände im Deutschen Sparkassen­
und Giroverband, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Heidelberg
Prof. Dr. h. c. Walter Stahel
Institut für Produktdauerforschung, Genf
Prof. Dr. Nico Stehr
Karl­Mannheim­Lehrstuhl für Kulturwissenschaften an der
Zeppelin Universität, Friedrichshafen
Jürgen Stellpflug
Chefredakteur ÖKO­TEST, Frankfurt a. M.
Cornelia Tausch
Vorstand der Verbraucherzentrale Baden­Württemberg e.V., Stuttgart
Prof. Götz W. Werner
Gründer dm­drogerie markt Gmbh + Co. KG, Karlsruhe

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ERNÄHRUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Essen mit Spaß und Know-how – von Anfang an (27) • Lebensmittel: vom Acker auf den Teller (29)
Essen außer Haus – Qualität hat Vorfahrt (31) • Guter Rat ist Vorrat – Ernährungsnotfallvorsorge (31)
Essen und Trinken sind zentrale Elemente des Lebens-
stils und der Gesundheitsförderung. Das Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
engagiert sich hier mit den Landesinitiativen Bewusste
Kinder ernährung und Blickpunkt Ernährung.
Das MLR informiert Menschen jeden Alters über Fragen
rund ums Essen und Trinken. Gewohnheiten, Vorlieben
und Kompetenzen zur Ernährung, die in der Kindheit
erworben werden, beeinflussen die Gesundheit ein
Leben lang. Deswegen stellen die Bildungsangebote
vor allem das Essen mit allen Sinnen und in Gemein-
schaft sowie den Genuss und die Freude am Essen in
den Mittelpunkt. Der rote Faden, der sich durch diese
Arbeit zieht, ist die Wertschätzung von Lebensmitteln.
Nachhaltigkeit, Regionalität und Sai sonalität sind
dabei sehr wichtig – für den bewussten Genuss und
gegen Lebensmittel verschwendung.
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ERNÄHRUNG

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ERNÄHRUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
„Das Thema Ernährungsbildung ist von großer und aktueller gesellschafts-
politischer Relevanz“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am
11. Februar 2014, als Minister Alexander Bonde die Ernährungsbildungs-Ak-
tivitäten des Landes im Kabinett vorstellte. „Es wird immer weniger zu
Hause gekocht und das Wissen über Lebensmittel und deren Zubereitung
sinkt“, so Kretschmann weiter. Kenntnisse und Fertigkeiten, die Kinder frü-
her nebenbei zu Hause erlernten, sind heute nicht mehr selbstverständlich.
Gemeinsame Mahlzeiten, Kenntnisse über Lebensmittel und die Einübung
von Essgewohnheiten in der Familie gehen zurück. Der Erwerb dieser All-
tagskompetenzen wird zunehmend auf Krippe, Kindergarten und Schule
verlagert. „Die Außer-Haus-Verpflegung ist ein generationsübergreifendes
Thema, dem wir uns in den nächsten Jahren intensiv widmen wollen“, sagte
Minitster Bonde.
Die Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) des MLR wid met
sich bereits seit 1980 der Ernährung von Kindern zwischen sechs Monaten
und zwölf Jahren und arbeitet mit Eltern und pädagogischen Fachkräften zusam-
men. Die baden-württembergische Initiative und ihr Netzwerk von derzeit 260
qualifizierten freien Mitarbeiterinnen sind in Deutschland einzigartig. In über
drei Jahrzehnten haben sie sich gemeinsam mit Partnern im frühkindlichen
und schulischen Bereich kontinuierlich weiterentwickelt und sind heute
kompe tenter, neutraler und objektiver Partner der Ernährungsbildung in
Baden- Würt temberg. Von Beginn an standen neben Gesundheitszielen auch
soziale Ziele und der Aufbau von Handlungskompetenz, Bildung und Erzie-
hung im Fokus der Arbeit. Vertrauensvolle Partnerschaften, ein breites Multi-
plika toren netz und die Verankerung in den Landkreisen ermöglichen einen
stetigen Ausbau.
Die BeKi-Fachfrauen führen pro Jahr knapp 6.000 Veranstaltungen im
Land durch. Im Unterricht sowie bei Informations- und Fortbildungsveran-
staltungen stehen die Freude am genussvollen Essen, der Spaß am Selberma-
chen sowie das Wissen und die Wertschätzung von Lebensmitteln im Mittel-
punkt. So wird die Basis für eine nachhaltige Ernährungsweise gelegt.
Foto: MLR
Ausgewogene Ernährung, abgestimmt auf den persönlichen Bedarf, ist Teil der Gesundheits-
förderung und gewinnt zunehmend an volkswirtschaftlicher Bedeutung. Erfolgversprechend
ist ein frühzeitiger Beginn.
Essen mit Spaß und
Know-how – von Anfang an
Landesinitiative „Bewusste Kinderernährung“ informiert Eltern,
Kinder und pädagogische Fachkräfte
Gemeinsam essen schmeckt schon den Kleinsten
BeKi-Zertifikat für
Kindertagesstätten
Die nachhaltige Verankerung des Themas
Essen und Trinken sowie Ernährungsbildung
im Alltag der Kitas ist notwendig, um das
Wohlbefinden und die Gesundheit der Kin­
der längerfristig zu verbessern. Seit fünf Jahren verleiht das MLR
deshalb das BeKi­Zertifikat an ernährungsbewusste Kindertagesein­
richtungen. Bewusstes Essen ist dort gelebter Alltag mit sinnlichen
Erfahrungen, ersten Kochversuchen und viel Genuss.
Der Weg zur Zertifizierung umfasst Fortbildungen für die pädagogi­
schen Fachkräfte, Elternaktivitäten, die Entwicklung von Verpflegungs­
standards und die Einbeziehung weiterer Partner, wie beispielsweise
Bäcker. Das Team der Einrichtung arbeitet dabei eng mit einer BeKi­
Fachfrau zusammen und entwickelt individuelle Konzepte.
Die Kitas dokumentieren mit dem Zertifikat gegenüber Eltern und
Öffentlichkeit, dass ihnen bewusste Ernährung wichtig ist und diese
in ihr pädagogisches Profil aufgenommen wurde. Die Nachfrage
nach dem Zertifikat wächst ständig, zuneh mend auch bei Krippen.
Bisher sind 117 Kitas BeKi­zertifiziert, mehr als 100 sind im Pro­
zess. Im Frühjahr 2014 informierte das MLR mit einer Tagungsreihe
in allen Regierungsbezirken über das BeKi­Zertifikat. Es wird in den
nächsten Jahren ein Schwerpunkt der Arbeit bleiben.

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Ebenfalls neue Wege ging das MLR gemeinsam mit dem
Staat lichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Schwä-
bisch Gmünd mit der Fortbildung „Die Küche als Lernort
für naturwissenschaftliches Arbeiten“. Ausgehend von natur-
wissenschaftlichen Phänomenen wie Diffusion und Oxida-
tion experimentieren die Schülerinnen und Schüler frei mit
Lebensmitteln und übertragen das neu gewonnene Wissen
auf die Zubereitung in der Küche. Der große Erfolg der
Fortbildung führte zur Entwicklung eines Handbuchs (siehe
Seite 41) und zu einer Weiterentwicklung des Konzepts für
den Kindergarten. Für diese „Ess pedition Frühstück“ ist
ebenfalls ein Handbuch erschienen.
Außerdem ist die Landesinitiative BeKi Kooperations-
partner des aid infodienstes für die Lehrkräftefortbildungen
„Einführung in den aid-Ernährungsführerschein“ und – seit
Herbst 2013 – „SchmExperten für die 5. und 6. Klasse“. In
einem deutschlandweit einmaligen Projekt schulte der aid
die BeKi- Fachfrauen für diese Fortbildungen. Durch die-
sen innovativen Ansatz fanden allein in Baden-Württem-
berg mehr als 250 Fortbildungen zum aid-Ernährungsführer-
schein statt – mehr als in allen anderen Bundesländern
zusammen.
Kinder unter drei Jahren
Die BeKi-Fachfrauen leisten etwa 15 Prozent ihrer Einsätze in
Elterngruppen mit Kleinkindern. In der Arbeit mit Klein-
kindern lag und liegt ein Schwerpunkt ihrer Arbeit, denn bei
den jungen Familien ist die Verunsicherung in Ernährungs-
fragen besonders groß. Einfach umsetzbare Ratschläge und
Praxisworkshops sind besonders gefragt. Das MLR beant-
wortet dieses große Interesse auch mit Publikationen.
Die Elternbroschüre für das Säuglingsalter „Von Anfang
an mit Spaß dabei – Essen und Trinken für kleine Kinder“
sowie das Heft „Das beste Essen für Kleinkinder“ (Ein- bis
Dreijährige), erstellt in Zusammenarbeit mit dem aid info-
dienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V.,
Bonn, dienen als Arbeitsmaterial bei Informationsveranstal-
tungen, auch im Rahmen von STÄRKE-Kursen. Die Eltern-
broschüre wird zusätzlich von Kinderärzten und Hebammen
eingesetzt und erreicht pro Jahr zirka 40.000 Interessierte.
Der Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren hat
auch im Bereich Ernährung viele neue Fragen aufgeworfen.
Das MLR hat deshalb spezielle Fortbildungen für pädagogi-
sche Fachkräfte und angehende Erzieherinnen und Erzieher
in pädagogischen Fachschulen für das Essen von Kindern
unter drei und unter einem Jahr ins Angebot aufgenommen.
Diese Altersgruppe ist für die meisten Fachkräfte noch neu, die
Teilnahme an zirka 350 Fortbildungen landesweit im Schul-
jahr 2013/2014 zeigt das große Interesse. Durch den Koope-
rationsvertrag mit dem Landesverband der Tagesmüttervereine
Baden-Württemberg e.V. werden außerdem Ernährungs se-
mi nare in der Qualifikation und Fortbildung der Tages pflege-
per sonen durchgeführt und dadurch eine Qualitäts sicherung auf
diesem Fachgebiet gewährleistet. Als Arbeitsmaterial für diese
Ziel gruppen erstellte das MLR in Zu sammenarbeit mit dem aid
infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V.
die Fachbroschüre „Essen lernen in Kita und Tagespflege“. In
diese Publikation flossen die jahrelangen Erfahrungen der BeKi-
Fachfrauen ein. Sie wird vom aid in ganz Deutschland erfolg-
reich verkauft und vom MLR bei den BeKi-Fortbildungen kos-
tenlos als wertvolles Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.
Fortbildungen für Lehrkräfte
Die Fortbildungen für Lehrkräfte und Studierende werden
ausgebaut und stets um aktuelle Themen erweitert. Neu ist
seit 2013 die Lernwerkstatt Brot, die in Zusammenarbeit mit
den Päda gogischen Hochschulen Heidelberg, Schwäbisch
Gmünd und Karlsruhe entwickelt wurde. Auf Grundlage der
Bildungsziele der Reform der „Ernährungs- und Verbrau-
cherbildung in allgemein bildenden Schulen“ (REVIS) erar-
beiteten Pädagoginnen und Ernährungswissenschaftlerinnen
Lernstationen, an denen die Grundschulkinder entdeckend
lernen und alltagsrelevantes Wissen erlangen.
Vernetzungsstelle Kita-
und Schulverpflegung
Baden-Württemberg
Seit 2008 besteht die Vernetzungsstelle Schulverpflegung
Baden­Württemberg (VNS). Seit Dezember 2013 ist sie
auch Anlaufstelle für Kindertageseinrichtungen. Fachliche
Grundlage der Arbeit bildet der Qualitätsstandard der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für Kinder­
tageseinrichtungen. Im Zuge des Aktionsplans IN FORM
der Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft
sowie für Gesundheit richteten alle Bundesländer
vergleich bare Serviceeinrichtungen ein. Im Jahr 2014
brachte Baden­Württemberg 170.000 Euro für die VNS auf.
Essen in der Schule wirkt sich aus auf Konzentrations­ und
Leistungsfähigkeit, aber auch auf die Entwicklung von Essge­
wohnheiten und sogar auf das Schulklima. Die VNS ist kom­
petenter Ansprechpartner für die Schulträger in allen Fragen
dieses komplexen Gebiets und berät zu Planung, Aufbau und
Optimierung einer guten Kita­ und/oder Schulverpflegung.
Sie bezieht dabei alle Akteure von Anfang an mit ein, denn
vorausschauende Netzwerkarbeit spart Ressourcen und si­
chert den Erfolg. Zum Angebot der VNS gehören Werkstatt­
gespräche, eine Datenbank mit Anbietern und Beispielschu­
len, regionale Netzwerke sowie die Praxis begleiter Kita­ und
Schulverpflegung BW zur Beratung vor Ort. Die VNS und die
Landesinitiative BeKi ergänzen sich partnerschaftlich.
www.schulverpflegung-bw.de
› Vernetzungsstelle Kita­ und Schulverpflegung
Foto: MLR
WEB-LINKS
Landesinitiative
Bewusste Kinderernährung:
www.beki-bw.de
Vernetzungsstelle
Kita- und Schulverpflegung:
www.schulverpflegung-bw.de
BeKi-Fachfrauen bei der Arbeit

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ERNÄHRUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Brot – vielfältig wie nie zuvor
Brot mit all seinen Facetten steht seit 2013 im Mittelpunkt
der Landesinitiative Blickpunkt Ernährung. Verbraucherin-
nen und Verbraucher können sich beispielsweise über den
Weg vom Korn zum Brot und die große Vielfalt an Brotsorten
informieren. Auch Wertschätzung – Stichwort Lebensmittel-
verschwendung – und Regionalität zählen zu den Themen.
Kooperationen mit Wirtschaft,
Wissenschaft, Vereinen und Verwaltung
Das MLR kooperiert mit Partnern aus der Wissenschaft, wie
beispielsweise den Pädagogischen Hochschulen, und der
Wirtschaft, wie den Bäckerinnungsverbänden. Museen, Ver-
brauchervereine sowie Bildungs- und Freizeiteinrichtungen
beteiligen sich an den Angeboten für Verbraucherinnen und
Verbraucher. Koch- beziehungsweise Backworkshops, Brot-
prüfungen, Betriebsbesichtigungen, Infofahrten, Vorträge, Info-
stände bis hin zu digitalen Erlebnisrouten gehören zu den
zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen der Landratsäm-
ter und Ernährungszentren.
Digitale Erlebnisrouten für Jugendliche
Mit besonderen Aktionen spricht die Landesinitiative Blick-
punkt Ernährung Jugendliche an. Das MLR kooperiert hier
mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und
deren Jugendaktion GUT DRAUF. In Baden- Würt tem berg
führen über 70 speziell ausgebildete Ernährungsfachkräfte,
die Blickpunkt Ernährung-Teamer, erlebnisorientierte Akti-
onen mit Jugendlichen im Alter von zwölf bis 18 Jahren in
Freizeiteinrichtungen durch. Sie verknüpfen Themen rund
um Essen und Trinken mit Spaß, Bewegung und Entspan-
nung.
Blickpunkt Ernährung setzt bei Jugendlichen verstärkt auf
das Web 2.0. So haben die Pädagogischen Hochschulen
Karlsruhe und Ludwigsburg zusammen mit dem MLR er-
lebnisorientierte Lern angebote entwickelt. Entstanden sind
digitale Bildungsrouten, bei denen Kinder und Jugendliche
QR-Codes suchen, mit Smartphones oder Tablet-PCs ein-
scannen und Quizfragen beantworten. Jugendliche erfahren,
wie Lebensmittel entstehen und können deren Wert besser
einschätzen. Die Jugendlichen werden motiviert, sich vor
Ort über die Lebensmittel zu informieren und schmackhaftes,
ausgewogenes Essen zu genießen – viel Bewegung inklusive.
In Kooperation mit dem Bäckerinnungsverband Baden
entstand so beispielsweise die Karlsruher Mehlspur. Mit
diesem digi talen Bildungsprojekt geht Baden-Württemberg
ganz neue Wege in der Ernährungsbildung in Deutschland.
Bereichert wird das Informationsangebot durch den Blick-
punkt-Ernährung-Lehrfilm „Dem Mehl auf der Spur“, der
2013 in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule
Karlsruhe gedreht wurde.
Woher kommen unsere Lebensmittel? Woraus bestehen sie und wie können
sie zu gut schmeckenden und wertvollen Mahlzeiten zubereitet werden?
Antworten darauf bekommen Jugendliche über innovative Kommunikationswege.
Qualifikation und Qualitäts-
management der Ernährungs-
fachkräfte des MLR
Erstmals seit 2013 gibt es ein gemeinsames Fortbildungs­
angebot, gebündelt in einem Fortbildungskatalog, für die
rund 450 Ernährungsfachkräfte, die im Auftrag des MLR
tätig sind. Darin finden sich Seminare, Workshops und
Tagungen zur ständigen Verbesserung der fachlichen, me­
thodischen und persönlichen Kompetenzen der freiberuf­
lich tätigen Ernährungsfachkräfte. Dies ist Teil eines um­
fassenden Qualitätsmanagements.
Foto: MLR
WEB-LINK
Informationen zu
Blickpunkt Ernährung
und den digitalen Medien:
www.ernaehrung-bw.de
Lebensmittel:
vom Acker auf den Teller
Brot, nachhaltige Ernährung und digitale Medien stehen im Fokus

