EWR-Personalausweis - was ist das?

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Was ist ein EWR-Personalausweis?
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Ein EWR-Personalausweis kann als Reisedokument verwendet werden. In welchen Ländern dieser anerkannt wird, wie Sie Ihn beantragen erklären wir Ihnen in diesem Praxistipp.



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EWR-Personalausweis: Das steckt dahinter

Die Abkürzung EWR bezeichnet den Begriff "Europäischer Wirtschaftsraum". Für Reisen innerhalb der EU muss immer ein Reisedokument, also der EWR-Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Lichtbildausweise wie beispielsweise der Führerschein sind zur rechtsgültigen Legitimation nicht ausreichend.

  • Es handelt sich demnach schlichtweg um den gewohnten Personalausweis, sofern Sie ein Staatsbürger aus den EWR-Ländern sind. Mit einem deutschen Personalausweis haben Sie beispielsweise gleichzeitig auch einen EWR-Personalausweis.
  • Zu den EWR-Ländern zählen insgesamt 30 Länder. Darunter fallen die 27 EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Österreich oder Kroatien aber auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Das umfasst Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz zählt zwar zur EFTA, nicht jedoch zum europäischen Wirtschaftsraum EWR.
EWR-Personalausweis - was ist das?
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Personalausweise beantragen: Das müssen Sie beachten

Sind Sie unter 24 Jahre alt, kostet der Personalausweis 22,80 Euro und ist für sechs Jahre gültig. Danach kostet dieser um 37 Euro, ist aber auch dann für zehn Jahre gültig. Die Gebühren für den Personalausweis weichen bei der Auswahl eines beliebigen Bürgeramtes außerhalb des Hauptwohnsitzes ab.

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beim Bürgeramt eingebracht werden. Den Termin für die Beantragung können Sie bei vielen Bürgerämtern auch online vereinbaren.
  • Auch Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein, da die Identität geprüft werden muss. Der Antrag ist jedoch durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen.
  • Welche Dokumente Sie zur Identifizierung Ihrer Person mitbringen müssen, finden Sie auf der jeweiligen Webseite des Bürgeramtes. In der Regel sollten Sie ein gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis, wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) mitnehmen. Außerdem brauchen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
  • Der Personalausweis steht dann nach zwei Wochen bis drei Monaten bereit zur Abholung. Es gibt auch die Möglichkeit gegen eine Gebühr von 10 Euro einen vorläufigen Personalausweis sofort mitzunehmen.
  • Bei einer Namesänderung müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Bei einer Änderung der Adresse nicht. Die neue Anschrift wird mit einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises vermerkt und der Chip des Personalausweises wird kostenlos geändert.

Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein, erfahren Sie im nächsten Praxistipp, wie und woher Sie einen neuen bekommen.

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