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Kostenloser Leihwagen bei PKW Garantiefall

23. November 2017 19:07 |
Preis: 41€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


21:37

Zusammenfassung

Muss die Autowerkstatt bei einem Garantieschaden einen kostenlosen Ersatzwagen stellen?

Garantie und die gesetzliche Haftung für Sachmängel sind unterschiedliche Dinge. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die Leistung hängt vom Vertrag ab. Wenn Ansprüche aus der 2-jährigen gesetzliche Sachmängelhaftung geltend gemacht werden, haben Käufer Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Tipp: Fragen Sie zunächst den Händler bevor Sie sich ein Auto leihen.

Hallo, habe mir am 13.1.17 einen Neuwagen Ford gekauft.Nun nach 22000km bin ich liegengeblieben.
Werkstatt stellte einen Kupplungs oder Getriebeschaden fest.Garantieversicherung besteht. Da ich berufstätig bin und 2 Kinder habe benötige ich ein Auto.
Muß die Ford Werkstatt mir einen kostenlosen Ersatzwagen stellen.

23. November 2017 | 19:51

Antwort

von


(1547)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: http://www.ra-raab.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Zunächst muß man zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden.

Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist im BGB gesetzlich geregelt. Unter Garantie versteht man eine freiwillige Leistung des Händlers, bei Ihnen die Garantieversicherung.

Welche Rechte Ihnen aufgrund der Sachmängelhaftung zustehen, ergibt sich also aus dem Gesetz (§§ 434 ff. BGB ). Ihre Ansprüche aus der Garantieversicherung ergeben sich aus dem diesbezüglichen Versicherungsvertrag.


2.

Wenn Sie Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend machen (können), haben Sie einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. D. h., Sie können für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen, der allerdings eine Klasse kleiner als Ihr gekauftes Fahrzeug sein sollte. Bevor Sie aber ein Ersatzfahrzeug mieten, sollten Sie Ihren Händler fragen, ob er Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Erst wenn der Händler ablehnt, dürfen Sie ein Ersatzfahrzeug mieten und können die Mietwagenkosten sodann vom Händler ersetzt verlangen.

Welche Rechte Ihnen aus dem Garantievertrag zusehen, kann ich nicht beurteilen, da mir der Garantievertrag nicht vorliegt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 24. November 2017 | 21:25

Laut Garantievertrag steht mir kein Leihwagen zu.
Wss habe ich denn unter Gewährleistung zu verstehen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. November 2017 | 21:37

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Wenn eine Sache, die Sie gekauft haben, haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in Ihrem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Kaufgegenstand, sofern eine Reparatur nicht gelingt, zurücknehmen.

Das ist, wie ich in meiner Antwort geschrieben hatte, gesetzlich geregelt.

In Ihrem Fall heißt das, dass Sie verlangen können, dass Ihr Fahrzeug repariert wird, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Ebenso hat der Verkäufer die Kosten für einen Mietwagen zu tragen oder Ihnen ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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