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ERNÄHRUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Landes und Ernährungsfachkräften der Landesinitiative er-
arbeitet.
Leitfäden für nachhaltige Verpflegung
Für Institutionen, die bei Bildungsmaßnahmen, Veranstal-
tungen und Besprechungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
verpflegen, geben die Leitfäden für nachhaltige Verpflegung
des MLR wichtige Orientierung.
Die Empfehlungen reichen von der bewussten Bevorzu-
gung heimischer Lebensmittel der Saison, der Verwendung
von fair gehandeltem Kaffee und dem Angebot von Trink-
wasser in Karaffen bis zum Einsatz von mindestens 25 Pro-
zent Bio-Lebensmitteln möglichst heimischer Herkunft.
Fit im Alltag für Menschen
in schwierigen Lebenslagen
Soziale Herkunft beeinflusst den Gesundheitszustand. Nied-
rige Schulbildung, niedriger beruflicher Status und niedriges
Einkommen spiegeln sich oft unmittelbar im Ernährungs-
verhalten wider. Entsprechend seltener stehen Fisch, Gemüse,
Hülsenfrüchte und Obst auf dem Tisch. Wurstwaren, Fette
und Süßigkeiten werden deutlich häufiger gegessen. Um
Menschen in schwierigen Lebenslagen zu erreichen, müssen
Angebote der Ernährungsbildung zur Ernährung und Haus-
wirtschaft zielgruppen- und bedürfnisgerecht gestaltet werden.
Handbuch zu Ernährung und Hauswirtschaft
Das MLR hat auf Grundlage bewährter Konzepte, Vorge-
hensweisen, Erfahrungen und Materialien aus regionalen
Projekten in Baden-Württemberg eine systematische Hilfe-
stellung im Themenfeld Ernährung und Hauswirtschaft er-
stellen lassen. Die praxiserprobten Angebote richten sich an
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Al-
tersgruppen – vom Elternkochkurs mit Kindern bis hin zu
Kursen mit Jobvermittlungen.
Erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein inhaltli-
ches Mitspracherecht und werden die Kooperationspartner
aus der freien Wohlfahrtshilfe eingebunden, steigen die Er-
folgsaussichten des Angebots. Insbesondere das Zusammen-
kommen und der Austausch beim Essen in den Kursen
leisten einen spürbaren Mehrwert zur Bewältigung des All-
tags.
Neue Bildungsangebote
zur nachhaltigen Ernährung
Seit 2013 gibt es drei spezielle Bildungsangebote zur nach-
haltigen Ernährung. Freiberufliche Ernährungsfachkräfte der
Landratsämter bringen Verbraucherinnen und Verbrauchern
nachhaltige Ernährung anschaulich nahe – im Bildungspro-
gramm der Landratsämter sowie bei den Volkshochschulen
und anderen Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Die Vorträge und Workshops wurden von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des MLR, den vier Ernährungszentren des
Fotos: © karandaev | Fotolia.com; MLR
Bildungsangebote zur nach-
haltigen Ernährung an den
Landratsämtern vor Ort
CO2-Diät – Essen für das Klima
In diesem Vortrag geht es um globale Zusammenhänge, die
heimische Erzeugung und unser Einkaufsverhalten. Verbrau­
cherinnen und Verbraucher erhalten Tipps, wie sie zum
Klimaschutz beitragen und gleichzeitig genießen können.
Den Landkreis genießen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereiten in diesem
Praxiskurs mit den kulinarischen Schätzen ihrer Region
passend zur Jahreszeit leckere Gerichte zu und kommen
mit Erzeugern und Direktvermarktern ins Gespräch. Sie lernen
ihren Landkreis mit allen Sinnen kennen.
AWARULI – Alles, was rumliegt
Der dreiteilige Praxiskurs legt seinen Schwerpunkt auf Ein­
kaufsplanung inklusive Kennzeichnung, Resteverwertung,
regionale und saisonale Lebensmittel und kreatives Kochen.
Expertinnen zeigen, wie die Teilnehmerinnen und Teilneh­
mer schnell und mit wenig Aufwand aus Resten etwas
Leckeres zaubern und zu viel Eingekauftes als Vorrat auf­
bewahren können.
Lebensmittel passend
zur Jahreszeit wählen
Bio-Lebensmittel
bevorzugen
Fair Trade-Produkte
kaufen
Unnötige Verpackungen
vermeiden
Lebensmittelabfälle
vermeiden
Regionale Produkte
kaufen
Veranstaltungen über heimische Lebensmittel der Saison, Klimaschutz beim Essen und mehr
finden Sie in Ihrem Landratsamt oder Ernährungszentrum.
www.ernaehrung-bw.de
Ein bisschen nachhaltig
kann jeder!
Möglichst zu Fuß
oder mit dem Fahrrad
einkaufen
Weniger Fleisch
essen
Tipps
für den
Alltag
WEB-LINK
www.ernaehrung-bw.de
Die Materialien stehen in
der Rubrik Nachhaltigkeit im
Infodienst Ernährung der
Landwirtschaftsverwaltung
zum Download zur Verfügung:
Ernährungstipps für den Alltag

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ERNÄHRUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
In Deutschland wird immer häufiger außer Haus gegessen.
Gleich zeitig tragen ernährungsbedingte Krankheiten etwa zu
einem Drittel aller Kosten im Gesundheits wesen bei. Ein
gutes und ausgewogenes Speisenangebot in Kita, Schule,
Betrieb, Senioreneinrichtung, Krankenhaus oder Gastronomie
wird deshalb für die Gesundheitsförderung immer wichtiger.
Vernetzungsstelle
Kita- und Schulverpflegung
Seit sechs Jahren gibt es die Vernetzungsstelle Schulverpfle-
gung bei der Sektion Baden-Württemberg der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e.V. Seit Dezember 2013 wurde
sie auf die Kitaverpflegung ausgedehnt. Die Vernetzungs-
stelle reagiert damit auf die starke Zunahme der Kita-
Ganztags einrichtungen.
Die Kantinen des Landes als Vorbild
Die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) rückt seit 2013 zuneh-
mend in den Fokus und wird noch an Bedeutung gewinnen.
Es gilt, die Ernährungssituation in Baden-Württemberg für
alle Bevölkerungsgruppen unter besonderer Berücksichti-
gung von Nachhaltigkeitsaspekten zu optimieren.
Die Kantinen der Landesbehörden in Baden-Württemberg
können und sollen als Vorbild für eine gute Kantinenver-
pflegung wirken. Um dieses Konzept in die Praxis umzuset-
zen, richtete das MLR 2014 eine interministerielle Arbeits-
gruppe ein.
Ein Kongress bringt Beteiligte zusammen
Der Kongress „Den Essalltag von morgen gestalten – Her-
ausforderungen für die Außer-Haus-Verpflegung“ am 21. Juli
2014 in Stuttgart bildete den Auftakt für ein langfristiges
Projekt zur Außer-Haus-Verpflegung. Akteure vom Anbieter
und Caterer über Entscheidungsträger in Kommunen und
Landkreisen bis hin zu Verpflegungsverantwortlichen in Be-
trieben und Pflegeeinrichtungen waren der Einladung des
MLR gefolgt und holten sich Informationen und Anregungen
für die gesundheitliche und volkswirtschaftliche Relevanz
der Außer-Haus-Verpflegung aus erster Hand.
Essen außer Haus –
Qualität hat Vorfahrt
Die Kantinen des Landes sollen Vorbild werden
WEB-LINK
www.ernaehrungsvorsorge.de
WEB-LINK
Informationen zu
Außer-Haus-Verpflegung:
www.ahv-bw.de
Foto: cc vision | Beispiel für einen Lebensmittelvorrat, MLR
Die Regale in den Lebensmittelgeschäften sind gut gefüllt
und die Auswahl an Produkten ist riesig. Wir sind es ge-
wohnt, unseren Speisezettel täglich nach Lust und Laune
zusammen zu stellen.
Ist eine private Vorratshaltung sinnvoll?
Ja, denn die Versorgung der Lebensmittelgeschäfte ist nicht
nur abhängig von einem funktionierenden Verteiler- und
Transportsystem, sondern auch von dem Vorhandensein von
Elektrizität. Die Lebensmittelgeschäfte lassen sich per LKW
nur noch so viele Nahrungsmittel liefern, wie unmittelbar
und tagesaktuell gekauft werden und sparen sich dadurch
eine umfangreiche Lagerhaltung. Diese Art von Versorgungs-
system könnte jedoch zum Beispiel durch Naturkatastro-
phen oder einen großflächigen Stromausfall aus der Balance
geraten.
Guter Rat ist
Vorrat – Ernährungs-
notfallvorsorge
Ein privater Lebensmittelvorrat überbrückt
Versorgungsengpässe
Wie sorgt der Staat für die Bürger vor?
Für diese Fälle sorgt der Staat im Rahmen der Daseinsvor-
sorge vor, indem er Nahrungsmittelreserven einlagert. Zu-
sätzlich ist es empfehlenswert, dass jeder Haushalt einen
eigenen kleinen privaten Vorrat einrichtet, um kurzzeitig
Versorgungsengpässe überbrücken zu können, bis staatliche
Maßnahmen greifen.
Was sollte ein privater Vorrat beinhalten?
Der Vorrat sollte viel Trinkwasser sowie lagerfähige und
auch im Falle eines Stromausfalls haltbare verzehrfertige Le-
bensmittel für mindestens eine Woche enthalten.
Beispiel für einen Lebensmittelvorrat

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Tierschutz und Tiergesundheit im Fokus der Gesellschaft (33)
32
Die verantwortungsvolle Nutz- und Haustierhaltung
hat ihren festen Platz in der Gesellschaft. Erklärtes Ziel
der Landesregierung ist es, durch geeignete gesetz-
geberische Maßnahmen sowie europäische Initiativen
den Tierschutz und die Tiergesundheit auf nationaler
sowie auf europäischer Ebene weiter voranzubringen.
Darüber hinaus setzt die Landesregierung mit einer
Vielzahl von Maßnahmen, Programmen und Förderun-
gen an, um durch ein hohes Niveau beim Tierschutz
und in der Tiergesundheit das Recht der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher auf sichere Lebensmittel
tierischen Ursprungs zu gewährleisten. Ein Fokus liegt
dabei auf der Kontrolle des Einsatzes von Tierarznei-
mitteln. In besonderer Weise unterstützt die Landes-
regierung herausragendes Bürger engagement für den
Tierschutz durch die Bereitstellung von Finanzmitteln
für den Bau und die Sanierung von Tierheimen.
TIERSCHUTZ
UND TIERGESUNDHEIT

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TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT
33
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Foto: MLR
Der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren und ein vorbeugender gesund-
heitlicher Verbraucherschutz sind untrennbar miteinander verbunden. Um den
gesellschaftlichen Anforderungen an Tierschutz und Tiergesundheit nachhaltig
gerecht zu werden, verfolgt die Landesregierung einen ganzheitlichen Ansatz.
Tierschutz und Tiergesundheit
im Fokus der Gesellschaft
Landesbeirat für Tierschutz
Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würt-
temberg (MLR) in Tierschutzfragen. Er wird zu grundsätz-
lichen Belangen des Tier schutzes sowie zu besonderen
Tierschutzproblemen angehört. Sitzungen des Landesbei-
rats für Tierschutz fanden am 12. März und 8. Oktober 2012,
am 13. März und am 24. Oktober 2013 sowie am 13. März
und 22. Oktober 2014 statt. In der Regel werden nach jeder
Sitzung eine Pressemitteilung veröffentlicht und die Emp-
fehlungen des Landesbeirats auf der Internetseite des Minis-
teriums eingestellt.
Gesunde Tiere, gesunde Lebensmittel
Tierschutz und Tiergesundheit sind wichtige Anliegen im
Umgang mit Tieren als Lebewesen. Dies betrifft bei Nutz-
tieren die Haltung, den Transport und die Schlachtung und
gilt gleichermaßen beim privaten Reiseverkehr mit Tieren,
bei der Verwendung von Tieren im Sport oder bei Tierver-
suchen.
Für das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und für
die Erzeugung sicherer Lebensmittel ist die Tiergesundheit
zentrale Voraussetzung. Deshalb legt die Landesregierung
einen Schwerpunkt auf die Gesunderhaltung der Tiere.
Beson ders die Verhinderung der Einschleppung ansteckender
Krank heiten in die Tierbestände steht dabei im Vordergrund.
Werden Tiere krank, müssen sie schon aus Gründen des
Tierschutzes und der Tiergesundheit die notwendige ärzt-
liche Versorgung erhalten. Um gleichzeitig das Recht der
Verbraucherinnen und Verbraucher auf sichere Lebensmittel
zu gewährleisten, stehen die ordnungsgemäße Abgabe von
Arzneimitteln und deren rechtskonforme Anwendung im
Fokus der amtlichen Überwachung. Im Rahmen des baden-
württembergischen Projekts zur intensivierten Über wachung
des Internethandels überprüft die interdisziplinäre Stabs-
stelle Ernährungssicherheit am Regierungspräsidium Tübin-
gen zudem Internetangebote von Tierarzneimitteln.
Arzneimittelrecht
Das Arzneimittelrecht (AMG) regelt den Verkehr mit Arz nei­
mitteln und somit auch den Versandhandel mit Arzneimitteln
über das Internet. Hierbei gilt der Grundsatz: Tierarzneimittel
für Lebensmittel liefernde Tiere dürfen NICHT auf dem Ver­
sandweg abgegeben beziehungsweise vom Tierhalter erwor­
ben werden. Der Erwerb von Tierarzneimitteln aus Drittstaa­
ten (beispielsweise USA/Schweiz) ist generell nicht zulässig.

