Panorama

Loveparade-Massenpanik Was Sie über den Prozess wissen müssen

Sie wollten tanzen, feiern, Spaß haben - und starben einen grauenvollen Tod. 21 Menschen ließen bei der Loveparade in Duisburg ihr Leben.

Sie wollten tanzen, feiern, Spaß haben - und starben einen grauenvollen Tod. 21 Menschen ließen bei der Loveparade in Duisburg ihr Leben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen, zu Tode gequetscht im Gedränge einer Massenpanik. Bis heute ist die Schuldfrage nicht geklärt. Vor Gericht musste sich bisher niemand verantworten, zumindest nicht in einem großen Strafprozess, es gab lediglich einige kleine Zivilprozesse. Sieben Jahre später kommt es nun zu einem der größten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Grund sind die vielen Beteiligten und eine fast unüberschaubare Menge an Beweismitteln und Zeugenaussagen.

Was ist am 24. Juli 2010 passiert?

Hunderttausende wollen auf der Duisburger Loveparade feiern. Auf das Festivalgelände kommen die vorwiegend jungen Techno-Fans ausschließlich über den 400 Meter langen und knapp 18 Meter breiten Karl-Lehr-Tunnel. An einer Engstelle kurz vor dem Tunnel bildet sich ein Stau, Besucherströme werden fehlgeleitet und Gitter nicht geöffnet. Menschen geraten in Panik. Am Ende sind 21 tot und mehr als 650 verletzt. Tausende Menschen werden traumatisiert, viele von ihnen leiden bis heute körperlich und seelisch unter den Folgen. Die Opfer stammen aus Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Australien und China.

Wer sind die Beschuldigten?

Es gibt zehn Angeklagte, davon sechs Mitarbeiter der Stadt und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent, wie Gerichtssprecher Matthias Breidenstein n-tv.de bestätigt. Laut Anklage haben sie Fehler bei der Planung und Genehmigung der Loveparade 2010 begangen. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Worauf stützt sich die Staatsanwaltschaft?

Die Geländeskizze zeigt die engen Zugänge.

Die Geländeskizze zeigt die engen Zugänge.

(Foto: www.duisburg.de)

Auf zwei Gutachten. Zum einen auf das Gutachten von Professor Jürgen Gerlach, dass laut Breidenstein eine wichtigere Rolle spielen wird. Der Professor für Straßenverkehrsplanung und -technik kommt in seiner 2000 Seiten umfassenden Expertise zu dem Schluss, dass die Katastrophe deutlich schlimmer hätte enden können, wenn so viele Techno-Fans gekommen wären, wie der Veranstalter es geplant hatte. Laut Gerlach kamen bis zum späten Nachmittag 107.000 bis 118.000 Menschen auf das Festivalgelände. Der Veranstalter hatte mit mehr als doppelt so vielen Besuchern geplant. Laut Gerlachs Gutachten hätten aber maximal 50.000 Menschen die Veranstaltungsfläche ohne die Gefahr von Rückstaus nutzen können.

Zum anderen stützt sich die Anklage auf das Gutachten des Panikforschers Keith Still. Der Brite gilt als Experte für das Verhalten von Menschenmassen. Im Dezember 2011 lieferte er eine erste Expertise ab, diese enthielt allerdings gravierende Mängel und wurde seitdem mehrfach nachgebessert.

Warum kommt es erst sieben Jahre später zum Prozess?

Dass es zu einem Prozess kommen würde, stand erst nach einem juristischen Hürdenlauf fest. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte zwar direkt nach dem Unglück Ermittlungen aufgenommen. 96 Polizisten vernahmen 3409 Zeugen und sichteten Videomaterial mit den Aufnahmen von Überwachungskameras und Handys in einer Gesamtlänge von rund 1000 Stunden. Fünf Staatsanwälte und ein Abteilungsleiter waren mit dem Fall befasst. Doch erst knapp vier Jahre später, im Februar 2014, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Diese wurde zwei Jahre lang vom Duisburger Landgericht geprüft, dann aber abgelehnt. Das Gericht ging davon aus, dass aufgrund mangelnder Beweise eine Verurteilung der Angeklagten nicht zu erwarten sei. Dagegen legten Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde ein, im April 2017 wurde die Entscheidung schließlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.

Kann es sein, dass die Angeklagten nicht verurteilt werden?

Ja. Die absolute Verjährung tritt im Juli 2020 ein. Bis dahin muss ein erstinstanzliches Urteil gefällt sein, sonst können die Angeklagten nicht verurteilt werden. Die Beteiligten müssen sich also ranhalten. Bis zum 20. Dezember 2018 sind bereits 111 Gerichtstermine festgesetzt worden. Sollte das nicht ausreichen, wird es weitere Termine geben.

Welche Strafen drohen?

Die Angeklagten könnten ins Gefängnis gehen oder eine Geldstrafe bekommen, wenn sie verurteilt werden. Fahrlässige Tötung gehört zu den "Straftaten gegen das Leben", wie es im Strafgesetzbuch heißt. Dort heißt es unter Paragraph 222: "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Paragraph 229 hält fest: "Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Verurteilung "für hinreichend wahrscheinlich". Aus diesem Grund wurde der Prozess überhaupt zugelassen. Laut Breidenstein kann man zu der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch keine seriöse Prognose abgeben. Das müsse sich alles in der Hauptverhandlung herausstellen.

Wo findet der Prozess statt?

Neben zehn Angeklagten, über 60 Nebenklägern und mehr als 60 Anwälten wollen auch viele Hinterbliebene und Opfer den Prozess im Gerichtssaal verfolgen. Das Landgericht Duisburg hat deshalb eigens einen Messesaal im Kongresszentrum Düsseldorf angemietet. Der Verhandlungssaal bietet 500 Menschen Platz. Mehr als 300 Plätze stehen für Zuhörer und Pressevertreter zur Verfügung.

Was kostet der Prozess?

Der Messesaal kostet 14.000 Euro Miete - pro Prozesstag. Für die bisher festgelegten 23 Termine ergibt das eine Summe von 322.000 Euro. Experten gehen aber von rund 50 Prozesstagen aus, was Mietkosten in Höhe von 700.000 Euro bedeuten würde.

Was sagt eigentlich Loveparade-Chef Rainer Schaller?

Schaller begrüßt den Strafprozess. Er vertraue auf das deutsche Rechtssystem. Der Prozess werde Klarheit darüber bringen, was damals wirklich geschah. Gerade für Angehörige der Opfer und Verletzten sei es enorm wichtig, dass die Verantwortlichen gefunden würden. Schaller sagt: "In Duisburg fand keine Naturkatastrophe statt, sondern Menschen haben Fehler gemacht."

Quelle: ntv.de

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