Das Video ist über 40 Minuten lang, es wurde bereits über 40.000-mal abgerufen, und in den sozialen Netzwerken wird unter dem Hashtag #MarioBarth intensiv über das diskutiert, was dort zu sehen ist: Comedian Mario Barth wird nach einem Streit um einen angeblich nicht korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz des Zuges verwiesen und musste seine Reise nach Frankfurt am Main mit einem Taxi fortsetzen.
Was genau zuvor passierte, geht aus den Bildern nicht eindeutig hervor – klar ist nur, dass Barth offenbar mit einem Zugbegleiter der Deutschen Bahn (DB) in Streit geraten war. Ob Barth seine Maske gar nicht trug, oder sie, so wie er es mehrfach in dem auf Instagram geposteten Video erklärt, nur zum Trinken abgesetzt hatte, bleibt den Zuschauern verborgen. Mittlerweile hat der Berliner Entertainer aber eingeräumt, dass es neben dem Getränk wohl noch einen weiteren Streitpunkt gab: Er habe bei der vorherigen Aufnahme eines Live-Videos in dem ICE ebenfalls keine Maske getragen, weil er dachte, in einem Abteil sei das nicht nötig.
Streitpunkt hier oder her - Fakt ist, dass der betroffene Zugbegleiter nach einem erregten Wortwechsel offenbar die Polizei gerufen hat.
Am Halt Hanau (Hessen) stiegen dann - auch das ist in dem Video zu sehen - gleich mehrere Beamte der Bundespolizei mit schusssicheren Westen zu. Der kann sein Erstaunen über diese Wendung der Geschichte nicht verbergen. „Echt jetzt?“ fragt er und fügt hinzu: „Jetzt wird es lustig.“ Gleichzeitig verspricht er seinen Fans, dass er alles auf Video dokumentieren werde.
Dieses Unterfangen allerdings scheint zu scheitern. Die Beamten, die wenig später im Abteil stehen, ermahnen ihn nämlich, dass sie nicht gefilmt und auch nicht in irgendwelchen Online-Veröffentlichungen namentlich erwähnt werden möchten. Barth dreht daraufhin die Kamera seines Handys so um, dass nur noch er selbst im Bild zu sehen ist. Im nachfolgenden, nun verbal dokumentierten Wortwechsel weisen ihn die Polizisten darauf hin, dass im Zug Maskenpflicht herrsche. Der 49-Jährige entgegnet, dass er dies wisse und den Mund-Nasen-Schutz nur kurz zum Trinken abgesetzt habe, weil ja sonst „die Maske nass werde“.
„Ich bin ja keiner, der queruliert“
Im Detail diskutieren wollen die Bundespolizisten das Thema aber nicht. Sie seien nur hier, um das Hausrecht der Deutschen Bahn durchzusetzen, und dass er, Barth, den Zug zu verlassen habe, heißt es.
Barth stimmt dem im Prinzip auch zu - „ich bin ja keiner, der queruliert“ – fragt aber auch, ob denn jetzt sein Ticket ungültig sei und wer die die anstehende Fahrt mit dem Taxi bezahlen werde. „Also, der Zugbegleiter geht vorbei, dem gefällt es nicht, wie ich trinke, er kommt rein, brüllt mich an, total unfreundlich, und kann jetzt sagen: ‚Steigen Sie aus dem Zug aus!‘ Und mein Ticket, das ich gekauft habe, ist dann weg?“, sagt Barth wörtlich.
Die Beamten gehen jedoch auch auf diese Fragen nicht groß ein. All dies solle er bitte später mit seinem Anwalt besprechen, heißt es nur, woraufhin Barth ankündigt, genau das zu tun. Im weiteren Verlauf des Films ist dann noch der Vollzug der Maßnahme zu sehen: Barth und seine Freunde verlassen den Zug, ihre Personalien werden aufgenommen und sie setzen die Reise per Taxi fort, wo sich Barth kräftig weiter erregt.
Deutsche Bahn will den Vorfall untersuchen
Das Nachrichtenportal „T-Online“, das über den Vorfall berichtet, holte derweil bei der Deutschen Bahn eine Stellungnahme ein. Die Antwort: „In unseren Zügen gilt die gesetzliche Maskenpflicht. Das gilt auch für Mario Barth.“
Ähnlich argumentierte am Sonntag dann auch noch ein Bahnsprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Grundsätzlich gilt in Zügen eine Maskenpflicht und die gilt auch für Herrn Barth. Wenn jemand nur kurz etwas trinkt oder isst, ist es kein Problem. Wenn er konsequent die Maske nicht aufsetzt, ist es eins.“
Man werde den Vorfall untersuchen und auch den Zugbegleiter anhören, hieß es weiter, und: Die Maskenpflicht für Züge sei vom Gesetzgeber auch deshalb vorgeschrieben, weil man in Zügen längere Zeit eng und mit geschlossenen Fenstern zusammensitze. Ob Mario Barth selbst wiederum tatsächlich rechtliche Schritte einleiten wird, ist noch offen.
Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde mit aktuellen Aussagen beider Beteiligten ergänzt