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TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT
34
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
sich für Tiere stark“ zeichnete Minister Bonde auf der Lan-
desgartenschau in Nagold am 20. Juli 2012 neun Preisträger
aus. Die Preisverleihung fand 2014 im Rahmen der Landes-
gartenschau in Schwäbisch Gmünd statt. Hier konnten sich
acht Preisträger über ihre Auszeichnung freuen.
Mit dem „Tierschutzpreis Baden-Württemberg“ würdigte
Minister Bonde am 24. Oktober 2013 bei einer Sitzung des
Landesbeirats für Tierschutz vier Preisträger, die sich durch
ihr Engagement für eine besonders tiergerechte Haltung
von Tieren oder eine beispielhafte ehrenamtliche Tätigkeit
um den Tierschutz in Baden-Württemberg verdient gemacht
haben.
Verbandsklagerecht
Zur konsequenten Umsetzung des Tierschutzes wurde ent-
sprechend der Vereinbarung im grün-roten Koali tionsvertrag
das Gesetzgebungsverfahren für ein Verbands klagerecht für
staatlich anerkannte Tierschutzverbände in 2012 mit einer
Anhörung der berührten Organisationen und Verbände be-
gonnen. Der Gesetzentwurf wurde ab 2013 innerhalb der
Landesregierung abgestimmt. Der Ministerrat hat den Gesetz-
entwurf am 18. November 2014 zur Anhörung freigegeben.
Vollzug des Tierschutzes
Katzenschutz-Zuständigkeitsverordnung
Mit dem Erlass der Katzenschutz-Zuständigkeitsverordnung
am 19. November 2013 schuf die Landesregierung als erstes
Bundesland die Voraussetzung, dass Städte und Gemeinden
die neu im Tierschutzgesetz aufgenommene Er mächtigung
zum Schutz frei lebender Katzen nutzen können.
Außerplanmäßige Schwerpunktkontrollen
Regelmäßig werden vom MLR gemeinsam mit dem Innen-
minis terium Schwerpunktkontrollen zu den Bereichen
Trans port und Ibrahim- und Opferfest veranlasst. Diese
außerplanmäßigen Schwerpunktkontrollen sind auch in
den kommenden Jahren in gleichem Umfang geplant.
Im Jahr 2012 fanden Schwerpunktkontrollen zum Tiertrans-
port in den Kalenderwochen 28 bis 29 sowie 45 bis 47 statt.
Im Jahr 2013 fielen diese Schwerpunktkontrollen in die
Kalenderwochen 24 bis 25 sowie 45 bis 47 und 2014 fanden
sie in den Kalenderwochen 18 bis 20 sowie 44 und 45 statt.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden während des jeweils vier
Tage dauernden Opferfestes Schlachtbetriebe verstärkt amt-
lich kontrolliert, um sowohl eine ordnungsgemäße Schlacht-
tier- und Fleischuntersuchung als auch den tierschutzgerech-
ten Umgang sowie die Betäubung und Entblutung der Tiere
sicherzustellen.
Stabsstelle Landestierschutzbeauftragte
Mit dem Amt einer unabhängigen Tierschutzbeauftragten
schuf die Landesregierung zum 1. April 2012 eine funktions-
fähige und nachhaltige Stelle für die Belange des Tierschutzes.
Die Tierschutzbeauftragte fördert im Rahmen der Zusammen-
arbeit von Behörden, Tierhaltern, Tierschutzverbänden,
Verbänden und den Bürgern des Landes den Tierschutz.
Tierheimförderung
Die Lan desregierung unterstützt die baden-württembergi-
schen Tierschutzverbände bei der Sanierung und beim Bau
von Tierheimen und stellt hierfür im Landeshaushalt jähr-
lich 500.000 Euro zur Verfügung. Die eingesetzten Mittel
kommen direkt den Tierheimbetreibern zugute und tragen
dazu bei, die Tierschutzsituation im Land zu ver bessern.
Im Jahr 2012 förderte das Land zehn Projekte in Baden-
Württemberg. Im Jahr 2013 und 2014 konnten jeweils sie-
ben Projekte im Land unterstützt werden. Das Förderpro-
gramm wird fortgesetzt.
Forschungsförderung/Forschungspreis
Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, die Zahl der
Tierversuche und die Belastung von Versuchstieren weiter
zu verringern. Ein mit 400.000 Euro jährlich ausgestattetes, in
2012 neu aufgelegtes Programm fördert die Entwicklung von
Ersatz- und Ergänzungsmethoden. Das Programm wird je zur
Hälfte vom MLR und Ministerium für Wissenschaft, For-
schung und Kunst Baden-Württemberg finanziert. In den
Jahren 2012 und 2013 unterstützte das Land sechs Projekte aus
Kons tanz, Karlsruhe, Tübingen (drei Einrichtungen) und Ho-
henheim. Auch im Jahr 2014 konnten drei Projekte gefördert
werden. Das Förder programm wird fortgesetzt.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist der mit 25.000 Euro do-
tierte Forschungspreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden
zum Tierversuch, der jährlich ausgelobt wird. Minister Bonde
zeichnete am 8. Oktober 2012 vier Preisträger für herausra-
gende wissenschaftliche Leistungen bei der Forschung zur
Reduzierung von Tierversuchen oder zur Verminderung
der Belastung von Versuchstieren aus. Der Forschungspreis
wird weiterhin jährlich vergeben.
Schülerwettbewerb/Tierschutzpreis
Mit dem Schülerwettbewerb und dem Tierschutzpreis des
Landes, die im jährlichen Wechsel ausgeschrieben werden,
unterstützt das MLR das ehrenamtliche Engagement von Bür-
gerinnen und Bürgern im Tierschutz und würdigt vorbildliche
Tierhaltung.
In dem vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ge-
meinsam mit dem MLR ins Leben gerufenen Schülerwett-
bewerb zum Tierschutz „Schülerinnen und Schüler machen
Tagung des Landesbeirats für Tierschutz
Foto: MLR

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TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT
35
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
so dass die verfügbaren Ressourcen auf Maßnahmen der
vorbeugenden Tiergesundheit konzentriert werden konnten.
Im Mittelpunkt stand hierbei die Bekämpfung der bovinen
Herpesvirusinfektion und der Bovinen Virus Diarrhoe.
Die Sanierungsmaßnahmen des Landes zur Bekämpfung der
bovinen Herpesvirusinfektion haben zum Ziel, die Tierseu-
che bis Ende März 2015 in Baden-Württemberg zu tilgen
und anschließend die tierseuchenrechtliche Anerken-
nung als BHV1-freie Region zu erlangen. Das Verfahren
verläuft bisher erfolgreich.
Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) gehört weltweit zu den
wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim
Rind. Drei Jahre nach dem Start der BVD-Pflichtbekämpfung,
bei der alle neugeborenen Kälber grundsätzlich auf BVD un-
tersucht werden, sind Erfolge deutlich sichtbar. Der Anteil der
dauerhaft mit dem BVD-Virus (BVDV) infizierten Kälber ist
drastisch zurückgegangen. Nur durch eine konsequente Fort-
führung des Bekämpfungprogramms können diese Verschlep-
pungen frühzeitig erkannt und weiter reduziert werden.
Überwachung der Internetangebote
von Tierarzneimitteln
Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen immer häufiger
die Vorteile des Internet handels. Dieser Trend zeigt sich auch
beim Erwerb von Tierarzneimitteln. Um hier für die erfor-
derliche Arznei mittel sicherheit zum Schutz der Verbrauche-
rinnen und Verbraucher und der Tiere zu sorgen, beobachtete
die Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) im Rahmen der
Überwachung auch den Internethandel mit Tierarzneimitteln.
Seit Anfang 2012 werden im Rahmen eines Projekts gezielt –
zusätzlich zu der regulären tierarzneimittel rechtlichen Überwa-
chung – Inter n etangebote von Tierarznei mitteln überprüft.
Die Überwachung des Internethandels mit Tierarzneimitteln
wird von der SES in enger Zusammen arbeit mit dem MLR
geplant und durchgeführt.
Beim Versand von Tierarzneimitteln wird unterschieden zwi-
schen Lebensmittel liefernden Tieren (beispielsweise Rinder,
Schwei ne, Schafe) und übrigen Tieren. Wegen einer möglichen
Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch
Rückstände dürfen Tierarzneimittel, die für Lebensmittel lie-
fernde Tiere zugelassen sind, nicht über Versandapotheken in
den Verkehr gebracht werden. Der Versand von Tierarzneimit-
teln zum Beispiel für Hunde oder Katzen ist dagegen erlaubt.
Die umfangreichen rechtlichen Bestimmungen sind als
Hilfestellung für Tierhalter in einem Merkblatt zusammen-
gefasst, das auf der Internetseite des Regierungspräsidiums
Tübingen zur Verfügung steht.
Personalverstärkung
Zur Verbesserung der Prüfung von Tierversuchsanträgen ver-
stärkte die Landesregierung die für die Genehmigung von
Tierversuchen zuständigen Behörden personell mit zwei
zusätzlichen Stellen (je eine Stelle für die Regierungspräsi-
dien Tübingen und Karls ruhe) ab dem Haushaltsjahr 2012.
Schulungen zum Tierschutz
Das Personal der für die Überwachung des Tierschutzes zu-
ständigen Behörden bildet sich regelmäßig fort. Das MLR
bot 2012 und 2013 Fortbildungen zu folgenden Themen an:
Tierschutz bei der Schlachtung, zwei Fortbildungen zur Ko-
operation zwischen Strafverfolgungs- und Veterinärbehör-
den zum Tierschutz (gemeinsam mit dem Justizministerium)
sowie drei Fortbildungen zu Zoofachhandel/Haltung von
Heimtieren. 2014 fanden zwei Fortbildungen zum Tierschutz
beim Schlachten sowie jeweils eine Fortbildung zur Über-
wachung von Tierbörsen, zum Zoofachhandel und eine zum
Transport statt. Auch in den kommenden Jahren sind Fort-
bildungen speziell zum Tierschutz geplant.
Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
Zum Schutz der Gesundheit der heimischen Tiere und des
Menschen liegt ein Schwerpunkt der Landesregierung bei der
Vorbeugung vor Tierseuchen, der Früherkennung und Krisen -
vorsorge sowie der Bekämpfung von wirtschaftlich bedeuten-
den Tierseuchen. Tierhalter, Wirtschaftsbeteiligte und andere
Betroffene werden dabei in die Entscheidungsprozesse ein-
bezogen und übernehmen Mitverantwortung bei der vorbeu-
genden Tiergesundheit und der Tierseuchenbekämpfung.
Das Auftreten und die Ausbreitung von Tierseuchen und
insbesondere von auf Menschen übertragbare ansteckende
Krankheiten (Zoonosen) sind Risiken der Nutztierhaltung.
Die Landes regierung setzt auf gezielte Maßnahmen, um de-
ren Auftreten zu verhindern oder das Ansteckungsrisiko für
Tiere und Menschen zu senken.
Im Fokus steht die Verhinderung von Tierseuchen durch
Überwachungsmaßnahmen ein schließlich Monitoringpro-
gramme und vorbeugender Maßnahmen. Zur Ver ringerung
des Vorkommens von Zoonose-Erregern bei Nutz tieren
und in Lebensmitteln finden auf allen Stufen der Lebens-
mittelkette wirksame Kontrollen und Überwachungen statt.
Hierzu werden über das Zoonosen-Monitoring in Futter-
mitteln, lebenden Tieren und Lebensmitteln Daten erho-
ben, ausgewertet und veröffentlicht. So werden Kennt nisse
über die Bedeutung von Lebensmitteln als mögliche Infek-
tionsquellen für den Menschen gewonnen.
Da Tierseuchen jederzeit auftreten können, setzt die Landes-
regierung auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der
Schlagkraft der Veterinärverwaltung und aller Beteiligten im
Fall des Ausbruchs hoch ansteckender Tierseuchen. Die
Landesregierung stellt die erforderlichen Gelder und Kapa-
zitäten für den vorbeugenden Tiergesundheitsschutz und
eine konsequente Bekämpfung von Tierseuchen bereit.
Die Veterinärverwaltung verantwortet im Rahmen der staat-
lichen Tierseuchenbekämpfung die Verhütung und Bekämp-
fung übertragbarer Tierkrankheiten im Land sowie die Ver-
hinderung der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem
Ausland. Sie trägt damit Mitverantwortung für seuchen-
freie Tierbestände. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen
Kontrollmaßnahmen und Programme zur Tilgung, Bekämp-
fung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen.
Baden-Württemberg ist im Berichtszeitraum glücklicherweise
von nennenswerten Seuchengeschehen verschont geblieben,
Foto: MLR
Preisverleihung Schülerwettbewerb zum Tierschutz auf der Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014
WEB-LINKS
Tierschutz/Tiergesundheit
www.mlr-bw.de
Dr. Cornelie Jäger
Landesbeauftragte für Tierschutz
www.mlr-bw.de
Regierungspräsidium Tübingen
www.rp-tuebingen.de

Page 36
INFORMATION
UND BILDUNG
36
Kann ich ein kaputtes Gerät in der Garantiezeit
umtauschen? Was muss ich bei einer Beratung zur
Geldanlage beachten? Was soll mein Kind essen?
Wo beschwere ich mich über ein mangelhaftes Lebens-
mittel? Wie vermeide ich Lebensmittelabfälle?
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-
schutz (MLR) informiert Verbraucherinnen und Ver-
braucher zu aktuellen Verbraucherthemen, damit jeder
für sich die besten Entscheidungen treffen kann.
Für Pädagoginnen und Pädagogen an Kindertages-
stätten, Schulen und in der Erwachsenenbildung
werden Bildungsmaterialien und -angebote zum
Verbraucherschutz und zur Ernährung zur Verfügung
gestellt. An der Landesakademie Baden-Württemberg
für Veterinär- und Lebensmittelwesen werden die Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinärwesens und
der Lebensmittelüberwachung aus- und fortgebildet.
Verbraucherbildung an Schulen (37) • Nachhaltiger Konsum in der Erwachsenenbildung (38)
Essen und Trinken in Gemeinschaft (38) • Gemeinsam für mehr Ernährungsbildung (39)
Verbraucherschutzpreis für Schulen (39) • Nachhaltiger Konsum in der Kinder- und Jugendbildung (40)
Spot an für die Mensa (40) • Informationen mit Broschüren, Flyern und Handbüchern (41)
Informationen im Internet (42) • Lebenslanges Lernen für effizienten Verbraucherschutz (43)

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INFORMATION UND BILDUNG
37
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Das MLR setzt sich für Unterrichtsthemen aus dem Alltag ein
Verbraucherbildung an Schulen
Aus jungen Menschen werden informierte Verbraucherinnen und Verbraucher
berg und Elsass über ihre Rechte als Verbraucherinnen und
Verbraucher in Europa. Zweisprachig werden vor allem All-
tagsthemen wie Handy, Reisen und Internet behandelt.
Jugendbegleiterinnen und -begleiter
„Geld & Alltag“
Den richtigen Umgang mit Geld vermitteln die Jugendbe-
gleiterinnen und -begleiter „Geld & Alltag“ außerhalb des
Unterrichts Schülerinnen und Schülern von Grund- und
Förderschulen. In mehreren Schulungen hat das MLR Inte-
ressierte ausgebildet.
Ernährungsbildung
Freiberufliche Ernährungsfachkräfte des MLR unterstützen
die Lehrkräfte im Unterricht der Klassen 1 bis 6 bei der Er-
nährungsbildung. Schülerinnen und Schüler erfahren in Un-
terrichtseinheiten und Lernstationen, welche Lebensmittel
zu einer ausgewogenen Ernährung gehören und dass Essen
und Trinken Genuss bedeutet. Lehrerfortbildungen sind ein
wesentlicher Bestandteil der Landesinitiative Bewusste Kin-
der ernährung (BeKi) und fördern eine kontinuierliche
Ernährungsbildung in den Schulen.
Verbraucherbildung als Leitperspektive
im neuen Bildungsplan
Verbraucherrechte beim Einkauf, Verbraucherschutz bei
Finanzdienstleistungen und im Web 2.0, Ernährung, Gesund-
heit und nachhaltiger Konsum – die Liste der Themen zur
Verbraucherbildung in baden-württembergischen Schulen
ist lang. Mit dem neuen Bildungsplan ab dem Schuljahr
2016/2017 wird die Bildung auf diesem Gebiet in allen
Klassen stufen als eine von sechs Leitperspektiven in unter-
schiedlichen Fächern vermittelt. Das MLR unterstützt
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (KM) sowohl
bei der Ausgestaltung der Leitperspektive Verbraucherbil-
dung als auch bei der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte.
Am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in
Nür tingen fand bereits im Juli 2013 die Fortbildungstagung
„Social Media – ein Thema in der Lehrer- und Verbraucher-
bildung“ statt.
Verbraucherschutz macht Schule am Oberrhein
Das vom Land und der Europäischen Union geförderte Pro-
jekt des Zen trums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
informiert Jugendliche in der Grenzregion Baden-Württem-
Fotos: © contrastwerkstatt | fotolia.com; © pressmaster | fotolia.com
WEB-LINKS
Leitperspektiven im Bildungsserver
Baden-Württemberg:
www.schule-bw.de
Verbraucherschutz macht
Schule am Oberrhein:
www.cec-zev.eu

