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"Hasenbrunnen" in Westerkappeln

Heinrich Brummack ist über sein falsch bemaltes Kunstwerk entsetzt

Westerkappeln

Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Das gilt jetzt auch für den „Hasenbrunnen“ auf dem Kreuzplatz in Westerkappeln. Der wurde vom Bauhof mit falscher Farbe übergepinselt, weswegen der Bildhauer Heinrich Brummack überlegt, die Gemeinde zu verklagen.

Karin C. Punghorst

Augen zu und durch? Wohl kaum! Heinrich Brummack ist entsetzt über seinen „mutierten“ Hasen. Bei der Eröffnung im Jahre 2003 glänzte das Tier in Blattgold. Mitarbeiter des Bauhofs in Westerkappeln haben ihm jetzt einen messingfarbenen Anstrich verpasst.
Augen zu und durch? Wohl kaum! Heinrich Brummack ist entsetzt über seinen „mutierten“ Hasen. Bei der Eröffnung im Jahre 2003 glänzte das Tier in Blattgold. Mitarbeiter des Bauhofs in Westerkappeln haben ihm jetzt einen messingfarbenen Anstrich verpasst. Foto: Karin C. Punghorst

Heinrich Brummack traut seinen Augen nicht. Er glaubt nicht, was er sieht. Doch es liegt nicht an mangelnder Sehkraft des 77-jährigen. Der Hase auf seinem Brunnen ist nicht mehr golden, sondern viel matter. Es sieht aus wie aus Messing. „Das ist nicht mehr mein Kunstwerk“, ärgert sich Heinrich Brummack. Der ehemals in Westerkappeln lebende Künstler sieht seine Urheberrechte verletzt. Offen überlegt er, juristisch dagegeben vorzugehen.

Messingfarbe statt Dukatengold

Bürgermeister Ullrich Hockenbrink erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass vor der diesjährigen Inbetriebnahme der Drehmechanismus des Wasserspiels repariert wurde. Auch das Becken hat einen neuen blauen Anstrich erhalten. Und weil Unbekannte den Hasen mit Farbe besprüht hätten, „haben die vom Bauhof versucht, den halbwegs wieder herzustellen“ – was wohl bedeutet, dass mit falscher Farbe nachgepinselt wurde.

Statt „glänzendes Dukatengold“, wie Brummack sagt, jetzt also Messingfarbe. Der Künstler wurde über die Veränderung aber nicht informiert. Auch nicht Dieter Wulfes als Vorsitzender des Kultur und Heimatvereins, der mit Hilfe einer großzügigen Spende der Kreissparkasse den Hasenbrunnen vor rund zehn Jahren erworben hat.

Heinrich Brummack

Auch Wulfes zeigt sich entsetzt. Den Ärger von Brummack kann er nachvollziehen. Vereinfacht gesprochen verhält es sich nach Wulfes so: Der Heimatverein ist Eigentümer des Brunnens, quasi des materiellen Werts; und Heinrich Brummack ist Eigentümer der Idee, des geistigen Wertes. Beide hätten nach Auffassung von Wulfes vor den Veränderungen gefragt werden müssen. Aus seiner Sicht handelt es sich juristisch um Sachbeschädigung.

Rechtliche Beratung

„Ein Anstrich in Messing ist halt nicht Gold“, sagt Dr. Anke Schürholz, Justiziarin der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Künstler wie Heinrich Brummack in Rechtsfragen beraten und gegebenenfalls vertreten.

Bei einem Fall wie diesen könne der Künstler, auch wenn er nicht mehr Eigentümer des Werkes ist, Rechtsansprüche geltend machen. Mit dem so genannten Entstellungsschutz hat der Künstler einen Abwehranspruch. Das heißt, das Werk darf nicht in entstellter Form im öffentlichen Raum gezeigt werden, wenn es der Künstler nicht will. Der Eigentümer hat aber die Wahl: Er kann es wieder herstellen oder entfernen, erläutert Schürholz.

Große Enttäuschung

Bei den Reproduktionsrechten hat der Künstler ihr zufolge ebenso eine Handhabe: Er kann untersagen, dass die veränderte Form nicht mehr veröffentlicht und für Werbezwecke verwendet werden darf, und zwar in jeglicher Form, sei es für Broschüren, im Fernsehen oder im Internet.

Der documenta-Künstler Brummack lebt schon seit einiger Zeit nicht mehr in Westerkappeln. Zu Hause ist er jetzt in Schwäbisch-Hall. Dort fühlt er sich und seine Kunst angenommen und verstanden. „Ich habe immer versucht hier heimisch zu werden, aber es hat nicht geklappt.“ Das scheint ihm, beim Anblick seines „mutierten“ Hasen, einmal mehr vor Augen geführt zu werden. Er ist auf Besuch in Westerkappeln und wollte nur mal eben „seinen Hasen“ begrüßen. Bei genauerer Betrachtung bemerkte er, dass auch Augen und Nase des Tiers verändert wurden.

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