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KFZ Versicherung - Macht es was, dass ich in einem Monat 10000 km gefahren bin?

14. August 2009 22:22 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 03.07 einen Pkw angemeldet. Dieser Pkw hatte beim Kauf einen Kilometerstand von 100.000. Bei der Versicherung habe ich eine jährliche Fahrleistung von 12.000 angegeben.
Aufgrund eines Umzuges und eines Urlaubs bin ich in einem Monat 10.000 km gefahren.Diesen Pkw habe ich leider aus gesundheitlichen Gründen verkaufen müssen.
Jetzt meine Frage:
Macht es was, dass ich in einem Monat 10000 km gefahren bin?
Die 12000 Km kann ich mir ja auf das ganze Jahr aufteilen, so wie ich es möchte. Oder?
Jetzt noch ein kleines Problem. Ich habe den Pkw mit 100.000 km gekauft aber der Herr von der **** hat im Antrag den von damals aktuellen km-Stand von 105.000 angegeben. Ich habe ihm per email gesagt, dass ich schon 5000 km gefahren bin. Was soll ich nun machen?

Gruß

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage aufgrund Ihrer Schilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihre Kfz-Versicherung hat aufgrund Ihrer Angaben zur jährlichen Laufleistung das Risiko eingeschätzt und demgemäß Ihnen eine gewisse Jahresprämie in Rechnung gestellt. Ob Sie diese jährliche Laufleistung nun in einem Monat "abspulen" oder auf das ganze Jahr verteilen, ist unerheblich.

Wenn sich nun abzeichnet, dass sich die jährliche Laufleistung erhöht, erhöht sich naturgemäß auch das Risiko eines Unfalles: wer mehr fährt, riskiert - statistisch gesehen - auch mehr Unfälle. Aufgrund dessen sind Sie nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet, diese "Risikoerhöhung" einer erhöhten Laufleistung (sobald sie sich abzeichnet, d. h. sobald die ursprünglich angegebene Laufleistung erreicht ist) gegenüber Ihrer Versicherung anzuzeigen. Diese wird sodann das erhöhte Risiko berücksichtigen und die Prämie an die neue voraussichtliche Laufleistung anpassen.

Nicht recht verständlich ist für mich allerdings Ihr Hinweis, dass Sie Ihr Fahrzeug verkauft hätten: dieser Umstand ist für die vorstehenden Ausführungen unerheblich; denn die Angaben bzgl. der jährlichen Laufleistung beziehen sich selbstverständlich auch auf mehrere Fahrzeuge, die ggf. hintereinander versichert werden. Entscheidend ist wie erwähnt die jährliche Betrachtung.

Zur Vermeidung versicherungsvertraglicher Nachteile kann ich Ihnen daher nur empfehlen, die erhöhte Laufleistung unverzüglich anzugeben. Sollte sich für das nächste Versicherungsjahr wieder eine geringere Laufleistung abzeichnen, können Sie dies selbstverständlich ebenfalls wieder entsprechend anzeigen.

Rückfrage vom Fragesteller 14. August 2009 | 23:29

Und was wurde aus díeser Frage:
Ich habe den Pkw mit 100.000 km gekauft aber der Herr von der **** hat im Antrag den von damals aktuellen km-Stand von 105.000 angegeben. Ich habe ihm per email gesagt, dass ich schon 5000 km gefahren bin. Was soll ich nun machen?

Zu Ihrer Empfehlung:
Ich habe eine jährliche Fahrleistung von 12000 angegeben.
Ich habe keine Erhöhung anzugeben. Da ich erst 10000 km gefahren bin.


Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. August 2009 | 10:44

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage darf ich wie folgt ausführen:

Wenn Sie wahrheitsgemäß den korrekten km-Stand angegeben und auch die bereits zurückgelegten 5.000 km mitgeteilt haben, haben Sie korrekt gehandelt. Sie haben nichts weiter zu veranlassen, es gelten als "km-Beginn" die im Antrag festgehaltenen 105.000 km, die der Vertreter der Versicherung - quasi entgegenkommend - eingetragen hat. Von diesen 105.000 km ist die jährliche Laufleistung zu berechnen.

Wenn Sie also schon 10.000 gefahren sind, "dürfen" Sie noch weitere 2.000 km fahren und müssen bis zu einem km-Stand von somit insgesamt 117.000 km nichts unternehmen.

Im übrigen wird es - bis auf die Gesamt-km-Laufleistung - keine Auswirkungen haben, ob der Versicherungsschutz nun bei 100.000 km oder bei 105.000 km beginnt, es sei denn, es wäre in diesem Zeitraum ein Versicherungsfall, d. h. Unfall, eingetreten.

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