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INFORMATION UND BILDUNG
38
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Das Hochschulnetzwerk Bildung und Erziehung in der Kindheit in Baden-
Württemberg hat ein Rahmencurriculum für Bachelorstudiengänge
erarbeitet. Das MLR hat darin den Baustein „Essen und Trinken in Gemein-
schaft“ maßgeblich mitgestaltet.
Essen und Trinken in Gemeinschaft
Baustein im Rahmencurriculum Frühe Bildung
von Hochschulexpertinnen und -experten mit der Lan-
desinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) des MLR.
Ganz deutlich stellt er heraus, dass die Gestaltung ange-
nehmer Ess- und Trinksitua tionen Kindern von Anfang an
Freude am Essen, Fürsorge und Wohlbefinden vermittelt.
Dieses wichtige Bildungsfeld sollte von den Kindheitspäd-
agoginnen und -pädagogen nicht nur unter dem Blickwin-
kel der Gesundheitsförderung oder der Prävention von
Übergewicht und Mangelernährung betrachtet werden.
Durch die Mitarbeit im Hochschulnetzwerk machte das MLR
seine Arbeit zur Ernährungsbildung bekannter. In mehreren
Hochschulen sind seitdem Fachkräfte als Dozentinnen und
Dozenten zum Thema Säuglings- und Kinderernährung tätig.
In Baden-Württemberg bieten sechs pädagogische Hoch-
schulen (PHen) und vier Fachhochschulen Bache lor-
studiengänge für Frühe Bildung/Bildung und Erziehung im
Kindesalter/Kindheitspädagogik an. Als grundlegende Ori-
entierung für diese Studiengänge erarbeitete das Hochschul-
netzwerk Bildung und Erziehung in der Kindheit in Baden-
Württemberg das „Rahmencurriculum BA Frühe Bil dung
Baden- Württemberg“. Die insgesamt 23 curricularen Baustei-
ne sind Grundlage für die Gestaltung von Modulen und
lassen dabei den Hochschulen gleichzeitig Gestaltungsmög-
lichkeiten.
Der Baustein 17 „Essen und Trinken in Gemeinschaft“ – be-
wusst nicht „Ernährung“ genannt – entstand in Kooperation
WEB-LINK
Download des Rahmen-
curriculums (PDF) unter:
www.eh-freiburg.de
Fotos: Foto zum Nachhaltigen Konsum: MLR/Jan Potente; Hochschulnetzwerk Bildung und Erziehung in der Kindheit in Baden-Württemberg
Mit jeder Kaufentscheidung beeinflussen Verbraucherinnen und Verbraucher
die Bedingungen, unter denen ein Produkt hergestellt und angeboten wird.
Nachhaltiger Konsum
in der Erwachsenenbildung
Wie können Verbrauche-
rinnen und Verbraucher
nach haltig konsumieren?
Auf was müssen sie in ih-
rem Alltag achten und wie
ist nachhaltiger Konsum
auch für den kleinen Geld-
beutel leistbar? Da rum ging
es im Projekt „Nachhal-
tiger Konsum im Alltag –
Umsetzung in der Erwach-
senenbildung“, das vom
MLR, den Verantwortlichen
der Nachhaltigkeitsstrate-
gie des Landes und der Um-
weltakademie organisiert
wurde. Informationen und
Hand lungsempfehlungen
zum nach hal tigen Kon-
sum sollten insbesondere in bestehende Strukturen der Er-
wachsenen bildung hineingetragen werden, um das Thema
noch stärker in der Bevölkerung zu verankern.
Aus dem Projekt sind zahlreiche Netzwerke zwischen
unter schiedlichen gesellschaftlichen Akteuren entstanden,
die für Verbraucherschutz und Verbraucherbildung im Land
von Bedeutung sind.
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Dozentin-
nen und Dozenten der Erwachsenenbildung wurden in 15
Fortbildungsseminaren mit folgenden Aspekten des nach-
haltigen Konsums vertraut gemacht:
Nachhaltige Geldanlagen
Nachhaltige Ernährung
Nachhaltigkeit bei Kleidung und Textilien
Nachhaltige Mobilität
Nachhaltiges Wohnen und Bauen
Nachhaltiger Konsum
Bezogen auf den Konsum bedeutet Nachhaltigkeit, sich der
öko logischen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaft­
lichen Aspekte des eigenen Konsumverhaltens bewusst zu
werden und dieses zu hinterfragen. Zentrale Herausforde­
rung ist die Frage, welches Maß an Konsum ausreichend
oder genügend ist (sogenannte „Suffizienz“). Ziel ist es, den
verbleibenden Konsum so effizient wie möglich zu reali­
sieren.

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INFORMATION UND BILDUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
In der Schule ist die Ernährungsbildung Teil des Bildungsauftrags und der
Gesundheitsförderung. Externe Fachkräfte der Landesinitiative Bewusste Kin-
derernährung (BeKi) unter stützen Lehrerinnen und Lehrer.
Gemeinsam für mehr
Ernährungsbildung
Win-win-Situation durch Zusammenarbeit mit Pädagogischen Hochschulen
Verbraucherschutz-
preis für Schulen
besondere Schulungsangebote besuchen. Sie erhalten
dort Anregungen für die praktische Arbeit mit Kindern,
können die Lernzirkel für verschiedene Lebens-
mittel gruppen nutzen oder an der Fortbildung zur Einfüh-
rung in den aid-Ernährungsführerschein teilnehmen. Diese
Informations arbeit des MLR stellt sicher, dass die Lehrkräfte
bis zum Ab schluss ihres Studiums die Landesinitiative BeKi
als einen fachlich fundierten Bildungs partner kennen und
nutzen können.
Im Gegenzug profitiert das MLR von der pädagogischen
und fachlichen Expertise der PHen. Gemeinsam mit den
Pädago gischen Hochschulen Heidelberg, Schwäbisch Gmünd
und Karlsruhe entwickelten das MLR und die Landesanstalt
für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen
Räume (LEL) zum Beispiel eine „Lernwerkstatt Brot“. Lern-
stationen, basierend auf neuen pädagogischen Erkenntnissen,
ermöglichen den Kindern entdeckendes Lernen und Ver-
braucherbil dung. 2014 wurde ein Angebot für einen Aktionstag
„Ernährung und Bewegung“ in Zusammenarbeit mit den PHen
Lud wigsburg und Schwäbisch Gmünd fertiggestellt, der beide
Bereiche der Gesundheitsförderung in Schulen miteinander
verknüpft.
Für zukünftige Lehrkräfte ist Ernährungsbildung ein Be-
stand teil des Wahlfachs „Alltagskultur und Gesundheit“
während ihres Studiums an den Pädagogischen Hochschu-
len (PHen) und findet kontinuierlich im ganzen Lebens-
raum der Hochschulen statt. Die Landesinitiative BeKi
ist hier Bildungspartner.
Vertreterinnen und Vertreter des MLR und der PHen tref-
fen sich regelmäßig zum Gedankenaustausch und bringen
Einzelprojekte und kontinuierliche Kooperationen auf den
Weg. So laden die PHen in jedem Semester oder Studien-
jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ernährungszent-
ren und Landratsämter in eine Veranstaltung entsprechender
Studiengänge ein. Dort stellen die Fachkräfte den Studentin-
nen und Studenten die Angebote des MLR vor, beispielsweise
die Leistungen der BeKi-Fachfrauen bei der Durchführung
einer Elterninformationsveranstaltung oder beim Unter-
richt für die Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Klasse. Die
angehenden Lehrkräfte erhalten einen Überblick über die
gesamten BeKi- Fortbildungen sowie umfangreiche Informa-
tionsmaterialien und lernen erprobte Unterrichtseinheiten
kennen. Nach dieser allgemeinen Einführung in der Hoch-
schule können die Studierenden die Ernährungszentren für
Der Verbraucherschutzpreis, der vom MLR und vom Kul tus-
minis terium des Landes sowie der Verbraucherkommission Ba-
den-Württemberg ausgelobt wird, setzt Anreize, sich mit den
spannenden Themen der Verbraucher bildung zu beschäftigen.
Mit ihrem Projekt „Wie bewege ich mich sicher in sozialen
Netzwerken?“ überzeugte die Hans-Thoma-Schule in Malsch
im Jahr 2012 die Jury des Verbraucherschutzpreises. Die
Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 7 bis 10 hatten
sich vor allem mit problematischen Einstellungen bei der
Sichtbarkeit von Profilinformationen auf Facebook beschäf-
tigt. Sie konzipierten eine Unterrichtseinheit für Fünft- und
Sechst klässler und erstellten in Eigenverantwortung eine
Checkliste, die sie mit den jüngeren Schülerinnen und
Schülern durcharbeiteten. Die Jugendlichen verfassten zu-
dem einen Eltern brief.
Auch 2014 wurde der Verbraucherschutzpreis wieder zum
Thema „Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen
Welt“ vergeben und erfreute sich guter Beteiligung.
Foto: MLR
WEB-LINKS
Bewertung „gut“ der „Lern -
werkstatt Brot“ im Material -
kompass des vzbv unter:
www.materialkompass.de
Unterrichtsmaterialien
für Lehrkräfte unter:
www.beki-bw.de
WEB-LINK
www.verbraucherschutzpreis- bw.de
Verleihung des Verbraucher-
schutzpreises 2012 an
Schülerinnen und Schüler der
Hans-Thoma-Schule Malsch
durch Minister Alexander Bonde

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INFORMATION UND BILDUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Konsumentscheidungen fallen aufgrund von Gewohnheiten
und Vorlieben, deren Fundament bereits im Kindesalter gelegt
wird. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche altersgerechte
Informationen und Projekte, die ihnen eine kritische Auseinan-
dersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten ermöglichen.
Beim Tag der Schulverpflegung
sind alle Schulen aufgerufen, mit
phantasievollen Aktionen für ihre Ge-
meinschaftsverpflegung zu werben.
Spot an
für die Mensa
Tag der Schulverpflegung
mit Wettbewerb
katen, Vorträgen und Filmvorführungen informierten die
Preisträger ihre Mitschüler und Lehrer über Nachhaltigkeit
und fairen Handel. Das Gymnasium Isny gewann mit dem
Konzept des „Energie sparpreises Isny“. Schülerinnen und
Schüler wurden mit Unterstützung von Experten aus Hand-
werk, Banken, Behörden und Ingenieurbüros zu Energiebe-
ratern weitergebildet, um anschließend ihre Fachkompetenz
den Bürgerinnen und Bürgern Isnys anzubieten. Durch eine
jährliche Auszeichnung der besten Energiesparer der Stadt
wurden möglichst viele Haushalte an der Teilnahme am
„Energiesparpreis Isny“ motiviert.
Dem Ideenwettbewerb fairkaufen ging das Pilotprojekt
„Fairtastic“ am Klettgau-Gymnasium Waldshut-Tiengen voraus.
Dort verkaufen Schülerinnen und Schüler seit Juli 2010 in
einem bunten Bauwagen namens „Fairtastic“ in den Schul-
pausen ökologisch und sozial verträgliche Produkte zum Essen
und Trinken. Dazu gehören regional erzeugte Lebensmittel
mit kurzen Transportwegen und Produkte aus fairem Handel.
mit knapp 450 teilnehmenden Schulen erzielt. Auch 2014 gab
es eine rege Beteiligung: Über 400 Schulen nahmen an dem
Aktionstag teil. Einige Schulen entwickelten Ideen zu Wer-
beclips und Events im Rahmen des Wettbewerbs Spot an
für die Mensa. Der Preis soll Kinder und Jugendliche
anspornen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und
ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wie wichtig eine ausge-
wogene Schulverpflegung ist.
Die Wettbewerbsbeiträge bestachen durch vielfältige Her-
angehensweise, Kreativität, Partizipation und das soziale
Engagement, das in der Schulverpflegung gelebt werden
kann. Diese intensive Auseinandersetzung fördert die Ak-
zeptanz der Schulverpflegung und die Nachhaltigkeit des
Angebots.
Der Ideenwettbewerb fairkaufen motivierte Kinder und
Jugend liche, sich mit ihrem Konsumverhalten zu befassen.
Gesucht wurden innovative Konzepte zur Verbreitung nach-
haltiger Produkte. Kinder und Jugendliche zwischen zwölf
und 20 Jahren konnten sich am Ideenwettbewerb beteili-
gen. Drei Ein sendungen überzeugten die elfköpfige Jury und
wurden von Minister Bonde als gleich wertige Preisträger
ausgezeichnet. Die Siegergruppen – Jugendhaus Ostend
Stuttgart, Freie Aktive Schule Stuttgart und Gymnasium
Isny – erhielten neben einer Urkunde Unterstützung zur
Umsetzung ihrer Projekte bis Mitte 2014.
Das Jugendhaus Ostend Stuttgart punktete mit dem Kon-
zept einer Fahrradwerkstatt. Jugendliche und ältere Men-
schen wurden bei der Fahrradreparatur unterstützt. Der ge-
nerationenverbindende Ansatz sowie die Idee, ein Bewusstsein
für nachhaltiges Handeln zu schaffen, überzeugten die Jury.
Die Freie Aktive Schule Stuttgart gewann mit ihrer Idee, einen
Bio-Fair-Trade-Öko-Kiosk zu eröffnen und dort selbstgemachte
Lebensmittel, Bio-Obst und Getränke zu verkaufen. Mit Pla-
Jedes Jahr findet in Baden-Württemberg der landesweite
Tag der Schulverpflegung statt. Das MLR setzt sich zusammen
mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-
Württemberg der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
e.V. für ein ausgewogenes Mittagessen an Schulen ein. Ziel
ist, Schülerinnen und Schüler mit spannenden Angeboten
und Mitmachaktionen für die Schulverpflegung zu gewin-
nen. Viele Schulen berichten, dass der Tag der Schulverpfle-
gung mittlerweile ein fester Termin im Jahresplan der Mensa
ist, da er wesentlich zur Akzeptanz und Zufriedenheit der
Essensgäste beiträgt. 2012 nahmen über 400 Schulen im Land
am Tag der Schulverpflegung teil, 2013 wurde ein neuer Rekord
Fotos: MLR
WEB-LINK
Vernetzungsstelle Kita-
und Schulverpflegung:
www.schulverpflegung-bw.de
Uhlandschule Pfullingen (1. Platz 2012)
Nachhaltiger Konsum in der
Kinder- und Jugendbildung
Ideenwettbewerb fairkaufen

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INFORMATION UND BILDUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Die aktuellen Broschüren, Flyer und Handbücher sind auf der Internetseite
des MLR unter der Rubrik „Unser Service“ bei den Broschüren zu den
Themen „Verbraucherschutz“ und „Essen und Trinken“ zu finden und
können dort bestellt werden.
Informationen mit Broschüren,
Flyern und Handbüchern
Das MLR informiert Verbraucherinnen und Verbraucher
zum Verbraucherschutz und zur Ernährung
Fotos: MLR
WEB-LINK
Broschüren auf der
MLR-Internetseite:
www.mlr-bw.de
informiert über die „Risiken und Nebenwirkungen“ von
QR-Codes. Das Faltblatt „RFID im Alltag – Was Sie als Ver-
braucher über die RFID-Technologie wissen sollten“ gibt
Tipps zum Umgang. Die Broschüre „Kleine Teilchen, gro-
ße Fragen! Verbraucheraspekte im Umgang mit Nanotech-
nologien“ informiert über positive Effekte und Risiken.
Handbücher „Fit im Alltag“, „Lernort Küche“
und „Lernort Schulgarten“
Vom Lebensmitteleinkauf über die Essenszubereitung bis
zur Ordnung in der Küche – „Fit im Alltag – Zusammen
kochen und essen“ enthält Tipps und Methoden für die
Arbeit mit sozial benachteiligten Familien. Das Buch „Die
Küche als Lernort naturwissenschaftlicher Erfahrungen“
informiert Lehrerinnen und Lehrer, wie sie bei den Schürle-
rinnen und Schülern Interesse an naturwissenschaftlichen
Phänomenen im Ernährungsalltag wecken können. Wie
kann man einen Schulgarten für die Ernährungsbildung
nutzen? Antworten gibt die Publikation „Lernort Schulgar-
ten“, mit praktischen Anregungen für den Unterricht in der
Sekundarstufe.
Berichte der Lebensmittelüberwachung,
das Ökomonitoring und Tipps zum Umgang
mit Lebensmitteln auf Festen
Wie sicher sind die Lebensmittel in Baden-Württemberg?
Der Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung
gibt jedes Jahr aufs Neue Antworten. Die Broschüren zum
Ökomonitoring informieren über Bio-Lebensmittel. In der
Publikation sind die Ergebnisse dieses europaweit einmali-
gen Untersuchungsprogramms zu finden. 2013 wurden rund
800 Proben mit Bio-Auslobung untersucht und begutachtet.
Ein Leitfaden gibt Auskunft darüber, wie mit Lebensmitteln
auf Vereins- und Straßenfesten umgegangen werden sollte.
Broschüre „Verbraucher 60+ sicher im
Internet“, Informationen zu QR-Codes, zur
RFID-Technologie und zu Nano-Technologien
Grundlagen der Internetnutzung und Tipps zum Einkaufen
im Netz sind im Heft „Verbraucher 60+ sicher im Internet“
zu finden. Fachspezifische Informationen gibt der Flyer
„Codes im Quadrat – Wissenswertes über QR-Codes“: Er

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INFORMATION UND BILDUNG
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf mehreren Portalen
Informationen zu aktuellen Themen.
Informationen im Internet
Digitale Angebote des MLR zu Themen des Verbraucherschutzes
Fotos: MLR
Verbraucherportal Baden-Württemberg
Das MLR informiert gemeinsam mit der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg e.V. und dem Zentrum für Europäischen
Verbraucherschutz e.V. unter www.verbraucherportal-bw.de
zu Verbraucherthemen und gibt Veranstaltungshinweise.
Infodienst Ernährung
Der Infodienst Ernährung www.ernaehrung-bw.de bietet pra-
xisorientierte, unabhängige Ernährungsinformationen und
Fakten zu Essen und Trinken mit allen Sinnen.
Nanoportal Baden-Württemberg
Für alle, die im Alltag an Nanotechnologien interessiert sind,
stellt das MLR unter www.nanoportal-bw.de ein umfangrei-
ches, dialogorientiertes Informationsangebot zur Verfügung.
Chemische und Veterinäruntersuchungsämter
Der Informationsdienst www.ua-bw.de stellt die Fachgebiete
der vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter so-
wie des Staatlichen Tier ärztlichen Untersuchungsamts Aulen-
dorf – Diagnostikzentrum vor.
VerbraucherBW
VerbraucherBW gibt Nutzerinnen und Nutzern von Facebook
unter www.facebook.com/VerbraucherBW aktuelle Verbrau-
chertipps (zur Ansicht keine Registrierung/Log-in notwendig).
BondesRat
Unter www.bondesrat.de finden Interessierte das Service-
angebot „BondesRat – Ihr Verbraucherminister Alexander
Bonde in formiert“ mit praktischen Tipps und Informatio-
nen rund um aktuelle Themen aus dem Verbraucherschutz.
WEB-LINKS
www.verbraucherportal-bw.de
www.ernaehrung-bw.info
www.facebook.com/
VerbraucherBW
(zur Ansicht keineRegistrierung/
Log-in notwendig)
www.bondesrat.de
www.nanoportal-bw.de
www.ua-bw.de

Page 43
INFORMATION UND BILDUNG
43
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittel-
wesen (AkadVet) ist die zentrale Bildungseinrichtung für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz. Sie organisiert für das Überwachungspersonal im Veteri-
när- und Lebensmittelwesen die Aus- und Weiterbildungslehrgänge und bietet
bedarfsgerecht Fortbildungen an.
Lebenslanges Lernen für
effizienten Verbraucherschutz
Fundierte Ausbildung und berufsbegleitende Fortbildung sind
Handwerkszeug des Überwachungspersonals
Verwaltungsinterne Gremien stehen der AkadVet für die
fachliche Gestaltung von Ausbildungszielen und Lehrinhalten
zur Seite. Dadurch ist neben der Aktualität und Praxisnähe
der Ausbildungsinhalte insbesondere ein hoher qualitativer
Standard gewährleistet. Mit Dozentinnen und Dozenten und
Referentinnen und Referenten aus allen beteiligten Behörden
Baden-Württembergs, von Bundesbehörden, Hochschulen
und der Wirtschaft stehen der AkadVet Experten auf allen
Fachgebieten zur Verfügung.
Mit dieser Unterstützung bietet die AkadVet Veranstaltungen
an, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen und für das
gesamte Kontrollpersonal der Überwachungsbehörden maß-
geschneidert sind. Diese Qualifizierung des Personals ist eine
wichtige Grundlage für den hohen Standard im gesundheit-
lichen Verbraucherschutz in Baden-Württemberg.
Die AkadVet bietet die folgenden Aus- und Weiterbildungs-
veranstaltungen an:
Die zweijährige Ausbildung zum/zur Lebensmittelkon­
trolleur/­in (LMK) beginnt in der Regel jährlich. 2012
und 2013 haben insgesamt 60 Kandidatinnen und
Kandidaten die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
2013 und 2014 begannen weitere Ausbildungslehrgänge.
2015 ist ebenfalls ein Ausbildungslehrgang geplant.
Mit einem viermonatigen Vorbereitungslehrgang und
anschließenden Prüfungen für den tierärztlichen
Staatsdienst werden Tierärzte auf ihre Aufgaben als
Amtstierärzte vorbereitet. Der Lehrgang wird in der
Regel alle zwei Jahre durchgeführt. Nachdem 2014
insgesamt 43 Kandidatinnen und Kandidaten die
Prüfung erfolgreich absolvierten, wird wegen des hohen
Bedarfs bereits 2015 der nächste Lehrgang stattfinden.
Foto: MLR | AkadVet
WEB-LINK
www.AkadVet.Baden-
Wuerttemberg.de
AkadVet
Auf der Homepage der AkadVet sind – nach Berufsgruppen
sortiert – Informationen zum Berufsbild, den Inhalten der
Lehr gänge, Anmelde­ beziehungsweise Bewerbungsver­
fahren sowie zu den Ausbildungs­ und Prüfungsordnun­
gen zu finden. Ferner ist dort die jeweils aktuelle Über­
sicht der Fortbildungsangebote eingestellt.
Die viermonatige Theorieschulung zum/zur amtlichen
Fachassistenten/Fachassistentin (aFA) findet in der
Regel alle drei Jahre statt. 2012 nahmen 26 Teilnehmer
erfolgreich an der Schulung teil. Der nächste Lehrgang
ist 2015 geplant.
Nachdem das Berufsbild des/der Veterinärhygienekon­
trolleurs/Veterinärhygienekontrolleurin (VetHK) 2012 in
Baden­Württemberg geschaffen wurde, wird die einjäh rige
Ausbildung 2015 zum ersten Mal angeboten werden.
Fortbildungen für die im Veterinär- und Lebensmittelwesen
beschäftigten Berufsgruppen werden von der AkadVet laufend
angeboten. Die Themen der Fortbildungen sind auf die ver-
schiedenen Berufsgruppen zugeschnitten und orientieren
sich an aktuellen Entwicklungen und am ermittelten Bedarf.

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Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik | CCMP (45) • Forschungsprojekt MILE (46)
Woher kommt das Schwein? (47)
44
FORSCHUNG
Eine moderne Verbraucherpolitik braucht den
Austausch und den Wissenstransfer mit den
Wissenschaften. Die Verbraucherforschung
unterstützt die Verbraucherpolitik durch theoretisch
und empirisch fundierte Grundlagen bei Entscheidun-
gen und bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.
So untersucht die Verbraucherforschung beispiels-
weise, inwieweit Märkte und Angebote für Verbrau-
cherinnen und Verbraucher transparent und zu gänglich
sind, aber auch, ob diese für ihre Entscheidungen
Beratungs an gebote und Hilfestellung benötigen oder
ob eventuell sogar marktregulierende Maßnahmen
erforderlich sind. Hier sind exemplarische Forschungs-
projekte beschrieben.

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FORSCHUNG
45
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Das Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik | CCMP hat zum 1. Juli
2012 unter der Leitung von Prof. Dr. Lucia Reisch seine Arbeit an der Zeppelin
Universität Friedrichshafen aufgenommen.
Forschungszentrum Verbraucher,
Markt und Politik | CCMP
Netzwerkknoten für die Verbraucherforschung in Baden-Württemberg
gegeben. Neben dem baden-württembergischen Netzwerk
pflegt das Forschungszentrum eine Datenbank deutschspra-
chiger Verbraucherforscher. Somit wird die Verbraucherfor-
schung auch über Baden-Württemberg hinaus national und
international vernetzt und gestärkt.
Die Einrichtung des Forschungszentrums Verbraucher, Markt
und Politik im Jahr 2012 war ein Meilenstein für die Ver-
braucherforschung in Baden-Württemberg. Erstmals wurde
die Vernetzung der interdisziplinären Verbraucherforschung
im Land angestoßen. Die baden-württembergische Verbrau-
cherforschung erhält mit dem Forschungszentrum eine Basis
und leistet wertvolle Beiträge für den wissenschaftlichen
Unterbau und die strategische Ausrichtung der Verbrau-
cherpolitik. In Zeiten komplexer werdender Märkte und
deregulierter Grundversorgungsleistungen besteht ein gro-
ßer Bedarf an Forschung, die sich am realen Verbraucherall-
tag ausrichtet und die alltäglichen Herausforderungen für
Verbraucherinnen und Verbraucher beleuchtet. Verbrau-
cherforschung beschäftigt sich mit politischen, ökonomi-
schen, gesellschaftlichen sowie psychologischen Fragen – aus
der Perspektive der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Forschungszentrum identifiziert Akteure der Verbrau cher-
forschung aus unterschiedlichen Disziplinen und gibt ihnen
die Gelegenheit, sich miteinander zu vernetzen. Damit soll zum
einen der Austausch zwischen den Kolleginnen und Kolle gen
verschiedener Fachgebiete erleichtert und zum anderen der
baden-württembergischen Verbraucherpolitik die Möglich keit
gegeben werden, bei speziellen Fragestellungen auf die je-
weiligen Forscher zuzugehen. Bis heute umfasst das Netz werk
der Verbraucherforschung Baden-Württemberg 64 Mitglieder
aus 46 unterschiedlichen Forschungseinrichtungen im Land.
Seit der Eröffnung hat das Forschungszentrum verschie dene
Fachforen und Tagungen organisiert und den Netz werk-
mitgliedern Gelegenheit zum Austausch und Kennenlernen
WEB-LINK
Weitere Informationen unter:
www.zu.de
Foto: CCMP
Ziele des Forschungszentrums
• Als Netzwerkknoten die Verbraucherforschung
in Baden­Württemberg vernetzen und stärken
• Den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft,
Forschung und Politik initiieren
• Die Kommunikation mit relevanten Akteuren und
Multiplikatoren der Verbraucherpolitik sowie der
interessierten Öffentlichkeit anregen
• Als Plattform den Austausch zwischen den einzelnen
Forschungsgebieten erleichtern
• Das Land Baden­Württemberg als ein Zentrum der
Verbraucherforschung bundesweit und international
profilieren
Ministerialdirektor Wolfgang Reimer (links) und Prof. Dr. Lucia Reisch (rechts)

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FORSCHUNG
46
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Konferenzen zu aktuellen Themen der Verbraucherpolitik. In
den kommenden Jahren soll die Primärforschung vorangetrie-
ben werden.
Derzeit ist das Forschungszentrum an folgenden Themen und
Projekten als Projektpartner beteiligt:
Mindeststandards nachhaltiger Geldanlagen
Konzeption einer verbraucherpolitischen Strategie
für Baden­Württemberg (2014–2020)
Nano­Dialog Baden­Württemberg
Minimal Economic Knowledge (MEK): Studie zum
Vergleich des minimalen Wirtschaftswissens in
Baden­Württemberg mit dem der Gesamtpopulation
in Deutschland
Transformationsbedarf in Wissenschaft und Forschung zur
Unterstützung der Energiewende in Baden­Württemberg
(TRAFO BW)
Veranstaltungen
Am 24. Januar 2013 fand in Friedrichshafen das erste Fachfo-
rum des Netzwerks Verbraucherforschung statt, das die „Al-
ternativen zum Informationsparadigma der Verbraucherpo-
litik“ beleuchtete. Die Beiträge des Fachforums wurden im
Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
Heft 3, September 2013 veröffentlicht.
Im Anschluss an das Fachforum fand die offizielle Eröffnung
des Forschungszentrums Verbraucher, Markt und Politik
durch Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, MLR, und Prof.
Dr. Stephan Jansen, damaliger Präsident der Zeppelin Uni-
versität, statt.
Am 5. Juni 2013 sprach Cass Sunstein, Harvard-Professor und
Autor des Bestsellers „Nudge – Wie man kluge Entscheidun-
gen anstößt“, zum Thema „Mit Nudging zur Energiewende?“
im Bundestag in Berlin. Neben Cass Sunstein referierten Bun-
desumweltminister Peter Altmaier und Prof. Justus Haucap
zum aktuellen Stand der Energiewende in Deutschland. Die
Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Stiftung Markt-
wirtschaft Berlin durchgeführt.
Im Rahmen des Projekts „Mindeststandards nachhaltiger
Geldanlagen“ fand am 21. Oktober 2013 in Stuttgart der
Runde Tisch „Finanzdienstleistungen – Mindeststandards
für nachhaltige Geldanlagen“ statt. Die Ergebnisse des Pro-
jekts leisten einen Beitrag, die Kennzeichnung und Zertifizie-
rung sozial-ökologischer Geldanlagen voranzubringen (siehe
Seite 30).
Weitere Aktivitäten
Der Schwerpunkt des Forschungszentrums lag im ersten Jahr im
Aufbau des Netzwerks Verbraucherforschung Baden-Württem-
berg und bei der Durchführung von Workshops, Fachforen und
Zusammen mit den Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe und Ludwigsburg
baut das MLR-Forschungsprojekt MILE „Move – Interact – Learn – Eat“ eine
landes weite Plattform für digitale Informationsangebote auf.
Forschungsprojekt MILE
Neue Lern- und Informationsangebote für Jugendliche zur Ernährung
Die Landesinitiative „Blickpunkt Ernährung“ spricht seit 2013 Jugendliche gezielt über digitale
Medien an. Im Herbst 2013 startete das dreijährige MLR-Forschungsprojekt MILE in Ko operation
mit den Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe und Ludwigsburg. Der Projektname MILE steht
für „Move, Interact, Learn and Eat“.
Landesweite Plattform und fachdidaktische Forschung
Das Forschungsprojekt MILE baut eine landesweite Plattform auf, mit deren Hilfe digitale Lern-
und Informationsangebote für Jugendliche und Multiplikatorinnen entwickelt und verfügbar ge-
macht werden können. Das Projektteam trägt darüber hinaus zur fachdidaktischen Forschung in
der Ernährungs- und Verbraucherbildung bei, speziell zur Nutzung von außerschulischen Lern-
angeboten mit digitaler Unterstützung.
Begegnungen ergänzen digitale Angebote
Neue Erfahrungsräume stehen im Mittelpunkt des Lernangebots: Begegnungen mit den Tieren auf
dem Bauernhof, Gespräche mit Berufsgruppen wie denen der Müller oder der Bäcker, der Blick in
die Backstube – diese Erlebnisse schaffen bei den Jugendlichen einen persönlichen Bezug zur
Herkunft unserer Nahrung, der Neugier und Nachfragen weckt.
Diese Angebote stehen den Unteren Landwirtschaftsbehörden und den vier Ernährungszentren
im Land mit ihrem Pool an Expertinnen sowie allen Lehrkräften in Baden-Württemberg für ihre
Bildungsarbeit zur Verfügung.
Foto: MLR
Veranstaltungen in 2014 und 2015
3./4. April 2014: 2. Verbraucherforschungsforum an der ZU in
Friedrichshafen zu Grenzen des rationalen Konsumierens.
28. November 2014: 3. Verbraucherforschungsforum zu Ob­
so leszenz: Qualitätsprodukte oder geplanter Verschleiß an der
Hochschule in Pforzheim.
1. und 2. Oktober 2015: 4. Verbraucherforschungsforum zu
Eine digitale Agenda für die Verbraucherforschung.
WEB-LINK
Weitere Informationen unter:
www.mile-bw.de

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FORSCHUNG
47
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Die Herkunft eines Lebensmittels hat sich in den vergangenen Jahren zuneh-
mend zu einem Qualitätsmerkmal für Verbraucherinnen und Verbraucher ent-
wickelt. Neben Erdbeeren und Spargel aus Baden wird auch Schweinefleisch
aus Schwäbisch Hall aufgrund seiner regionalen Herkunft beworben.
Woher kommt das Schwein?
Mit einer neuen Messmethode kann die Herkunft von Schweinefleisch
aus der Region Schwäbisch Hall geprüft werden.
gen zugeordnet beziehungsweise ausgeschlossen werden.
So lässt sich die Herkunftsangabe bei Schweinefleisch in
Handel und Gastronomie überprüfen. Diese Methode liefert
einen wich tigen Beitrag zur Verbesserung des Schutzes der
Verbraucherinnen und der Verbraucher und der regionalen
Erzeuger vor Täuschung beziehungsweise unlauterem Wett-
bewerb.
Wie funktioniert die Stabilisotopenanalytik?
Diese Analysemethode beruht auf dem Ansatz, dass die
sogenannten Bioelemente wie Sauerstoff (O), Wasserstoff
(H), Kohlenstoff (C) und Stickstoff (N) natürlicherweise
in leichter und schwerer Form als stabile Isotope vorkom-
men (zum Beispiel 13C/12C und 15N/14N). Durch den Ein-
fluss verschiedener Faktoren wie geografische Lage, Klima,
land wirtschaftliche Praxis, Bodenbeschaffenheit und Stoff-
wechselprozesse kommt es zu einer selektiven Verteilung
der unterschiedlich schweren Isotope, so dass diese cha-
rakteristische Mengenverhältnisse, die sogenannten Iso-
topenverhältnisse, bilden, welche mittels Massenspekt-
rometrie bestimmt werden können.
Durch den Vergleich der Isotopenverhältnisse der Proben
mit den Isotopenverhältnissen von Referenzproben gesicher-
ter geografischer Herkunft – sogenannte authentische
Proben – kann für verschiedenste Lebensmittel die Her-
kunft überprüft werden.
Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g. g. A. ist
eine geschützte geografische Angabe. Schweinefleisch, das
unter dieser Angabe vermarktet wird, muss von Schweinen
stammen, die im Landkreis Schwäbisch Hall oder den fünf
umliegenden Landkreisen aufgezogen und im Schlacht hof
Schwäbisch Hall geschlachtet wurden.
Wie lässt sich überprüfen,
wo das Schwein aufgewachsen ist?
Am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA)
Stuttgart wurde im Rahmen eines vom MLR finanzierten For-
schungsprojekts eine Methode zur Prüfung der Fleischher-
kunft entwickelt, die auf der Stabilisotopenanalytik basiert.
Im Verlauf des Projekts wurden 44 Schweinefleischproben
aus dem Umkreis von Schwäbisch Hall untersucht. Davon
stamm ten 20 Proben von reinrassigen Schwäbisch-Hällischen
Landschweinen. Außerdem wurden 39 Proben aus Mittel-
und Norddeutschland (Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Hol-
stein, Niedersachsen, Rhein land-Pfalz) sowie zwölf Proben
aus dem übrigen Baden-Württemberg (Schwäbische Alb,
Oberschwaben, Bodenseeregion) analysiert. Weitere neun
Proben stammten aus Thüringen und Sachsen.
Die neu entwickelte Methode ermöglicht es zu unterschei-
den, ob das Fleisch aus Baden-Württemberg oder aus ande-
ren Teilen Deutschlands stammt. Auch die Herkunft aus der
Region Schwäbisch Hall kann unter bestimmten Bedingun-
Foto: BESH

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Verbraucherpolitik zum Anfassen und Beteiligen (49) • Das MLR mischt sich ein (52)
Mehr erfahren – mehr genießen (54)
48
VERANSTALTUNGEN
Der Verbraucherschutz in der digitalen Welt und
bei der Altersvorsorge sowie der Trend zur
nachhaltigen Ernährung und zum Essen in Schule
und Kita entwickeln sich rasch, erfordern aktuelle
Informationen und bedürfen einer breiten Diskussion.
Mit Veranstaltungen verschiedenster Art vermittelt
das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau-
cherschutz (MLR) Wissen und gibt interessierten
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit
nachzu fragen und sich zu beteiligen. Darüber hinaus
organisiert es den Austausch von Expertinnen und
Experten sowie den Dialog der Politik mit der Wissen-
schaft, der Wirtschaft und den Verbrauchervertretern.

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VERANSTALTUNGEN
49
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Verbraucherpolitik zum Anfassen
und Beteiligen
Veranstaltungen in Baden-Württemberg
Foto: MLR
Auf Veranstaltungen im ganzen Land erhalten Verbraucherinnen und Verbrau-
cher Informationen, damit sie sich eigenverantwortlich auf Märkten bewegen
und für sich die besten Entscheidungen treffen können.
tik kri tisch beobachten, kommunizieren und Defizite iden-
tifizieren. In erster Linie ist hier der Bundesgesetzgeber ge-
fordert, gesetzliche Standards für eine sichere Nutzung
dieser Technologien zu setzen.
Das baden-württembergische Verbraucherministerium infor-
miert und klärt die Bürgerinnen und Bürger über Chancen
und Risiken im Netz auf. Auf dem Verbraucher tag Baden-
Württemberg 2012 in Stuttgart wurde in vier Foren mit
namhaften Exper ten über Themen des Verbraucherschutzes
in der digi talen Welt diskutiert, unter anderem über Mobi-
les Internet – Apps & Co., Soziale Netzwerke – Fluch und
Segen des Web 2.0, Einkaufen ohne Grenzen im Internet
sowie Urheber- und Nutzerrechte – vom Verbraucher aus
gedacht.
Verbrauchertag Baden-Württemberg 2012
Das Internet hat die Welt revolutioniert, die Gesellschaft,
die Wirtschaft und die Politik verändert. Dabei steht es in
einer Reihe mit Erfindungen wie dem Buchdruck oder dem
Fernsehen. Mit unglaublicher Rasanz folgt Update auf Up-
date, werden neue Online-Angebote entwickelt und tech-
nisch immer ausgereiftere Endgeräte angeboten.
Besonders die wachsende Nachfrage nach mobilen Endge-
räten wie Smartphones oder Tablets bringt immer neue
Anwendungen und Möglichkeiten mit sich. Gleichzeitig
werden Fragen zu Datensicherheit und Datenschutz lauter
gestellt – für die Bürgerinnen und Bürger wird es immer
anspruchsvoller, sich sicher im digitalen Raum zu bewegen.
Diese Ent wicklungen müssen Verbraucherschutz und Poli-
Verbrauchertag Baden-Württemberg 2012 – Verbraucherschutz in der digitalen Welt
WEB-LINKS
Dokumentation des
Verbrauchertags
Baden-Württemberg 2012:
www.verbraucherportal-bw.de
Verbraucherportal mit Themen
wie sicherer Surfen im Internet,
der Online-Schlichter oder Ver-
braucher 60+ sicher im Internet
www.verbraucherportal-bw.de

Page 50
VERANSTALTUNGEN
50
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Experten diskutieren über Verbraucher-
kommunikation bei Nanotechnologien
Am 29. Januar 2013 fand in Stuttgart unter der Leitung von
Prof. Dr. Lucia Reisch, Leiterin des Forschungszentrums
Verbraucher, Markt und Politik, der dritte Expertenworkshop
des Nano-Dialogs Baden-Württemberg statt. Rund 30 Ex-
pertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Ver-
bänden und Verwaltung diskutierten, wie die Verbraucher-
kommunikation zum Thema Nanotechnologien zu künftig
gestaltet sein sollte. Zu berücksichtigen ist dabei, dass das
Interesse der Bevölkerung an den Nanotechnologien im Ver-
lauf der vergangenen Jahre eher stagnierte und das Wissen
darüber abgenommen hat. Das Ziel, im Dialog besonders
auf die Interessen und Perspektiven der Bürgerinnen und
Bürger eingehen zu können, gewinnt so an Herausforde-
rung. Tendenziell ist außerdem festzustellen, dass Ver-
braucherinnen und Verbraucher den Nutzen von Produkten,
die mit nanotechnologischen Verfahren hergestellt wor-
den sind, eher geringer einschätzen als noch vor ein paar
Jahren.
Am 5. März 2013 tauschte sich die Experten-Runde auf Ein-
ladung des MLR in der Landesvertretung Baden-Württem-
berg in Brüssel über „Nanotechnologien und Verbraucher-
schutz – Quo vadis?“ mit Vertreterinnen und Vertretern
der Europäischen Kommission und des Europäischen Parla-
mentes aus.
Die Expertinnen und Experten empfehlen, Informationen
und Dialogmöglichkeiten für interessierte Verbrauche r in nen
und Verbraucher anzubieten, und sehen im Internet portal
des MLR www.nanoportal-bw.de eine gute Basis, die ausge-
baut und weiterentwickelt werden könnte.
Ihre Anregungen und Ideen waren am 28. November 2014
gefragt. Auf Einladung der Universität Stuttgart und des
MLR wurden diese beim „INSPIRE – Bürgerdialog zu Na-
noinnovation“ diskutiert.
Der Bürgerdialog wird im Rahmen des europäischen Pro-
jektes NanoDiode organisiert und parallel in fünf weiteren
EU-Mitgliedstaaten durchgeführt: In Frankreich, Italien, in
den Niederlanden, Polen und Österreich.
Experten diskutieren über Mindeststandards
und Gütesiegel bei nachhaltigen Geldanlagen
Auf Einladung von Ministerialdirektor Wolfgang Reimer tra-
fen sich am 21. Oktober 2013 Expertinnen und Experten aus
Finanzwirtschaft, Wissenschaft, Verbraucherverbänden und
Verwaltung in Stuttgart, um die Ergebnisse einer vom MLR
im Frühjahr 2013 in Auftrag gegebenen Studie zu diskutie-
ren. Hintergrund der wissenschaftlichen Ausführungen von
Prof. Dr. Andreas Oehler ist die Überlegung, ob der für Ver-
Der Nano-Dialog in
Baden-Württemberg:
2009
Vorstudie „Nanotechnologien –
Verbraucherwahrnehmung und verbraucher­
politische Handlungspotenziale“
2009
1. Expertenworkshop
2010
2. Expertenworkshop, Schwerpunkt:
Kennzeichnung, Produktregister
2011
1. Aktualisierung der Studie
2011
Verbraucherkongress „Kleine Teilchen –
große Fragen!“
2011
Start des Nano­Portals BW
www.nanoportal­bw.de
2012/13
2. Aktualisierung der Studie
2013
3. Expertenworkshop, Schwerpunkt:
Neue Kommunikationsformen
2014
INSPIRE – Bürgerdialog
braucherinnen und Verbraucher sehr unübersichtliche Markt
der nachhaltigen Geldanlagen mit der Einführung verbind-
licher Mindeststandards und eines Gütesiegels nicht trans-
parenter und verlässlicher gestaltet werden könnte. Wie
Reimer gegenüber dem Runden Tisch deutlich machte, sei
es für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit ihrer
Geldanlage neben der persönlichen Rendite auch noch einen
gesellschaftlichen Mehrwert schaffen wollten, sehr schwer,
sich mit einem vertretbaren Aufwand über die tatsächlichen
sozialen und ökologischen Wirkungen ihrer Anlage zu in-
formieren. Die Anregungen der Expertinnen und Experten
wurden in die Ergebnisse der Studie aufgenommen und
über die Verbraucherschutzministerkonferenz 2014 der Bun-
desregierung als Anregung vorgeschlagen.
Verbraucher 60+ – sicher im Internet
Das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten ist aus
unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Auch immer
mehr ältere Verbraucherinnen und Verbraucher sind im
Internet unterwegs. Sie nutzen Informationsportale, kaufen
Waren und buchen Reisen. Die neue Freiheit birgt jedoch
auch Gefahren: Schwachstellen bei der Datensicherheit und
Kostenfallen wie beispielsweise als Gratis-Angebote getarnte
kostenpflichtige Abonnements sind nur einige Stolperfallen
des Internets. Um sich sicher im Netz bewegen zu können,
müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Risiken und
WEB-LINKS
Nanoportal Baden-Württemberg:
www.nanoportal-bw.de
Verbraucherportal Baden-
Württemberg:
www.verbraucherportal-bw.de
Fotos: MLR
V. l. n. r. : Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC)
Prof. Dr. Lucia Reisch, Leiterin Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik (CCMP)
Jürgen Maier, Abteilungsleiter Verbraucherschutz und Ernährung (MLR)
Expertinnen und Experten für Nanotechnologien und -dialog, in der Landesvertretung
Baden-Württemberg in Brüssel

Page 51
VERANSTALTUNGEN
51
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
WEB-LINKS
Verbraucherportal
Baden-Württemberg
www.verbraucherportal-bw.de
VerbraucherBW
www.facebook.com/
VerbraucherBW
Serviceangebot BondesRat
www.bondesrat.de
Landesseniorenrat
Baden-Württemberg e.V.
www.landesseniorenrat-bw.de
Bundesverband
Die Verbraucher Initiative e.V.
www.verbraucher.org
Zentrum für Europäischen
Verbraucherschutz e.V.
www.cec-zev.eu
Online-Schlichter
www.online-schlichter.de
Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg e.V.
www.vz-bawue.de
Jahr 2013 die Nutzung und der Einsatz von sozialen Medien
wie Facebook, Twitter und YouTube im Mittelpunkt. Sie
bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern viele Vorteile,
ihre Nutzung wirft aber auch kritische Fragen auf: Was pas-
siert mit meinen persönlichen Daten? Wie steht es um den
Datenschutz? Was kann ich tun, um meine persönlichen
Daten zu schützen? Was ist besonders bei der Nutzung mobi-
ler Netze über Laptop, Tablet oder Smartphone zu beachten?
Diese und viele weitere Themen wurden auf der von der
Akademie Ländlicher Raum, der Arbeitsgemeinschaft der
Land frauenverbände in Baden-Württemberg, der Medien-
und Filmgesellschaft Baden-Württemberg Inno vationsagen-
tur Medien- und Kreativwirtschaft und dem MLR durchge-
führten Veranstaltungsreihe in verschiedenen Orten des
Landes diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erfuhren, was das Social Web auszeichnet, warum es inner-
halb kürzester Zeit so erfolgreich wurde und welche An-
gebote bei den Nutzerinnen und Nutzern gut ankommen.
Außerdem wurden Vor- und Nachteile und typische Nut-
zungs formen einzelner sozialer Medien diskutiert. Das MLR
stellte die Facebook-Seite VerbraucherBW vor (Seite 42).
Gefahren im Netz erkennen und Vorsichtsmaßnahmen be-
achten. Das MLR führte in Kooperation mit dem Landes-
seniorenrat Baden-Württemberg e.V. und dem Bundesverband
Die Verbraucher Initiative e.V. regionale Veranstaltungen
durch, um vor allem älteren Verbraucherinnen und Verbrau-
chern Tipps zum Umgang mit dem Internet zu geben.
Bei der Veranstaltungsreihe Verbraucher 60+ vermitteln Ex-
pertinnen und Experten vor Ort Wissen aus erster Hand
und beantworten Fragen der Verbraucherinnen und Ver-
braucher zu einem ausgewählten Thema. Nach dem Thema
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in den Jahren
zuvor wurden seit 2010 Veranstaltungen zu einem bewuss-
ten und sicheren Umgang mit dem Internet durchgeführt.
Vom Herbst 2012 bis Frühjahr 2013 gab es dazu Veranstal-
tungen in Offenburg, Albstadt, Buchen, Rottweil, Heiden-
heim, Pforzheim, Ladenburg und Sinsheim.
Im Jahr 2014 informierten Referentinnen und Referenten
der Verbraucher Initiative e.V. und der Verbraucherzent-
rale Baden-Württemberg e.V. unter dem Titel „Verbrau-
cher 60+: Energie und Kosten sparen“ auf vier Verbrau-
cherkonferenzen beispielsweise darüber, wie der Energiemarkt
funktioniert und welche Chancen und Risiken sich aus der
Liberalisierung des Markts ergeben.
Die Expertinnen und Experten gingen gezielt auf die Fra-
ge der Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer ein –
sei es zu unterschiedlichen Stromtarifen und Vertragskon-
ditionen, zur energetischen Sanierung von Gebäuden oder
zu staatlichen Förderprogrammen. Die Termine fanden in
Tuttlingen, Weinstadt, Heidenheim und Rottenburg statt.
Social Media
Unter dem Motto Social Media – Grundlagen und Potenziale
von Facebook & Co. standen bei acht Veranstaltungen im
Foto: © goodluz | fotolia.com; MLR

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VERANSTALTUNGEN
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
In Brüssel und Berlin wird Verbraucherpolitik gestaltet und gesetzlich verankert.
Das MLR organisiert Veranstaltungen, um sich in diese Prozesse einzubringen. Im
Austausch mit Vertretern aus Politik, Verbraucherschutz, Wirtschaft, Wissenschaft
und Medien stößt es Diskussionen an und präsentiert Lösungsvorschläge.
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsabschlüssen
zurückschrecken ließen und die Prognose steigender Altersar­
mut immer wahrscheinlicher machten. Dieser Vermeidungs­
haltung bei der privaten Altersvorsorge müsse mit Lösungen
wie dem Altersvorsorge konto begegnet werden, unabhängig
davon, welchen Standpunkt man zur kapitalgedeckten Al­
tersvorsorge grundsätzlich vertrete. In Berlin diskutierten:
Jürgen Stellpflug (Chefredakteur Ökotest, Mitglied der
Verbraucherkommission Baden-Württemberg)
Hubert Seiter (Vorsitzender der Geschäftsführung der
Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg)
Gerd Billen (Vorstand des Verbrauchzentrale
Bundesverbandes e.V. )
Walter Riester (Bundesminister a. D.)
Hans-Joachim Fuchtel (Staatssekretär im Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales)
Mehr Informationen zur Konzeption finden Sie auf Seite 17.
Im Februar 2014 hat sich der Verbraucherzentrale Bundes­
verband e.V. in einem Positionspapier zum Thema Alters­
armut und ­vorsorge ebenfalls für die Einrichtung eines
Altersvorsorgekontos ausgesprochen.
Mehr Energieeffizienz ist nötig –
Diskussionsveranstaltung in Brüssel
Die europäischen Klimaschutzziele sind aus Sicht von Ex­
pertinnen und Experten ohne große Anstrengungen auf allen
Ebenen nicht mehr zu erreichen. Dazu müssten das Ener­
giesparen sowie die Steigerung der Energieeffizienz und der
Energieproduktivität wesentlich intensiviert werden. Vor die­
sem Hintergrund macht es Sinn, dass die neue EU­Richtlinie
Energieeffizienz die Mitgliedstaaten zur Umsetzung ganz
konkreter jährlicher Einsparziele verpflichten will. Gleichzeitig
müssen aber die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker ins
Zen trum der Überlegungen rücken und mit geeigneten För­
derprogrammen und neuen Anreizsystemen zum Mitmachen
motiviert werden. Minister Bonde hatte am 2. Februar 2012
EU­Energiekommissar Günther Oettinger und weitere Ex­
pertinnen und Experten in die Landesvertretung Baden­Würt­
temberg in Brüssel eingeladen, um mit ihnen über eine
verbraucherfreundliche Ausgestaltung der EU­Richtlinie zu
diskutieren. In diesem Zusammenhang setzt sich die ba­
den­württembergische Verbraucherpolitik gegenüber der
EU­Kommission für eine Berücksichtigung der Verbrau­
cherinteressen ein. Unterstützung erhält Minister Bonde
dabei vom Dachverband der europäischen Verbraucherorga­
nisationen (BEUC) sowie von Mitgliedern des Europäi­
schen Parlaments.
Expertengespräch zu neuen Wegen
bei der privaten Altersvorsorge in Berlin
Das MLR hat das Konzept eines Altersvorsorgekontos für
jedermann als Ergänzung zu den bestehenden Altersvor­
sorgeprodukten in die politische Diskussion eingebracht.
Auf Einladung von Minister Alexander Bonde kamen im
November 2012 zahlreiche Vertreter aus Politik, Verbrau­
cherschutz, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien in der
Landes ver tre tung zusammen. In seiner Begrüßung machte
Minister Bonde nochmals deutlich, dass intransparente,
schwerverständliche Produkte und unsichere Renditen
Das MLR mischt sich ein
Veranstaltungen in Berlin und Brüssel
Von rechts nach links:
EU-Kommissar Günther Oettinger,
Minister Alexander Bonde,
Claude Turmes MdEP,
Paul Hodson (Mitglied der EU-Kommission),
Ursula Pachl (BEUC)
Fotos: MLR
WEB-LINK
Verbraucherkommission
Baden-Württemberg,
www.verbraucher kommission.de

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VERANSTALTUNGEN
53
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Verbraucherminister Bonde im Gespräch auf der Diskussions-
veranstaltung zum Urheberrecht am 6. Juni 2013 in Berlin
Teilnehmer der Podiumsdiskussion am 6. Juni 2013 in der Berliner Landesvertretung
einen angemessenen Rechtsrahmen für Remixe, Mashups
und sonstige kreative Nutzungen geschützter Werke zu schaf-
fen. Es sei notwendig, dass gesetzliche Regelungen und
Nutzungsbedingungen für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher verständlich und nachvollziehbar seien.
Bei der anschließenden Diskussionsrunde mit Olaf Zimmer-
mann (Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats e.V.), Dr.
Till Kreutzer (Rechtsanwalt, irights.info), Markus Beckedahl
(Digitale Gesellschaft e.V.) und Meik Michalke (Cultural
Commons Collecting Society (C3S) SCE), die von Prof. Dr.
Christoph Fasel (Journalist und Autor, Verbraucherkommis-
sion Baden-Württemberg) moderiert wurde, zeigte sich, dass
trotz unterschiedlicher Standpunkte und Interessen viele
Aspekte des Positionspapiers auf Zustimmung stießen.
Expertengespräch zur
Urheberrechtsreform in Brüssel
Am 25. Juni 2014 wurde die politische und fachliche Dis-
kussion um die Zukunft eines verbraucherfreundlichen Ur-
heberrechts auf europäischer Ebene fortgeführt. Hierzu hatte
das MLR Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission,
des EU-Parlaments, der Bundesregierung, des Bundestags
sowie verschiedener europäischer und nationaler Interessen-
verbände – neben anderen vzbv, BEUC (Europäischer Ver-
braucherverband), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
e.V., EDRi (European Digital Rights) und GEMA (Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfäl-
tigungsrechte) – in die baden-württembergische Landesver-
tretung in Brüssel eingeladen. Auch bei dieser Expertenrunde
stand das Positionspapier von MLR und vzbv im Mittel-
punkt der Diskussion.
Als eine der zentralen Herausforderungen für eine europaweite
Reform des Urheberrechts wurde von den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern unter anderem die Schaffung einer adä-
quaten Regelung für Privatkopien gesehen. Die Experten
waren sich überwiegend einig, dass einerseits ein Weg ge-
funden werden müsse, das unkontrollierte und massenhafte
Kopieren von geschützten Werken zu verhindern. Gleich-
zeitig müsse aber auch der zunehmenden Anbieterpraxis,
legitime Privatkopien durch Kopierschutzmaßnahmen, DRM-
Systeme (digitales Rechtemanagement) oder Lizenzbedin-
gungen zu verhindern, ein Riegel vorgeschoben werden.
In einem gemeinsamen Schreiben von Minister Alexander
Bonde und Gerd Billen wurde das Positionspapier im Nach-
gang den zuständigen Ressorts innerhalb der Bundesregie-
rung und der EU-Kommission zugeleitet.
Für ein verbraucherfreundliches
Urheberrecht – politischer Diskussions-
abend in Berlin
Mit ihrem gemeinsamen Positionspapier „Urheberrecht 2.0 –
Wo bleiben die Verbraucher?“ formulierten das MLR und
der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) ihre
Vorstellungen von einem zeitgemäßen und verbraucher-
freundlichen Urheberrecht. Das Positionspapier wurde am
6. Juni 2013 in der baden-württembergischen Landesvertre-
tung in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Urheberrecht
2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?“ der Öffentlichkeit vor-
gestellt und mit Experten aus Kultur, Recht und Netzpoli-
tik sowie rund 150 Interessierten diskutiert.
Minister Bonde eröffnete den Diskussionsabend mit einem
Grußwort. Darin führte er aus, dass das Urheberrecht mehr
denn je ein Verbraucherschutzthema sei und dringend an
die Lebensrealität des digitalen Zeitalters angepasst werden
müsse. Reformen auf nationaler und vor allem auf europäi-
scher Ebene seien notwendig. Gerd Billen, damaliger Vor-
stand des vzbv, erläuterte im Anschluss die Eckpunkte des
Positionspapiers. Bei einer verbrauchergerechten Moderni-
sierung müsse zunächst die Privatkopie als unabdingbares
Nutzerrecht verankert werden. Ferner ginge es darum, um-
fassende Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher an
legal erworbenen digitalen Gütern sicherzustellen, die pri-
vate Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material zu
Kommunikationszwecken im Web 2.0 zu ermöglichen und
WEB-LINK
Positionspapier zum
Urheberrecht 2.0:
www.verbraucherportal-bw.de
Fotos: MLR

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VERANSTALTUNGEN
54
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Vom Brot über Kinderernährung bis hin zum klimagerechten Essen und Trinken – die Tagungen
des MLR zum Thema Ernährung für unterschiedliche Zielgruppen sind vielseitig.
Mehr erfahren – mehr genießen
Landesweite Tagungen und Seminare zum Thema Essen und Trinken
gehören auch für kleine Kinder zur Lebensqualität und sind ein Wohl-
fühlfaktor. Diese Veranstaltungsreihe informierte 2012 und 2014 an acht
Terminen über die Profilbildung der Kita im Bereich Ernährung durch
das Zertifikat der Landesinitiative Bewusste Kinder ernährung (BeKi).
Fragen der Lebensmittelhygiene als eine der Grundlagen für gutes und
sicheres Essen in der Kita wurden ebenfalls angesprochen. Die Ämter
für Lebensmittelüberwachung sowie BeKi-zertifizierte Einrichtungen
des Landkreises und die betreuenden BeKi-Teams stellten kompetente
Referentinnen und Referenten.
Tagungsreihe „Essen von hier“
Regionale Lebensmittel gehören zur nachhaltigen Ernährung und bedür-
fen einer deutlichen Kennzeichnung nach festen Standards. Dies machte
Minister Bonde bei der Auftaktveranstaltung der Tagungsreihe „Essen
von hier“ in Waldenburg (Hohenlohekreis) deutlich. Die Tagungsreihe
mit vier Terminen im Frühjahr 2012 trug dazu bei, die Wertschätzung von
Lebensmitteln zu fördern und Verschwendung zu vermindern. Multipli-
katorinnen und Multiplikatoren von Bildungseinrichtungen sowie inter-
essierte Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten Anregungen für
eine qualitätsbewusste Auswahl, Nutzung und Verarbeitung von regiona-
len Lebensmitteln. Referentinnen und Referenten zeigten unter ande-
rem, wie ein bewusstes Einkaufsverhalten und eine bedachte Zuberei-
tung von Speisen helfen, Lebensmittelverschwendung zu verhindern.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erarbeiteten gemeinsam mit
Experten Vorschläge für Veranstaltungen in Volkshochschulen, Häu-
sern der Familie und anderen Institutionen.
BNE-Tagung „Unsere Zukunft auf den Tellern“
Am 29. November 2012 veranstaltete das MLR in Stuttgart die Fachta-
gung zur UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
2005 – 2014 zum Jahresthema Ernährung in Kooperation mit dem Mi-
nisterium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Um-
welt, Klima und Energiewirtschaft sowie der Stiftung Naturschutz-
fonds Baden-Württemberg. Ministerialdirektor Wolfgang Reimer
eröffnete die Veranstaltung.
Mit über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stieß die Tagung zur
nachhaltigen Ernährung auf großes Interesse. In den fünf Foren Schulver-
pflegung, Welternährung, Biodiversität, Klimagerechte Ernährung so-
wie Nachhaltiges Essen und Trinken im Alltag befassten sich Multipli-
katorinnen und Multiplikatoren damit, wie sie Kindern, Jugendlichen,
aber auch erwachsenen Verbraucherinnen und Verbrauchern die vielen
Facetten nachhaltiger Ernährung vermitteln können.
„Genusstafel Brot“
2013 stand das Thema Brot im Mittelpunkt der Landesinitiative Blick-
punkt Ernährung. Mit der „Genusstafel Brot“ machte das MLR zusammen
mit Slow Food Deutschland e.V. und Brot für die Welt am 7. September
2013 auf dem Schlossplatz in Stuttgart auf Brot und dessen hohen Stellen-
wert aufmerksam. Minister Alexander Bonde eröffnete die Veranstal-
tung und lud als ein Zeichen der Wertschätzung für Brot und die Hand-
werksbäckereien aus Baden-Württemberg alle Anwesenden auf dem
Schlossplatz zu einem gemeinsamen Bäcker-Frühstück ein. Interessierte
Bürgerinnen und Bürger aller Altersklassen konnten sich von der Viel-
seitigkeit des Nahrungsmittels überzeugen und entdecken, dass Voll-
kornbrot vom Vortag sogar noch besser schmecken kann als frisches Brot.
Schulmensen gut geplant –
Voraussetzung für Erfolg und Qualität
Immer mehr Kinder und Jugendliche essen mittags aufgrund des Ganz-
tagesunterrichts in der Schule. Für die Schule öffnet sich ein effektiver
Weg, um auf die Verpflegung und Essgewohnheiten von Kinder und
Jugendlichen Einfluss zu nehmen – wenn das Angebot stimmt. Der Er-
folg einer Mensa beginnt bei den ersten Planungsschritten. Eine maßge-
schneiderte Konzeption sichert den effizienten Betriebsablauf in der
Schulküche und der Essensausgabe, verantwortet aber auch das Ambiente
im Speisesaal. Bei zwei Tagungen im Juni 2013 in Ulm und Heidelberg
erläuterten Fachleute aus allen Bereichen der Schulverpflegung praxis-
nah, worauf es ankommt – von der Ausschreibung bis zum langfristigen
Betrieb. 2014 fanden weitere Tagungen zu diesem Thema in Stuttgart
und Waldshut statt.
Tagungsreihe Essen in der Kita –
sicher, gut und BeKi-zertifiziert
Das Essensangebot und die Gestaltung der Mahlzeiten prägen das Profil
einer Kindertageseinrichtung. Freude am Essen und Genießen lernen
BNE-Tagung „Unsere Zukunft auf den Tellern“ mit Ministerialdirektor
Wolfgang Reimer (rechts)
Foto: MLR

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VERANSTALTUNGEN
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Landesweiter Tag der Schulfrucht
Mehr als 215.000 Kinder an rund 1.500 Schulen und Kitas
nehmen in Baden-Württemberg am EU-Schulfruchtpro-
gramm teil. Das wurde am 10. Juni 2013 mit dem 1. Tag
der Schulfrucht landesweit gefeiert. In mehr als 100 Ein-
richtungen zauberten die Kinder leckere Gerichte und ex-
perimentierten mit Obst und Gemüse. Es gab auch einen
Wettbewerb für die kreativsten Ideen. Der Aktionstag wur-
de 2014 erfolgreich wiederholt.
Tagungen der Landesinitiative BeKi
Ein Qualitätsmanagement, das ein umfangreiches Seminar-
und Fortbildungsangebot beinhaltet, steht für die Fachkräf-
te der Landesinitiative BeKi zur Verfügung. Jährlich findet
eine ganztägige wissenschaftliche Tagung statt, die sich zum
Beispiel neueren Entwicklungen der Ernährungserziehung
in der Schule, der frühkindlichen Bildung oder der Zusam-
menarbeit mit Bildungspartnern widmet.
Darüber hinaus informieren Expertinnen und Experten alle
zwei Jahre bei einer ganztägigen Fachtagung zur Säuglings-
und Kleinkindernährung über neue Erkenntnisse auf diesem
sich schnell wandelnden Gebiet der Ernährung. Da sich der
überwiegende Anteil der BeKi-Einsätze um Kleinkinder
dreht, ist in diesem Bereich Fortbildung besonders wichtig.
Seit 2014 veranstaltet das MLR die wissenschaftliche Tagung
nicht nur für die BeKi-Fachfrauen, sondern für alle Ernäh-
rungsfachkräfte, die für das MLR tätig sind.
Minister Alexander Bonde (rechts) bei der „Genusstafel Brot“ in Stuttgart mit Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch (links)
Nachhaltige Desserts bei der BNE-Tagung
„Unsere Zukunft auf den Tellern“
WEB-LINK
Präsentationen der BNE-
Tagung unter:
www.um.baden-
wuerttemberg.de
Fotos: MLR

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ANSPRECHPARTNER / IMPRESSUM
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Ansprechpartner im Überblick
Kontaktdaten von Behörden und Institutionen, die Verbraucherinnen und Verbraucher
Informationen und Beratung anbieten oder als Anlaufstelle für Beschwerden dienen
Kreisverwaltungen im Internet:
Regierungsbezirk Stuttgart
www.landkreis-boeblingen.de
www.landkreis-esslingen.de
www.landkreis-goeppingen.de
www.landkreis-heidenheim.de
www.landkreis-heilbronn.de
www.heilbronn.de
www.hohenlohekreis.de
www.landkreis-ludwigsburg.de
www.main-tauber-kreis.de
www.ostalbkreis.de
www.rems-murr-kreis.de
www.landkreis-schwaebisch-hall.de
www.stuttgart.de
Regierungsbezirk Tübingen
www.alb-donau-kreis.de
www.biberach.de
www.bodenseekreis.de
www.landkreis-ravensburg.de
www.kreis-reutlingen.de
www.landratsamt-sigmaringen.de
www.kreis-tuebingen.de
www.ulm.de
www.zollernalbkreis.de
Regierungsbezirk Karlsruhe
www.baden-baden.de
www.kreis-calw.de
www.enzkreis.de
www.landkreis-freudenstadt.de
www.heidelberg.de
www.landkreis-karlsruhe.de
www.karlsruhe.de
www.mannheim.de
www.neckar-odenwald-kreis.de
www.pforzheim.de
www.landkreis-rastatt.de
www.rhein-neckar-kreis.de
Das Landratsamt als erste Anlaufstelle
Die 35 Land- und 9 Stadtkreise bilden zusammen mit den Kommunen die untere Ebene des Staatsaufbaus. In Baden-Württemberg sind bei den
Landratsämtern und den Verwaltungen der Stadtkreise eine große Zahl staatlicher Behörden zusammengefasst. Hier erhält der Bürger Informationen
aus erster Hand und kann Anregungen und Beschwerden vorbringen. Die Kreise sind für folgende Bereiche zuständig:
Hygiene in Handel und Gastronomie (Gewerbeaufsicht; Gesundheitsamt)
Lebensmittelüberwachung (Lebensmittelüberwachungs­ und Veterinärbehörde)
Beratung und Information zu Ernährung und Produktion, Aus­, Fort­ und
Weiterbildung in Haus­ und Landwirtschaft (Landwirtschaftsamt)
Anzeige von Verstößen gegen die preisangabenrechtlichen Vorschriften (Gewerbeaufsicht)
Trinkwasserüberwachung (Gesundheitsamt; Wasserwirtschaftsamt)
Beratungen im Zusammenhang mit Tierhaltung, Tierschutz und Tierseuchen
Sozial­ und Jugendhilfe (Sozialamt, Jugendamt)
Schuldnerberatung (Auskünfte über örtliche Beratungsstellen)
Nachwachsende Rohstoffe, Holzverkauf (Forstamt)
Abfallwirtschaft
Regierungsbezirk Freiburg
www.breisgau-hochschwarzwald.de
www.landkreis-emmendingen.de
www.freiburg.de
www.landkreis-konstanz.de
www.loerrach-landkreis.de
www.ortenaukreis.de
www.landkreis-rottweil.de
www.schwarzwald-baar-kreis.de
www.landkreis-tuttlingen.de
www.landkreis-waldshut.de
Ernährungszentren in
Baden-Württemberg
Die Ernährungszentren in Baden-Württemberg
leisten umfassende Informations- und Bildungs-
arbeit zu allen Fragen rund um Essen und
Trinken und haben sich als Kompetenzzent-
ren für Ernährung und Lebensmittel etabliert.
Ernährungszentrum
Mittlerer Neckar
des Landratsamts Ludwigsburg, Fachbereich
Landwirtschaft
Auf dem Wasen 9 | 71640 Ludwigsburg
Telefon: 07141/144-4900
07141/144-4912
Telefax: 07141/144-4995
Ernaehrung@Landkreis-Ludwigsburg.de
www.landkreis-ludwigsburg.de
Ernährungszentrum
Südlicher Oberrhein
am Amt für Landwirtschaft,
Landratsamt Ortenaukreis
Prinz-Eugen-Str. 2 | 77654 Offenburg
Telefon: 0781/805-7100
Telefax: 0781/805-7200
ernaehrungszentrum@ortenaukreis.de
www.ernaehrungszentrum-ortenaukreis.de
Verbraucherministerium
Das Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz (MLR) ist zuständig für
die Verbraucherpolitik, die Verbraucher­
bildung und die Verbraucherforschung.
Auf den Internetseiten des MLR finden
sich aktuelle Informationen und Links zum
gesundheitlichen, wirtschaftlichen und
rechtlichen Verbraucherschutz sowie zur
Ernährung.
www.mlr­bw.de
www.verbraucherportal­bw.de
www.ua­bw.de
www.nanoportal­bw.de
www.bondesrat.de
www.facebook.com/VerbraucherBW
(zur Ansicht keine Registrierung/Log­in
notwendig)
www.ernaehrung­bw.de
Postfach 10 34 44,
70029 Stuttgart,
Telefon: 0711/126­0,
Telefax: 0711/126­2255,
Poststelle@mlr.bwl.de
Das Portal www.service-bw.de bietet auch
umfassende Informationen zum Bereich
„Verbraucherschutz und Ernährung“

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ANSPRECHPARTNER / IMPRESSUM
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Ernährungszentrum
Mittlerer Oberrhein
im Landkreis Karlsruhe,
Am Viehmarkt 1 | 76646 Bruchsal
Postanschrift:
Ernährungszentrum
Beiertheimer Allee 2 | 76137 Karlsruhe
Telefon: 07251/74-1700
Telefax: 07251/74-1705
ernaehrungszentrum@landratsamt-karlsruhe.de
www.landkreis-karlsruhe.de
www.landwirtschaft-bw.info
Ernährungszentrum
Bodensee-Oberschwaben
im Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt
Schillerstraße 34 | 88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524/9748-6400
Telefax: 07524/9748-6405
lwbw@landkreis-ravensburg.de
www.landkreis-ravensburg.de
Forum ernähren, bewegen, bilden
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Europaplatz 3 | 79206 Breisach
Telefon: 0761/ 9580
Landwirtschaft@lkbh.de
www.breisgau-hochschwarzwald.de
Landesbeauftragter
für den Datenschutz
Postfach 10 29 32 | 70025 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-0
Telefax: 0711/615541-15
poststelle@lfd.bwl.de
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Überwacht den Datenschutz bei der Verarbei-
tung personenbezogener Daten durch Behörden
und sonstige öffentliche Stellen des Landes,
der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 80 01 | 53105 Bonn
Telefon: 030/22480-500
(Verbraucherservice Mo bis Fr 9.00 – 15.00)
info@bnetza.de
www.bundesnetzagentur.de
Informationen zum Elektrizitäts-, Gas- und
Telekommunikationsmarkt, Hilfe bei
Schwierigkeiten mit Telekommunikationsan-
bietern (zum Beispiel Rufnummernmiss-
brauch und Spam); Beschwerde- und
Schlichtungsstelle für Postdienstleistungen
Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin)
Postfach 1253 | 53002 Bonn
Verbrauchertelefon: 01805/122346
(0,14 Euro/min, abweichende Preise aus den
Mobilfunknetzen möglich)
www.bafin.de
Informationen zu Unternehmen, Finanzpro-
dukten und Geldanlage; Onlineformular für
Beschwerden
Staatlich geförderte Institutionen
und Einrichtungen, die Informatio-
nen und Hilfe für Verbraucher
anbieten beziehungsweise Be-
schwerdestellen unterhalten
(auszugsweise)
Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66 | 10969 Berlin
Telefon: 030/25800-0
Telefax: 030/25800-218
info@vzbv.de
www.vzbv.de
Als Dachorganisation von 41 Verbraucherver-
bänden und mehr als zwanzig Millionen
Einzelmitgliedern vertritt der vzbv die
Interessen der Verbraucher gegenüber Politik,
Wirtschaft und Öffentlichkeit.
Die Verbraucher Initiative e.V.
Elsenstraße 106 | 12435 Berlin
Telefon: 030/536073-3
Telefax: 030/536073-45
mail@verbraucher.org
www.verbraucher.org
Lobby-Organisation für kritische Verbraucher
mit Arbeitsschwerpunkten auf ökologischem,
gesundheitlichem und sozialem Verbraucher-
schutz
Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13 | 10785 Berlin
Telefon: 030/2631-0
Telefax: 030/2631-2727
email@stiftung-warentest.de
www.test.de
AID Infodienst –
Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz, e.V.
Heilsbachstraße 16 | 53123 Bonn
Telefon: 0228/8499-0
Telefax: 0228/8499-177
aid@aid.de
www.aid.de
Sektion Baden-Württemberg der
Deutschen Gesellschaft für Ernäh-
rung e.V.
Schelztorstraße 22 | 73728 Esslingen
Telefon: 0711/469959-10
Telefax: 0711/469959-08
zentrale@dge-bw.de
www.dge-bw.de
Vernetzungsstelle Kita- und
Schulverpflegung Baden-
Würt temberg DGE-BW e.V.
Fabrikstraße 6 | 73728 Esslingen
Telefon: 0711/230652-6
schule@dge-bw.de
www.schulverpflegung-bw.de
Wettbewerbszentrale
Postfach 25 55 | 61295 Bad Homburg
Telefon: 06172/12150
Telefax: 06172/84422
mail@wettbewerbszentrale.de
www.wettbewerbszentrale.de
Unabhängige Institution der Wirtschaft
für einen funktionierenden und lauteren
Wettbewerb. Verbraucherinnen und
Verbraucher können Wettbewerbsverstöße
schriftlich melden.
Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg
e.V.
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711/6699110
Telefax: 0711/669150
www.vz­bw.de
Terminvereinbarung persönliche
Beratung:
0711 ­ 66 91 10 (Mo bis Do 10­18 Uhr, Fr
10­14 Uhr)
Telefonische Fach­ und Rechtsberatung
(Montag bis Freitags von 9 bis 12 Uhr
sowie
mittwochs auch von 15 bis 18 Uhr)
› Telekommunikation, Freizeit, Haushalt:
0900/1­77444­1
› Ernährung, Kosmetik, Hygiene:
0900/1­77444­2
› Versicherungen: 0900/1­77444­3
› Altersvorsorge, Banken, Kredite:
0900/1­77444­4
› Bauen und Wohnen: 0900/1­77444­5
› Energie: 0900/1­77444­6
Der Preis der telefonischen Fach­ und
Rechtsberatung beträgt 1,75 Euro/min aus
dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknet­
zen sind höhere Preise möglich; sekundenge­
naue Abrechnung.
Telefonberatung für Patienten
Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland (UPD):
Tel. 0721/9845121 (Mo + Do 14.00­18.00,
Di + Mi 10.00 ­ 14.00)
Außerhalb dieser Zeiten steht Mo bis Fr
10.00 ­ 18.00 das bundesweite Bera­
tungstelefon zur Verfügung: Tel.
0800/0117722. Bei Anrufen aus
Mobilfunknetzen sind höhere Preise
möglich.

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ANSPRECHPARTNER / IMPRESSUM
58
VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr e.V.
(söp)
Fasanenstr. 81 | 10623 Berlin
Telefon: 030/6449933-0
(Mo bis Fr 10.00 - 16.00)
Telefax: 030/6449933-10
kontakt@soep-online.de
www.soep-online.de
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr e.V. vermittelt zwischen
reklamierenden Reisenden und Verkehrsun-
ternehmen.
Deutsche Energie-Agentur GmbH
(dena)
Chausseestrasse 128a | 10115 Berlin
Telefon: 030/726165-600
Hotline: 08000/736734
(kostenlos; Mo bis Fr 7.00 - 20.00)
Telefax: 030/726165-699
info@dena.de
www.dena.de
Bund der Energieverbraucher e.V.
(BDE)
Frankfurter Str. 1,
53572 Unkel
Telefon: 02224/92270 (Mo bis Fr 9.00 bis 17.00)
Telefax: 02224/10321
info@energieverbraucher.de
www.energieverbraucher.de
2.500 Seiten mit Informationen zu allen
Energiethemen. Forum zum
Erfahrungsaustausch.
Zentrum für
Europäischen
Verbraucherschutz e.V.
Zentrum für Europäischen Verbraucher­
schutz e.V. (ZEV)
Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Telefon: 07851/99148­23
(Di bis Do 9.00­12.00 u. 13.00­17.00)
Telefax: 07851/99148­11
info@euroinfo­kehl.eu
www.euroinfo­kehl.eu
Zusammen mit den Europäischen
Verbraucherzentren Frankreich und
Deutschland sowie der E­Commerce­
Verbindungsstelle Deutschland und dem
Online­Schlichter bietet das Zentrum für
Europäischen Verbraucherschutz e.V.:
• Auskunft zu Fragen des grenzüber­
schreitenden und europäischen
Verbraucherschutzes,
• Unterstützung bei der außergerichtli­
chen Streitbeilegung von Verbrau­
cher­Rechtsstreitigkeiten etwa bei
Nichtlieferung einer im EU­Ausland
bestellten Ware, Streit mit einer Airline
oder bei Gewährleistungsansprüchen,
• kostenlose Beratung zum Immobiliener­
werb im jeweiligen Nachbarland durch
deutsche und französische Notare und
Steuerberater einmal im Monat,
• Grenzüberschreitende Patientenbera­
tung bei Fragen zur Übernahme von
Kosten, die sich aus medizinischen
Behandlungen im Ausland ergeben,
• Beratung in Fragen des Internetrechts
mit Tipps fürs Online­Shopping,
das sichere Bezahlen von Online­
Einkäufen oder auch für den eigenen
Internet­Auftritt (www.ecom­stelle.de)
eCommerce­Verbindungsstelle
Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Telefon: 07851/99148­0,
Telefax: 07851/99148­11
info@ecommerce­verbindungsstelle.de,
www.ecom­stelle.de
Verbraucherkommission
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle der Verbraucherkommis­
sion Baden­Württemberg
Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711/126­2108
Telefax: 0711/126­2430
info@verbraucherkommission.de
www.verbraucherkommission.de

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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
Herausgeber
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Abteilung Verbraucherschutz und Ernährung
Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711/ 126-0
poststelle@mlr.bwl.de
www.mlr-bw.de
Koordination
Dr. Peter Maier - Referat Verbraucherpolitik
Redaktion und Gestaltung
unger+ kreative strategen GmbH, Stuttgart
www.ungerplus.de
Druck
Fischbach Druck GmbH, Reutlingen
Titelbilder
© Piotr Marcinski | fotolia.com
© Andres Rodriguez | fotolia.com
© iko | fotolia.com
© rido | fotolia.com
Bezugsquelle
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Erscheinungshinweis
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Baden-
Württemberg herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf
weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-,
Kommunal- und Europawahlen.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen
der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen
oder Werbemittel. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese
Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehen-
den Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu
Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden wird.
© 2014 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Impressum
Verbraucherpolitischer Bericht 2012 – 2014 des
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg (MLR)
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VERBRAUCHERPOLITISCHER BERICHT 2012 – 2014
MLR 02-2014-37

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VERBRAUCHERSCHUTZ
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Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711/126-0
www.mlr-bw.de